Rechtsikonographie und Rechtssprache – In memoriam Clausdieter Schott (1936–2023)

Rechtsikonographie und Rechtssprache – In memoriam Clausdieter Schott (1936–2023)

Organisatoren
Andreas Deutsch, Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Heiner Lück, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
04.04.2024 - 06.04.2024
Von
Markus Klein, Krefeld

Der Arbeitskreis Rechtsikonographie erinnerte am 4. und 5. April 2024 in Heidelberg unter der Leitung von Andreas Deutsch (Heidelberg) und Heiner Lück (Halle (Saale)) mit einer Netzwerktagung zu „Rechtsikonographie und Rechtssprache" an den im Vorjahr verstorbenen Rechtshistoriker Clausdieter Schott. Ziel der Gedenkveranstaltung war es, an die bisherige Tradition des Arbeitskreises anzuknüpfen und den Referent:innen die Gelegenheit zu bieten, einem interessierten Publikum aktuelle Forschungsvorhaben vorzustellen.

In ihrem Eröffnungsvortrag referierte CHRISTA BERTELSMEIER-KIERST (Marburg) zur Bildfunktion in mittelalterlichen Rechtshandschriften. Dabei verglich sie die Bildhandschriften des Sachsenspiegels mit anderen Manuskripten (z.B. Exemplare des „Willehalm“ von Wolfram von Eschenbach (1. Hälfte 13. Jahrhundert), des Codex Falkensteinensis (1166) und des Decretum Gratiani (1170)). Sie arbeitete heraus, dass die Illustrationen den Text strukturieren (Ordnungsfunktion) und darüber hinaus das Einprägen der Fälle erleichtern sollten (Memofunktion). Die Referentin verwies auch darauf, dass dem Bild in mittelalterlichen Rechtstexten eine Repräsentationsfunktion zukäme. Sie zeigte dazu unter anderem die Abbildung des herzoglichen Wappens im Oldenburger Sachsenspiegel.

GERNOT KOCHER (Graz) sprach zur Rolle der Hand im mittelalterlichen Rechtsleben. Hierzu verglich er die Inhalte mittelalterlicher Urkunden aus der Steiermark mit bildlichen Darstellungen von Rechtshandlungen aus der gleichen Epoche. Im Ergebnis zeigte Gernot Kocher, dass die Hand als ein vielschichtiges rechtliches Symbol gedeutet werden darf. Sie verdeutliche, dass eine Person Träger eines Rechtes sei. Die rechtmäßige Übereignung einer Sache werde „potestativa manu“, durch ein Bild symbolisiert, in dem die Hand diese Sache berührt. Die „collecta manu“ (Gesamthand), werde durch ein gegenseitiges Halten der Rechtsinhaber an den Händen angedeutet. Der Referent zeigte ferner, dass auch abstrakte Rechtshandlungen ganz durchgehend durch Handmethaphern verdeutlicht werden (z.B. durch Formulierungen wie „manum mea manum sua“ , „manualum consensum“ oder „sine manu vel consensum“).

ANDREAS DEUTSCH (Heidelberg) stellte im Anschluss daran neue Erkenntnisse zur Ikonographie des Laienspiegels von Ulrich Tengler vor. Dabei arbeitete er die Unterschiede der ersten (1509) zur zweiten offiziellen Auflage (1511: Neuer Laienspiegel) heraus, die zur Abgrenzung von Raubdrucken nötig geworden war. So sind die im Titelholzschnitt der jüngeren Ausgabe gezeigten Personen konkreten Menschen zuzuordnen (Tengler, sein Sohn, Sebastian Brant, Jakob Lochner, Hans Schäufelin und Hans Rynmann). Ein weiterer Unterschied zeige sich auch darin, dass die jüngere Szene durch eine Trinitarische Marienkrönung überwölbt wird. Andreas Deutsch verwies darauf, dass die Maria als „speculum iustitiae“ die Gerechtigkeit ebenso spiegle, so wie der Laienspiegel das Recht. Ein weiterer 1511 hinzugekommener Holzschnitt zeigt die Belehnung des Wittelsbachers Friedrich des Weisen mit dem neuen Herzogtum Pfalz-Neuburg.

