Politik und Justiz zwischen Reich und Territorium – Speyer als Zentralort des Reiches

Politik und Justiz zwischen Reich und Territorium – Speyer als Zentralort des Reiches

Organisatoren
Stadt Speyer; Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung Wetzlar; Netzwerk Reichsgerichtsbarkeit
Ort
Speyer
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.10.2015 - 16.10.2015
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Von
Stefan Xenakis, LOEWE-Schwerpunkt „Außergerichtliche und gerichtliche Konfliktlösung“ an der Forschungsstelle für Höchstgerichtsbarkeit im Alten Europa, Universität Frankfurt am Main

Die Tagung „Politik und Justiz zwischen Reich und Territorium – Speyer als Zentralort des Reiches“ sollte nicht weniger als eine Neubewertung der alten Kaiserstadt als für das ganze Reich zentrales Entscheidungszentrum des 16. Jahrhunderts leisten. Dazu befassten sich die über 80 Teilnehmer mit der Interaktion von Reichskammergericht, Reichshofrat und Reichstag; die meisten Referenten wählten dazu einen akteurszentrierten Zugang. Aber auch die Situation des Reichskammergerichts vor Ort und das Zusammenspiel von Funktionsträgern des Reichs und regionalen Akteuren wurden ausführlich vorgestellt.

In wohl keiner anderen Stadt, so Anette Baumann einführend, habe sich im 16. und 17. Jahrhundert das Reich in seiner Funktion als ständische Organisation so deutlich gezeigt wie in Speyer. Mit der gleichzeitigen Anwesenheit von Reichskammergericht und den zu seiner Visitation abgeordneten kaiserlichen Räten und Reichshofräten, mit wiederholt dort abgehaltenen Reichstagen und mit der ständigen Präsenz regionaler Akteure in wichtigen Funktionen des Reiches hätten sich Netzwerke gebildet, die von der Forschung bisher noch nicht in ihrer Bedeutung erkannt worden seien. Die Tagung habe damit zum Ziel, Speyer als Zentralort des Reiches der Forschergemeinde ins Bewusstsein zu rufen.

Mit theoretischen Überlegungen zum Begriff des „Zentralorts“ schloss SIEGRID WESTPHAL (Osnabrück) hier an. In Anlehnung an den zuerst von Walter Kristaller geprägten Begriff definierte sie „Zentralort“ als Ort mit besonders hoher Interaktionsdichte – auch in Abgrenzung zu konkurrierenden Konzepten wie Residenz oder Metropole als Orte, die besondere wirtschaftliche oder kulturelle Ressourcen anböten. Alle relevanten Kriterien habe Speyer bis zu seiner Zerstörung im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 erfüllt; es sei daher auf jeden Fall als Zentralort zu bezeichnen. Dazu kämen einige Spezifika: Erstens sei den dort seit 1527/1530 abgehaltenen Reichstagen, dem kurzzeitig dort angesiedelten Reichsregiment und dann dem Reichskammergericht eine zentrale Bedeutung zuzumessen. Zweitens sei es der Stadt in der frühen Neuzeit gelungen, ihr seit dem Mittelalter gepflegtes Topos der „Kaiserstadt“ auf die Reichsinstitutionen zu übertragen. Mit der dauerhaften Ansiedlung des Reichskammergerichts sei damit (drittens) der Sprung von punktueller zu struktureller Zentralität gelungen.

Zu eben dieser Stadtgeschichte gab JOACHIM KEMPER (Speyer) einen Überblick. Im Vergleich zum Mittelalter sei über das 16. Jahrhundert noch wenig bekannt, und die Geschichtsschreibung sehe es bisher – geprägt von anachronistischen Geschichtsbildern – als eine Zeit vorgeblicher Alltäglichkeit und des schleichenden Niedergangs an. Kemper gab auch einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche, konfessionelle und soziale Struktur der Stadt, in der die Angehörigen des Reichskammergerichts mit 600 bis 800 von insgesamt circa 8000 Einwohnern am Ende des 16. Jahrhunderts eine wichtige Rolle gespielt hätten.

