NS-Prozesse und politische Kultur in der Bundesrepublik der 1960er-Jahre

NS-Prozesse und politische Kultur in der Bundesrepublik der 1960er-Jahre

Organisatoren
Norbert Riechling; Humanistische Union (HU); Evangelische Akademie Mühlheim/Ruhr
Ort
Mühlheim
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.11.2000 - 26.11.2000
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Von
Karsten Wilke, Bielefeld

Die Tagung reflektierte die Wechselbeziehungen zwischen NS-Prozessen und politischer Kultur in der frühen Bundesrepublik. Sie wurde veranstaltet von der 1961 gegründeten Humanistischen Union (HU). Als Zusammenschluss kritischer Intellektueller vertritt die HU den Anspruch, radikaldemokratische und emanzipatorische Inhalte in die gesellschaftlichen Diskurse einzubringen, so Norbert Riechling, einer der Organisatoren. Ungefähr 20 Historikerinnen und 20 Historiker - ein Zahlenverhältnis, das deutlich im Gegensatz zu sieben ausschließlich männlichen Referenten stand -hatten teilgenommen und genossen das großzügige Ambiente der Evangelischen Akademie Mühlheim/Ruhr.

Das Einleitungsreferat hielt Bernd Faulenbach aus Bochum. Sein Anliegen war es, den partiellen Wandel in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen beim Übergang von den 1950er- zu den 1960er-Jahren vorzustellen. Im Vergleich zu den 1950er-Jahren interpretierte er die 1960er-Jahre als Zeit des Aufbruchs und der Modernisierung. Reformen und zunehmende Demokratisierung wären Ausdruck und Ursache eines "leicht linken" Zeitgeistes gewesen, der sich von Orientierungen des kalten Krieges lösen konnte. Eine erkenntnisgeleitete Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus hätte begonnen. Der generationelle Wandel habe zudem dazu geführt, dass die bundesrepublikanischen Eliten der 1950er-Jahre, die in großer Anzahl bereits im öffentlichen Leben der Weimarer Republik gestanden hatten, zunehmend von Jüngeren abgelöst wurden, die, wie Faulenbach meinte, in ihrem Wirken nicht selten ihre Kinder- und Jugendzeit im NS kritisch verarbeitet hätten. Die '68er waren dann die erste Generation, die über keine eigenen Erinnerungen mehr an die NS-Zeit verfügte. Zwar wären sie nur eine kleine Minderheit innerhalb der Wohlstandsgeneration gewesen, aber sie übten radikale Kritik. Und sie waren die ersten, die lange Kontinuitätslinien von der Kaiserzeit zur Weimarer Republik über den Nationalsozialismus bis zur Ära Adenauer zogen, von der sie sich explizit und vehement absetzten. Es waren dann auch die '68er, die die Gesellschaft verstärkt mit den nationalsozialistischen Verbrechen konfrontierten. Einen wichtigen Anstoß zu dieser Konfrontation lieferten die NS-Prozesse. Der Wandel beeinflusste auch die Geschichtswissenschaft. Strukturen und Prozesse im NS wurden stärker erfasst, jedoch tendenziell unter Vernachlässigung von Mentalitäten oder Biographien - gerade in bezug auf Täter im Rahmen des Judengenozids (Faulenbach). Charakteristisch für die 1960er-Jahre war das Nebeneinander von Progressivität, Konservatismus und Reaktion (Gründung und Erfolge der NPD). Faulenbachs Ausführungen mündeten in die These einer "Fundamentalpolitisierung" der bundesrepublikanischen Gesellschaft. Werteverschiebungen zu Freiheit und Demokratie wurden ermöglicht und machten die breite Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in den 1960er-Jahren unumgänglich. Die wichtigste Ebene sei dabei die strafrechtliche gewesen, weil die Verbrechen, insbesondere der Holocaust, ins Zentrum gezogen worden seien.

