Betriebsräte in deutschen Unternehmen – Geschichte, Gegenwart, Zukunft

Betriebsräte in deutschen Unternehmen – Geschichte, Gegenwart, Zukunft

Organisatoren
Evonik Industries AG; Institut für Soziale Bewegungen
Ort
Bochum
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
01.12.2022 - 02.12.2022
Von
Sophia Friedel, Institut für Soziale Bewegungen, Ruhr-Universität Bochum

„Menschen machen Mitbestimmung – 120 Jahre zwischen Konflikt und Kooperation“ – so titelt die 2020 erschienene Publikation zur Mitbestimmung bei Evonik Industries, die Anlass zu tiefergehender Auseinandersetzung mit den Linien der Mitbestimmung im eigenen Konzern lieferte. Die offenkundig lange Mitbestimmungstradition des Chemieunternehmens sowie das 50-jährige Jubiläum des novellierten Betriebsverfassungsgesetzes diente der Evonik Industries AG und dem Institut für Soziale Bewegungen als Anlass eines gemeinsamen, zweitägigen Symposiums in Bochum, auf dem Fragen zur historischen, aktuellen und zukunftsorientierten Auseinandersetzung mit Betriebsräten in deutschen Unternehmen diskutiert wurden.

Im Eröffnungsvortrag argumentierte WALTHER MÜLLER-JENTSCH (Bochum), dass die Mitbestimmung als konstitutives Element der sozialen Marktwirtschaft im Forderungskatalog der Gewerkschaften nach dem Niedergang des Sozialismus in der DDR und den östlichen Bruderstaaten einen letzten noch nicht kontaminierten Wert im gewerkschaftlichen Forderungskatalog darstelle. Einen Grund dafür, dass es in Unternehmen als ein durch Hierarchie gesteuertes monolithisches Arbeitsverhältnis noch der Mitbestimmung bedürfe, sieht er im Zweikammer-System nach Ferreras (2017), wonach Arbeitnehmer im Unternehmen als politischer Ordnungsraum mit denselben Rechten wie die Unternehmer zu versehen seien. Dem theoretischen Ansatz Ferreras folgend sei dem bestehenden asymmetrischen Arbeitsverhältnis durch reale Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates auch im wirtschaftlichen Sektor und dem Einpflegen dualistisch geführter Unternehmen als konstitutive Komponente in der Konstitution der sozialen Marktwirtschaft entgegenzuwirken. Wirtschaftsliberale Kritik, das Postulat der Gleichberechtigung greife in die unternehmerische Freiheit, sei mit der aktuellen Betriebsratspraxis, die weit über gesetzliche Regularien hinausgeht, entkräftet. Müller-Jentsch beschloss seinen Vortrag mit dem Postulat, dass die gelebte Praxis eine rechtliche Festschreibung, in einem neu kodifizierten Aktiengesetz verdiene. Seine theoretischen Überlegungen schließt Müller-Jentsch mit einer als utopisch betrachteten Forderung einer realitätsgetreuen Sozialen Marktwirtschaft nach dem Idealtypus im Weberschen Sinne.

Ausgehend von der theoretischen Basis des Symposiums widmeten sich die folgenden Vorträge der Geschichte der Mitbestimmung. So verhandelte WERNER MILERT (Berlin) die Realisierung des Betriebsrätegesetzes 1920 als Pionier der Mitbestimmung im internationalen Vergleich. Anhand ausgewählter Beispiele wurden die zwei divergierenden Konzeptionen gegenüber den Betriebsräten umrissen: Während bei der Siemens AG in der Entsendung von Betriebsräten in die Unternehmensführung über die eigentlichen Regularien hinaus die Geburtsstunde der Unternehmensmitbestimmung auszumachen sei, verharrte die Haltung vor allem in der Schwerindustrie des Ruhrgebiets durch die „Herr im Hause“-Mentalität in Kooperationsunwilligkeit und der Hoffnung, die in Zuge der Revolution von 1918 gewährte Zugeständnisse wieder zurücknehmen zu können. Dieses Verhalten stellte somit einen deutlichen Gegensatz zum Kooperationskurs der modernen Industrie und dem grundsätzlichen Arrangieren mit neuen gesetzlichen Bestimmungen dar, wie Milert hervorhob.

