Das Recht in die eigene Hand nehmen? Rechtliche, soziale und theologische Diskurse über Selbstjustiz und Rache

Das Recht in die eigene Hand nehmen? Rechtliche, soziale und theologische Diskurse über Selbstjustiz und Rache

Organisatoren
Christine Reinle, Teilprojekt B07 "Vindicta" des Sonderforschungsbereichs /Transregios 138 "Dynamiken der Sicherheit, Universität Gießen
Ort
Gießen
Land
Deutschland
Vom - Bis
18.03.2019 - 19.03.2019
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Von
Johanna Müser, SFB/TRR 138 Dynamiken der Sicherheit, Justus-Liebig-Universität Gießen

Das Phänomen der Eigengewalt wurde in der Geschichtswissenschaft bislang zumeist im Kontext der großen Adelsfehden behandelt. Die Tagungsveranstalterin Christine Reinle selbst vermochte jedoch schon in ihrer Habilitation zu Bauernfehden aufzuzeigen, dass Nichtadlige ebenfalls Fehden führten.1 Aus diesem Grund verdient auch die mittelalterliche Rache und ihre Janusnatur zwischen Recht und Unrechtmäßigkeit neue Aufmerksamkeit, welche sie nun in Gießen erhielt. Die internationale Tagung widmete sich der Thematik der Selbsthilfe in Recht, Politik und Theologie des Mittelalters. Das Leitthema vindicta war dabei gemäß dem mittelalterlichen Verständnis bewusst vieldeutig gewählt. Bereits 1996 vermerkte der Rechtshistoriker Gerhard Dilcher, dass „rächen“ beziehungsweise der lateinische Begriff vindicare sich häufig in mittelalterlichen Quellen wiederfinden, verwarf damals aber eine analytische Verwendung des Terminus, da er „zu unterschiedliche, eher emotionale Assoziationen“ auslöse.2 Dieser emotionale Aspekt von Rache hat bislang weniger in geschichtswissenschaftlichen als in literaturwissenschaftlichen Arbeiten3 zum Mittelalter Beachtung gefunden und stellt somit für HistorikerInnen noch ein Forschungsdesiderat dar, das in der Tagung aufgegriffen wurde.

Wie Christine Reinle in ihren einleitenden Worten betonte, lässt sich vindicta sowohl als Rache wie auch als Strafe der Obrigkeit übersetzen, umfasst der Bedeutungsrahmen von Rache sowohl die Motivation zur Tat wie auch die Handlung selbst. Die Vielfältigkeit der Thematik in einer Zeit vor dem modernen Staat und einem staatlichen Gewaltmonopol zeigte sich in den Beiträgen der Tagung. Diese fassten Selbsthilfe in einem breiten Kontext und beschäftigten sich mit Diskursen und Praktiken der Eigengewalt verschiedener Akteure und auch mit dem dezidierten und gerade nicht selbstverständlichen Verzicht auf Gewalt, wie er in Land- und Gottesfrieden geübt wurde. Durch die Ausrichtung der Tagung im Kontext des Gießener und Marburger Sonderforschungsbereichs (SFB) „Dynamiken der Sicherheit“ waren nicht nur epochenübergreifend sowohl Beiträge zum Mittelalter wie auch zur Frühen Neuzeit auf der Tagung vertreten, sondern es wurde auch eine interdisziplinäre Perspektive berücksichtigt. Jede Sektion wurde nämlich von einem Kommentar gerahmt, der von Personen aus dem Umfeld des SFB bestritten wurde und die Beiträge in Bezug zur Versicherheitlichungstheorie setzte. Auch in ihrer Einleitung hob Reinle auf die Begrifflichkeiten und theoretische Untermauerung des SFB ab, der Sicherheit konstruktivistisch begreift. Hierbei betonte sie das Erkenntnisinteresse des SFB an „Interpretations- und Bewertungsrahmen“ (Heuristiken) sowie an „Bewältigungsrahmen“ (Repertoires), innerhalb derer historische Akteure Ereignissen begegneten und sie hierdurch als sicherheitsrelevant markierten.

