Was heißt historische Verantwortung?

Was heißt historische Verantwortung?

Organisatoren
Kulturwissenschaftliches Institut Essen (mit Unterstützung der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf)
Ort
Essen
Land
Deutschland
Vom - Bis
20.02.2006 - 22.02.2006
Url der Konferenzwebsite
Von
Arthur Assis, Universität Witten-Herdecke

Historische Verantwortung ist ein begriffliches Angebot für den Umgang mit komplexen kollektiven Erfahrungen der Vergangenheit. Ob dieser Begriff adäquat und in seiner Anwendung plausibel ist, wurde auf der Tagung „Was heißt historische Verantwortung?“ des Essener Kulturwissenschaftlichen Institut (KWI) aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert – besonders in Bezug auf die heutige Geschichts- und Gedächtniskultur in Deutschland. Neben zwei Impulsreferaten und Kommentaren bestand die Tagung aus drei Panels, die jeweils von Fellows des KWI moderiert wurden und aus den Forschungsprojekten der am Institut ansässigen Studiengruppen entstanden sind.1

Die Diskussionen verliefen sehr kontrovers. Dies zeigte sich bereits am ersten Abend im Anschluss an Rolf Zimmermanns (Konstanz) Eröffnungsvortrag, der auf die Vorzüge des Konzepts verwies. Der Verantwortungsbegriff eignet sich seiner Ansicht nach sehr gut, um den Umgang mit Erfahrungen zu erfassen, die als historische Brüche qualifizierbar sind. Zimmermann vertrat eine Art moralischen Universalismus, der sich beispielsweise in seiner Behauptung ausdrückte, dass der Holocaust Beispiel eines absoluten Gattungsbruchs sei. Auf Grundlage dieser Variante eines negativ begründeten moralischen Universalismus konstruierte Zimmermann ein Kriterium zur Einschätzung der Legitimität von Verantwortungsansprüchen: Danach sind Verantwortungsansprüche illegitim, wenn jene Akteure, die eine Verantwortungsübernahme von Anderen fordern, nicht selbst die Bereitschaft zur Übernahme historischer Verantwortung zeigen.

Der Kommentator Klaus Kodalle (Jena) befand Zimmermanns Argumente als zu abstrakt. Die Begriffsklärungen seien zu weit entfernt von der Realität des individuellen und kollektiven „Gefühlslebens“. Der Abstand zwischen dem Begriff der historischen Verantwortung, dem Lebenshorizont der zeitgenössischen Akteure (für deren Handlungen Verantwortung zu übernehmen ist), und dem der aktuell Handelnden (die in der Praxis verantwortlich zu machen sind), ist für Kodalle eine Quelle von Problemen, was die Behandlung der NS-Vergangenheit in Deutschland angeht. Es bestehe immer die Gefahr, die Rede von der historischen Verantwortung ideologisch oder moralistisch aufzuladen. Deshalb plädierte Kodalle für eine klare Unterscheidung zwischen einer rechtlichen und einer politischen Dimension der historischen Verantwortung. Die jüngeren Generationen in Deutschland seien nur politisch verantwortlich zu machen. Das bedeutet: Die Verantwortungsübernahme für die Verbrechen der NS-Zeit hängt mit keinem moralischen Imperativ zusammen. Sie kann nur das Ergebnis eines politischen Kompromisses sein, der nicht von Gefühlen wie Schuld belastet werden soll. Hier drücke sich die „Zivilität des Bürgers“ aus, und keinesfalls wäre die Teilnahme an diesem zivilisierten Kompromiss als die Übernahme von einen generationsübergreifenden Schicksal zu interpretieren.

Die Gesprächsrunde „Europäische Perspektive“, von Jörn Rüsen moderiert, eröffnete die Diskussion am zweiten Tag. Peter Longerich (London/Essen) referierte über das Problem der historischen Verantwortung bezüglich der NS-Vergangenheit und des Holocaust aus britischer Sicht. Er erwähnte seine Teilnahme als Gutachter an dem Fall Irving gegen Lippstadt. Bei diesem Prozess hatte der britische Schriftsteller David Irving die nordamerikanische Historikerin Deborah Lippstadt vor einen britischen Gerichtshof gebracht und klagte sie – ohne Erfolg – an, sie habe ihn diffamiert, indem sie ihn in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung als Holocaust-Leugner bezeichnete. Longerich sprach – von dem Hintergrund dieser Erfahrung ausgehend – von der professionellen Verantwortung der Historiker, in solchen Fragen mit ihrem spezialisierten Wissen, ihrem „level of scrutiny“, dazu beizutragen, vernünftige Positionierungen zu ermöglichen und zu unterstützen.

