Pax Perpetua. Neuere Forschungen zum Frieden in der Frühen Neuzeit

Pax Perpetua. Neuere Forschungen zum Frieden in der Frühen Neuzeit

Organisatoren
DFG-Projekt „Friedensbildung. Das juristische Wissen um Frieden im Alten Reich und in Schweden um 1600“; Siegrid Westphal, Inken Schmidt-Voges, Volker Arnke, Tobias Bartke; Interdisziplinäres Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN) der Universität Osnabrück
Ort
Osnabrück
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.10.2008 - 24.10.2008
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Von
Marina Stalljohann, Interdisziplinäres Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN), Universität Osnabrück

Vor zehn Jahren ist der 350. Jahrestag des Westfälischen Friedens von 1648 mit großen Ausstellungen und wissenschaftlichen Kongressen, Tagungen und Publikationen feierlich begangen worden. Im Hinblick auf die umfangreiche geschichtswissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Frieden und den beachtlichen Forschungsaufwand zum Jubiläumsjahr 1998 stellten sich die Organisatoren des Workshops „Pax Perpetua – Neuere Forschungen zum Frieden in der Frühen Neuzeit“ die Frage, welche Impulse des Großereignisses von 1998 die Forschungslandschaft nachhaltig beeinflusst, ob sich neue Forschungsfelder entwickelt haben bzw. in welchen Bereichen noch Desiderata bestehen. Der interdisziplinäre Workshop beleuchtete die Herangehensweisen und Themenschwerpunkte, die sich im Laufe des vergangenen Jahrzehnts etabliert haben. Als Anregung für die Auseinandersetzung mit der historischen Friedensforschung skizzierten die Organisatorinnen eine ambivalente Forschungswirkung: Neben zahlreichen Detailimpulsen in bereits bestehenden Forschungsfeldern sei eine nachhaltige Innovation durch Erschließung neuer Fragestellungen und die Einbindung neuerer methodischer Ansätze als eher bescheiden zu vermerken.

Die erste Sektion des Workshops zur Historiographie des Westfälischen Friedens moderierte Heinz Duchhardt (Mainz). MICHAEL ROHRSCHNEIDER (Köln) stellte darin neue Tendenzen der diplomatiegeschichtlichen Erforschung des Westfälischen Friedenskongresses heraus und führte substantielle Erkenntnisfortschritte an, die in diesem Bereich seit 1998 unter dem Einfluss des sog. cultural approach gemacht worden seien. Rohrschneider konzentrierte sich dabei auf drei Themenkomplexe: Die Wahrnehmungen des Fremden der am Kongress beteiligten Diplomaten – ein Forschungsgebiet, das neben den konkreten lebensweltlichen Umständen auch die jeweiligen Vorurteile, Stereotypen und Feindbilder der Akteure umfasse –, das noch längst nicht ausgeschöpfte Themenfeld Klientel und Patronage sowie die symbolische Kommunikation und das diplomatische Zeremoniell.

Der Vortrag von ROLAND CZADA (Osnabrück) bekräftigte die Aktualität des Instrumentum Pacis Osnabrugense im Kontext politikwissenschaftlicher Forschungsbeiträge aufgrund neuerer, in der Politikwissenschaft einflussreicher Machtteilungstheorien, die einen überwiegend positiven Bewertungshorizont auf den Westfälischen Frieden eröffneten. Demnach hätten die heutigen „Verhandlungsdemokratien“ und die Europäische Union mit ihrer durch Kompromissformeln geprägten Mehrebenenpolitik gewisse Parallelen zum Osnabrücker Friedensvertrag. Czada sprach ausdrücklich von einer starken historischen Pfadabhängigkeit, weil die aus den Westfälischen Friedensschlüssen hervorgegangenen politischen Konfliktregelungsmuster bis heute und auch zukünftig das auf politischen und sozialen Ausgleich ausgerichtete kontinentaleuropäische Politik- und Gesellschaftsmodell bestimmen.

