Entscheidungsfindung in spätmittelalterlichen Gemeinschaften

Entscheidungsfindung in spätmittelalterlichen Gemeinschaften

Organisatoren
Wolfgang Eric Wagner, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
14.06.2018 - 15.06.2018
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Von
Fabian Erben / Hanno Jansen, Integriertes Graduiertenkolleg, SFB 1150 Kulturen des Entscheidens, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Die von WOLFGANG ERIC WAGNER (Münster) organisierte Tagung rückte die Entscheidungsfindung in spätmittelalterlichen Gemeinschaften in den Fokus der Betrachtung. Mit Blick auf das renommierte Nachschlagewerk Geschichtliche Grundbegriffe: Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland machte er in seiner Einführung deutlich, dass Entscheidungen innerhalb der Politik- und Sozialgeschichte zu einem zentralen Themenfeld gehören. Wenngleich ein eigener Eintrag zum Begriff der Entscheidung fehlt, findet sich eine Vielzahl von Lemmata, die sich unter dem Wortfeld Entscheidung subsumieren lassen. Überwiegend beziehen sie sich auf kollektive Entscheidungen, wobei auffällt, dass die meisten auf Entscheidungen im Zeitraum 1750-1830 und darüber hinaus rekurrieren. Erweist sich daher die Moderne als eine spezifische Entscheidungsgesellschaft? Eine umfassende Historisierung des Begriffes, dies verdeutlicht dieser Befund, blieb bisher aus.

Ansätze zu einer solchen Historisierung sind bereits vorhanden. Zu verweisen wäre unter anderem auf die Forschungen zu Wahlen in der Vormoderne im Allgemeinen1, sowie das 2005 eingerichtete Forschungsprojekt Vormoderne Verfahren und den 2015 an der WWU Münster eingerichteten Sonderforschungsbereich 1150 Kulturen des Entscheidens2 im Besonderen. Im SFB 1150 wird zunächst zwischen dem ‚Entscheiden‘ als Prozess und der ‚Entscheidung‘ als ‚decisio‘ im Wortsinne unterschieden. ‚Entscheiden‘ wird in diesem Kontext nicht mehr als mentaler Vorgang des Individuums aufgefasst, sondern als historisch veränderliche, kulturspezifische Form des sozialen Handelns. Als solche steht sie nicht für sich allein, sondern ist im Kontext kultureller Ordnungsmuster und Machtkonstellationen zu verstehen.

Insbesondere an letzte Ansätze knüpfte die Tagung an, mit dem Ziel, die Vorbereitung, Rahmung, Realisierung und Vermittlung von Entscheidungen in spätmittelalterlichen Gemeinschaften zu beleuchten. In den Blick sollten konkrete Entscheidungssituationen genommen werden, wobei das Ziel der Tagung ausdrücklich nicht darin bestand, nach embryonalen Vorformen moderner Entscheidungsmodi zu fahnden.

Der Beitrag von ENNO BÜNZ (Leipzig) lenkte den Blick auf die Entscheidungsfindung in Dom- und Kollegiatkapiteln des Spätmittelalters. Innerhalb von Dom- und Kollegiatstiften stellten die jeweiligen Kapitel das wichtigste Entscheidungsorgan dar. Der normative Rahmen für die beschlussfassenden Kapitelsitzungen wurde durch die Stiftsstatuten vorgegeben. Bei Entscheidungen mit geringerer Tragweite griff das Prinzip der einfachen Mehrheit, während Grundsatzentscheidungen die Einstimmigkeit der stimmberechtigten Kapitularkanoniker erforderten. Die Ergebnisse sind in Form von Kapitelprotokollen dokumentiert, jedoch geben sie keine tieferen Einblicke in den konkreten Prozess der Entscheidungsfindung; vielmehr verschleiern sie diesen und damit auch potentielle Konflikte, die dem Ideal der ‚unanimitas‘ entgegenstehen.