Die erste Sektion rückte die Eingrenzung von Eigengewalt in den Fokus. STEFAN TEBRUCK (Gießen) wies die ältere Forschungsmeinung zurück, Gottesfrieden hätten Akte kirchlicher Selbsthilfe dargestellt. Stattdessen betonte er das Selbstverständnis der Bischöfe als Unterstützer des bestehenden Rechtsprechungssystems, indem sie auch Innovationen bewusst in eine Rechtstradition stellten und sich in ihrer Amtspflicht sahen, friedliche Voraussetzungen für Gottesdienst und Gebet zu schaffen. Deswegen seien Gottesfrieden auch nicht als Einschränkung des Fehderechts zu verstehen, sondern als Maßnahmen zur Reduktion schädlicher Auswirkungen auf Kirchen, Unbewaffnete und Agrarproduktion. Er merkte an, dass der Begriff der Rache nicht in Synodaltexten im Kontext der Fehde zu finden sei, sondern vor allem in historiographischen und hagiographischen Texten auftauche, wo Rache als göttliche Reaktion auf Friedensbrecher erfolgt sei.

ZDENĚK BERAN (Königgrätz) forschte den Diskursen von Gewalt und Sicherheit im Kontext der Fehde im Königreich Böhmen zur Zeit des Spätmittelalters nach. Er beschrieb die Politisierung der Fehde als Machtwerkzeug der führenden aristokratischen Familien und legte dar, dass die Konflikte des Adels mit den königlichen Städten eine beschränkte Form der Fehde aufrechterhielten. Zugleich führte er aus, dass die Begriffe im semantischen Feld um die Fehde einen Wandel erlebten und die Entwicklung von akzeptierter Eigengewalt weg und hin zu einem institutionalisiertem Rechts- und Strafsystem aufzeigten.

CHRISTINE REINLE (Gießen) untersuchte Heinrich von Gorkums Traktat De iusto bello, in dem der Thomist die Möglichkeit einer recto intentio für den gerechten Krieg anzweifelte und somit vindicta als Sicherheitsproblem für Seelenheil und Gemeinwohl darstellte. Die unmäßige Selbstliebe der Menschen würde sie bei einem erlittenen Unrecht zu Zorn und Rache verleiten. Gorkum habe deswegen die Wichtigkeit der Beichte und des Gewissens betont, weshalb Reinle eine Verbindung zu den Beichtanweisungen der Zeit hervorhob.

Die zweite Sektion zeigte auf, wie intermediäre Akteure Selbstjustiz und die obrigkeitliche Ordnungswahrung im mittelalterlichen Gemeinwesen verorteten. PETER HOPPENBROUWERS (Leiden) untersuchte den moralpolitischen Rachediskurs in Holland im Mittelalter anhand mittelniederländischer Schriften aus höfischem und städtischem Umfeld. Er arbeitete heraus, dass diese Schriften übereinstimmend auf der Basis christlicher Argumente postulierten, nur Gott könne Rache üben, wobei die weltliche Obrigkeit dies aber stellvertretend im Diesseits übernehmen dürfe. Erst wenn die Obrigkeit ihre Aufgabe nicht erfüllen könne, sei auch Privatpersonen Rache gestattet. Hoppenbrouwers betonte, dass die Schriften mit dieser Argumentation die mittelalterliche Rechtspraxis unterstützten und in ihrer christlichen Fundierung kaum moralische Argumente für Eigengewalt anführen konnten.

Der gerichtlichen Praxis im Umgang mit Rache spürte ANNA-LENA WENDEL (Gießen) in mittelalterlichen Chroniken nach. Sie legte dar, dass die Angemessenheit einer Rachehandlung im Vergleich zu einer obrigkeitlichen Strafe in Folge des initialen wahrgenommenen Unrechts großen Einfluss darauf gehabt habe, ob die Rache vor Gericht als illegitim erachtet wurde. Zudem seien Rachehandlungen vermehrt dann bestraft worden, wenn sie den Kreis der Betroffenen erweiterten und dadurch als gesellschaftsschädigend erachtet wurden. Wendel schlussfolgerte, dass Eigengewalt im Mittelalter nicht notwendigerweise als Sicherheitsproblem verstanden worden sei. Erst im Übergang zur Frühen Neuzeit seien Vergehen gegen eine Person nicht mehr primär als Ausgleich erfordernde Angelegenheit zwischen den Betroffenen, sondern als Verletzung der obrigkeitlichen Jurisdiktion betrachtet worden.