Im Hinblick auf die Ebene der Forschungsvermittlung schlug RENGER DE BRUIN (Utrecht) eine Brücke zu einem weiteren Friedensjubiläum – dem Frieden von Utrecht (1713) – im Jahr 2013. Mit einem Vergleich der Ausstellungen und Festlichkeiten von 1998 und den in Planung befindlichen Veranstaltungen für 2013/14 in Utrecht und Rastatt zeigte er die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Formen des historischen Gedenkens auf. In Utrecht und Rastatt sollen nicht nur Ursachen und Entwicklungen der Auseinandersetzungen im Vorfeld des Friedens vorgestellt, sondern dieser auch in den Kontext der Geschichte des Friedensschließens vom 16. Jahrhundert bis in die Gegenwart eingeordnet werden. De Bruin musste jedoch konstatieren, dass es einfacher sei, Ausstellungsstücke für den Krieg als für die Friedensverhandlungen zusammenzustellen.

Die zweite Sektion hat sich unter der Moderation von Johannes Burkhardt (Augsburg) den neueren Forschungen zum Westfälischen Frieden gewidmet. RALF-PETER FUCHS (München) ist in seinem Vortrag auf die Normaljahrsverhandlungen als moralischen Diskurs eingegangen. Dabei untersuchte er, wie die gegnerischen Parteien die religiösen Konflikte auffangen konnten, die bisher keinerlei Aussicht auf Einigung gestellt hatten. Im Mittelpunkt standen dabei der Prozess des „Feilschens“ und die friedliche Form der Kommunikation, die von bestimmten moralischen Prinzipien getragen worden seien. Der Beitrag skizzierte die Annäherungsbestrebungen und -möglichkeiten der Religionsparteien vom Frankfurter Kompositionstag bis zum Westfälischen Friedenskongress auf der Basis eines Diskurses über gemeinsame Werte im Rahmen einer „Ökonomie der Gerechtigkeit“.

KERSTIN WEIAND (Marburg) hat in ihrem Referat „Auf dem Weg zum Reich als Friedensordnung?“ die Position Hessen-Kassels zwischen Territorial- und Reichspolitik beleuchtet. Dabei hat sie anhand einer schonungslosen Dekonstruktion der Forschungspraxis von Fritz Dickmann zeigen können, dass die Durchsetzung bzw. Wahrung der Eigen- und Partikularinteressen Hessen-Kassels und dessen Bestrebungen um Machterhalt gegenüber den verfassungspolitischen Aspekten deutlich im Vordergrund gestanden hätten. Dementsprechend kam sie zu dem Fazit, dass die Westfälische Friedensordnung nicht wegen, sondern trotz der destruktiven Haltung Hessen-Kassels durchgesetzt werden konnte.

FRANK KLEINEHAGENBROCK (Würzburg) betrachtete den Westfälischen Frieden aus einer ganz anderen, seit 1998 zunehmend erwachten Perspektive, indem er die Wahrnehmung des Westfälischen Friedensschlusses durch die Untertanen der Reichsstände analysierte. So zeige sich die Deutung des Friedens in Suppliken und bei Streitfällen vor Gericht, in denen mit der 1648 festgelegten Religionsfreiheit, dem Auswanderungsrecht oder der Gewissensfreiheit argumentiert wurde. Kleinehagenbrock kam zu der Feststellung, dass im 17. und 18. Jahrhundert oftmals ein subtiles Wissen vom Westfälischen Frieden vorhanden war und dass Fälle bezüglich der Gewissensfreiheit deutlich seltener vorkamen als Streitigkeiten um Herrschafts- und Besitzrechte, die auf die Normaljahrsregelung zurückgeführt wurden.

Die dritte Sektion zur „Pax civilis im Alten Reich“ moderierte Christoph Kampmann (Marburg). HORST CARL (Gießen) sprach darin über Ansätze völkerrechtlicher Praxis in der Landfriedenswahrung und konstatierte, dass vieles, was als Neuerungen des Westfälischen Friedensvertrages und als Bestandteil eines sich ausbildenden völkerrechtlichen Diskurses gewertet wurde, insbesondere im Reich seit dem Spätmittelalter in einer Kontinuität reichsständischer Politik stehe. Zu diesen Traditionslinien gehöre beispielsweise das Bündnisrecht, weil auch die bündische Landfriedenswahrung des 16. Jahrhunderts auf einem „multipolaren System kollektiver Sicherheit“ gründe und auf Vertragsbasis abgeschlossen worden sei. Carl trat für eine Relativierung der Zäsur von 1648 ein, weil sich der Westfälische Friede ausdrücklich auf den Augsburger Religionsfrieden bezogen habe, der wiederum Bezüge zum Reichslandfrieden herstelle. Ein elementares Kontinuitätselement sei außerdem die Ausklammerung der Religionsfrage und die Suche nach einer Lösung, indem die Konflikte in ein (neues) Rechtssystem eingebunden wurden.