ANDREAS RÜTHER (Bielefeld) wandte sich anschließend den benediktinischen Abteien zu, die sich seit 1444 der Union von Bursfelde angeschlossen hatten, wobei der Fokus auf der Entscheidungsfindung in den Ordenskapiteln lag. Diesen Reformverband benediktinischer Abteien kennzeichnete eine intensive schriftliche Regelungsdichte, die sich in einem reichen Quellenbefund normativer wie narrativer Art äußerte. Im Zentrum standen Entscheidungen, die auf die Gemeinschaft als Ganzes rekurrierten – den normativen Nukleus hierbei bildete die ‚regula benedicti‘. Wenngleich die Brüder, von denen nicht alle stimmberechtigt waren, dem Abt Vorschläge unterbreiten durften, oblag dem Abt die alleinige Herstellung einer Entscheidung. In geringeren Angelegenheiten des Kapitels sollten die Ältesten des Kapitels zu Rate gezogen werden, und auch externe Beratung spielte eine nicht unwesentliche Rolle. Die Protokolle des Ordenskapitels lassen sich als reine Ergebnisprotokolle identifizieren, die die Herstellung von Entscheidungen ‚in unanimitate‘ ausdrücklich betonen – weitere Auswertungen erachtete Andreas Rüther als ausdrücklich wünschenswert.

Die päpstliche Inquisition im ausgehenden 13. und beginnendem 14. Jahrhundert wurde etabliert, um Häretiker aufzuspüren und abzuurteilen. Hierzu wurden die Inquisitoren mit umfangreichen Vollmachten ausgestattet, die sie dazu befähigen sollten, außerordentlich selbständige Entscheidungen in Glaubensfragen zu treffen. An Hand der Städte Bologna und Béziers konnten SITA STECKEL und WILLEM FIENE (Münster) die Probleme aufzeigen, die sich aus der Kollision der inquisitorischen Entscheidungsbefugnisse mit lokalen Eliten ergaben. Das Wirken des Inquisitors konnte sowohl der bischöflichen Glaubensaufsicht, als auch den Interessen der städtischen Obrigkeit zuwiderlaufen. Aus diesem Grund waren die Inquisitoren um Kooperation mit den örtlichen Bischöfen und der städtischen Gemeinschaft bemüht, wodurch sich die Konflikte in manchen, aber längst nicht in allen Fällen ausräumen ließen. Hieran zeigt sich, wie im Weiteren auch das Beispiel des Deutschordens veranschaulichen wird, wie wichtig es war, den richtigen Personenkreis in Entscheidungen mit einzubeziehen.

SEBASTIAN KUBON (Hamburg) analysierte in seinem Vortrag die Strukturen der Entscheidungsfindung innerhalb des Deutschen Ordens auf dem Gebiet Preußens. Nominell war nicht allein der Hochmeister, sondern die gesamte Ordenskorporation Landesherr über das Deutschordensland, weshalb der Hochmeister gehalten war, wichtige Entscheidungen nur unter Einbeziehung der Gebietiger und Ordensprälaten zu treffen. Sebastian Kubon arbeitete heraus, dass sich in den Deutschordensquellen zumeist nur dann eine Auseinandersetzung mit der konkreten Entscheidungspraxis festmachen lässt, wenn sich der Orden in einer in akuten Krisensituationen befand, und illustrierte dies mit dem Beispiel des Hochmeisters Heinrich von Plauen. Dieser, zunächst noch für seine raschen und beherzten Entscheidungen nach der verheerenden Schlacht von Tannenberg gelobt, geriet zunehmend für seinen autoritären Führungsstil unter Kritik, der jegliche Beratung mit den Prälaten vermissen ließ, und wurde in Folge dessen abgesetzt. Diese Episode verdeutlicht den hohen Stellenwert von Partizipation und Beratung innerhalb spätmittelalterlicher Entscheidungsprozesse, die zuweilen wichtiger erscheinen, als das Ergebnis selbst.