GERHARD LINGELBACH (Jena) referierte über Rechtssprache in thüringischen Rechtsdenkmälern. Die Bestandsaufnahme begann mit einer Würdigung der Runneburg/Weißensee, wo 1446 die erste Thüringische Landesordnung erlassen wurde. Das 1566 in Jena eingesetzte Hofgericht begründete eine obergerichtliche Kontinuität, die in der Gestalt des Thüringischen Oberlandesgerichts bis heute anhalte. In der Folge zeigte Gerhard Lingelbach zahlreiche Denkmäler der thüringischen Rechtskultur. Zu nennen wären Objekte, die der Strafrechtspflege dienten, z.B. die Pranger in Ilmenau und Jena (Kirchenpranger), der Krötenstein von Neustadt/Orla (Schandstein), ferner Objekte, die Gerichtsbarkeit visualisieren (z.B. der Roland zu Nordhausen, die Gerichtslinde bei Jena oder der Schulzenstein zu Görsbach) und endlich solche Objekte, die im Rechtsalltag eine Rolle spielen (z.B. das Urmaß in Jena und einen sog. Dorfhammer).

ANGELO GAROVI (Bern) behandelte in seinem Vortrag anhand von Illustrationen aus der Luzerner Chronik des Diebold Schilling rechtlich bedeutsame Ortsnamen rund um Luzern. Zu Beginn zeigte er eine Abbildung des Staffelgerichts, das vom elsässischen Kloster Murbach, das die Herrschaft über Luzern innehatte, eingesetzt wurde. In der Folge setzte sich der Referent mit der Bedeutung der Reußbrücke auseinander. Er illustrierte, dass an dieser Stelle Wasserproben vollstreckt wurden. Der Referent zeigte weiterhin Darstellungen des sogenannten Rathauses, der Stadtbefestigung, eines Kreuzes, das als Friedensgrenze der Stadt galt und eine Abbildung der Richtstätte Luzerns. Angelo Garovi sprach auch über die wachsende Bedeutung des Begriffes der Lombarden (für Geldverleiher), der den auch in Luzern gebräuchlichen Begriff der „Kaverzen“ rasch verdrängte.

STEFANIA GIALDRONI (Padova) und CHIARA LO GIUDICE (Padova) beschäftigten sich in ihrem Vortrag mit bildlichen Darstellungen zur Handelsrechtsprechung in europäischen Hansestädten. Die Referentinnen zeigten anhand zahlreicher barocker Gemälde (unter anderen) aus Lübeck (Stefano Torelli), Bozen (Allessandro Machesini) und weiteren Orten, dass die Auftraggeber eine gute Regierung und Rechtsprechung als Grundlage für ein gutes Handelsklima sahen. Diese werden in den Bildern durch personifizierte Tugenden symbolisiert. Genannt wurden zum Beispiel Freiheit und Gerechtigkeit, die Abundantia, Concordia, Temperantia, Prudentia, die Providentia und die Securitas. Aus den genannten Beispielen schlossen Stefania Galdroni und Chiara Lo Giudice, dass die gezeigten Darstellungen einem gemeinsamen kaufmännischen Wertekanon gehorchten.

ANDREAS WACKE (Köln) sprach über ein 1470 oder 1480 entstandenes Prachtgemälde von Francesco Botticini, das den jungen Tobias und den Erzengel Raphael auf Wanderschaft abbildet. Er verwies anhand der biblischen Quellen auf zahlreiche rechtliche Vorgänge, welche die Geschichte tragen. So sei Tobias Vater Tobit im Besitz eines Schuldscheins über zehn Talente Silber gewesen, die ein anderer für ihn in treuhänderischen Besitz gehabt habe. In der apokryphen Version sei sogar davon die Rede, dass diese Urkunde zertrennt worden sei, so dass jeder einen unterschriebenen Teil besitzen konnte. Dieser Vorgang nehme die deutlich später aufkommende „carta partita“ vorweg. Schlussendlich verwies er darauf, dass der Ehebund zwischen Tobias und Sarah mit einem schriftlichen Vertrag nach mosaischem Recht besiegelt worden sei.