TOBIAS BARTKE (Osnabrück) skizzierte sein Dissertationsprojekt über das juristische Wissen um Frieden in Schweden um 1600. Die Ausgangsthese besagt, dass für den Aufbau einer verbindlichen politischen Kultur im späten 16. Jahrhundert spezifische Friedenskonzeptionen von entscheidender Bedeutung waren. Bartke analysiert die Verhandlungen zweier konkurrierender Kommissionen zwischen 1590 und 1630, die sich mit der Reform des schwedischen Rechts befassten und ihre Fachausbildung an den führenden Universitäten des Alten Reiches erhalten haben. Da das Recht und die mit ihm verbundenen Friedenskonzepte nicht nur eine pragmatische, sondern auch kulturelle Bedeutung besaßen, komme diesen Diskussionen eine zentrale Rolle für die Untersuchung der Genese eines genuin schwedischen Friedensverständnisses zu.

VOLKER ARNKE (Osnabrück) stellte die Grundlinien seines Dissertationsprojektes vor, in dem Nicolaus Schaffshausens Schrift „De pace in genere“ (1629) eine bedeutende Rolle einnimmt. Damit behandelt er die theoretische Ebene des Friedensbegriffs im Vorfeld des Westfälischen Friedens. Die Schrift des Wittenberger Juristen stelle den juristischen Friedensbegriff durch etymologische und ideengeschichtliche Analysen in einen umfassenden Zusammenhang des Friedensdenkens von der römischen Antike, den Kirchenvätern, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Juristen bis zur Bibel. Schaffshausens Friedensschriften seien für frühneuzeitliche Friedensvorstellungen sehr wichtig, weil sie auf der Basis einer allgemeingültigen Friedensidee und basierend auf dem ius publicum konkrete Instrumentarien für die Wiederherstellung und Sicherung des Landfriedens und zwischenstaatlichen Friedens entwickelten.

INKEN SCHMIDT-VOGES (Osnabrück) hat anhand des ‚Hausfriedens’-Begriffs die Funktion von ‚Friedensbegriffen’ in alltagspraktischen und lebensweltlichen Zusammenhängen analysiert. Sie wies darauf hin, dass bisher die Funktion und Gestalt des Friedensbegriffs für die Institution des ‚Hauses’ nahezu unbeachtet geblieben sei und die Reduktion auf eine Rechtsnorm die Konstituierung eines positiven, auf Handlungsorientierung zielenden Friedensbegriffs ausklammere. Sie zeichnete die Entwicklung vom 16. Jahrhundert als einer Phase der Formierung über den Prozess der Etablierung bis 1750 hin zum Ende des 18. Jahrhunderts als einer Phase der Deregulierung nach. Schmidt-Voges plädierte für ein breiteres Fundament der frühneuzeitlichen Friedensforschung im allgemeinen Kontext, denn gerade am Beispiel des ‚Hausfriedens’ zeige sich der Mehrwert einer kulturhistorischen Vorgehensweise, indem sie die „blinden Flecken“ der vorherrschenden politik-, verfassungs- und rechtshistorischen Forschung aufdecke.

Die vierte Sektion unter der Leitung von Ronald G. Asch (Freiburg) erweiterte den Betrachtungsraum des Westfälischen Friedens und wandte sich den benachbarten Niederlanden zu. HANS PETERSE (Münster) setzte sich in seinem Forschungsüberblick mit den Friedenskonzepten und dem Freiheitsbegriff in den Niederlanden des 16. und 17. Jahrhunderts auseinander und beschrieb die dortigen Wechselwirkungen zwischen Friedensdiskurs und Freiheitsbegriff. In diesem Zusammenhang interpretierte Peterse das Scheitern der Friedensverhandlungen in den Jahrzehnten vor 1648 als direkte Folge der unterschiedlichen Friedenskonzepte, die in der Republik existierten. Grundsätzlich ging er von einem eher pragmatisch und weniger moralisch geprägten Friedensbegriff aus, als es möglicherweise im Alten Reich der Fall gewesen sei.