Die Entscheidungsfindung im Rahmen der spätmittelalterlichen Konzilien zwecks Auflösung des abendländischen Schismas steht schon seit Längerem im Fokus der Forschung. Während die Entscheidungsergebnisse ausdrücklich sichtbar sind, trifft dies für den Weg der Entscheidungsfindung nicht zu. Ausgehend von dieser grundsätzlichen Beobachtung unternahm JÜRGEN DENDORFER (Freiburg i. Br.) in seinem Vortrag den Versuch, diese Beobachtungen mit Blick auf das Basler Konzil (1431–1449) zu problematisieren. Das Basler Konzil gab sich eine Verfahrensordnung, welche die Aufteilung der Konzilsteilnehmer auf Deputationen vorsah. Die Deputationen befassten sich mit einzelnen Sachthemen – die Abstimmung sollte nach Köpfen, mit einfacher Mehrheit und nicht nach Rang erfolgen. Der ‚sessio generalis‘ kam eine wichtige Bedeutung zu, denn im Rahmen dieser Versammlung wurden die Konzilsbeschlüsse erlassen. In den überlieferten Protokollen der ‚sessio generalis‘ wurde die ‚unanimitas‘ als Ausdruck der ‚universitas‘ der Kirche ausdrücklich betont, während das Entscheidungshandeln in der Regel unsichtbar bleibt. Appellierten allerdings miteinander in Konflikt stehende Parteien an das Basler Konzil, dann lässt sich eine erstaunliche Flexibilität bei der Genese von freien Entscheidungsräumen nachweisen. Gesandte der Streitparteien wurden auf einzelne Deputationen verteilt und somit Bestandteil des Konzils. Bisweilen kam es zu gemeinsamen Sitzungen mehrerer Deputationen, die mit den Generalversammlungen des Konzils in Wechselwirkung standen. Das Konzil hielt sich hierbei bewusst Handlungsspielräume offen. So konnten auch päpstliche Bullen zur Diskussion gestellt und gelegentlich negiert werden.

FRANZ-JOSEF ARLINGHAUS (Bielefeld) problematisierte in seinem Vortrag die Entscheidungsfindung über die Gruppenzugehörigkeit und damit verbundenen, gerichtlichen Zuständigkeiten innerhalb der mittelalterlichen Stadtgesellschaft am Beispiel Kölns. So rückte bei einem Diebstahlsdelikt die Frage des Strafmaßes in den Hintergrund gegenüber der Frage, ob sich der Delinquent vor dem Rats-, dem bischöflichen oder dem Universitätsgericht für seine Tat zu verantworten habe. Letztlich setzte sich in dem Fall die Universität durch, da es sich bei dem Angeklagten um einen ihrer Studenten handelte, und zog den Fall an sich. Auch sind mehrere Fälle überliefert, in denen die Angeklagten alternierend den Status eines Bürgers oder Klerikers für sich reklamierten, weil sie sich dadurch Vorteile für den Prozessverlauf erhofften. Entscheiden, so Franz-Josef Arlinghaus, würde sich hierdurch in die Erhebung eines Ist-Zustandes transformieren, der eine Wenn-Dann-Relation in Bezug auf die Gruppenzugehörigkeit und die zuständige Gerichtsbarkeit evoziert. Somit könne man weniger von Entscheidens- als von Zugehörigkeitsfragen sprechen, was ihn zur These führte, dass „das Mittelalter“ vornehmlich in Klassifikationen dachte.

Der Entscheidungsfindung im Kontext der Hanse und insbesondere auch der Entscheidungsvermeidung widmete sich der Beitrag von PHILIPP HÖHN (Frankfurt a. M.). Formell präsentierte sich der Hansetag als Ort offizieller Entscheidungsprozesse, sorgfältig vorbereitet durch die Ladung von Delegierten und der Erstellung einer Tagungsordnung über die abzuhandelnden Themen. Tatsächlich wurde auf den meisten Hansetagen gar nicht über einen zu fassenden Beschluss als solchen diskutiert, sondern vielmehr über die Folgen einer Entscheidung verhandelt, die von einem weitaus kleineren Kreis getroffen worden waren - im Fall der Sundsperren von Lübeck und seinen engsten Verbündeten. Es lässt sich konstatieren, dass die Hansetage im Ganzen eher dazu ausgelegt waren, konkrete Entscheidungen zu vermeiden, als sie zu treffen. Wie Philipp Höhn jedoch plausibel herausarbeiten konnte, handelt es sich hierbei keinesfalls um ein Indiz für mangelnde Effizienz. Vielmehr wurden gerade hierdurch Handlungsspielräume eröffnet, die es erlaubten, Widersprüchlichkeit zu moderieren und Konflikte zu vermeiden.