In seinem Werkstattbericht widmete sich RALF PETERS (Marl) präziser Konzerngeschichte während der Zeit des Nationalsozialismus. Anhand dreier Beispielkonzerne der Chemischen Industrie (TH Glodschmidt A.G., Röhm und Haas, Degussa) stellte er heraus, dass das Ende der Mitbestimmung im NS keinesfalls das Ende von betriebsratsartigen Institutionen bedeute, allenfalls jedoch das Ende von Betriebsräten als demokratisch gewählte Institution. Unternehmen, die wie beispielsweise die Chemischen Werke Hüls im Nationalsozialismus neu gegründet wurden, erwiesen sich als sehr viel formbarer und verweisen auf einen größeren Einfluss von NS-Organisationen wie der Deutschen Arbeitsfront oder propagandistischer Instrumentalisierungen. Dadurch seien Arbeitnehmerrechte wie Mitbestimmung durch ein wortwörtliches Mitmachen und Konformität ersetzt worden. Zudem machte Peters eine deflationäre Tendenz innerbetrieblicher Konflikte als Auswirkung des Zweiten Weltkriegs aus, als Belegschaften erodierten und zunehmend Frauen sowie Zwangsarbeiter beschäftigt wurden.

RUDOLF TSCHIRBS (Bochum) fokussierte dagegen mit besonderem Augenmerk auf das Arbeitsordnungsgesetz im Nationalsozialismus strukturelle Verschiebungen durch die sukzessive Auflösung gewerkschaftlicher Organisation und der Umformung in NS-konforme Gremien. In der Diskussion Großindustrieller 1932/33 um Erhalt oder Umschiffung der Gewerkschaften sieht er die These einer gespaltenen Industriefront vor dem Nationalsozialismus bestätigt. Die tiefe Verwurzelung der historisch gewachsenen Gremien habe eine einfache Ersetzung verboten, weshalb der sukzessive Abbau von Mitbestimmungsorganen in der Zerschlagung der Gewerkschaften und kurz darauf der Gründung der DAF resultierte. Tschirbs argumentierte, dass die Schaffung eines vollkommen neuen Arbeitsrechts um gegenwärtigen Herausforderungen zu begegnen und die bloße Unterdrückung von betriebsinternen Konflikten diese keineswegs beseitigten, sondern verschoben sie auf die Institutionen des Staates. Zudem konnte er zeigen, dass die Amtsträger der nationalsozialistischen Verbände über kein Konzept der Reglementierung sozialer Fragen der Arbeiterschaft verfügten und dass der Appell für Betriebs- und Einzelvereinbarungen anstelle von Tarifverträgen den Maßnahmen zur Zersetzung des Politischen und des Rechts einen genuin nationalen Anstrich verlieh.

KARL LAUSCHKE (Dortmund) illustrierte die Entwicklung der deutschen Mitbestimmungsgeschichte als Teil der deutschen Gesellschaftsentwicklung. Dabei schlug er eine Brücke von den Anfängen der Betriebsratspraxis unmittelbar nach dem Nationalsozialismus als Stabilisierung der innerbetrieblichen Schicksalsgemeinschaft, der Orientierung am Betriebsrätegesetz von 1920 und kurz darauf dem Alliiertenkontrollratsgesetz Nr. 22, bis hin zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 19. Januar 1972 und arbeitete daran den Übergang des Betriebsrates als Ordnungsmacht und als korporative Gegenmacht heraus. Hieran unterstrich er anhand verschiedener Wahlverfahren wie dem Listenverfahren allerdings auch die mangelnde politische Einigkeit in Betrieben der 1960er Jahre. Das diverse soziale Profil der Betriebsräte und deren Änderung habe miteinander korreliert und seine Kausalität in den Entwicklungen in der Belegschaft, sowie den Novellierungen im BetrVG zu Repräsentanz und ausländischen Arbeitnehmenden gefunden.

Das Auseinanderdriften von Mitbestimmung und Demokratie nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 verhandelte BERNHARD GOTTO (München) und stellte dabei die Lesart der Mitbestimmung als über die Jahre gewachsene Erfolgsgeschichte der Demokratisierung industrieller Beziehungen in Deutschland infrage. Wesentliche Faktoren stellten die Enttäuschung 1976 und die Verarbeitung von größeren gesellschaftspolitisch Fehlschlägen sowie die Verbetrieblichung der Mitbestimmung dar, bei welcher der Wandel von Unternehmensverfassung und ökonomischen Handlungslogiken die Orte organisierter Einflussnahme verändern und die Ökonomisierung von Mitbestimmung als Prinzip zu Lasten der demokratietheoretischen Substanz gegangen sei. Dabei steht die Dynamik ökonomischen und kulturellen Wandels der Statik von Handlungsroutinen und politischer Mobilisierungssprachen gegenüber. Als dritten Faktor identifizierte Gotto den Demokratiewandel hin zu doing democracy in den Transformationsjahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Zunehmende Partizipationsformen außerhalb der demokratischen Institutionen und die damit einhergehende Individualisierung der Partizipationsformen und -erwartungen stünden dabei dem gewerkschaftlichen Grundsatz der kollektiven Interessen- und Rechtevertretung Einzelner gegenüber. Abschließend plädierte Gotto für die Historisierung der Ursachen für die von ihm skizzierte Dissoziation von Demokratie und Mitbestimmung, die sich nicht genauso wieder in Annäherung umformen kann.