DAVID ONNEKINK (Utrecht) hat in seinem Vortrag die internationalen Beziehungen in Europa an der Wende zum 18. Jahrhundert untersucht. Dabei konstatierte er, dass Historiker bislang alternative Faktoren innerhalb der internationalen Beziehungen vernachlässigt hätten und eine lineare Entwicklung eines säkularen Systems der „Balance of Power“ suggerierten. Nach Ansicht von Onnekink habe aber zum einen eine beständige latente Tendenz bestanden, die eher auf eine „collective security“ zielte als auf eine „Balance of Power“. Zum anderen sei von der Historiographie ebenfalls die Rolle der Religion innerhalb der internationalen Beziehungen lange außer Acht gelassen worden. Sowohl die Publizisten als auch die politischen Mächte und Diplomaten sprachen demnach noch im 18. Jahrhundert von einem drohenden Religionskrieg. Dementsprechend forderte Onnekink ein wesentlich komplexeres Interpretationsmodell bezogen auf die internationalen Beziehungen zwischen 1648 und 1713.

ANDREAS BAUER und EDGAR MÜLLER (Osnabrück) stellten in der fünften Sektion, geleitet von Maximilian Lanzinner (Bonn), erste Ergebnisse eines Projektes zur inneren und äußeren Struktur von Friedensstiftungen mit Mitteln des Rechts zwischen 1555 und 1618 vor, einer grundsätzlich konfliktbereiten Epoche von relativer außenpolitischer Ruhe, die mit dem Augsburger Religionsfrieden eine markante, die Konfessionen jedoch nur zum Teil befriedende Regelung aufweise. Das Forschungsvorhaben sieht die Gründe dafür besonders in der sorgfältigen Ausarbeitung juristischer Konzepte zur Ausgestaltung geeigneter Friedensregelungen. Das Rezeptionsrecht stelle dabei für die Arbeit am Frieden einen übergreifenden und erprobten Fundus rechtlicher Techniken zur Verfügung. Anhand einer Auswertung religiöser und weltlicher Traktate, Instruktionen und Vertragsabschlüsse wollen Bauer und Müller den Weg zum Friedensschluss rekonstruieren und die Verfahrensschritte der Konfliktlösungen darstellen.

ANDREA WEINDL (Mainz) ist in ihren Friedensuntersuchungen über den europäischen Rahmen hinaus gegangen und hat die Außereuropäische Welt und den europäischen Frieden im 17. Jahrhundert untersucht. Der Westfälische Friede bilde folglich einen zweifachen Markstein: Zum einen weil er der letzte Vertrag des frühneuzeitlichen „Kolonialsystems“ gewesen sei, der nicht-europäische politische Handelsakteure als Völkerrechtssubjekte überhaupt erwähnte. Zum anderen, weil er den Wendepunkt darstelle, der das Streben nach Zugang zu außereuropäischen Gebieten von der ideengeschichtlich bestimmten Diskussion um die Rechte fremder Herrschaften abkoppelte und es zu einer Angelegenheit des zwischenstaatlichen europäischen Rechts machte. Weindl sprach vom Westfälischen Frieden als Begründer einer europäischen Friedensordnung, der auch als Ausgangspunkt einer Weltordnung betrachtet werden könne, die erst mit der Dekolonialisierung im 20. Jahrhundert aufhörte zu existieren.

REGINA DAUSER (Augsburg) stellte einen Werkstattbericht zum Thema „Friedensverträge als Authentisierungsstrategien des europäischen Mächtesystems“ vor. Darin untersucht sie die Bedeutung von Friedensverträgen zur Festschreibung des Mächtesystems. Konkret beleuchtet Dauser die in Vertragstexten festgehaltenen Herrschertitulaturen – Maria Theresias als Sonderfall – als Instrumente zur Repräsentation von Herrschafts- und Rangansprüchen, die sich als durchaus flexibel und verhandelbar erwiesen. Die Festschreibung der kaiserlichen Titulatur führte nämlich zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen auf dem diplomatischen Parkett, die auch die Relevanz der Titulaturfrage für die inhaltliche Bestimmung des Friedensbegriffs aufzeigen sollen.

