Zwischen Normativität und Normalität. Theorie und Praxis der Anerkennung in interdisziplinärer Perspektive

Zwischen Normativität und Normalität. Theorie und Praxis der Anerkennung in interdisziplinärer Perspektive

Organisatoren
Kolloquium "Werkstatt Kulturgeschichte" des Fachbereichs Kulturwissenschaften der Universität Bremen
Ort
Bremen
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.10.2008 - 25.10.2008
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Von
Inge Marszolek, Fachbereich Kulturwissenschaften, Universität Bremen

In seinem Kommentar zur Wahl des neuen amerikanischen Präsidenten erklärt Richard Wagner, dass Barack Obama die Zweischneidigkeit der amerikanischen Überzeugung des ‚Auserwähltseins’ erkannt habe: Dieses brauche die Anerkennung, „wenn es nicht zum selbstzerstörerischen Sektierertum werden soll“.1 Eine Tagung in Bremen beschäftigte sich kürzlich mit den vielen Facetten der Anerkennung in Theorie und Praxis, zu denen Wagner hier eine weitere hinzufügte. Dies kann nur interdisziplinär geschehen – in Bremen diskutierten vor allem jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter anderem der Philosophie, der Geschichte, der Kulturwissenschaft, der Soziologie wie der Anthropogeographie. Entsprechend weit gefächert waren die Themen. So standen neben Traumatisierungen, Erinnerungen, Sexualität und Reproduktionsmedizin auch die Orte im Fokus, in denen Anerkennung ausgefochten wird – in nahezu allen gesellschaftlichen Feldern geht es um Deutungsmacht und um Spielräume zwischen Normativität und Normalität. Trotz der Themenvielfalt gelang es – nicht zuletzt zum Erstaunen der Veranstalter und Teilnehmer – während der Tagung, diese Bandbreite von Themen immer wieder zu bündeln. Oftmals wurden gerade durch die Kontrastierungen Bezüge deutlich.

Im ersten Panel ging es um die Kernfrage der theoretischen Zugänge, nämlich inwieweit die normative Grundlegung von Anerkennung bei Axel Honneth zu kritisieren und/oder weiterzuentwickeln sei. MARC RÖLLI (Universität Darmstadt) stellte in seinem Vortrag „Normalisierung – eine Kategorie zwischen Normalität und Normativität“ eine genealogische Ableitung normativer Begriffe in den Vordergrund. Mit kritischem Rückgriff auf das Foucaultsche Konzept der Normalisierung plädierte er dafür, die Vielfalt der Macht-Wissen-Relationen in den Blick zu nehmen. Hierdurch würde nicht nur die Übertragung normativer Vorstellungen durch den Prozess der Normalisierung, sondern auch das Veränderungspotenzial in historischen und gegenwärtigen Anerkennungsdiskursen deutlich werden. ALEXANDER HASGALL (Universität Zürich) erinnerte in seinem Vortrag „Anerkenne mich! Zum Problem normativer Anerkennungstheorien“ an das Herr-Knecht-Kapitel in Hegels Phänomenologie des Geistes. Er betonte, dass weder der Verweis auf eine universale Diskursposition, wie Habermas diese als Ziel des Kampfes um Anerkennung interpretiert, noch die anthropologische Sichtweise von Todorov, dass der Mensch bereits durch seine Geburt in ein intersubjektives Anerkennungsverhältnis gesetzt sei, das Dilemma löse, wie ein objektiviertes oder unterworfenes Subjekt den Anderen anerkennen könne. Im letzten Vortrag des Panels „Anerkennung, Alterität und die Kritik der Intersubjektivität“ gelang DIETMAR WETZEL (Universität Bern) der Brückenschlag zur Praxis. Er verließ die Intersubjektivität der Anerkennungstheorien und führte die Sozialität als Drittes ein. Erst in der Sozialität könnten und würden intersubjektive Szenarien normativ geregelt werden. Wie, das zeigte Wetzel aus seinen Forschungen zu Management, Kontrolle und Arbeit. Der Anspruch auf Anerkennung und der Prozess der Identitätskonstitution würden in Kosten-Nutzen-Schemata übersetzt und die Mittel zu ihrer Ausnutzung von Manager-Handbüchern gelehrt.