Wie bereits der Beitrag von Franz-Josef Arlinghaus, thematisierte auch der Vortrag SABINE VON HEUSINGERs (Köln) Entscheiden im Kontext von Fragen der Gruppenzugehörigkeit, genauer, im Zuge von Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen benachbarten Zünften. Ließen sich die einzelnen Gewerke auf dem Papier gut abgrenzen, waren die Grenzen in der Praxis diffus und Übergange oftmals fließend. Die hieraus resultierenden Streitigkeiten über die Zugehörigkeit einzelner Handwerker forderten immer neue Entscheidungen vor dem Zunft- oder Ratsgericht, um den sozialen Frieden innerhalb der Zünfte zu wahren, wobei die Urteile meist nur die Symptome, nicht aber die eigentliche Ursache des Zwists lindern konnten.

FRANK REXROTHs (Göttingen) Vortrag thematisierte institutionell wenig gerahmte, risikobehaftete biographische Entscheidungsprozesse und deren soziale Implikationen im Europa an der Wende zum 12. Jahrhundert. Den Kontext hierfür bildete die Bewegung des „neuen Eremitentums“, bei dem sich eine Gruppe von Schülern um einen Meister scharte, um fernab der Gesellschaft ein asketisches Leben zu führen. Eine Erzählung über den Grafen Évrard von Breteuil, der sich zu einem asketischen Leben entschloss und sich mit einigen Getreuen in die Wildnis zurückzog, verdeutliche jedoch die sozialen Implikationen, die eine derart persönliche Entscheidung mit sich ziehen konnten. Das Ausbrechen aus den traditionellen Strukturen der menschlichen Interaktion wurde als Gefahr für die soziale Ordnung gesehen, wodurch individuelle Entscheidungen plötzlich das gesamte Kollektiv bedrohten. Der soziale Raum ist hierbei nicht länger nur ein abstraktes Setting für Handlungen der Akteure, sondern wird erst im Zuge des Entscheidens konkret greifbar.

GEORG JOSTKLEIGREWE (Münster) hatte es als letzter der Vortragenden auf sich genommen, die Fäden der Tagung zusammen zu führen. In seinem Schlussstatement hob er zwei zentrale Aspekte das Entscheiden betreffend hervor, die sich aus der Zusammenschau der einzelnen Tagungsbeiträge ergeben hatten: Zum einen die Frage, was in spätmittelalterlichen Gemeinschaften überhaupt als Entscheiden wahrgenommen wurde. Handelte es sich bei einer informellen Beratung bereits um einen Akt des Entscheidens, oder nicht? Zum anderen die Beobachtung, dass Entscheidungen immer einer Legitimation bedurften, wobei sie gleichzeitig Legitimität für das weitere Handeln erzeugten. Hieraus ergibt sich ein Modell des Entscheidens, in dem Konstituierung und Legitimität die beiden Pole bilden, die unmittelbar auf Rahmung, Inszenierung wie auf den Modus einwirken. Im Hinblick auf ein besseres Verständnis des Entscheidungshandelns in spätmittelalterlichen Gemeinschaften ist daher stets das Zusammenspiel all dieser Komponenten zu berücksichtigen. Als Perspektive für weitere Forschungen schlug er vor, die während der Tagung herausgearbeiteten Entscheidungsstrukturen in eher kollektiv organisierten Gemeinschaften solchen gegenüber zu stellen, wie sie in monarchischen Strukturen zu finden sind.