Ein komplexes Zusammenspiel von städtischer Herrschaft, Versicherheitlichung und Eigengewalt untersuchte SIMONE BREHMER (Gießen) am Beispiel des Judenpogroms in Straßburg 1349. Brehmer zeigte auf, wie städtische Akteure durch Bedrohungskommunikation gegen Juden einen Handwerkeraufstand mit schlussendlichem Machtumschwung initiierten und legte damit ein Beispiel vor, in dem nicht die Eigengewalt selbst zu einem Sicherheitsthema gemacht, also „versicherheitlicht“, wurde, sondern im Gegenteil durch einen Versicherheitlichungsprozess erst zur Handlungsoption wurde. Der Vortrag demonstrierte somit eindrücklich, dass Sicherheit keine universelle Größe darstellt, sondern in der politischen Argumentation stets auf ein Referenzobjekt – im Fallbeispiel die christliche Bevölkerung Straßburgs – bezogen ist und Versicherheitlichung nicht zwingend ein Mehr an Sicherheit schafft, schon gar nicht für Bevölkerungsgruppen jenseits des Referenzobjekts wie die Straßburger Juden 1349.

Während sich die Vorträge der zweiten Sektion überwiegend mit weltlichem Schriftgut auseinandersetzten, spürten die vier Vorträge der dritten Sektion den Diskursen von Gewalt, Rache und Sicherheit in geistlichen Medien nach und evaluierten ihren Einfluss auf die weltliche Ordnung. Wie OLIVER HEGEDÜS (Gießen) in seinem Kommentar zur Sektion hervorhob, stellten die Vorträge somit geistliche Personengruppen vor, die als Sicherheitsexperten agierten. MAXIMILIAN DIESENBERGER (Wien) untersuchte Kapitularien und Predigten in der Karolingerzeit und deutete die Moralisierung der karolingischen Gesellschaft als politisches Instrument, durch das intermediäre Akteure wie Richter im Reich nach Bedarf versicherheitlicht und in ihrer Ermessensfreiheit begrenzt worden seien. Predigten seien hierbei von großer Bedeutung gewesen, da sie Vergebung forderten, die Todsünde des Zornes verstärkt thematisierten und Rache verdammten.

MARIA PIA ALBERZONI (Mailand) widmete ihren Vortrag der Halleluja-Bewegung als Befriedungsbewegung, welche die Sorgen der Menschen im Umfeld von Städten aufgegriffen und auch dank ihrer performativen Elemente mit Prozessionen und öffentlich wirksamen Predigten politische Bedeutung gewonnen habe. Ausgehend von der Beobachtung, dass in der Vulgata securitas stets mit pax zu einem Begriffspaar verbunden stehe, ging sie auf mittelalterliche Friedenskonzeptionalisierungen ein und interpretierte Sicherheit dabei als die praktische Ebene theoretischer Friedensvorstellungen.

STEPHEN MOSSMANN (Manchester) beschäftigte sich mit dem theologisch-pastoralen Verständnis von Rache im 14. Jahrhundert und kam zu dem Schluss, dass alle drei untersuchten Schriften die Gefahr der Rache für das individuelle Seelenheil betonten, jedoch unterschiedliche Schwerpunkte setzten. So habe Otto von Passau Rache vor allem als Manifestation der Todsünde Zorn bewertet, während sich Heinrich von Friemar und Marquard von Lindau differenzierter mit der Funktion von Rache in der Gesellschaft beschäftigten. Heinrich habe hierbei vor allem die Rolle des Richters betrachtet, der nur gerecht und nicht rachsüchtig richten solle, während Marquard dagegen das geduldige Ertragen von Leid als christliche Tugend in den Vordergrund gestellt habe.

Die Wiener Schule als Instrument der Habsburger zur Herrschaftsstabilisierung untersuchte KLAUS WOLF (Augsburg). Hierbei ging er insbesondere auf universitäre Publikationen ein, die als Antwort auf Problemlagen wie Pest und militärische Bedrohung dienen sollten, sich aber auch in Bedrohungskommunikation übten. Insbesondere in literarischen Werken seien Juden und Hussiten als innere Feinde sowie die Türkei als äußerer Feind dargestellt worden.