Im zweiten Panel ging es um Räume außerhalb gesellschaftlicher Anerkennung. STEFAN MÖRCHEN (Universität Bremen) beschrieb in seinem Vortrag „Börse der Verwahrlosten, Asozialen und Kriminellen“ den Schwarzmarkt am Bremer Bahnhof in den unmittelbaren Nachkriegsjahren als typische ‚Abweichungsheterotopie’ (Foucault). In seiner materialgesättigten Analyse zeigte er, wie der Schwarzmarkt den Raum des Bahnhofs unterwanderte und so dessen Ambivalenz als Transitraum noch verstärkte. Die Razzien der Polizei interpretierte er als theatralische Aufbereitung von Ordnungsherstellung, die Kriminalisierung des Ortes als einen uneindeutigen Prozess der Normalisierung. Obgleich EBERHARD ROTHFUß (Universität Passau) mit seinem Vortrag über den „Paria-Raum Favela“ sich mit einem völlig anderen Raum in einem anderen Kontinent beschäftigte, wurden doch erstaunliche Verknüpfungen zum Schwarzmarkt deutlich – neben den Differenzen. Ausgehend von der Paradoxie Brasiliens – einer erstaunlich stabilen urbanen Mittelschicht und einer ebenfalls stabilen marginalisierten Unterschicht – markiert der Raum die Ungleichheit. Die Menschen in den Favelas jedoch haben längst auf die Anerkennung verzichtet – Rothfuß spricht von einer Anerkennungsvergessenheit – und kompensieren dies durch eine verdinglichte Praxis etwa der Betonung der Differenz der Lebensstile, Schönheit, der Betonung der Alegría. In einen völlig anderen Raum führte der Vortrag von ROMAN MAREK (Universität Paderborn): Er beschrieb YouTube als Ort, an dem der Anerkennungsdiskurs allein auf visueller Ebene geführt werde und markierte die Unterschiede zwischen der Selbstwahrnehmung und Außenwahrnehmung. Am Beispiel des Video „Leave Britney alone“ untermauerte er seine These, dass der Raum von YouTube weder nach Markt noch nach Tauschbeziehungen funktioniere, sondern die community auf der Agape, das heißt auf wechselseitiger Anerkennung beruhe. Diese These wurde in der anschließenden Diskussion kritisch hinterfragt, so wären die Differenzen in den Vergemeinschaftungsprozessen in allen drei Räumen genauer zu fassen. Gegenüber der These von Rothfuß, dass die Anerkennungsvergessenheit und damit der Verzicht auf den Kampf um Anerkennung und auf soziale Veränderungen durch die Schatten der kolonialen Vergangenheit zu erklären seien, forderten einige Diskutanten, die Favelas stärker als Transiträume wie zugleich die agency der Bewohner in einer historischen Perspektive zu beschreiben.