Letztlich, so hat sich im Verlauf der Tagung gezeigt, haben spätmittelalterliche Gemeinschaften genuin eigene Modi und Verfahren des Entscheidens hervorgebracht. Diese waren sowohl an ihr jeweiliges sozio-kulturelles Umfeld und andererseits an den situativen Kontext angepasst. Daher war es einerseits möglich, auf anerkannte Wertesysteme zur Herstellung von Legitimität zu rekurrieren und sich andererseits flexible Handlungsspielräume offen zu halten.

In diesem Zusammenhang tauchte mehrfach die Frage nach Zugehörigkeit und Klassifikation auf, die in Franz-Josef Arlinghaus´ These kulminierte, Klassifikationen seien die entscheidende Größe innerhalb des mittelalterlichen Denkens gewesen. Wenn Klassifikation jedoch auf das Beschreiben eines Ist-Zustandes heruntergebrochen würde, der weder eines Vergleichens noch eines Entscheidens bedarf, ergäbe sich hieraus eine Verschiebung der Perspektive. Trat also nur dann, wenn die Grenzen der Klassifikationsmöglichkeiten überschritten waren, die Notwendigkeit des Entscheidens auf? Während der Tagung konnte allerdings herausgearbeitet werden, dass Entscheidungen innerhalb von in sich geschlossenen Gemeinschaften durchaus unabhängig von Klassifikationen getroffen wurden, etwa in Stiften, Konventen oder dem Deutschen Orden. Besonderes Konfliktpotenzial wurde dann generiert, wenn unterschiedliche Ordnungsmuster in Konkurrenz zueinander traten.

Konferenzübersicht:

Wolfgang Eric Wagner (Universität Münster): Begrüßung und Einführung

Enno Bünz (Universität Leipzig): Entscheidungsfindung in spätmittelalterlichen Dom- und / oder Kollegiatkapiteln

Andreas Rüther (Universität Bielefeld): Alternative – Optionen – Votum? Verbandbildung, Statutengebung und Visitationsverfahren in Benediktinerkonventen der Bursfelder Kongregation

Sita Steckel / Willem Fiene (Universität Münster): Gemeinschaftliches Entscheiden? Koordination und Spannungen in der Entscheidungsfindung der Inquisition

Sebastian Kubon (Universität Hamburg): Entscheidungsfindung im Deutschordensland Preußen um 1400

Jürgen Dendorfer (Universität Freiburg i. Br.): Entscheidungsfindung auf Konzilien: Das Baseler Konzil

Franz-Josef Arlinghaus (Universität Bielefeld): Wo man sich streiten soll. Entscheidungsfindung über gerichtliche Zuständigkeit zwischen Prozessstrategie und Grundstrukturen der mittelalterlichen Stadtgesellschaft

Philipp Höhn (Universität Frankfurt a. M.): Entscheidungsfindung und Entscheidungsvermeidung in der Hanse. Das Beispiel der Sunddurchfahrt

Sabine von Heusinger (Universität Köln): „daz ein antwerckman in ein ander antwerg greiff“ – Entscheidungsprozesse beim Streit um Zunftzugehörigkeit

Frank Rexroth (Universität Göttingen): Entscheidungsprozesse, soziale Emergenz und die Bildung sozialer Gruppen um 1100 – eine Skizze

Georg Jostkleigrewe (Universität Münster): Zusammenfassung

Anmerkungen:
1 Reinhard Schneider / Harald Zimmermann (Hrsg.), Wahlen und Wählen im Mittelalter, Sigmaringen 1990; Hedwig Richter / Hubertus Buchstein (Hrsg.), Kultur und Praxis der Wahlen. Eine Geschichte der modernen Demokratie, Wiesbaden 2017; Serena Ferente / Lovro Kunčević / Miles Pattenden (Hrsg.), Cultures of Voting in Pre-modern Europe, London 2018.
2 Barbara Stollberg-Rilinger / André Krischer (Hrsg.), Herstellung und Darstellung von Entscheidungen. Verfahren, Verwalten und Verhandeln in der Vormoderne, Berlin 2010; SFB1150 ‚Kulturen des Entscheidens‘, https://www.uni-muenster.de/SFB1150/ (25.06.2018).


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