Die letzte Sektion beschäftigte sich mit dem Zusammenhang von Vertrauen und Sicherheit in der Frühen Neuzeit bei der Einhegung von Gewalt durch Bünde und Verträge. Besondere Aufmerksamkeit erhielten konzeptionelle Überlegungen zu Vertrauen und deren Ertrag für die (historische) Sicherheitsforschung. So machte HORST CARL (Gießen) auf eine Ambivalenz der Analysekategorie Vertrauen aufmerksam: Wenn Quellen Vertrauen thematisieren, dann deute dies häufig bereits auf einen Mangel an Vertrauen hin. Die beiden Sektionsvorträge zeigten zwei unterschiedliche Vorgehensweisen auf, wie Vertrauen dennoch als Analysekategorie fruchtbar gemacht werden kann. Carl untersuchte in Anlehnung an den Sozialphilosophen Martin Hartmann4 die beobachtbaren Praktiken im Schwäbischen Bund, welche Vertrauen markierten. Dass auch diese Vertrauenspraktiken jedoch die Existenz von Misstrauen nur konterkarieren und nicht negieren konnten, machte er mit einem Vergleich zum Schmalkaldischen Bund deutlich. Dieser habe im Gegensatz zum Schwäbischen Bund nämlich bewusst auf Mechanismen der inneren Konfliktregelung verzichtet und stattdessen aufgrund der gemeinsamen Konfessionszugehörigkeit auf Gottvertrauen gesetzt. In der anschließenden Sektionsdiskussion betonte Carl dennoch, dass sich Vertrauen auch durch in Institutionen gebundenes Misstrauen einfinden könne, wie es die Vertrauenspraktiken des Schwäbischen Bundes widerspiegelten.

Einen expliziten Mangel an Vertrauen und dessen Implikation durch Vertragssicherheiten thematisierte CHRISTIAN WENZEL (Marburg) am Beispiel einer Abhandlung des Juristen Pierre Joseph Neyron von 1770 und den französischen Religionskriegen im 16. Jahrhundert. Mit dem Blick auf Vertragssicherheiten widmete er sich einem der frühsten Bedeutungskontexte, in denen der Begriff „Sicherheit“ Verwendung fand und stützte sich auf eine Definition Georg Simmels von Vertrauen als der „Hypothese künftigen Verhaltens, die sicher genug ist, um praktisches Handeln darauf zu gründen“.5 Wenzel legte dar, dass Vertragssicherheiten durch frühneuzeitliche Zeitgenossen als Zeichen eines Vertrauensmangels zwischen den Bündnispartnern wahrgenommen werden konnten. Dieser Vertrauensmangel könne zurückgeführt werden auf zurückliegende Erfahrungen eines Vertragsbruchs, wie im Fallbeispiel die Hugenotten das Massaker von Vassy erlebten. Der Vertrauensmangel sei als Bedrohung für die Verträge verstanden und von beiden Seiten durch die Debatte um Vertragssicherheiten thematisiert worden.

Die Tagung hat aufgezeigt, dass Sicherheit auch für die Vormoderne ein lohnenswertes Untersuchungskonzept darstellt. In den Diskussionen offenbarten sich anfänglich noch Irritationen mit dem nicht zwingend intuitiven Fachterminus der „Versicherheitlichung“ (aus dem englischen securitisation), der aus der Politikwissenschaft stammt und daher unter Fachfremden jenseits des SFB häufig noch näherer Erläuterung bedarf. Versicherheitlichung bedeutet nämlich keineswegs, eine Situation sicherer zu machen, sondern diese überhaupt erst als sicherheitsrelevant zu rahmen. In diesem konstruktivistischen Verständnis von Sicherheit erzeugt Versicherheitlichung mithilfe von Bedrohungskommunikation umgekehrt ein Gefühl der Verunsicherung bei den adressierten Publika. Als wichtiger Ertrag der Tagung darf deshalb gelten, dass sie die Begrifflichkeiten der Sicherheitsforschung einem breiteren Rezeptionskreis eröffnete und das Potential der Versicherheitlichungstheorie für die Untersuchung historischer Kontexte unter Beweis stellen konnte. Umgekehrt leistet der Blick auf vormoderne Epochen und deren Verhältnis zu Eigengewalt einen wichtigen Beitrag zur Überwindung eines der Sicherheitsforschung gelegentlich vorgeworfenen Etatismus. Schließlich sehen sich Sicherheitsforschende in diesem Untersuchungszeitraum unweigerlich mit den Fragen konfrontiert, wessen Hand jenseits der eigenen überhaupt für Recht sorgen konnte und ob und durch welche Gruppierungen Gewaltausübung überhaupt erst als bedrohlich wahrgenommen wurde. Die Identifizierung von Akteuren, die sich in dieser Zeit zu Sicherheitsexperten für bestimmte Publika entwickelten, öffnet somit den Blick für neue Dynamiken der Sicherheit. Doch auch über den Rahmen des SFB hinaus konnte die Tagung einen interdisziplinären Austausch anregen und setzte mit ihrem Fokus auf das bislang noch wenig geschichtlich erforschte Phänomen der Rache neue Impulse.