Nicolas Berg (Leipzig) beklagte in Anlehnung an Reinhart Koselleck die Theoriebedürftigkeit der Historiographie über die NS-Vergangenheit. Das Thema der Verantwortung wurde hier nicht im Rahmen einer Ethik der wissenschaftlichen Arbeit angesprochen. Es handelte sich vielmehr um die pragmatische Rolle von Theorien bei der Aufnahme des Geschichtswissens. Berg bezeichnete die Theorie-Konstrukte der Geschichtswissenschaft als „Kommunikationsacceleratoren“. Er erwähnte den fehlenden Dialog zwischen deutschen und jüdischen Zeithistorikern als Beispiel eines Problems, das genau aus einer mangelnden Theoretisierung entstanden sei. Diese Theoretisierung der historischen Interpretation der Vergangenheit als Förderung der (inter-)kulturellen Kommunikation präsentierte er als wichtige Voraussetzung der Übernahme von historischer Verantwortung.

Am Nachmittag fand eine Diskussionsrunde – moderiert von Harald Welzer – zum Thema „Erinnerungskultur und historische Verantwortung“ statt. Welzer bezeichnete den Diskurs von der historischen Verantwortung in seinem Eingangsstatement als abstrakt, überfordert und ritualisierungsfreundlich. Er lenkte die Aufmerksamkeit auf den Gebrauch des Begriffes und darauf, welche Rolle er in dem deutschen nationalen Gedächtnis der Nachkriegszeit spielt. Die Rede von der Übernahme kollektiver Verantwortung hinsichtlich der NS-Diktatur und des Holocaust sei Teil einer nationalen Ritualisierung. Grundlage dieser Überlegung ist die Einsicht, dass Gemeinschaften ihre Vergangenheiten inszenieren, um zukunftsfähig zu sein.

Auch Daniel Lévy schloss sich dieser These an. Er machte deutlich, dass der Diskurs der historischen Verantwortung eher an Zukunftserwartungen als an Vergangenheitserfahrungen gebunden sei. Die Art und Weise der Bildung eines Nationalbewusstseins in den westlichen Kulturen habe sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verändert. Dazu habe die Erinnerung an den Holocaust wesentlich beigetragen. Die verschiedenen Wege der Verarbeitung des Holocaust seit 1945 haben seiner Ansicht nach neue moralische und rechtliche Sensibilitäten erzeugt. Das Ergebnis ist für Lévy in der Entstehung eines kritischen Nationalbewusstseins sichtbar, das mit einem neuen erfahrungsbezogenen Kosmopolitismus in Zusammenhang stehe. Der Diskurs einer kollektiven Verantwortung für im Namen historischer Subjekte wie Nationen und Völker begangene Verbrechen ist Teil dieses neuen zukunftsorientierten Nationsbildes. Die neue Vorstellung von Nation in Deutschland und die Entstehung einer kritischen Nationalidentität war auch das Thema von Rolf Schörken (Düsseldorf). Michaela Christ (Berlin) fragte in derselben Sitzung, wem gegenüber die Vergegenwärtigung von Nationalsozialismus und Holocaust verantwortlich zu sein habe. Ihre Antwort, „den Opfern gegenüber“, versteht sich als Kritik an den verschiedenen Ebenen der Funktionalisierung dieser Erinnerung.