Am Ende des ersten Tages diskutierten auf dem Podium KARIN ERHARD vom Hauptvorstands der IG BCE, der Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Evonik Industries AG, THOMAS WESSEL, und MARTIN ALBERS, Gesamtbetriebsratsvorsitzender bei Evonik Industries. Vor dem Hintergrund der vergangenen Betriebsratswahlen bei Evonik mit eher geringer Wahlbeteiligung der Belegschaft, der im Vergleich zu zahlreichen anderen Chemiebetrieben wie der BASF guten Mitbestimmungstradition und der Herausforderung der Internationalisierung als globaler Chemiekonzern formulierten sie den klaren Appell an eine neue Debatte um die Mitbestimmung. Das Bewusstsein um den Schatz der Mitbestimmungsgesetze müsse geweckt werden, ein Wert weit höher als die Ökonomisierung der Mitbestimmung, der sich in echter Teilhabe und echter Mitwirkung von Seiten der Arbeitnehmer:innen äußere. Die zuletzt in den 70er Jahren geführte ernsthafte Debatte um Teilhabe und Partizipation solle wieder neu diskutiert und debattiert werden, bestenfalls bereits in den Schulen, denn wie solle sonst die Sozialisierung mit Mitbestimmung und das Verständnis neuer Generationen von statten gehen, resümiert Thomas Wessel am Ende der Diskussion.

Den Auftakt des zweiten Tages zu aktuellen Entwicklungen betrieblicher Mitbestimmung machte THOMAS HAIPETER (Essen), der in seinem Vortrag sieben Entwicklungslinien der Mitbestimmung identifizierte: Betriebsräte als Co-Manager, als Tarifakteure, die Aktivierung durch gewerkschaftliche Kampagnen und eine neue Verzahnung von Betriebsräten und Gewerkschaften, neue Formen der Beteiligung von Beschäftigten, eine Verschiebung im Mehrebenensystem der Mitbestimmung, Transnationalisierung sowie Erosion ebenjener. An diesen Entwicklungslinien werde die Gleichzeitigkeit von Revitalisierung und Erosion der Mitbestimmung evident, so das Argument Haipeters.

MANFRED WANNÖFFEL (Bochum) verfolgte die These der Herausforderung der „doppelten Transformation“, vor der Betriebsratsgremien stehen. Auf Grundlage aktueller Forschungsergebnissen der gemeinsamen Arbeitsstelle RUB / IGM arbeitete Wannöffel heraus, dass Betriebsrät:innen vor der Herausforderung einer multiplen Transformation von Technik (Digitalisierung), Arbeit (hybride Konzepte) und Organisation (Mitbestimmungsmanagement) stehen, welche zu einer deutlichen Erhöhung von Arbeitsverdichtung und Stress in der Betriebsratsarbeit und entsprechenden (methodischen) Qualifizierungsbedarfen führe. Gleichzeitig appellierte Wannöffel allerdings auch an die kritische Betrachtung der Ergebnisse, in welchen sich aufgrund drohender Überalterung und Nachwuchsproblemen in Betriebsratsgremien vornehmlich die Sicht der älteren Betriebsratsgeneration widerspiegele.

Mit dem sozialen Dialog bei transnationalen Unternehmenstransaktionen setzte sich HOLM-DETLEV KÖHLER (Oviedo) auseinander und identifizierte finanzmarktgetriebene Globalisierung, zentralisierte Managemententscheidungen, späte und/oder unvollständig informierte und strukturell schwache EBR sowie interne Konflikte zwischen Standorten und lokalen Interessenvertretungen und erfolgreiches management whipsawing als Beteiligungsprobleme bei transnationalen Unternehmenstransaktionen – gerade wie transnationale Unternehmen politische Interesse- und Machtkomplexe sind und transnationale Arbeitsbeziehungen durch strukturelle Machtasymmetrien gekennzeichnet sind. Anhand zweier Fallbeispiele zeigte Köhler, dass in der Zentralisierung strategischer Managemententscheidungen in transnationalen Unternehmen ein Bedeutungsverlust lokaler Akteure liege und ein klares Mismatch zwischen transnationalem Management und schwerfälligen EBR Strukturen auszumachen sei. Effektive Beteiligung auf transnationaler Ebene werde durch Management whipsawing und interne Standortkonkurrenzen blockiert, weshalb Köhler eine stärkere Koordinierungsrolle von IndustriALL und eine Stärkung transnationaler Beteiligungsrechte als notwendig erachtet.