Der erste Tagungstag endete mit einem Besuch in der Universitätsbibliothek Heidelberg, wo Bibliotheksdirektor JOCHEN APEL (Heidelberg) und die Leiterin der Abteilung historische Sammlungen KARIN ZIMMERMANN (Heidelberg) den Teilnehmern das Original des Heidelberger Sachsenspiegels vorstellten.

Der zweite Tagungstag begann mit einem Vortrag von WOLFGANG SELLERT (Göttingen), der Justiz- und Juristenschelte aus ikonographischer Sicht vorstellte. Der Referent konnte anhand von Grafiken zeigen, dass Angehörige des Berufsstandes oft als habgierig und korrupt dargestellt wurden. Angeprangert wurde über die Jahrhunderte auch immer wieder, dass sie ihre Kenntnisse in die Dienste der Reichen und Mächtigen stellen würden. Wolfgang Sellert arbeitete heraus, dass es insbesondere die im gemeinen Recht studierten Juristen waren, die im deutschsprachigen Raum besonders angefeindet wurden.

MARKUS KLEIN (Krefeld) beschäftigte sich in seinem Vortrag mit dem Bildprogramm neuzeitlicher juristischer Siegel. Er analysierte hauptsächlich zwei Gerichtssiegel, die einen religiösen Bezug zur Rechtsprechung herstellen. Auf dem Gerichtssiegel der Stadt Chemnitz (um 1700) ist das Jüngste Gericht abgebildet. Hierbei handelt es sich um eine häufig anzutreffende Mahnung an die Richter und Urteiler, dass sie am Ende aller Tage für ungerechte Urteile selbst zur Verantwortung gezogen würden. Das andere Gerichtssiegel zeigt Moses und den brennenden Dornbusch. Das Siegelbild verweise darauf, dass Gott nach christlich-jüdischer Tradition als mit dem Recht identisch angesehen werde. Im Anschluss stellte Markus Klein noch typische Notarsiegel des 17. und 18. Jahrhunderts vor.

KARL HÄRTER (Frankfurt am Main) sprach über die Visualisierung und Repräsentation von Stätten der Strafjustiz im südhessischen Raum. Er griff dabei auf frühneuzeitliche Karten und Einblattdrucke zurück. Eine Visualisierung rechtshistorischer Stätten könne neben Flugblättern vor allem durch Kartenwerke der frühen Neuzeit gelingen. Richtstätten werden dort als Galgen dargestellt (sog. Galgensignatur). Karl Härter machte in seinen Ausführungen deutlich, dass die Galgen für die Inhaber der jeweiligen Herrschaft eine wichtige Bedeutung hatten. So konnten damit (neben ihrer abschreckenden Wirkung) Herrschaftsräume und besonders Jurisdiktionsrechte zum Ausdruck gebracht werden. Galgen waren daher oft an den Grenzen einer Herrschaft aufgestellt. Wegen des hohen Aussagegehaltes bestand ein hohes Interesse, diese auch in Kartenwerken abzubilden.

WILLI BRAUNEDER (Wien) zeigte in seinem Vortrag die Zusammenhänge zwischen Verfassung und Parlamentsarchitektur in Österreich/Ungarn, der Schweiz und Deutschland. Er beleuchtete dabei zunächst das Landhaus für Niederösterreich in Wien, das zunächst als politische Vertretung der Landstände diente und sodann das Herrenhaus beherbergte. Später wurde für Herren- und Abgeordnetenhaus ein gemeinsames Gebäude errichtet (sog. Parlamentsgebäude), wo beide Kammern getrennt in unterschiedlichen Flügeln tagten. Willi Brauneder zeigte weiterhin die Besonderheiten des Bundeshauses in Bern, wo in den Flügeln die Bundesämter und im Zentralbau das Parlament untergebracht seien. Dort sei somit sowohl die Legislative als auch die Exekutive unter einem Dach vereint. Die repräsentative Parlamentsarchitektur des Hochkonstitutionalismus wurde am Beispiel des Parlamentsgebäudes in Budapest und des Reichstagsgebäudes in Berlin nahegebracht.