Im dritten Panel ging es um Körper zwischen Selbstbestimmung und Fremdverfügung. JULIA DIEKÄMPER (Universität Bremen) fragte nach den „Diskursiven Anerkennungsstrategien vorgeburtlichen Lebens“. Durch die diskursive mediale Konstruktion des Embryos als „kleinen Menschen“ würden dem Embryo bestimmte Rechtspositionen zuerkannt. Damit verbunden sei die Zuschreibung des Opferstatus, in Deutschland mit einer Referenz zur NS-Vergangenheit. Der Beitrag von BRITT TÖNSMEYER (Amtsgericht Elmshorn) und Juana Remus (Universität Bremen) widmete sich den Menschen, denen bei der Geburt kein eindeutiges Geschlecht zugeordnet werden kann („intersexuell geborene Menschen“). Die medizinischen Eingriffe, die seit den 1960er-Jahren zunehmend vorgenommen werden, sind von rechtlichen Regelungen gerahmt, die immer noch der Eindeutigkeit des Geschlechts verhaftet sind. Auf dem Hintergrund der komplexen Problematik jeder rechtlichen Regelung fragten die Referentinnen nach den Grenzen einer juristischen Lösung. Recht produziere immer Ausschluss und Diskriminierung. Sie forderten daher die Abschaffung der rechtlichen Normierung von Geschlecht. NORA HANGEL (Universität Wien) stellte die Ergebnisse einer empirischen Studie zur Patientenverfügung „Kommunikation am Lebensende“ vor. Auch Hangel zeigte sich skeptisch gegenüber der rechtlichen Normierung durch die Patientenverfügung. Diese regelten gewissermaßen in einer „vorverlegten Verhandlung“, was die „Würde des Menschen“ beim Sterben sei. Dieser „kommunikative Platzhalter“ könne aber die direkte Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patienten nicht ersetzen, zumal die Heterogenität der Wünsche nicht zu fassen sei. Anschließend wurde zum einen über die Grenzen von Verrechtlichung in Anerkennungsprozessen, zum anderen über die Bedeutung der Forderungen nach rechtlicher Anerkennung für die Betroffenen diskutiert.

Im vierten Panel traten stärker die Akteure in das Zentrum. ZDENEK NEBRENSKY (Universität Prag) beschrieb, wie sich Akademiker in Polen und der CSR gegen die zentralistische Verteilung von Hochschulabsolventen auf den Arbeitsmarkt unter Berufung auf universalistische Rechte wehrten und so die mangelnde Anerkennung ihrer akademischen Abschlüsse einforderten. JULIA CHRIST (Universität Frankfurt) schilderte in ihrem Vortrag „Sittlichkeit ohne Moralität? Das Problem der ganz normalen Normierung von Ansprüchen auf Anerkennung“ am Beispiel des „Storytelling“ als neue Strategie für Angestellte des mittleren und höheren Managements ein Beispiel, wie Anerkennung sich gegen die Autonomie der Subjekte richtet. Der Anspruch auf Anerkennung verkehre sich in sein Gegenteil, da es sich nicht mehr um Autonomiegewinn sondern um ein nacherzählendes fremdbestimmtes Subjekt handele. Auch hier ging es um die Grenzen von Anerkennung, um die Ambivalenzen der Subjektbildung in Anerkennungsprozessen, um die Kritik der Setzung der Autonomie, um die Einbeziehung der Machtverhältnisse und nicht zuletzt auch um die Frage der Reichweite des Beispiels für die weitreichenden theoretischen Schlüsse, so die Diskutanten.