Der Diversität der Erinnerungskultur der Mitbestimmung nahm sich WOLFGANG JÄGER (Bochum) in seinem Vortrag an. Dabei arbeitete er heraus, dass Mitbestimmung im kulturhistorischen Museum wie beispielsweise dem DHI, Berlin oder dem Deutschen Museum in München, gegebenenfalls nur ein Randthema darstelle und wenn überhaupt auf das spektakuläre Erkämpfen der Montanmitbestimmung rekurriere. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 finde gelegentlich Erwähnung, der Fokus der Erinnerungskultur der Mitbestimmung, sei allerdings stark charakterisiert von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jäger kritisierte, dass die konkrete Arbeit von Betriebsräten sich, abgesehen vom Museum der Arbeit, in keinem kulturhistorischen Museum wieder spiegele. In Unternehmensbiografien schlage sich die Geschichte der Mitbestimmung mehr oder weniger stark mit besonderem Fokus auf die betriebliche Mitbestimmung, dem unternehmensinternen Verhältnis von Betriebsrat und Unternehmensleitung nieder und spiegele eine Erinnerungskultur der Mitbestimmung abseits gesetzlicher Regelungen mit Blick auf das Narrativ des guten Einvernehmens zwischen den Akteuren. Die erinnerungskulturellen Perspektiven kulturhistorischer Museen und Unternehmen klaffen demnach auseinander, weshalb Wolfgang Jäger mit dem Appell schließt, eine allumfassende Erinnerung an die Geschichte der Mitbestimmung zu stärken.

Der chronologische Aufbau des Symposiums erlaubte eine allumfassende Darstellung der betrieblichen Mitbestimmung und machte Herausforderungen, vor denen sich die Mitbestimmungsforschung befindet, evident. Mit Blick auf die letzte wirkliche Mitbestimmungsdiskussion in den 1970er Jahren bedarf es einer neuen Debatte zur Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der Mitbestimmung als Instrument demokratischen Anspruches, nicht nur innerhalb der Forschung als in sich geschlossenem wissenschaftlichen Raum, sondern auch mit den einzelnen Akteuren innerhalb und außerhalb der Unternehmen. Die Erosion der Mitbestimmung, nicht nur durch den möglichen Wechsel in der Rechtsform größerer Unternehmen, sondern das Nicht-Bewusstsein als wertvolle Errungenschaft großer Teile der Bevölkerung und auf europäischer und globaler Ebene die kritische Betrachtung der Effektivität von EBR/WBR als länderübergreifendes Gremium lesen sich als klaren Handlungsimperativ für wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Bildungsakteure zu eingehender Analyse und Evaluation bestehender Narrative und Praktiken auf nationaler, supranationaler und transnationaler Ebene.

Konferenzübersicht:

Donnerstag, 01. Dezember 2022

Walther Müller-Jentsch (Bochum): Mitbestimmung als konstitutives Element der sozialen Demokratie

Werner Milert (Berlin): Zwischen Anerkennung und Ablehnung – Betriebsräte in der Weimarer Republik

Ralf Peters (Marl): „Mitbestimmung“ in der NS-Zeit

Ko-Referat: Rudolf Tschirbs (Bochum): Das Arbeitsordnungsgesetz im Nationalsozialismus und die Rolle der westdeutschen Schwerindustrie

Karl Lauschke (Dortmund): Mitbestimmung von Ende des Zweiten Weltkrieges bis in die 1970er Jahre

Bernhard Gotto (München): Das 1976er Mitbestimmungsgesetz – eine steckengebliebene Reform? Mitbestimmung von der Mitte der 1970er Jahre bis zur Wiedervereinigung | Dissoziation – Das Auseinanderdriften von Mitbestimmung und Demokratie nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976

Podiumsdiskussion zu Gegenwart und Zukunft der Mitbestimmung mit Karin Erhard (Hauptvorstand IG BCE), Thomas Wessel (Personalvorstand und Arbeitsdirektor Evonik Industries AG) und Martin Albers (Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates Evonik Industries AG) – Moderation: Andrea Hohmeyer und Stefan Berger

Freitag, 02. Dezember 2022

Thomas Haipeter (Essen) und Manfred Wannöffel (Bochum): Mitbestimmung seit der Wiedervereinigung

Ko-Referat: Holm Köhler (Oviedo): Sozialer Dialog bei Unternehmenszusammenführungen in Europa

Sophia Friedel (Bochum): Das Modell der Mitbestimmung als transnationales Modell? (krankheitsbedingter Entfall)

Wolfgang Jäger (Bochum): Aspekte einer Erinnerungsgeschichte der Mitbestimmung