BARBARA DÖLEMEYER (Bad Homburg von der Höhe) sprach in ihrem Vortrag über Verfassungsdenkmäler, die zwischen Vormärz und dem Revolutionsjahr 1848 errichtet worden sind. Sie zeigte, dass Verfassungsmonumente in den Ländern, in denen die Verfassung von den Landesherren oktroyiert wurde (1818 in Bayern und Baden, 1820 in Hessen), nicht die Verfassung selbst, sondern vielmehr den jeweiligen Landesherren als Geber der Verfassung ehren (z.B. die Konstitutionssäule in Gaibach (1828), die Verfassungssäule in Karlsruhe, das Ludwigsmonument in Darmstadt (1844)). Die Referentin sprach weiterhin über sogenannte Verfassungswürfel, Kleindenkmäler, die Gleichheit aller Menschen sowie die Weisheit der Verfassung selbst symbolisieren (z.B. im Maximilianeum und in Dillingen an der Donau). Abschließend zeigte Barbara Dölemeyer zahlreiche Monumente, die an die Opfer der Revolution von 1848 erinnern.

ANDRZEJ GULCZYŃSKI (Posen) würdigte in seinem Referat die Ikonographie einiger Relieftafeln, die anlässlich der Tausendjahrfeier des polnischen Staates (1966) für den Wappensaal der ehemaligen Kaiserresidenz in Posen geschaffen wurden. Die Tafeln thematisieren den Lauf der polnischen Geschichte bis zu ihrer Entstehung (z.B. Gründung Posens, Ereignisse aus den Napoleonischen Kriegen, die Gründung der Universität Posen (1919) den Widerstand gegen die Nazis und zuletzt den Sozialismus). Andrzej Gulczyński machte deutlich, dass in den Abbildungen zahlreiche Symbole mit rechtlicher Bedeutung verwendet wurden. Das gilt zum Beispiel für rechtserhebliche Handlungen (Krönung, Stadtgründung, Streiks oder Vorgänge aus dem Baurecht) oder aber für Herrschaftszeichen, die Machtbefugnisse sichtbar machen (Zepter, Thronsessel, Stäbe, Adelstrachten und Uniformen, sowie Siegel und Wappen).

WOLFGANG SCHILD (Bielefeld) sprach in seinem Vortrag über die Bildserie „Lebenserinnerungen des Dr. jur. Schulze“ des Leipziger Malers Werner Tübke. Er fokussierte sich in der Folge auf zwei Bilder aus dieser Reihe (in der durch den Künstler selbst vergebenen Nummerierungen die Werke II und III). Tübke habe den Auftrag gehabt, die – aus Sicht der DDR – mangelnde Bewältigung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik bildnerisch umzusetzen. In beiden Tafeln werde daher ein Richter dargestellt, der auf seine (insbesondere NS-)Vergangenheit zurückblickt. Der Referent zeigte in diesen Werken vielfältige Bezugnahmen des Künstlers auf die (Justiz-)Geschichte des Dritten Reiches (u.a. auf die Robe Freislers, die Schauprozesse des Volksgerichtshofes, auf Hinrichtungen und auf die Schrecken der Konzentrationslager). Die explizite Darstellung von Gräuel und Unrecht träfen dabei immer wieder auf Idyllen und Schutzräume (z.B. die Handelnden abschirmende Glasblasen), die das alltägliche Nebeneinander von Schrecken und privatem Glück in einer Diktatur symbolisieren. Wolfgang Schild verwies darauf, dass Werner Tübke nach dem Krieg in die Fänge der sowjetischen Strafverfolgung geraten sei. Insoweit könne darüber spekuliert werden, ob die Darstellungen nicht auch die Lebenserinnerungen des Künstlers selbst wiedergäben.

Den Beweis, dass sich Rechtsikonographie auch mit den Geschehnissen der neusten Vergangenheit beschäftigen kann, trat LAURA GLÖTTER (Heidelberg) mit ihrem Vortrag über die Gerichtszeichnungen des französischen Comickünstlers François Boucq zum Charlie-Hebdo-Prozess an. Die Referentin skizzierte die geschichtliche Entwicklung der Gerichtszeichnung seit dem 19. Jahrhundert. Man habe ein zeichnerisches Medium gewählt, weil die Fototechnik der damaligen Zeit noch zu träge gewesen sei, um brauchbare Bilder vom Geschehen zu produzieren. Später habe man daran festgehalten, weil das Fotografieren während Gerichtsverhandlungen verboten worden sei. Anhand von Beispielen aus dem Charlie-Hebdo-Prozess zeigte Laura Glötter abschließend die Arbeitsweise von François Boucq, der selbst Mitarbeiter des Satiremagazins ist.