Anschließend stellte ANETTE BAUMANN (Wetzlar/ Gießen) erste Erkenntnisse aus ihrem Forschungsprojekt „Speyer als Zentralort des Reiches“ zu den Speyerer Visitationen und zu den Hauptakteuren des Reichskammergerichts vor. Ihrem Vortrag lagen umfangreiche noch nicht verzeichnete Bestände aus dem Stadtarchiv Speyer, den Akten der Reichshofkanzlei und des Mainzer Erzkanzlerarchivs in Wien zugrunde. Baumann bot in ihrem Vortrag nicht nur überraschende Einzelerkenntnisse – wie z. B. dass der Grund für die der Forschung lange Zeit kaum erklärliche Einstellung der Achtverfahren gegen Götz von Berlichingen in der schlichten Tatsache zu suchen sei, dass Berlichingen den Reichsfiskal Caspar Mart bestochen habe – sondern zeigte in Ihrem Vortrag an vielen Beispielen auf, wie der Blick auf die Akteure Erkenntnisse über die Verflechtung der Reichinstitutionen vor Ort ermögliche. Eine Schlüsselrolle hätten dabei die zwischen 1555 und 1588 jährlich stattfindenden Visitationen des Reichskammergerichts gespielt. Bei den Visitatoren habe es sich seit 1560 ausnahmslos um Reichshofräte gehandelt, so dass man den Reichshofrat zu dieser Zeit ohne weiteres als Justizaufsichtsbehörde bezeichnen könne. Die anschließende Diskussion zielte stark auf die Krise des Reichskammergerichts während der 1530er Jahre und den Kampf der protestantischen Reichsfürsten gegen die dort anhängigen Religionsprozesse ab.

Dem zuvor angesprochenen Personenkreis der Hofräte unter Kaiser Karl V. widmete EVA ORTLIEB (Wien) ihren Vortrag. Der Hofrat sei nicht nur in Prag oder Wien zu verorten; sondern habe immer am jeweiligen Aufenthaltsort des Kaisers getagt; so auch in Speyer. Besonders zum Reichstag von 1544 habe sich Karl V. längere Zeit persönlich dort aufgehalten, und diese Zeit markiere auch den Beginn des Reichshofrats als ständige Institution. In der Zeit des Reichstags habe der Hofrat über 900 Fälle verhandelt. Aus der Herkunft der Antragssteller werde deutlich, dass überdurchschnittlich viele von ihnen Untertanen aus den rheinischen Reichskreisen waren, dass also die Anwesenheit von Kaiser und Hofrat nicht nur den Reichsständen, sondern einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewesen sein muss. Durch die Anwesenheit des Kaisers und des Hofrats habe Speyer als Ort des Reichsrechts noch über den Reichstag hinaus an Bedeutung hinzugewonnen.

