Nachbarschaft und der Sinn für Gemeinschaft

Nachbarschaft und der Sinn für Gemeinschaft

Organisatoren
Eric Piltz / Gerd Schwerhoff, Projekt F „Gottlosigkeit und Eigensinn. Religiöse Devianz in der Frühen Neuzeit“, Sonderforschungsbereich 804 „Transzendenz und Gemeinsinn“, Technische Universität Dresden
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.06.2010 - 26.06.2010
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Von
Friederike Jung, Dresden

Die Rede von Nachbarschaft suggeriert von jeher räumliche Nähe. Doch bedeutet Nachbarschaft auch soziale, menschliche Nähe? Heute muss nachbarschaftliches Leben wohl in anderem Maße als entscheidend für die Integration eines Einzelnen in den Sozialverband einer Stadt betrachtet werden als möglicherweise in der Stadt der Vormoderne. Auf dieser und weiteren Annahmen basierten die Inhalte und Themenfelder, die im Rahmen des Workshops „Nachbarschaft und der Sinn für Gemeinschaft“ in Dresden am 25. und 26. Juni 2010 diskutiert wurden. Nachbarschaft in der Stadt der Vormoderne wurde in diesem Rahmen als unumgehbare Sozialform konstatiert und der Aspekt nachbarschaftlicher Gemeinschaftsbildung in das Zentrum gerückt. In diesem Kontext galt es, die Möglichkeiten der Teilhabe an der Stadtgemeinschaft und den Bezug der Nachbarschaft zu dieser ebenso zu untersuchen wie das Potential von Nachbarschaftskonflikten als Gemeinschaft gefährdendes Element.

GERD SCHWERHOFF (Dresden) schlug einleitend eine Brücke zur Arbeit des Sonderforschungsbereichs 804, der nach den notwendigen Voraussetzungen, Ressourcen und der Konstituierung von sozialen und politischen Ordnungen fragt. Über die Diskussion von Werten und Grundnormen dieser Ordnungen leitete Schwerhoff zur Thematik der Nachbarschaft über. Dabei regte er zur Untersuchung des Verhältnisses von Nachbarschaft und Institutionalität an. Interessant und wesentlich sei, Letztere bezüglich ihrer auslösenden Faktoren zu untersuchen: Entstand Institutionalität von ‚unten’ oder ‚oben’? In dem Zusammenhang erscheine das Spannungsfeld von Kooperation und Konflikt, verbunden mit der Thematik der Kommunikation in einer Nachbarschaft, als wesentlicher Zugang der historischen Perspektive auf die Nachbarschaft.

Anschließend teilte ERIC PILTZ (Dresden) Nachbarschaft als sozialen Interaktionsraum mit latenten Grenzen in verschiedene Dimensionen ein, indem er sie unter anderem relational verstand als das Verhältnis von Nachbarn zu Nachbarn, ferner als zentrales Lebens- und Organisationsprinzip der vormodernen Stadt, aber auch als die normative Leitvorstellung des Zusammenlebens im Sinne der „guten Nachbarschaft“. Konstatierte Piltz damit, dass eine ‚reine’ Nachbarschaftsforschung, die religiöse oder andere Aspekte städtischer Vergemeinschaftung ausblendet, zu kurz gegriffen sei, referierte er im Weiteren Themenfelder, die sich einer Nachbarschaftsforschung zuordnen ließen. Neben bekannten Ansätzen und Untersuchungen zur Nachbarschaft als Problemfall, Konfliktherd, eben auch als klassisches Streitmoment, wies Piltz auf ein seiner Ansicht nach echtes Desiderat der Forschung hin, welches er mit „Nachbarschaftsdiskurs“ umschrieb. Unter dem Diskurs selbst verstand Piltz die frühneuzeitliche Reflexion über nachbarschaftliches Zusammenleben, nachbarschaftliche Werte als Baustein einer funktionierenden städtischen Gesellschaft und Nachbarschaftlichkeit als Ausdruck dieser von allen geteilten Werte. So bestimmte Piltz das nachbarschaftliche Leben, dessen alltägliche Bewältigung und Organisation sowohl als Konfliktressource als auch als alltägliche soziale Agentur der Vergemeinschaftung, welche konstitutive Bedeutung für das Funktionieren einer Stadt hatte.

Daran anknüpfend nahm SUSANNE RAU (Erfurt) die Frage nach dem Zusammenhang von Gemeinschaft und räumlichen Strukturen der Nachbarschaft auf. Im kritischen Überblick zu 50 Jahren Nachbarschaftsforschung zeigte Rau, dass jene in Frankreich vor allem Soziabilitätsforschung bedeutete. Hierbei akzentuierte sie die Untersuchungen zu den quartiers in Lyon von Maurice Garden1, der ebenso für eine Typologisierung der Viertel plädierte wie für die Diskussion der Frage, worüber sich Gruppenidentitäten bildeten. In Lyon existierten neben den Kirchspielen (paroisses), die Stadtviertel (pennonages), wodurch konkurrierende gefühlte Zugehörigkeiten entstanden. Die Stadtviertel könnten dabei als wenig stabile Einheiten geltend gemacht werden, da deren Grenzen über die Jahre eine vermehrte Veränderung erfuhren. Deren zahlenmäßige Reduktion zeigte sich in dramatischer Weise in der Mitte des 18. Jahrhunderts – eine Entwicklung, die Rau unter anderem auf die policeyliche Logik der Einhegung und der Kontrolle des städtischen Raumes zurückführte. Die paroisses hätten dagegen für die Einwohner eine stärkere Bedeutung gehabt.

EMILY FISHER GRAY (Norwich, Vermont) befasste sich am Beispiel des Heilig-Kreuz-Viertels mit dem bikonfessionellen Nachbarschaftsleben in Augsburg im 16. Jahrhundert, wo es gelang, religiöse Orte miteinander zu teilen und damit den Frieden zu wahren. Die „gute Nachbarschaft“ als eine christliche Tugend, als eine Möglichkeit der Konsensfindung stand dabei im Mittelpunkt der Betrachtung. Jene sei von der katholischen und lutherischen Obrigkeit in Augsburg zu Zeiten religiöser Unsicherheit zur moralisch-effizienten Verhandlungsnorm erhoben worden und implizierte gleichzeitig eine Aufhebung von Eigentumsfragen und der rechtmäßigen Eigentumskontrolle. Zustimmungen wurden nicht „der Gerechtigkeit wegen“, sondern „aus guter Nachbarschaft“ geschlossen. Eine Anerkennung der Rechte des Anderen fand ebenso wenig statt wie grundlegende Antagonismen zunichte gemacht worden. So entstand eine paradoxe Beziehung zwischen konfessionellen Feindseligkeiten und konfessioneller Koexistenz. Für Letztere seien im Sinne von Nachbarschaft weder Altruismus, noch Selbstlosigkeit oder „Toleranz“ als notwendige Voraussetzungen anzusehen.

JOACHIM EIBACH (Bern) hob in seinem Kommentar die Bedeutung und Funktion der „guten Nachbarschaft“ als normativ besetzten Quellenbegriff hervor. Wurde zwar der Appell an „gute Nachbarschaft“ zum Argument und Instrument, die Koexistenz von Akteuren zu gewährleisten, lasse sich dennoch nicht von einer Rechtsnorm und – in Anlehnung an die Ausführungen Grays – eben nicht von einer Idee der Toleranz sprechen. Das Prinzip der „guten Nachbarschaft“ kennzeichnete er als pragmatisch, vorläufig und relativ informell. Als christlich aufgeladener Wert stehe es den rechtlichen Normen gegenüber. Ferner formulierte Eibach – bezugnehmend auf Max Weber – die Nachbarschaft als Forum für Konflikte und soziale Kontrolle und betonte dabei einmal mehr diesen, noch stets aktuellen methodischen Zugang zum Thema.

Auf der Ebene von Recht und Konflikt siedelte auch JAMES PALMITESSA (Kalamazoo, Michigan) seinen Vortrag an, welcher Häuserstreitigkeiten in Prager Stadtgerichtsakten fokussierte. Die an Bauwerken vollzogenen Änderungen und die damit einhergegangenen Konflikte wurden als ausschlaggebend für die Konstituierung von nachbarschaftlichen Beziehungen und deren Ausdrucksformen diagnostiziert. Über materielle und symbolische Grenzlinien von Haus und Eigentum wäre in Streitfällen und Streitbeilegungen mitverhandelt worden. So komme der Nachbarschaft – wenn diese auch wenig greifbar und eher fragil sei – im Prag des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit eine wesentliche Rolle im sozialen und politischen Gefüge der Stadt zu. Sie fungiere als Vermittlungsinstanz zwischen dem einzelnen Bürger und dem Magistrat der Stadt und mithin als Zwischeninstanz im Überlappungsfeld zwischen öffentlicher und privater Sphäre.

Ein besonderes Verhältnis zwischen Nachbarschaften und Magistrat verdeutlichte HANNA SONKAJÄRVI (Essen-Duisburg). Im Mittelpunkt stand Gent in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, welches sich in korporierte Nachbarschaften, sogenannte gebuurten, gliederte. Das von Schwerhoff zu Beginn des Workshops benannte Themenfeld der Institutionalisierung von Nachbarschaften sollte an der Stelle besondere Aufmerksamkeit finden, indem das Wechselspiel von infraadministrativer und administrativer Stadtorganisation auf der Grundlage von nachbarschaftlichen Protokollbüchern besprochen wurde. Nicht zuletzt durch die Übertragung neuer Befugnisse waren die Genter Nachbarschaften institutionell mit der Stadtverwaltung verbunden. Sie nahmen Aufgaben wahr, die dem öffentlichen Gemeinwohl dienten. Mit der formalen Institutionalisierung zusammenhängend ging eine Änderung des Beziehungsgefüges innerhalb der Nachbarschaften einher. So etablierten sich Nachbarschaften von einer losen Organisationsform zu einer kodifizierten Verwaltungseinheit.

Stellung zu den Referaten von Palmitessa und Sonkajärvi nahm HERMAN ROODENBURG (Amsterdam). Dabei äußerte er seine Zweifel bezüglich der Fragilität von Nachbarschaft. Von einer solchen könne per se nicht gesprochen werden, ließe man zum Beispiel die konkrete Organisation von Nachbarschaft als ein stabilisierendes Moment nicht außer Betracht. Des Weiteren plädierte Roodenburg für eine stärkere Anwendung der bottom-down Perspektive, mit der die erwähnten Kooperationen, Verhandlungen und Verrechtlichungen weniger als etwas Unerwartetes, Überraschendes, sondern vielmehr als eine Begleiterscheinung und Antwort auf ein soziales Bedürfnis gesehen werden sollten. Zudem verwies Roodenburg auf die Diskussion und die Verwendung des Begriffs „Sozialkontrolle“ im Zusammenhang mit den Nachbarschaftsorganisationen und betonte die verschiedenen Schlichtungsmöglichkeiten der Nachbarn. In diesem Zusammenhang merkte auch Schwerhoff an, dass Schlichtung als nur ein Baustein im Set einer möglichen sozialen Kontrolle gesehen werden müsse. Nachbarschaft sei die räumlichste der möglichen Vergesellschaftungsformen und gleichzeitig die größte Form der Öffentlichkeit in der Frühen Neuzeit. Jene stehe dabei unmittelbar mit dem Ziehen von Grenzen und mit Separierungen in Verbindung.

Welche Bedeutung auch in Bezug auf gemeinschaftsbildende Funktionen den Nachbarschaften im mittelalterlichen Italien zukamen, erörterte CRISTINA ANDENNA (Dresden/ Matera, Italien). Nachbarschaften des mittelalterlichen Italiens, die im Vortrag mit einem der zeitgenössischen Begriffe – viciniae – umschrieben wurden, nahmen nicht nur religiöse und administrative Funktionen innerhalb des Stadtlebens ein, sondern erlangten allmählich auch politische Bedeutung. Die dabei entstandenen Rechts- und Verwaltungsgemeinschaften könnten als ein überaus komplexer Zusammenhang, als Überlappung und Verflechtung von verschiedenen sozialen Strukturen und Ebenen verstanden werden. Die vertikalen Beziehungen zwischen den Einwohnern eines innerstädtischen Gebietes seien in diesem Kontext gegenüber den kanalisierten verwandtschaftlichen Beziehungen besonders relevant. Die mittelalterliche vicinia stelle deshalb einen Mikrokosmos des politischen und sozialen Lebens einer Stadt des 13. Jahrhunderts dar. Sie fungiere als parallele Struktur innerhalb der Entwicklung der italienischen Stadtkommune und bilde ein wichtiges Kernelement in dem Prozess der Wandlung der Kommune vom Personenverband zur Institution.

HEINRICH-RICHARD SCHMIDT (Bern) wendete die Strukturationstheorie Anthony Giddens’2 auf die nachbarschaftliche Perspektive an. Nachbarschaft sei dabei Struktur, die Handeln konstituiert und durch Handeln konstituiert wird. So müsse sie auch aus der Handlung der Menschen rekonstruiert werden. Die Dualität verdeutlichte Schmidt, indem er das Potential von Konfliktregulierungen fokussierte. Diese seien für die Strukturierung von Staat wesentlich. Das Modell ‚Staat’ als „Dienstleister“ an der Gesellschaft, als Instanz, die Regeln durchsetzt, könne dabei strukturanalog auf das Modell ‚Nachbarschaft’ übertragen werden. In diesem Zusammenhang sei eine „Verrechtlichung“ als Prozess, „die Entstehung von Herrschaft auf Nachfrage von unten“ (Eibach) aufgrund der entsprechenden Akteure und deren Anrufung, deren An- und Verwendung von Ressourcen in Konfliktsituationen unausweichlich gewesen. So könne auch die Konstituierung wie die Institutionalisierung von Nachbarschaft als Folge der indirect rule Gottes, der Obrigkeit oder der „Gesellschaft“ über den Einzelnen, Gruppen und Gemeinschaften verstanden werden. Sie habe einen festen Anker in den Lebensdeutungskonzepten und Lebensführungen der Akteure. Die Kulturgeschichte stelle damit die notwendige Verbindung, den missing link, zwischen Mikro- und Makroperspektive, zwischen Struktur- und Handlungsgeschichte, dar.

Mit zwei Kommentaren aus sozialgeographischer und raumtheoretischer Perspektive fand der Workshop seinen Abschluss. JAN GLATTER (Dresden) verwies auf Versuche seit den 1950er Jahren, Nachbarschaften durch planerische Mittel zu erzeugen, um soziale Einheiten der Nachbarschaften mit den erhofften Zielen des Gemeinschaftsideals herzustellen. Demgegenüber stand Ende der 1960er Jahre die Meinung, Nachbarschaft habe eine Vergangenheit, aber keine Gegenwart. Faktoren wie höhere Mobilität, Institutionalisierung sozialer Funktionen oder der Prozess der allgemeinen Individualisierung wurden für eine Auflösung der Nachbarschaften verantwortlich gemacht. Von der Schaffung bestimmter räumlicher Konstellationen könne dabei nicht auf die Schaffung von Gemeinschaft geschlossen werden, wobei dennoch trotz ausgebliebener Erfolge die Nachbarschaft bis heute als Ziel der Planung gesehen und noch immer hohe Erwartungen an deren Initiierung geknüpft werde. Aus dem Grund fügte Glatter zu den im Workshop mehrfach erwähnten räumlichen und sozialen Aspekten der Nachbarschaft den der Semantisierung hinzu. Dieser Aspekt gebe der Nachbarschaft eine Bedeutung und Deutung. Nachbarschaft erfahre eine Idealisierung, erhalte durch ihre Bewohner Bedeutungszuweisungen mit Identifikationscharakter und damit eine direkt zugeschriebene Funktion, die auf einer „Sehnsucht nach Nachbarschaft“ gründe.

MATTHIAS BURGHARDT (Dresden) plädierte für eine Architektur, die sich aufgrund ihrer realitätsstiftenden Wirkung einer Mitverantwortung bezüglich der Organisation gesellschaftlichen Lebens, ihrem gesellschaftlichen Auftrag eben auch im Sinne der räumlichen Mitorganisation nicht entziehen dürfe – für eine Architektur, die auf städtebaulicher wie auch privaträumlicher Ebene einen Rahmen setze. Architektur wurde von ihm als eine Grundbedingung von Gesellschaft diagnostiziert. So gebe es ohne Architektur kein gesellschaftliches Leben und folglich keine Nachbarschaft. In ihren Entwürfen konstruieren Architekten Raum, der in der Nachbarschaft kommunizierbar werde und so seinen (Gemein-)Sinn erhalte.

In der abschließenden Diskussion wurde zunächst die Frage nach der gegenwärtigen Geltung von Nachbarschaft fokussiert. Eibach sprach sich bezüglich der vermeintlich vom Aussterben bedrohten Nachbarschaft für ein Wiedererkennen ihres Wertes aus, da dieser für die Gesellschaft wesentlich sei. Dabei fand ‚Nachbarschaft als Wert’ ebenso wie der ‚Wert der Nachbarschaft’ Anschluss im Workshop. Schmidt bezog sich auf disembedded communities und kennzeichnete diese als nicht mehr lokale Gemeinschaften, die nicht mehr in das Gefühl von Nachbarschaft eingebettet seien. Die räumliche Perspektive auf die Nachbarschaft erfuhr einmal mehr ihre Geltung, indem Rau nach der Verräumlichung von sozialen Strukturen, von Gemeinschaftskonzepten sowie nach der Ordnung von Gemeinschaften überhaupt fragte. Die Inkorporierung von Raum, die Roodenburg mit der Aussage, der „Raum liege in den Füßen“, postulierte, bestätigte dabei die Problematik über die Schwierigkeit, Nachbarschaft eindeutig zu fixieren.

Deutlich hingegen wurde, dass Nachbarschaft als autonomer, ‚reiner’ Forschungsansatz nicht geltend gemacht werden kann. So muss Nachbarschaft stets mit einer Anzahl an kohärierenden Aspekten untersucht werden. Lieferte der Workshop zweifellos fruchtbare Diskussions- und Denkanstöße, sollten vor allem für weiterführende Untersuchungen sowohl Praktiken und Rituale der Vergemeinschaftung als auch nachbarschaftliche Orte und Begegnungsräume verstärkt in das Betrachtungsfeld aufgenommen werden. Im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 804 erscheint nicht zuletzt das im Workshop so vielseitig diskutierte Konfliktpotential von Nachbarschaft und deren Grenzen forschungsgeschichtlich ertragreich zu sein. So könnte sich der Zugang zur Thematik – in Relation zum jeweiligen Wertekontext – über die Frage nach dem Eigensinn und dem Gemeinsinn als innovativ und ergiebig präsentieren.

Konferenzübersicht:

Gerd Schwerhoff (Dresden): Einführung und Begrüßung

Eric Piltz (Dresden): Was ist und gibt es überhaupt eine historische Nachbarschaftsforschung?

Susanne Rau (Erfurt): La vie du quartier: 50 Jahre Soziabilitäts- und Nachbarschaftsforschung in Frankreich

Emily Fisher Gray (Norwich, Vermont): „Aus guter Nachbarschaft und nicht der Gerechtigkeit wegen“: Strategien für die konfessionelle Koexistenz während der Reformation in Augsburg

Joachim Eibach (Bern): Kommentar

James Palmitessa (Kalamazoo, Michigan): Das Durchbrechen der „Grenzen zwischen Pragern“: die schwierige Suche nach Nachbarschaft in Spätmittelalter und Früher Neuzeit

Hanna Sonkajärvi (Essen-Duisburg): Nachbarschaft, Policey und Magistrat in der Stadt Gent im 17. Jahrhundert

Herman Roodenburg (Amsterdam): Kommentar

Cristina Andenna (Dresden/ Matera, Italien): Nachbarschaft aus mittelalterlicher und italienischer Perspektive

Heinrich-Richard Schmidt (Bern): Structuration. Zwischen Struktur- und Handlungsgeschichte

Jan Glatter (Dresden): Kommentar aus sozialgeographischer Perspektive

Matthias Burghardt (Dresden): Kommentar aus raum- und architekturtheoretischer Perspektive

Anmerkungen:
1 Siehe unter anderem: Maurice Garden, La vie de Quartier, in: Bulletin du centre pour l’histoire économique et sociale de la région Lyonnaise 3 (1977), S. 17-28.
2 Anthony Giddens, Die Konstitution der Gesellschaft. Grundzüge einer Theorie der Strukturierung, Frankfurt 1997 (1. deutsche Auflage 1988).