Das letzte Panel kreiste um die „Versprochene Vergangenheit“. Den Anfang machte DOROTHEA REINMUTH (Universität Erfurt), die sich mit den ehemaligen Häftlingen der Stasi und ihrem Kampf um Anerkennung in der Gedenkstättenarbeit auseinandersetzte. Am Beispiel der Errichtung einer Gedenkstätte in einem Teil des ehemaligen Stasi-Gefängnisses zeigte sie, dass es auch Anwälte für die Betroffenen im Kampf um Anerkennung geben kann, eine Leerstelle in der Terminologie von Axel Honneth. Zugleich entstehe im Prozess eine neue hegemoniale Narration, vom Opfer über den Zeugen zum Helden. YVONNE ROBEL (Universität Bremen) rückte die Verweigerung von Anerkennung in den Mittelpunkt ihres Vortrags über die „Opferkonkurrenzen der Roma, Herero und Nama“. Sie erörterte, wie über die Konstruktion der Uneinigkeit der Verbände (Roma) bzw. zwischen dem namibischen Staat und den Vertretern der Herero und Nama die Anerkennung des erlittenen Genozids und damit die finanzielle Entschädigung verweigert bzw. diese Verweigerung in die Errichtung des Mahnmals (Roma) noch eingeschrieben werde. HANS-GERHARD SCHMIDT (Universität Bremen) betonte am Beispiel der Wiedergutmachungspraxis, dass eine moralische Anerkennung durch die Instrumente des Rechts nicht möglich sei. In den Wiedergutmachungsverfahren seien die ehemaligen Verfolgten des Nationalsozialismus sowohl Subjekte wie Objekte des Verfahrens. Die sozialpolitische Logik setzte eine Kohärenz und moralische Identität voraus, die, oftmals – nicht zuletzt aufgrund von Lagererfahrung –, nicht gegeben sei. CHRISTINA KLEISER (Universität Wien) untersuchte die „Anerkennung vor Gericht“ in österreichischen Geschworenengerichtsprozessen gegen NS-Verbrechen. Sie konnte belegen, wie der Nationalsozialismus auf eine normative Rechtskultur weiterwirkte und wie der Prozess der Normalisierung dazu führte, dass im Gericht die soziale Anerkennung der Täter auf die Urteile einwirkte. Die letzte Sektion verwies auf die Notwendigkeit der Historisierung ebenso wie der Einbettung von Anerkennungsprozessen in die Gesellschaft und auf die Paradoxien in diesen Prozessen. Aus ihnen erwachsen die Herausforderungen an eine Theorie der Anerkennung, die sowohl die Grenzen, etwa der Rechtsförmigkeit oder aber in Normalisierungsprozessen erkennt, wie die normativen Referenzen derjenigen, die um Anerkennung kämpfen, ihrerseits „anerkennt“.

Die beiden Abendvorträge von FELIX HERZOG (Universität Bremen) und SABINE OFFE (Universität Bremen) beschäftigten sich mit den praktischen Auswirkungen der Anerkennungspraxis und deren Ambivalenzen. Herzog zeigte am Beispiel der Praktiken genitaler Verstümmelungen als kulturelles Ritual das Spannungsfeld zwischen cultural defences und Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung auf. In provokanter Zuspitzung – ein Werbefilm eines Schönheitschirurgen für Operationen im Genitalbereich visualisierte dieses – plädierte er für gesellschaftliche Kommunikationsprozesse, statt diesen Konflikt an das Strafrecht abzuschieben. Sabine Offe beschrieb am Beispiel der Arbeit von Refugio, einer Organisation, die eine psychosoziale Betreuung von Flüchtlingen leistet, wie diese statt Anerkennung lediglich eine bürokratische Zuweisung erfahren. Die oftmals schwer traumatisierten Flüchtlinge haben bei Refugio erstmals die Möglichkeit, über das Erzählen und das Gehörtwerden die eigene Versehrtheit zu akzeptieren. Über diese Form der Anerkennung wird es ihnen möglich „wieder zu leben“.

Gerade diese Rahmungen unterstrichen die immensen politischen Implikationen aber auch die Paradoxien von Anerkennungsprozessen, ein roter Faden, der in den theoretischen Zugängen ebenso wie in den Fallstudien immer wieder deutlich wurde. Insofern zeigte die Bremer Tagung, dass die Diskussionen um Anerkennung längst über die alte Debatte zwischen Nancy Frazer und Axel Honneth hinausgegangen ist, dass aber der Fokus auf Anerkennungsprozessen für viele Forschungsfelder in einer interdisziplinären und auch (und das kam zweifellos zu kurz) in einer transnationalen Perspektive äußerst fruchtbar sein kann.