Der nächste Teil der Tagung nahm Speyer als Zentrum für die Reichs- und europäische Politik in den Blick. „Speyer war das Reich“ – diese These stellte GABRIELE HAUG-MORITZ (Graz) für die Zeit der kammergerichtlichen Religionsprozesse zwischen September 1530 und Januar 1541 auf. Charakteristisch für diese Jahre sei, dass das Reich als handelnder Gesamtverband praktisch inexistent war – außer am Ort der Prozesse. Deren Brisanz resultierte, so ihre These, nicht aus dem von der Forschung der 1960er-Jahre postulierten „rechtlichen Krieg“ des Reiches gegen die Protestanten – diesen habe es schlicht nicht gegeben – sondern aus dem „Wandel der protestantischen Interessenwahrnehmung“. Mehrere Verfahren seien auch im Verständnis der protestantischen Obrigkeiten zumindest bis 1539 keine Religionssachen gewesen und seien – ohne dass der Schmalkaldische Bund involviert gewesen sei – im Auftrag von einer rechtlichen Streitgemeinschaft geführt worden. Bis im Dezember 1535 die Schmalkaldener den Bündnisfall für den Fall definierten, dass ein Achturteil gegen einen Bundesstand in Religionssachen ergehe. Damit habe die Rechtsprechung des Reichskammergerichts permanent unter dem Eindruck möglicher militärischer Gewalt gestanden; das Gericht selbst sei zum Friedensproblem geworden. Zu den Waffen habe der Schmalkaldische Bund ebenso folgerichtig wie paradox mit der Begründung gegriffen, dass er die 1541 ausgerufene kaiserliche Suspension der Religionsprozesse durchsetzen müsse. Eine erweiterte Perspektive brachte YVES HUYBRECHTS (Marburg) ein. Er behandelte wichtige Nebenverhandlungen des Reichstages von 1570 zur Stellung des Burgundischen Reichskreises. Supplikationen im Zusammenhang mit dem Spanisch-Niederländischen Krieg hätten den Reichstag dazu gezwungen, sich genauer mit der verfassungsrechtlichen Stellung des Burgundischen Reichskreises zu befassen und zentrifugalen Tendenzen durch den Burgundischen Vertrag von 1548 ein Ende gesetzt. Komplementär dazu befasste sich STEPHAN WENDEHORST (Gießen/ Wien) mit der Position des Reichskammergerichts im Völkerrecht der Frühen Neuzeit; vor allem auf der Grundlage, dass das Gericht Aufnahme in die einschlägige völkerrechtliche Vertragssammlung von Jean Dumont gefunden habe und dass sein Verhältnis zum als religiöses Völkerrechtssubjekt anerkannten Corpus Evangelicorum in der Literatur diskutiert worden sei.

ALBRECHT CORDES (Frankfurt am Main) stellte in seinem Abendvortrag ein Rechtsgutachten des Rabbi Gershom Ben Jehuda als Produkt jener Gelehrtenschule im 10. und 11. Jahrhundert am Rhein vor, die unter anderem für die Entstehung der aschkenasischen Rechtstradition verantwortlich zeichne. Cordes schloss – auch in Anbetracht des hohen Alters der detailliert argumentierenden Quelle in einem ansonsten illiteraten Umfeld – mit einem deutlichen Plädoyer, das Recht der aschkenasischen Juden zunächst aus sich selbst heraus, aber auch aufgrund des Quellenwerts für das christliche Umfeld, als Teil der deutschen Rechtsgeschichte anzusehen.

Die Beziehungen des Reichskammergerichts zur Stadt und zur Region waren ein drittes Erkenntnisziel der Tagung. Das Zusammenleben zwischen Wetzlarer Bürgern und Angehörigen des Reichskammergerichts machte MARTIN ARMGART (Speyer) mit lebendigen, aus Prozessakten gezogenen Beispielen anschaulich. Den Personenkreis der Kameralen erschloss HANS-HELMUT GÖRTZ (Speyer) mit der Vorstellung des von ihm kürzlich herausgegebenen Bandes „Das Reichskammergerichtspersonal und andere Personen in den Taufbüchern von Predigerkirche und St. Georgen zu Speyer 1593–1689“. ANJA RASCHE (Speyer) bot mit ihrem Vortrag eine überraschend genaue Rekonstruktion der Reichskammergerichtsgebäude. Sie zeigte, neben den bekannten Aquarellen Franz Stöbers, vor allem einen auf hoheitliche Anordnung gefertigten Plan aus dem Jahr 1774, von dem sie eine weitere bisher unbekannte Kopie vorstellte. Das Gericht verfügte demnach über einen Komplex von drei eigenen, miteinander verbundenen Gebäuden entlang der Speyerer Großen Himmelsgasse.

Den Nachbarn der Reichsstadt widmete sich zuerst HANS AMMERICH (Speyer) mit seinem Vortrag zum Bistum Speyer im 16. Jahrhundert. Die unter Kurpfälzischem Einfluss seit 1538 geförderte evangelische Predigt sei unter dem Einfluss des Reichskammergerichts und des Kaisers letztlich nicht bis zur Übernahme sämtlicher Pfarreien und Klöster vorangetrieben worden. Für das Bistum sei später die – bei einigen Rückschlägen – insgesamt als erfolgreich zu bezeichnende Reform im Sinne des Trienter Konzils und der Einfluss von Jesuiten und Kapuzinern prägend gewesen. Eine größere katholische Gemeinde habe sich in der Stadt aber erst nach dem Dreißigjährigen Krieg bilden können. Das Verhältnis von Bistum und Stadt behandelte auch ANDREAS DEUTSCH (Heidelberg) mit dem so genannten Speyerer Scharfrichterstreit. Dieser Konflikt zwischen Speyerer Rat und Bischof bezüglich der städtischen Hochgerichtsbarkeit sei von der Besonderheit gekennzeichnet gewesen, dass der Rat zwar den Blutbann innerhalb der Stadt hatte – das Recht, einen Nachrichter zu bestellen und die vom Rat verkündeten Todesurteile zu vollstrecken, aber allein beim Bischof gelegen habe. Diese „Amtshilfe“ sei für das bischöfliche Selbstverständnis, der ursprüngliche Stadtherr zu sein, entscheidend gewesen, für die Stadt hingegen bei jedem Amtshilfeansuchen eine „Schmach“. Deutsch zeigte die mehr oder weniger subtilen Wege auf, mit denen die Stadt gegen das bischöfliche Privileg vorzugehen versuchte.

Einen Überblick über die gesamte Region bot schließlich ALEXANDER JENDORFF (Gießen) mit der Leitfrage, wie das regionalpolitische Umfeld auf das Reichskammergericht ein- und wie das Reichskammergericht zurückwirkte. Dabei wandte er sich zunächst entschieden gegen die vom 19. Jahrhundert geprägte Vorstellung von Territorialstaaten als „monolithische“ Größen. Dementsprechend wählte er einen akteurszentrierten Zugang, mit dem er die regionalen Herrschaftsträger nacheinander abarbeitete. Für Kurmainz sei der Verlust der dominanten Stellung im hessischen und mittelrheinischen Raum gegenüber Kurpfalz und den hessischen Landgrafen im 16. Jahrhundert prägend gewesen. Dazu sei ein Elitenwandel hin zu ritteradligen Familien des Niederrheins und der Wetterau gekommen. Seine relative Schwäche habe das Erzstift Mainz aber mit einer immer bedeutenderen Rolle auf Reichsebene ausgeglichen – und damit nicht zuletzt als Schutzmacht dieser ritteradligen Familien auch regional an Bedeutung gewonnen. Die hessischen Landgrafen seien hingegen als äußerst dynamischer Akteur aufgetreten, mit großer Expansion bis zum Schmalkaldischen Krieg. Ihr Hauptproblem sei der unter mainzischem und pfälzischem Schutz stehende und zunehmend besser organisierte Niederadel der Wetterau gewesen. Mit dem Tod Philipps des Großmütigen hätten sich dann aber neue Kräfteverhältnisse mit einer stärkeren Anbindung an Mainz und Kurpfalz ergeben. Bei den Zielen der pfälzischen Kurfürsten lasse sich ebenfalls ein qualitativer Wandel beobachten. Sie hätten sich im Rahmen des Calvinismus zunehmend als europäischer Akteur gesehen, was dann zur Eskalation am Anfang des 17. Jahrhunderts geführt habe. Das Hochstift Speyer sei Teil einer regionalen Integrationspolitik gewesen, geprägt von einem pfälzischen Schutz- und Schirmvertrag und auch dem Versuch der Pfalzgrafen, sich dynastisch am Mittelrhein abzusichern. Beim Kraichgauer Ritteradel habe es sich abschließend um einen kleinen, aber zentralen Akteur gehandelt, der sich vor allem gegen die kurpfälzischen Versuche wehren musste, in die Landsässigkeit herabgedrückt zu werden. Daher habe das Reichskammergericht für ihre Stellung eine auch schon von ihnen selbst klar gesehene rechtswahrende Funktion gehabt.

Der Vortrag von SYLVIA KABELITZ (Leipzig) beinhaltete die im Rahmen des Kalliope-Verbundkatalogs entstehende Verzeichnung der Leipziger Sammlung Kestner – eine vom gleichnamigen Legationssekretär begonnene Autographen- und Kupferstichsammlung. Sie enthalte unter vielem anderen 12 von bisher 28 als fehlend betrachteten Präsentationsschreiben, sowie Schreiben der Interessenvertreter des Gerichtspersonals nach Auflösung des Gerichts 1806. Kestners Briefe böten auch Informationen zur Wetzlarer Visitation des Reichskammergerichts mit Passagen zur Bestechungsaffäre Papius.

Insgesamt bot die Tagung mit ihrem Ziel, Reichskammergericht, Reichstag und Visitation im Zusammenhang mit den Akteuren vor Ort und in der Region zu betrachten, viele Ansätze für neue Fragestellungen: Wie sehr handelt das Reich als Reich; wie sehr als Verbund von Vertretern der jeweils eigenen Interessen? Welche Rolle spielt hier die Nähe zum Ort des Geschehens? Dieses Feld wurde anschaulich umrissen. Gleichzeitig bot sie neue und sehr konkrete Einblicke in das Funktionieren des Alten Reichs an einem seiner Hauptschauplätze.

Konferenzübersicht:

Sektion I. (Speyer als Zentralort des Reiches)

Eröffnung durch Oberbürgermeister Hansjörg Eger

Siegrid Westphal (Osnabrück): Theoretische Überlegungen zu Speyer als Zentralort des Reiches

Joachim Kemper (Speyer): Speyer im 16. Jahrhundert in der Forschung

Anette Baumann (Gießen/Wetzlar): Speyer als juristisches und politisches Entscheidungszentrum: die Visitationen des Reichskammergerichts

Sektion II. (Kaiser, Reich und Europa)

Eva Ortlieb (Wien): Speyer als Tagungsort des Hofrats Karls V.

Gabriele Haug-Moritz (Graz): Religionsprozesse am Reichskammergericht

Stephan Wendehorst (Gießen/Wien): Das Reichskammergericht im Völkerrecht

Yves Huybrechts (Marburg): Eine gute Gelegenheit für Integration. Der Burgundische Reichskreis auf dem Reichstag von Speyer 1570

Öffentlicher Abendvortrag

Albrecht Cordes (Frankfurt am Main): Rheingold. Rabbinische Rechtsgutachten als Quelle der hochmittelalterlichen deutschen Rechtsgeschichte

Sektion III (Die Reichsstadt Speyer)

Martin Armgart (Speyer): Die Stadt Speyer, ihre Bürger und das Reichskammergericht

Anja Rasche (Speyer): Das Reichskammergericht in Speyer (1527–1689): Ein kunsthistorischer Blick auf die bauliche Überlieferung des höchsten Gerichts

Hans-Helmut Görtz (Freinsheim): Buchvorstellung „Das Reichskammergerichtspersonal und andere Personen in den Taufbüchern von Predigerkirche und St. Georgen zu Speyer 1593–1689“

Sektion IV (Weitere Visitationen des Reichskammergerichts)

Sylvia Kabelitz (Leipzig): Die Weimarer Visitation und die Folgen: ein Archivbericht

Sektion V (Die Reichsstadt Speyer und ihre Nachbarn)

Hans Ammerich (Speyer): Das Bistum Speyer im 16. Jahrhundert

Andreas Deutsch (Heidelberg): Die Stadt Speyer, der Bischof, sein Henker und das Reich. Zu den Streitigkeiten um die Speyerer Hochgerichtsbarkeit und damit verbundene Privilegien

Alexander Jendorff (Gießen): Das Speyerer Reichskammergericht und sein regionalpolitisches Umfeld

Anette Baumann (Gießen/Wetzlar): Schlussbetrachtung


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