Die Netzwerktagung endete mit einer Gedenkstunde, in der THEODOR BÜHLER (Winterthur), WILLI BRAUNEDER und HEINER LÜCK als langjährige Weggefährten Clausdieter Schott als Menschen und Forscher würdigten.

Ein Tagungsband mit den gehaltenen Vorträgen ist in Planung und wird im 21. Band der Zeitschrift Signa Iuris erscheinen. Im April 2026 wird das nächste Netzwerktreffen des Arbeitskreises Rechtsikonographie in Wittenberg stattfinden.

Die Tagung hatte zum Ziel, das Netzwerk zwischen Forschenden und Interessierten auf den Gebieten der Rechtsikonographie und -sprache weiter zu stärken. Dieser Anspruch konnte in jeder Hinsicht erfüllt werden. Sowohl länder- als auch generationenübergreifend zeigten die Vortragenden, dass die reichhaltige Thematik, die vom Mittelalter bis zur jüngsten Geschichte reicht, auch weiterhin wertvolles Forschungsmaterial bereithalten wird. Die gemeinsam begangene Erinnerung an Clausdieter Schott machte bewusst, dass wir dabei auch dank seiner Vorarbeiten auf einem belastbaren Fundament stehen.

Konferenzübersicht:

Andreas Deutsch (Heidelberg) / Heiner Lück (Halle (Saale)): Begrüßung und Einführung

Christa Bertelsmeier-Kierst (Marburg): Zur Bildfunktion in mittelalterlichen Rechtshandschriften

Gernot Kocher (Graz): „sine manu vel consensum „ – Die Rolle der Hand im mittelalterlichen Rechtsleben

Andreas Deutsch (Heidelberg): Neues zur Rechtsikonographie des Laienspiegels

Gerhard Lingelbach (Jena): Über die Rechtssprache in thüringischen Rechtsdenkmalen

Angelo Garovi (Bern): Rechtlich bedeutsame Ortsnamen rund um Luzern und die Abbildungen der Luzerner Chronik von Diebold Schilling

Stefania Gialdroni (Padova) / Chiara Lo Giudice (Padova): Places, Spaces and Iconographies of Commercial Justice in the Hanseatic Cities

Andreas Wacke (Köln): Der junge Tobias auf weiter Wanderschaft, begleitet vom zunächst unerkannten Erzengel Raphael. Zum Prachtgemälde von Francesco Botticini (ca. 1470 oder 1480)

Wolfgang Sellert (Göttingen): Justiz- und Juristenschelte – ikonographisch

Markus Klein (Krefeld): Sigillo coronatur Iustitia – zum Bildprogramm auf juristischen Siegeln der Neuzeit

Karl Härter (Frankfurt am Main): Visualisierung und Repräsentation von Stätten der Strafjustiz im südhessischen Raum in frühneuzeitlichen Karten und Einblattdrucken

Willi Brauneder (Wien): Parlamentsarchitektur und Verfassung

Barbara Dölemeyer (Bad Homburg von der Höhe): Denkmäler des demokratischen Aufbruchs – zwischen Vormärz und 1848

Andrzej Gulczyński (Poznań): Zur Präsentation frühneuzeitlicher Rechtsdarstellungen im Museum

Wolfgang Schild (Bielefeld): Die Bilderserie „Lebenserinnerungen des Dr. jur. Schulze „ (1965-1967) von Werner Tübke

Laura Glötter (Heidelberg): Der Gerichtssaal als Atelier: Eine Analyse der ‚Gerichtszeichnung‘ am Beispiel des Comickünstlers François Boucq als Dokumentarist des Charlie Hebdo-Prozesses

Theodor Bühler (Winterthur): Willi Brauneder, Wien; Heiner Lück, Halle/Saale: Clausdieter Schott – Worte des Gedenkens