Konferenzübersicht:

Sektion I: Theorien der Anerkennung

Marc Rölli: Technische Universität Darmstadt. Institut für Philosophie –„Normalisierung – eine Kategorie zwischen Normalität und Normativität?“

Alexander Hasgall: Universität Zürich – „Anerkenne mich! Zum Problem normativer Anerkennungstheorien“

Dietmar Wetzel: Universität Bern. Institut für Soziologie – „Anerkennung, Alterität und die Kritik der Intersubjektivität – A. Honneth und J. Butler dekonstruktiv lesen“

Öffentlicher Abendvortrag: Felix Herzog: Universität Bremen. Rechtswissenschaft „Stoßen grausame Rituale an die Grenzen der Anerkennung – und was folgt daraus?“

Sektion II: Räume außerhalb gesellschaftlicher Anerkennung

Stefan Mörchen: Universität Bremen. Kulturwissenschaft – „‘Börse der Verwahrlosten, Asozialen und Kriminellen’: Der Schwarze Markt der Nachkriegszeit als Raum der Normalisierung von Kriminalität.“

Eberhard Rothfuß: Universität Passau. Anthropogeographie – „Paria-Raum Favela – Empirische Befunde alltäglicher Anerkennungsvergessenheit und Verdinglichungspraxis in Salvador de Bahia (Brasilien)“

Roman Marek: Universität Paderborn. Informatik und Kulturwissenschaft – „Der visualisierte Anerkennungsdiskurs. You Tube als Ort der Zirkulation und Verhandlung“

Sektion III: Der Körper zwischen Selbstbestimmung und Fremdverfügung

Julia Diekämper: Universität Bremen. Kulturwissenschaft – „‘Deshalb haben wir Baby Paul im sogenannten Vorkernstadium eingefroren.’ Diskursive Anerkennungsstrategien vorgeburtlichen Lebens.“

Britt Tönsmeyer: Richterin beim Amtsgericht Elmshorn und Juana Remus: Universität Bremen. Rechtswissenschaft – „Mögliche Anerkennungsprozesse aus juristischer Sicht am Beispiel intersexuell geborenen Menschen“

Nora Hangel: Universität Wien. Institut für Ethik und Recht in der Medizin – „Kommunikation am Lebensende“

Sektion IV: Akteure

Zdenek Nebrensky: Karls-Universität Prag – „Kampf um Anerkennung oder Eigeninteresse? Hochschulabsolventinnen und die Arbeitsverteilung in der sozialistischen Diktatur 1956-1968“

Julia Christ: Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt. Philosophie – „Sittlichkeit ohne Moralität? Oder das Problem der ganz normalen Normierung von Ansprüchen auf Anerkennung“

Öffentlicher Abendvortrag: Sabine Offe: Universität Bremen. Religionswissenschaft – „‘Auf das Opfer darf keiner sich berufen.’ Zur Theorie der Anerkennung in der Praxis am Beispiel von ‘Refugio’ Bremen.“

Sektion V: Versprochene Vergangenheit: Zur diskursiven Konstitution des Gewesenen

Dorothea Reinmuth: Universität Erfurt. Max-Weber-Kolleg – „ ‘Man fühlt sich in gewisser Hinsicht dann auch bestätigt.’ Ehemalige Häftlinge der Staatssicherheit in der Gedenkstättenarbeit und ihr ‚Kampf um Anerkennung’“

Yvonne Robel: Universität Bremen. Kulturwissenschaft – „Gedenkpolitik als verweigerte Anerkennung? Zur Konstituierung von Opferkonkurrenzen der Roma, Herero und Nama“

Hans- Gerhard Schmidt: Universität Bremen. Politikwissenschaft – „Anerkannt als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“

Christina Kleiser: Universität Wien. Institut für Zeitgeschichte – „Anerkennung vor Gericht? Eine historisch-kritische Untersuchung zu Norm und Normalisierungstendenzen im Kontext österreichischer Geschworenengerichtsprozesse wegen NS-Verbrechen“

Abschlussmoderation: Inge Marszolek

Anmerkung:
1 Richard Wagner, Ein Hauch von Erlösung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.11.2008.


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