Den letzten Tag der Veranstaltung eröffnete Jenny Tillmanns (Jerusalem) mit einem Beitrag über „Relevanzbezogene Motivation: Ausgangs- und Zielpunkt historischer Verantwortung“. Sie diskutierte anhand der Stichwörter Erinnerung, Schicksal und Erzählung verschiedene Modelle, die Geschichte und Verantwortung miteinander in Verbindung setzen. Wie schon zuvor Peter Longerich sprach sie von der professionellen Verantwortung der Historiker und arbeitete die wissenschaftlich-konstitutive Wahrheitsabsicht als Ort dieser Verantwortungsübernahme heraus. Nach einem Kommentar von Heidi Behrens (Essen) schloss sich eine Diskussionsrunde an, deren Teilnehmer/innen aus der Perspektive der kulturellen Praxis berichteten. Moderiert wurde das Panel von Michaela Hänke-Portscheller. Gabriele Camphausen (Berlin) problematisierte dabei die Subjekte der Übernahme historischer Verantwortung im Rahmen der heutigen gesellschaftlichen Situation Deutschlands, indem sie besonders auf den Migrationshintergrund eines großen Teils der Bürger hinwies. Hartmut Ziesing (Oswiecim) berichtete über die Organisation, Funktionen und Aktivitäten der Internationalen Jugendbegegnungsstätte in Auschwitz.

Aus der Tagung ergab sich weder eine allgemeine Übereinstimmung über die Konturen und den Umfang des Begriffes, noch über die Grenzen innerhalb der kulturellen Praxis historischer Verantwortung. Die Diskussionen zwischen verschiedenen Fachdisziplinen, Praxisfeldern und Generationen machten nicht nur vielfältige Positionen deutlich, sondern mitunter auch kommunikative Barrieren. Dies war aber keineswegs kontraproduktiv, wie auch Jörn Rüsen in seinen Abschlussworten betonte. Er sprach die mit der Vielfalt der Positionen evident gewordene Verunsicherung des Begriffes der historischen Verantwortung an als treibendes Element der Verbesserung der Praxis, für die der diskutierte Begriff steht.

Zum Abschluss sei eine kritische Anmerkung erlaubt: Die Diskussion um historische Verantwortung konzentrierte sich im Wesentlichen auf einen bestimmten Erfahrungstyp: auf Genozid und Kriegsverbrechen. Das ist insofern legitim und verständlich, da die theoretische und kritische Arbeit an dem Begriff der historischen Verantwortung direkt in Verbindung mit der Erfahrung des Nationalsozialismus und der Modi ihrer Interpretation in den heutigen deutschen und europäischen Geschichtskulturen steht. Was aber, wenn man von historischer Verantwortung in Bezug auf andere Vergangenheitserfahrungen spricht? Man könnte hier als Beispiel die im 19. Jahrhundert auf dem amerikanischen Kontinent noch existierende Sklaverei und die aktuellen Auswirkungen (Rassismus, Asymmetrie durchschnittlicher Sozialschichtung zwischen Weißen und Schwarzen usw.) ihrer vergangenen Existenz im sozialen Leben von Ländern wie den USA und Brasilien nennen. In Bezug auf diese Kontexte scheint es auch plausibel von Verantwortung zu reden. Aber wie verantwortlich können heutige Gesellschaften und Staaten für die vergangene Praxis der menschlichen Sklaverei und ihrer rechtlichen Sanktionierung gemacht werden? Wer können hier die Verantwortungsträger sein? Was konkret sollen in diesen Fällen Verantwortungsübernahmen bedeuten? Wie erfolgreich sind praktische Maßnahmen wie die so genannten „affirmative actions”, was die Kompensierung des in der Vergangenheit erlittenen Unrechts betrifft? Es scheint eher, dass hier ganz andere Probleme zu Tage treten als dies bezüglich der Verantwortung für die grausamen Verbrechen der Zeit des Zweiten Weltkriegs der Fall ist. Formell geht es jedoch um dasselbe: wie Menschen jeweils gegenwärtig im Rahmen von Nationalgemeinschaften für die Auswirkung des Handelns ihrer Vorläufer verantwortlich sind. Dieses Problem stellt sich nicht exklusiv für den praktischen Umgang mit der NS-Vergangenheit und das hervorzuheben kann sicherlich für weitere Diskussion nur förderlich sein.

Anmerkungen:
1 Programm siehe H-Soz-u-Kult unter: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=4983


Redaktion
Veröffentlicht am
Klassifikation
Epoche(n)
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts