Die Urkunde. Text - Bild - Objekt

Die Urkunde. Text - Bild - Objekt

Organisatoren
Andrea Stieldorf, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
27.09.2017 - 29.09.2017
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Von
Tobias Weller / Mareikje Mariak / Anne Sowodniok / Maximilian Stimpert, Institut für Geschichtswissenschaft, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Urkunden sind zunächst einmal Rechtsdokumente. Ausgehend von diesem Sachverhalt nahm die historische Urkundenforschung in den letzten Jahrzehnten verstärkt den zeitgenössischen Kommunikationsprozess in den Blick, in den Urkunden eingebettet waren: Entsprechende Studien beleuchten beispielsweise die Entstehungsbedingungen der Urkundenausstellung, die performativen Aspekte des Privilegierungsaktes, aber auch die Materialität von Urkunden, ihr Layout und ihre konkrete, teils sehr repräsentative Gestaltung. Gerade dieser Aspekt der "Bildlichkeit" findet in neuester Zeit verstärkt Beachtung.

Diese Ansätze wurden auf einer von ANDREA STIELDORF (Bonn) organisierten und der Fritz Thyssen Stiftung geförderten Bonner Tagung vom 27. bis 29. September 2017 aufgegriffen und in eine fachübergreifende Perspektive gerückt. In ihrem einleitenden Beitrag unterstrich Stieldorf den heuristischen Wert von Untersuchungen, die Urkunden vor ihrem sozio-kulturellen Hintergrund betrachten und ihrer Wirksamkeit und Rezeption nachgehen. Dabei müsse der Blick auch über die eigenen Kulturgrenzen hinausgehen und somit aktuellen Forschungstendenzen Rechnung getragen werden. Die Leitfragen der Tagung zielten auf die Kommunikationsprozesse, die der Verankerung von Urkunden in ihrem jeweiligen kulturellen Umfeld zugrunde lagen: Welche Rolle spielten Urkunden als Objekte der Repräsentation für den Aussteller oder Empfänger? Welche visuellen Strategien verfolgte die jeweilige Urkundengestaltung? Auf welche Art und Weise generierten Urkunden Rechtssicherheit?

Die erste Sektion "Urkunden als Quellen und als Rechtsmittel" eröffnete EVELINE BRUGGER (St. Pölten) mit ihrem instruktiven Einblick zur „Rolle christlicher Obrigkeiten in der Entwicklung des jüdischen Urkundenwesens im spätmittelalterlichen Österreich“. Viele Urkunden mit jüdischer Beteiligung wurden im Kontext von Darlehensgeschäften ausgefertigt und mussten dem Bedürfnis sowohl der jüdischen, als auch der christlichen Geschäftspartner nach Rechtssicherheit genügen. Die jüdische Seite war darauf bedacht, sogenannten "Tötbriefen" vorzubeugen, mit denen die landesherrliche Obrigkeit als Inhaber des Judenregals Schulden ihrer christlichen Untertanen für nichtig erklären konnte. Im Interesse christlicher Schuldner lag es, wenn an die mehrheitlich deutschsprachigen Kredit- oder Pfandurkunden hebräische Urkunden angeheftet wurden oder eine hebräische Bestätigung unter den Text gesetzt wurde, die die Vereinbarung nach jüdischem Recht erst gültig machte.

ALHEYDIS PLASSMANN (Bonn) hielt mit ihrem Beitrag „Datamining in Urkunden“ ein Plädoyer für die statistische Auswertung von Informationen, die hinreichend große Urkundenkorpora quasi nebenbei bieten, wie Empfänger, Zeugen, Ausstellungsorte und geographische Angaben. Auf Grundlage einer entsprechenden Datenerhebung bei den Urkunden Heinrichs II. von England konnte sie die Konturen der Vernetzung des Königs mit dem Adel des englischen Festlandbesitzes (Normandie, Maine, Anjou, Aquitanien, Bretagne) aufzeigen, aber auch charakteristische Unterschiede zwischen den Regionen herausarbeiten. So lassen sich etwa die spezifischen Relationen zwischen Ausstellungort und dem Bezugsgebiet der Betreffe ermitteln und auch, welche Distanzen die Empfänger zurücklegten, um eine Herrscherurkunde zu erlangen. Ebenso in Bezug auf das Verhalten sozialer Gruppen bietet das diplomatische "Data-Mining" interessante Aufschlüsse: So begegnen Bischöfe und weltliche Hochadlige aus der Normandie vergleichsweise selten als Zeugen in Herrscherurkunden, die in England ausgestellt wurden, wohingegen kleinere normannische Herren hier häufiger auftauchen.

In ihrem Vortrag „Mit brief und insigel. Reflexe von Beglaubigungsstrategien in mittelhochdeutschen Romanen“ ging ANDREA SCHINDLER (Saarbrücken) der Frage nach, inwieweit das mittelalterliche Urkundenwesen sich in der mittelhochdeutschen Romanliteratur niederschlug: Die Begriffe brief, urkund, hantveste bzw. sigel, in(ge)sigel oder wahszeichen wurden in den literarischen Texten in erster Linie im metaphorischen oder übertragenen Sinne gebraucht, insbesondere im semantischen Zusammenhang mit Tod, Treue und Liebe. Klarer tritt hingegen die literarische Verarbeitung von Beglaubigungsstrategien hervor, wenn etwa der Titelheld im "Reinfried von Braunschweig" in der Ferne eigenhändige Briefe seiner Gemahlin erhält und die Botschaften seiner Untertanen mit silbernen Siegeln versehen sind.

KLAUS HERBERS (Nürnberg/Erlangen) arbeitete in seinem Vortrag „Papstbriefe und Papsturkunden. Abgrenzen und Überscheidungen“ die Unterschiede zwischen den entsprechenden Schreiben heraus, die in der gängigen diplomatischen Einführungsliteratur eher nivelliert werden. Am Beispiel entsprechender Dokumente aus dem Frühmittelalter konnte Herbers Kriterien der Abgrenzung entwickeln, wobei er auf den im Vergleich zu Urkunden geringeren Formalisierungsgrad von Papstbriefen hinwies. Vor allem aber zeigen sich Divergenzen im Funktionskontext: Bei Briefen spielt die Kommunikation über Boten eine gewichtige Rolle, hier kommt es auch immer wieder zur Ausfertigung von Ersatzexemplaren. Grundlegende Unterschiede lassen sich zudem in der Überlieferung von Papstbriefen konstatieren: Ihre Kenntnis beruht zumeist auf Briefsammlungen unterschiedlicher Konzeption und Zielrichtung oder – in Konsequenz ihres normativen Wertes – auf der Rezeption in Kanonessammlungen.

ANDREAS KAPLONY (München) machte in seinem Vortrag „Kataloge, Editionen, Lexika und Typologien. Elektronische Hilfsmittel bei der Auswertung arabischer Dokumente durch Allgemeinhistoriker“ zum einen deutlich, dass die Kategorien der europäischen Urkundenlehre nicht auf die Dokumente des arabischen Kulturraums übertragen werden können, weshalb in der Islamwissenschaft an einer eigenen diplomatischen Typologie gearbeitet werde. Kurz stellte er verschiedene Typen von Dokumenten (Protokolle, Tabellen, Briefe, offizielle Briefe, Urkunden, informelle Notizen und literarische Dokumente) vor. Bei der Einordnung einzelner Dokumente sei die disparate Überlieferungslage problematisch. Nur in einigen Regionen des islamischen Kulturraumes, wie in Spanien oder im Iran, gebe es eine ungebrochene Archivkultur. Im Folgenden stellte Kaplony Hilfsmittel und Datenbanken vor, die sich auch ohne Arabisch-Kenntnisse nutzen lassen und somit auch den Diplomatikern anderer Kulturräume einen Einblick in die Welt der arabischen Dokumente bieten können.

Ebenfalls auf die Problematik, die sich bei der Übertragung von Begrifflichkeiten aus der europäischen Diplomatik ergibt, ging CHRISTOPH WERNER (Marburg) in seinem Vortrag „Die ‚Privaturkunde‘ im perso-islamischen Kultur- und Rechtsbereich. Herausforderungen einer komparatistischen Diplomatik“ ein. Besonders schwierig sei das bei der Kategorie der „Privaturkunden“, die auch in der europäischen Diplomatik kritisch gesehen wird, wie in der anschließenden Diskussion deutlich wurde. Für den iranischen Bereich stellte Werner die Einteilung in zwei Kategorien vor, wie sie in der iranischen „Dokumentenlehre“ gängig ist: Es werden asnād-i šar‘ī (islamrechtliche Dokumente) und asnād-i dīvānī (Dokumente staatlicher Verwaltungsstellen) unterschieden. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Bezeichnung von Kategorien mit persischen Begriffen, die im Kontext des Aufschwungs der Diplomatik im Iran geradezu zwangsläufig ist, einerseits hilft, die Texte und ihre Hintergründe präziser zu fassen, andererseits aber auch den interdisziplinären Dialog erschwert.

„Wenn Sinologen von ‚Dokumenten‘ sprechen. Mit besonderer Berücksichtigung des mittelalterlichen China“, war das Thema von REINHARD EMMERICH (Münster). Dabei betonte er zunächst die besondere Überlieferungssituation: Chinesische Dokumente sind zum Großteil nicht im Original erhalten, sondern im Kontext historiografischer Quellen überliefert. Anschließend stellte er aber zwei der seltenen Korpora von original überlieferten Dokumenten vor, welche aus Turfan und Dunhuang stammen. Diese Stücke sind sehr heterogen: Sie behandeln ganz unterschiedliche Inhalte (unter anderem Scheidungsurkunden, Testamente, Pachtverträge und Werkverträge mit Handwerkern), sind sprachlich und formal nicht genormt sowie auf verschiedene Weise datiert und beglaubigt (zum Beispiel durch eigenhändige Unterschrift, Nennung von Zeugen, Handzeichen, Siegel oder Abzeichnung der Abstände der Fingerknöchel). Eine Beteiligung öffentlicher Stellen, so Emmerich, lasse sich in den vorgestellten Dokumenten nur schwer greifen.

In der zweiten Sektion „Urkunden als Schriftbilder zwischen Recht und Repräsentation“ wurde der Objektwert der Urkunden in den Mittelpunkt gestellt. Den Anfang machte hier PETER SCHWIEGER (Bonn) mit seinem Vortrag „Das Erscheinungsbild tibetischer Herrscherurkunden. Visuelle Strategien zur Erzeugung von Feierlichkeit“ über verschiedene Aspekte, die von der Schrift und dem Beschreibstoff über Siegel bis hin zu Illuminationen reichen. Mehrfach thematisiert wurde der Aspekt der Mehrsprachigkeit; so gibt es Urkunden, die einen tibetischen und einen chinesischen Text aufweisen, sowie Siegel, auf denen Inschriften in vier verschiedenen Sprachen zu finden sind. Überraschend war für die europäischen Diplomatiker, dass ihre Terminologie für Formularbestandteile auch sehr gut auf tibetische Herrscherurkunden anwendbar ist.

ANDREAS E. MÜLLER (Wien) beschäftigte sich in seinem Vortrag „Sichtbare Macht“ mit den visuellen Merkmalen byzantinischer Kaiserprivilegien. Was für das lateinische Westeuropa in detaillierten Einzelstudien bereits gut erforscht ist, stellt für das Kaiserreich Byzanz noch weitestgehend ein Forschungsdesiderat dar. Dies liegt nicht zuletzt an der unbefriedigenden Überlieferungssituation. Dass sich eine Beschäftigung damit dennoch als sehr lohnenswert herausstellt, konnte die Betrachtung einiger beispielhaft ausgewählter Kaiserprivilegien des 11. und 12. Jahrhunderts zeigen. So wurde neben einer herausgestellten Invocatio und Intitulatio für bestimmte Authentifizierungsmerkmale gezielt mit roter Tinte gearbeitet.

Im Anschluss daran widmete sich IRMGARD FEES (München) „graphischen Symbolen in Bischofsurkunden des Hochmittelalters“. Ein gezieltes Durchsuchen des Marburger Lichtbildarchivs zeigt, dass es sich hier eher um ein Sonderphänomen handelt. So treten Symbole wie Rota oder Monogramm überhaupt nur in einem Zeitraum von etwa 150 Jahren und nur bei etwa sechs Dutzend Urkunden auf. Auffällig sind neben zahlreichen einmaligen bzw. sporadischen Fällen die Bistümer Salzburg und Augsburg, auf die der Löwenanteil der graphischen Symbole entfällt. Als Motiv dieser graphischen Aufwertung ist in den meisten Fällen wohl die Eigenrepräsentation anzuführen; eine wirkliche Tradition bildete sich jedoch nicht.

Einen noch mehr auf das Objekt bezogenen Ansatz verfolgte GABRIELE BARTZ (Wien) in ihrem Beitrag „Same same but different“, der sich dem Bereich der illuminierten Urkunde widmete. Ihre Betrachtungen verfolgten das Schaffen der Avignoner Bischofsammelindulgenzen-Werkstatt. Diese erkannte den Wunsch der Empfänger nach einer entsprechenden Ausstattung dieser großformatigen Urkunden, welche an ihren Bestimmungsorten repräsentativ ausgestellt wurden. Für die aktive Zeit der Werkstatt konnte zum einen eine Steigerung der künstlerischen Ausgestaltung aufgezeigt werden, zum anderen wurde aber auch deutlich, dass sich die einzelnen Künstler aus einer Art Baukastensystem bedienten, welches aber durchaus offen für Innovationen war. Zudem wird hier der Einfluss der Empfänger bzw. das Ausmaß ihres Geldbeutels offenbar.

Dieser Aspekt leitete zum Abendvortrag von MARTIN ROLAND (Wien) „Illuminierte Urkunden – Bildmedium und Performanz“ über. Auf Grundlage des von Michael Clanchy konstatierten Dreischritts vom Machen (making), Verwenden (using) und Bewahren (keeping) legte er dar, welche (macht)politischen Bedeutungen an den illuminierten Urkunden nachvollzogen werden können. Anhand zahlreicher Beispiele wurden alle drei „Stadien“ eindrucksvoll veranschaulicht. So zeigte Roland etwa zum making illustrierter Urkunden, dass dabei eine intendierte Wirkweise sichergestellt werden soll, was er unter anderem an einer Initiale einer Urkunde Ludwigs des Bayern für Balduin von Trier demonstrierte, in der der Erzbischof auf Augenhöhe mit dem Herrscher gezeigt wird. Beim using rückte er den Rechtsakt und die damit einhergehenden Handlungsabläufe in den Fokus: Das Panorama reicht von publikumswirksamen Übergabeakten bis zur Zurschaustellung von Ablassurkunden. Die Praxis unter Karl V. von Frankreich, illuminierte Urkunden für das eigene Archiv anzufertigen, um seiner Herrschaft auch postum Ruhm und Gegenwärtigkeit zu sichern, wurde als eine Möglichkeit des keeping präsentiert.

Die dritte und abschließende Sektion „Der Medienwechsel. Urkunden in Kopiaren und auf Stein“ behandelte das Tagungsthema anhand weiterer Quellen. Einleitend referierte FRANZ-ALBRECHT BORNSCHLEGEL (München) über „Urkundeninschriften und Urkunden imitierende Inschriften. Gestaltungsformen und -möglichkeiten“. Zentraler Gegenstand waren dabei graphische und paläographische Merkmale von Urkunden in epigraphischem Material, besonders nördlich der Alpen. Am Beispiel des Marktportals des Mainzer Domes, in welches das von Erzbischof Adalbert 1135 verliehene Stadtprivileg eingraviert wurde, fragte Bornschlegel, welche Merkmale der Urkundengestaltung auf die Stein- oder Metallarbeiten übergingen und inwieweit hiervon wiederum Anregungen für die Gestaltung späterer Mainzer Urkunden ausgingen.

WOLFGANG HUSCHNER (Leipzig) sprach anschließend zu „Originalen, Fälschungen, Kopien. Die Nutzung und Sicherung mittelalterlicher Herrscherurkunden, durch geistliche Empfänger Italiens (9. bis 12. Jahrhundert.)“. Im Zentrum stand dabei die Fragestellung, zu welchem Zweck italienische Bischöfe, Domkapitel und Klöster Herrscherurkunden imitierten oder imitieren ließen, die dem Original teils sehr nahe kommen. Bei den Imitationen handelt es sich häufig um Sicherungskopien: Wenn das Original beispielsweise zu Gerichtsterminen mitgeführt werden musste, sollte im Archiv Ersatz für seinen möglichen Verlust vorgehalten werden. Ebenso ging Huschner auf Fälschungen ein, die – ebenfalls das Original imitierend – etwa im Zuge von Rechtsstreitigkeiten angelegt wurden und sich meist kaum von den anderen Imitationen unterscheiden.

Dass Kartulare und Register Objekte von Authentifizierung, Legitimation und Macht sein können, zeigte im dritten Sektionsvortrag SUSANNE WITTEKIND (Köln). Anhand von fünf Codices veranschaulichte sie die „Visuelle Rechtsordnung und Herrschaftslegitimation in Aragonesischen Urkundensammlungen (1190 - 1341)“. Dabei stellte Wittekind heraus, dass die Kartulare im Untersuchungszeitraum den unterschiedlichen Intentionen des Machterhalts, Machtausbaus oder der Machtsicherung dienten. Besonders anhand der Illuminationen konnte gezeigt werden, welche Rolle sie für die jeweilige Herrschaft spielten, da sie entweder auf die einzelnen Urkundeninhalte oder aber auf den Codex bezogen Bildprogramme erkennen lassen. Neben der Selbstinszenierung des Königtums werden hier auch soziale Netzwerke der Königsherrschaft sichtbar.

Abschließend trug MARK MERSIOWSKY (Stuttgart) paraphrasierend das Vortragsmanuskript von LAURENT MORELLE (Paris) zu „Copiers des chartes sur des pages blanches de manuscrit. Une pratique encore à explorer“ vor.

In der Abschlussdiskussion verständigte man sich darauf, den Austausch und das Gespräch zwischen den einzelnen Disziplinen, die die Tagung ein Stück weiter zusammen brachte, zu intensivieren. Festgestellt wurde, dass gerade bei Fragen der Typologie, Terminologie und an den Schnittstellen der Fächern noch intensiver miteinander geredet werden sollte, um eine gefestigte gemeinsame Basis für weiterführende, interdisziplinäre Projekte zu schaffen.

Konferenzübersicht:

Sektion 1: Urkunden als Quellen und Rechtsmittel

Eveline Brugger (St. Pölten): Et si iudeus hoc per suas literas et sigillum probaverit. Die Rolle christlicher Obrigkeiten in der Entwicklung des jüdischen Urkundenwesens im spätmittelalterlichen Österreich
Alheydis Plassmann (Bonn): Datamining in Urkunden. Die kontinentalen Besitzungen Heinrichs II. von England als Beispiel
Andrea Schindler (Saarbrücken): Mit brief und insigel. Reflexe von Beglaubigungsstrategien in mittelhochdeutschen Romanen
Klaus Herbers (Nürnberg/Erlangen): Papstbriefe und Papsturkunden. Abgrenzungen und Überschneidungen im früheren Mittelalter
Andreas Kaplony (München): Kataloge, Editionen, Lexika und Typologien. Elektronische Hilfsmittel bei der Auswertung arabischer Dokumente durch Allgemeinhistoriker
Christoph U. Werner (Marburg): Die „Privaturkunde“ im perso-islamischen Kultur- und Rechtsbereich. Herausforderungen einer komparatistischen Diplomatik
Reinhard Emmerich (Münster): Wenn Sinologen von „Dokumenten“ sprechen. Mit besonderer Berücksichtigung des mittelalterlichen China

Sektion 2: Urkunden als Schriftbilder zwischen Recht und Repräsentation

Peter Schwieger (Bonn): Das Erscheinungsbild tibetischsprachiger Herrscherurkunden. Visuelle Strategien zur Erzeugung von Feierlichkeit
Andreas E. Müller (Wien): Die sichtbare Macht. Visuelle Signale im Rahmen der kaiserlichen Privilegienurkunde in Byzanz
Irmgard Fees (München): Graphische Symbole in Bischofsurkunden des hohen Mittelalters
Gabriele Bartz (Wien): The same but different. Die Werkstatt der Avignoner Sammelindulgenzen
Martin Roland (Wien): Illuminierte Urkunden. Bildmedium und Performanz

Sektion 3: Der Medienwechsel. Urkunden in Kopiaren und auf Stein

Franz-Albrecht Bornschlegel (München): Urkundeninschriften und Urkunden imitierende Inschriften. Gestaltungsformen und –möglichkeiten
Wolfgang Huschner (Leipzig): Originale, Fälschungen, Kopien. Die Nutzung und Sicherung mittelalterlicher Herrscherurkunden durch geistliche Empfänger (9. bis 12. Jahrhundert.)
Susanne Wittekind (Köln): Visuelle Rechtsordnung und Herrschaftslegitimation in Aragonesischen Urkundensammlungen


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