Konferenzübersicht:

Christine Reinle (Gießen): Begrüßung und Einführung

Horst Carl / Angela Marciniak (Gießen): Vorstellung des Sonderforschungsbereichs/Transregio 138

Sektion I: Versicherheitlichung von Eigengewalt
Kommentare: Regina Kreide (Gießen)

Stefan Tebruck (Gießen): Schutz, Rache und Sicherheit in der Gottesfriedensbewegung des 10. und 11. Jahrhunderts

Zdeněk Beran (Königgrätz): Security as a Dynamic Process in the Late Medieval Bohemia

Christine Reinle (Gießen): Der Traktat De iusto bello des Heinrich von Gorkum

Sektion II: Versicherheitlichung innerer Konflikte
Kommentare: Evelien Timpener (Gießen)

Peter Hoppenbrouwers (Leiden): Cases of Vengeance and the Moral-Political Discourse on Violence in Late Medieval Holland

Ann-Lena Wendel (Gießen): Vindicta (Strafe / Rache) als Sicherheitsproblem im spätmittelalterlichen römisch-deutschen Reich

Simone Brehmer (Gießen): Juden als Blitzableiter – Der Straßburger Judenprogrom 1349 als Prozess der Versicherheitlichung

Sektion III: Diskurse über Gewalt, Rache und Sicherheit in geistlichen Medien
Kommentare: Rebecca Valerius und Oliver Hegedüs (beide Gießen)

Maximilian Diesenberger (Wien): Friedensdiskurse in Predigten und Kapitularien in der Karolingerzeit

Maria Pia Alberzoni (Mailand): Den Frieden predigen und Sicherheit versprechen. Die Predigt der Mendikanten und ihre Einflüsse auf das politische Leben der italienischen Kommunen in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts

Stephen Mossman (Manchester): Rache, Gewalt und Sicherheit bei Heinrich von Friemar d. Ä., Marquard von Lindau und Otto von Passau

Klaus Wolf (Augsburg): Professorale Predigten und Traktate zum Nutzen der Landesherrschaft. Zu den gesellschaftspolitischen Vorstellungen von Theologen der Wiener Schule.

Sektion IV: Sicherheit und Vertrauen
Kommentar: Angela Marciniak (Gießen)

Christian Wenzel (Marburg): „Méfiance générale“? Vertrauen und Vertragssicherheiten in der Frühen Neuzeit

Horst Carl (Gießen): Vertrauen in Systemen kollektiver Sicherheit – Das Beispiel der Landfriedenseinungen

Anmerkungen:
1 Christine Reinle, Bauernfehden. Studien zur Fehdeführung Nichtadliger im spätmittelalterlichen römisch-deutschen Reich, besonders in den bayerischen Herzogtümern (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Beihefte; 170), Stuttgart 2003. Hier widerspricht sie der älteren Forschung, wonach bäuerlichen Schichten nur die Blutrache, nicht aber sonstige Fehdeführung offen gestanden habe. Vgl. Otto Brunner, Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter, Darmstadt 1984 (= unveränd. reprograf. ND der 5. Aufl.,Wien 1965), S. 50 ff.
2 Gerhard Dilcher, Friede durch Recht, in Johannes Fried (Hrsg.), Träger und Instrumentarien des Friedens im hohen und späten Mittelalter (Vorträge und Forschungen; 43), Sigmaringen 1996, S. 203–227, hier: S. 211.
3 Vgl. bspw. Martin Baisch / Evamaria Freienhofer / Eva Lieberich (Hrsg.), Rache – Zorn – Neid. Zur Faszination negativer Emotionen in der Literatur und Kultur des Mittelalters (Aventiuren), Göttingen 2013.
4 Martin Hartmann, Die Praxis des Vertrauens, Berlin 2011.
5 Georg Simmel, Soziologie. Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung, Berlin 1908, S. 346.