Die Abschlussdiskussion bündelte die gewonnenen Erkenntnisse bezüglich einer Bilanz der Forschungen zum Westfälischen Frieden seit dem Jubiläumsjahr 1998. Deutlich stellte sich dabei heraus, dass die Diplomatiegeschichte trotz eines gewissen erreichten Sättigungsgrades in der Forschung zum Westfälischen Frieden eine erkennbare Belebung erfahren hat. Gleichzeitig ließ sich festhalten, dass die bisherige Erforschung den Frieden sehr stark unter der Politik-, Rechts- und Verfassungsgeschichte betrachtet hat und kulturhistorische Ansätze gefördert werden müssen. Somit habe nach Ansicht von Siegrid Westphal das breite Themenspektrum überwiegend die gemachten Beobachtungen bestätigt und gezeigt, dass neue kulturhistorische Ansätze sehr lohnenswert und ergiebig seien. Weiterhin insistierte sie darauf, dass das Thema Friedensverträge nicht ad acta gelegt werden dürfe, sondern auch hier der cultural approach fruchtbar gemacht werden könne und in komplementärer Weise zu den klassischen Fragestellungen bearbeitet werden sollte. Insgesamt waren sich die Veranstalter und Teilnehmer des Workshops darüber einig, dass nicht nur der Westfälische Frieden, sondern das Friedensdenken und -machen allgemein wieder stärkeren Eingang in die Forschung finden müsse.

Konferenzübersicht:

Wolfgang Adam: Grußwort des Direktors des IKFN
Siegrid Westphal, Inken Schmidt-Voges: Begrüßung und thematische Einführung

Sektion I: Mythos 1648?!

Michael Rohrschneider: Neue Tendenzen der diplomatiegeschichtlichen Erforschung des Westfälischen Friedenskongresses

Roland Czada: Das 'Instrumentum Pacis Osnabrugense' im Lichte politikwissenschaftlicher Forschungsbeiträge

Renger de Bruin: Commemorations compared: Münster-Osnabrück (1998) and Utrecht-Rastatt (2013)

Sektion II: Neuere Forschungen zum Westfälischen Frieden

Ralf-Peter Fuchs: Die Normaljahrsverhandlungen als moralischer Diskurs

Kerstin Weiand: Auf dem Weg zum Reich als Friedensordnung? Reichsständische Zielkonzeptionen in Münster und Osnabrück am Beispiel Hessen-Kassels

Frank Kleinehagenbrock: Die Wahrnehmung und Deutung des Westfälischen Friedens durch Untertanen der Reichsstände

Sektion III: Pax civilis im Alten Reich

Horst Carl: Landrieden und Völkerrecht - Ansätze völkerrechtlicher Praxis in der Landfriedenswahrung des 16. Jahrhunderts

Tobias Bartke: Friedensbildung. Das juristische Wissen um Frieden in Schweden um 1600

Volker Arnke: Der juristische Friedensbegriff in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts am Beispiel von Nicolaus Schaffshausens Schrift 'De pace in genere'

Inken Schmidt-Voges: Ruhe oder Frieden? Das 'Haus' in gesellschaftlichen Friedensordnungen

Sektion IV: Frieden in den frühneuzeitlichen Niederlanden

Hans Peterse: Friedenskonzepte und Freiheitsbegriff in den Niederlanden des 16. und 17. Jahrhunderts

David Onnekink: Between Balance of Power and Collective Security. The Dutch quest für Peace (1672-1731). The perplexities of Peace

Sektion V: Frieden als internationale Herausforderung

Andreas Bauer, Edgar Müller: Pax, Pactum, Pacificatio. Zur inneren Struktur von Friedensstiftungen mit Mitteln des Rechts ab dem Augsburger Religionsfrieden bis zum Dreißigjährigen Krieg

Andrea Weindl: Außereuropäische Welt und europäischer Frieden im 17. Jahrhundert

Regina Dauser: Der Friede und der Kampf um die Begriffe - Friedensverträge als Authentisierungsstrategien des europäischen Mächtesystems

Abschlussdiskussion (Moderation: Siegrid Westphal)