Bedrohung und Abwehr: Die Weimarer Republik und ihre osteuropäischen Zuwanderer

Bedrohung und Abwehr: Die Weimarer Republik und ihre osteuropäischen Zuwanderer

Organisatoren
Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück; Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur, Leipzig; Organisation: Dr. Tobias Brinkmann (Leipzig); Apl. Prof. Dr. Jochen Oltmer (Osnabrück)
Ort
Osnabrück
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.05.2004 - 07.05.2004
Url der Konferenzwebsite
Von
Axel Kreienbrink, Osnabrück

Ziel des international besetzten Workshops, der vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück zusammen mit dem Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur (Leipzig) am 6. und 7. Mai 2004 in Osnabrück veranstaltet wurde, war es, wesentliche Elemente und Entwicklungen der Migrations- und Integrationsgeschichte der Weimarer Republik unter besonderer Berücksichtigung der jüdischen Migration herauszuarbeiten. Der Ausgangsthese zufolge, wurde Zuwanderung in der Weimarer Republik als Bedrohung und Belastung wahrgenommen und dementsprechend zunehmend kontrolliert und restringiert.

Nach der Begrüßung durch den Direktor des IMIS, Klaus J. Bade, der in einem knappen Abriss auf migrationspolitische Kontinuitäten von der Weimarer Republik bis in die Gegenwart hinwies, hob Jochen Oltmer (Osnabrück) in seinem Einführungsreferat die ausgesprochene Vielfalt des Migrationsgeschehens in der Weimarer Zeit hervor. Die Erforschung dieses Themenbereichs stelle jedoch innerhalb der sehr ausdifferenzierten Weimarforschung weiterhin ein Desiderat dar.

Übergreifende Strukturen und Systemfragen

Das war der Titel der ersten Sektion, die sich einleitend einem zwischenstaatlichen Vergleich des politischen Umgangs mit Zuwanderung aus Osteuropa nach 1918 widmete. Andreas Fahrmeier (Frankfurt a. M.) verwies darauf, dass die Unterschiede zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich aus jeweils unterschiedlichen bevölkerungspolitischen (und eugenischen) Überlegungen resultierten. Das Vereinigte Königreich besaß kein klares Einwanderungskonzept, sondern beließ es bei Einzelfallentscheidungen, die vor allem dem Innenministerium oblagen. Grundsätzlich spielte osteuropäische Einwanderung dort anders als irische und koloniale Zuwanderung keine besondere Rolle. Im Gegensatz zum britischen Desinteresse bemühte sich Frankreich vor dem Hintergrund seiner Obsession eines demographischen Niedergangs durchaus um vor allem polnische Zuwanderung. Allerdings wählte es bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte den Weg der Privatisierung, was einen staatlichen Kontrollverlust mit sich brachte, der sich in Zeiten wirtschaftlicher Krise seit Ende der 1920er Jahre bemerkbar machte. Solche Unterschiede riefen die Frage nach wechselseitigen Beeinflussungen in der Politikgestaltung hervor. Dabei wurde deutlich, dass sich Frankreich vor dem Ersten Weltkrieg eher an Deutschland orientiert hatte, während nach dem Krieg dann eher Deutschland über den Rhein blickte und Frankreich sowohl als Vorbild wie als Konkurrenz betrachtete.

Jochen Oltmer zeichnete das Bild protektionistisch motivierter Restriktionen in der Migrationspolitik der Weimarer Republik. Osteuropäische Einwanderung wurde grundsätzlich als unerwünscht betrachtet, da sie den Verantwortlichen sowohl als Belastung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt wie auch als Bedrohung der inneren Sicherheit galten. Die Migrationspolitik begegnete den Migrationen mit Hilflosigkeit und Desinteresse, versuchte aber dennoch, sie teilweise als außenpolitische Manövriermasse zu nutzen. Oltmer unterschied zwischen je drei Gruppen von Migranten und Reaktionsmustern der Verwaltung. Zum einen reichsdeutsche Zuwanderer aus den abgetretenen Gebieten, die aufgenommen werden mussten, obwohl ihr Verbleib in den abgetretenen Gebieten als eine zentrale Bedingung für die Revision des Versailler Vertrages angesehen wurde. Zu dieser Gruppe wären auch Auslanddeutsche zu zählen, deren dauerhafte Einwanderung in das Reich ebenfalls nicht erwünscht war, um eine Schwächung des "Deutschtums" in den osteuropäischen Siedlungsgebieten zu verhindern. Zum zweiten nannte Oltmer osteuropäische Flüchtlinge (Russen, Juden), für die aus Desinteresse an ihrem Verbleib keine Integrationsangebote gemacht wurden und die für die Fürsorgemaßnahmen privatisiert wurden. Schließlich, als dritte Gruppe, osteuropäische Arbeitskräfte (Polen), deren wirtschaftliche Notwendigkeit zwar anerkannt wurde, deren Zahl aber einerseits durch Kontingentierungen und andererseits durch stärkere Rückkehr zu saisonaler Anwerbung nach dem Vorbild der Regelungen im kaiserlichen Deutschland verringert werden sollte. Die Diskussion offenbarte die große Kontinuität der ideologischen Leitkonzepte gegenüber den drei Einwanderergruppen seit dem Kaiserreich, auch wenn Deutsche als Zuwandererkategorie erst spät entdeckt wurden. Wichtig war der in der Diskussion geäußerte Hinweis auf die Verbindungen zur Auswanderung in der Weimarer Republik, die wahrscheinlich in erheblichem Umfang gerade "unerwünschte" Auslanddeutsche umfasste. In diesem Zusammenhang wurde aber auch deutlich, wie unsicher das vorhandene Zahlenmaterial zu den Migrationsbewegungen ist.

Michael Schubert (Osnabrück) beschäftigte sich mit den Folgen der Unerwünschtheit von Migranten und ging der Frage nach der diskursiven und rechtlichen Konstruktion von Illegalität durch staatliche Intervention nach. Auch wenn der Begriff "Illegalität" als solcher nicht die Konjunktur erlebte wie heute, konnte Schubert auf eine Reihe von Kontinuitäten verweisen. So wurde bereits in der Weimarer Republik der "lästige Ausländer" als ein Problem des Not leidenden Sozialstaats aufgefasst. Auf der faktischen Ebene wurde die Illegalisierung von Migranten durch ein intransparentes Ausweisungs- und Passrecht befördert, das die Entscheidung auf administrativ niedriger Ebene bei den örtlichen Polizei- und Grenzbehörden beließ. Illegale Arbeitsverhältnisse osteuropäischer Arbeitnehmer beruhtem zu einem erheblichen Anteil auf der Pflicht zur Beschäftigungsgenehmigung für die Arbeitgeber. Und schließlich fielen besonders bei der Thematisierung von illegalem Grenzübertritt und Menschenschmuggel die sehr aktuell klingenden Zuschreibungen im Gefährdungsszenario auf. Inwiefern die Entwicklung der staatlichen Kontrolle, z. B. die Vielzahl von Ausweisungserlassen, eine Folge von steigendem Regelungsbedarf, außenpolitischen Konjunkturen oder der Rückwirkung innenpolitischer Entwicklungen gewesen ist, musste vorläufig offen bleiben.

Jenseits der staatlichen Ebene fragte Simone Herzig (Osnabrück) nach der Wahrnehmung von Migration in deutschen Tageszeitungen als einem Element der Krisenperzeption in den Jahren 1918-1925. Ihre Ergebnisse schienen in gewissem Widerspruch zu den vorherigen Referaten zu stehen, da in der Zeitungsberichterstattung Migration lediglich ein randständiges Thema darstellte. Migration erschien nicht als Ursache, sondern lediglich als Folge krisenhafter Erscheinungen. Gleichwohl gab es die Instrumentalisierung von Migranten- und Fremdengruppen im Kampf um die Revision des Versailler Vertrages. Herzig erwähnte hier die rassistische Berichterstattung über französische Besatzungstruppen afrikanischer Herkunft. Daneben verwies sie auf die wiederholt vorgebrachte Forderung, dass Deutsche aus den abgetretenen Gebieten zur Erhaltung des Anspruchs dort verharren sollten, worin ein stark antipolnisches Element mitschwang. In der lebhaften Diskussion zu diesen Ergebnissen standen drei Aspekte im Vordergrund. So wurde die Aggregierung der Ergebnisse problematisiert, da die politisch-ideologische Ausrichtung der betrachteten Zeitungen zu wenig berücksichtigt würde. Zudem seien die verwendeten Bilder im jeweiligen Zeitungskontext anders konnotiert. Ein Einwand richtete sich gegen die ausschließliche Verwendung von eher berichtenden Tageszeitungen, da auf diese Weise die "Metaebene" der sehr viel stärker kommentierenden Wochenzeitungen fehle. Schließlich erhob sich angesichts der Ergebnisse die Frage nach der grundsätzlichen Relevanz des Themas Migration für die Weimarer Republik. Sie konnte dahingehend geklärt werden, dass Regierung und Verwaltung diesem Bereich eine solche Wichtigkeit zumaßen, dass sie hier bewusst eine Abschottung gegenüber der Presse vornahmen.

Politisch bedingte / politisch gesteuerte Migrationen: Fallstudien

Der Schwerpunkt in dieser zweiten Sektion der Tagung lag bei der jüdischen Zuwanderung. Die Untersuchung politischer Äußerungen war die Basis, von der aus Ari Sammartino (Oberlin, Ohio) den Begründungen für die anfängliche Aufnahme der an sich unerwünschten jüdischen und russischen Flüchtlinge in Preußen nachspürte. Dabei wurden unterschiedliche Muster deutlich. Im Fall der jüdischen Flüchtlinge spielten die Berücksichtigung humanitärer Gründe sowie der Blick auf die internationale Reputation eine wesentliche Rolle - bei Sozialdemokraten zudem eine Art moralischer Verpflichtung aufgrund selbst erlittener Verfolgungserfahrungen. Mit Blick auf russische Flüchtlinge, denen grundsätzlich weniger Ablehnung entgegenschlug, war dagegen sowohl bei Sozialdemokraten als auch Konservativen von einer Art antibolschewistischer "Schicksalsgemeinschaft" die Rede. Während bei diesem Vortrag die Diskrepanz zwischen der Tolerierung der jüdischen Flüchtlinge und hinlänglich bekannten negativen Judenbildern offenkundig war, blieb das entsprechende Verhältnis bei den russischen Flüchtlingen offen. Das lag zum einen daran, dass sich die Entwicklung deutscher Russenbilder vor und während des Krieges in diesem Kontext nur schwer herausarbeiten ließ, zum anderen aber auch, weil sich der Begriff "Russe" als unscharfer "umbrella term" herausstellte.

Zeigte sich in der Aufnahme jüdischer Flüchtlinge in Preußen zunächst ein gewisses Maß an Toleranz, so beinhaltete diese jedoch keine Überlegungen zu einer erleichterten Einbürgerung. Dieter Gosewinkel (Berlin) machte aber deutlich, dass eine einfache Gleichsetzung von "Ostjude" gleich "unerwünschter Bevölkerungszuwachs" mit der Folge einer grundsätzlichen Ablehnung der Einbürgerung nicht gegeben war. Vielmehr sei die staatliche Haltung in diesem Punkt nicht einheitlich gewesen. Nach einem Rückblick auf die restriktive Einbürgerungspolitik im Kaiserreich konnte er anhand des Vergleichs der Positionen Preußens und Bayerns zeigen, dass das sozialdemokratische Preußen zweimal Versuche unternahm, die Einbürgerung osteuropäischer Juden zu erleichtern. In einem ersten Anlauf sollte eine rein wirtschaftliche Bewertung ohne Rücksicht auf Religion und ethnische Zugehörigkeit vorgenommen werden. Später ging ein Vorstoß dahin, den Nachweis der Zugehörigkeit zur deutschen Kultur in den Vordergrund zu rücken. Gegen den starken Widerstand der bayerischen Regierung, die Sprache als Integrationskriterium ausdrücklich ablehnte und keine jüdische Akkulturation wünschte, konnten solche Positionen im Reich aber nicht durchgesetzt werden.

Dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft für einen Großteil der jüdischen Zuwanderer aus Osteuropa möglicherweise gar kein relevantes Thema gewesen ist, folgte aus dem Beitrag von Tobias Brinkmann (Leipzig) zu jüdischen Migranten in der Metropole Berlin vor und nach dem Weltkrieg. Er bezeichnete diese Gruppe als eine "community in transit", für die Berlin in erster Linie ein Ort des Durchgangs gewesen sei. Berlin ermöglichte durch die Nähe zum Osten noch die Aufrechterhaltung von Verbindungen, war aber gleichzeitig eine Art Wartesaal auf dem Weg weiter nach Westen. Mit dieser These vertrat Brinkmann eine Gegenposition zum Narrativ der deutsch-jüdischen Historiographie, in dem Berlin vor allem für Stetigkeit jüdischen Lebens steht. Kennzeichen dieser "community in transit" waren entsprechend hohe Mobilität und Fluktuation, die zum Beispiel im kulturellen und publizistischen Bereich gut zu beobachten seien. Brinkmann betonte hierbei die hohe Relevanz des Migrationsthemas in der jiddischsprachigen Presse. Die Diskussionsbeiträge thematisierten das grundsätzliche Verhältnis dieser neuen Zuwanderer zur etablierten deutsch-jüdischen Gemeinde in Berlin, aber auch das Migrationsverhalten beider Gruppen im Vergleich. Auch wenn hier weiterer Forschungsbedarf konstatiert wurde, scheinen die Kontakte auf den ersten Blick gering und wechselseitig vorurteilsbeladen gewesen zu sein.

Während Brinkmann ausdrücklich nicht die kulturelle Elite der jüdischen Zuwanderer in den Blick nahm, stand diese bei Brigitta Gantner (Budapest) im Mittelpunkt, konkret die linksgerichteten ungarisch-jüdischen Intellektuellen, die nach dem Ende der Räterepublik (August 1919) vor dem Horthy-Regime geflohen waren. Die sehr detailreichen Ausführungen zu den Großen der ungarischen Moderne thematisierten die besonderen Integrationsmöglichkeiten in Berlin. Die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der intellektuellen Betätigung im Exil lagen in der Vorbildrolle begründet, die die deutsche Kultur in den Jahrzehnten vor dem Krieg besonders im ungarisch-jüdischen Milieu gespielt hatte. Daraus folgten eine verbreitete Mehrsprachigkeit und bereits vor dem Krieg eine Vielzahl von Verbindungen, an die angeknüpft werden konnte. Das galt für den künstlerischen Bereich ebenso wie für den politischen (Kommunisten).

Alexandra Behr (Paris) widmete sich der russischen Zuwanderung anhand der "Russenlager" bis 1925. Diese Lager dienten teilweise der Unterbringung von Kriegsgefangenen, dann aber vor allem in Form offener Lager derjenigen von (weiß-)russischen Flüchtlingen. Es wurde eine Ambivalenz der Behörden im Umgang mit dieser Zuwanderung deutlich, die sich einerseits in der Privatisierung der Lagerverwaltungen zeigte, während es andererseits Bemühungen gab, die Insassen in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Hervorgehoben wurde außerdem die gleichsam beiderseitige Unwilligkeit zur Integration, da sowohl die Administration als auch die Lagerinsassen lange von der Rückkehrmöglichkeit ausgingen. Folge davon war die Ausbildung von russischen "Mikrogesellschaften" in den Lagern. In der Diskussion, die den Topos Lager thematisierte und auf die langen Kontinuitätslinien von 1870/71 bis in die Gegenwart hinwies, wurde angeregt, den Begriff des Ghettos in die Analyse dieser offenen Lager einzuführen. Die Frage nach den Reaktionen der einheimischen Bevölkerung auf Lager in ihrer Umgebung konnte zusammen mit der erneut auftretenden Frage nach "Russenbildern" nicht befriedigend geklärt werden.

Brian McCook (Berkeley/Mainz) wechselte die Perspektive vom Osten in den Westen des Reichs und behandelte die Gruppe der Ruhrpolen, die (zusammen mit den Masuren) mit annähernd einer halben Million Personen die größte Minderheit vor dem Ersten Weltkrieg bildeten. Der begonnene Integrationsprozess über "social citizenship", den McCook im Gegensatz zur älteren Historiographie positiv bewertete, wurde durch den Krieg unterbrochen, die Polen dann zunehmend als feindliche "Fremdkörper" wahrgenommen. Dazu kam der organisatorische Zusammenbruch des polnischen Milieus, da jeweils etwa ein Drittel der ruhrpolnischen Bevölkerung nach Polen zurück- beziehungsweise nach Frankreich weiterwanderte. Die Bemühungen, im Zuge der Integration die ethische Identität weitgehend zu erhalten, scheiterte aus mehreren Gründen: Sie lagen im geringen Stellenwert von Minderheitenrechten in der Weimarer Republik, dem durch Assimilationsdruck der Umgebung nur geringen Interesse der 2. bzw. 3. Generation am Erhalt von polnischer Sprache und Kultur, sowie nicht zuletzt in der verstärkten Ausgrenzung des polnischen Elements unter den Nationalsozialisten.

Im Ergebnis machte die Tagung drei Betrachtungsweisen des Themas deutlich, wenngleich die Bezeichnungen von Brinkmann in seinem Resümee (top-down approach, bottom-up approach, "Seitenperspektive") nicht ganz passend erscheinen: 1) Der Umgang des Staates mit Migration als perzipiertes Problem, bei dem Kontinuitäten und Brüche zum kaiserlichen Deutschland aber auch zur Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg deutlich wurden. Restriktion und Exklusion gingen dabei durchaus mit Ansätzen von Toleranz und Inklusion einher. 2) Die Analyse von Zuwanderung, Aufenthalt, Weiterwanderung und Integration einzelner Migrantengruppen, die sich auf Binnenstrukturierung und Vernetzung konzentriert. Hier stach der spannende Ansatz der "community in transit" hervor. 3) Die Beschäftigung mit übergreifenden Strukturen, die in die anderen beiden Herangehensweisen hineinspielen. Sie offenbarten zum einen die Notwendigkeit zur Differenzierung, wie am Beispiel der Wahrnehmungen in Bezug auf Zeitumstände und einzelne Gruppen deutlich geworden war. Zum anderen eröffneten sie spannende Vergleichmöglichkeiten zur Gegenwart wie im Fall der Konstruktion von Illegalität.

Zum Abschluss wurde das Erscheinen eines Sammelbands in Aussicht gestellt, der sowohl die Tagungsbeiträge als auch weitere Arbeiten zu dieser noch lange nicht erschöpfend behandelten Thematik enthalten soll.


Redaktion
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