Im Anschluss resümierte Wolfgang Scheffler, (Berlin), über seine Tätigkeit als Gutachter bei NS-Prozessen. Ausgehend vom Wegdrängen und Verschweigen der nationalsozialistischen Zeit in den 1940er- und 1950er-Jahren, betonte auch Scheffler die große Bedeutung der NS-Prozesse für die Selbstaufklärung der Gesellschaft, nicht zuletzt durch eigens für die Prozesse erstellte wissenschaftlichen Gutachten. Die Gutachtertätigkeit, die an den Universitäten immer wieder erschwert wurde, nicht zuletzt an der Freien Universität Berlin. So habe selbst Ernst Fränkel beispielsweise aus bürokratischen Gründen verhindert, dass Scheffler am Auschwitz-Prozess mitwirken konnte. Viele Gerichte verzichteten auf Gutachten, Rechtsanwaelte versuchten gelegentlich Schefflers Person zu diskreditieren oder seine Glaubhaftigkeit anzuzweifeln, indem sie nach jüdischen Angehörigen suchten. Hinzu kamen komplizierte Quellenprobleme: Die Aktenbestände waren weltweit in den Archiven verstreut, in den damaligen Ostblockstaaten, außer in Polen, nur in kleinen "vorsortierten" Beständen zugänglich. Wichtige Themen betrafen juristische Fragen wie z.B. den "Befehlsnotstand" oder Opferzahlen, aber auch historische Problemstellungen, so z.B. die komplexen Personalstrukturen im SS- und Polizeiapparat. Nach Schefflers Auffassung wäre aus den zahlreichen Prozessen gegen NS-Straftäter viel zu wenig Information an eine breitere Öffentlichkeit gelangt. Dies gelte gerade auch für die HistorikerInnen, denn nicht selten wurden einmalige Gelegenheiten für wissenschaftliche Arbeit versäumt. Charakteristisch waren die Ghettoverfahren Ende der 1960er- und in den 1970er-Jahren, die vor leeren Bänken stattfanden und von den Medien kaum beachtet wurden. Nicht selten waren alle Überlebenden angereist, die der Forschung als Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung hätten stehen können. Gleiches gilt auch für eine große Anzahl potentieller Verdächtiger. Zwar zeigte sich Scheffler aufgrund dieser Versäumnisse nicht resigniert, jedoch beendete er seine Ausführungen mit einem vielsagenden Fazit: "Das Eis auf dem die Gesellschaft wandelt, kann sehr dünn sein."

Marc von Miquel (Bochum) referierte über die Verjährung von NS- Straftaten. In den DDR-Kampagnen gegen die "Blutrichter" ab 1957 sah er eine wesentliche Grundlage für den Wandel im Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen. Zu den mittelbaren Folgen dieser Kampagnen rechnete er auch die Gründung der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zu Verfolgung von Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen" in Ludwigsburg. Im Zuge der drohenden Verjährungen für bestimmte Tötungsdelikte am 8. Mai 1960, wurde auf einer Justizministerkonferenz in Bad Harzburg die Gründung der Zentralstelle beschlossen. Miquel, der die Protokolle der Justizministerkonferenz durchgearbeitet hat, sah darin den Versuch einer Selbstlegitimation der Bundesrepublik. So blieb der Aufgabenbereich der Zentralstelle stark eingeschränkt. In Ludwigsburg durften ausschließlich Vorermittlungen durchgeführt werden, die Zuständigkeit beschränkte sich auf Verbrechen, die außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik begangen worden waren und nahm Wehrmachtsverbrechen aus. Der Deutsche Bundestag hatte im März 1965 über die Verjährungsfristen von Tötungsverbrechen zu beschließen. Trotz starker Kräfte, die sich gegen eine Verlängerung aussprachen, wurde die Frist bis zum 8. Mai 1969 verlängert. Entscheidend, so von Miquel, wäre dabei ein US-Veto gewesen. In welcher Form dieses Veto allerdings formuliert war und wie es vorgetragen wurde, liess er offen. Die Anlehnung an amerikanische Normen sah von Miquel als Schritt zur "Verwestlichung" der bundesrepublikanischen Gesellschaft, die die Entfernung von der "Volksgemeinschaft" sukzessiv ermöglicht hätte. Insbesondere diese These bot im Anschluss Anlass zur Diskussion, denn es stellte sich die Frage, inwieweit die Westorientierung der Bundesrepublik erzwungen wurde. Trotz merklicher Rückschläge, so z.B. die Nichtdurchführung des geplanten Verfahrens gegen ehemalige Angehörige des Reichssicherheitshauptamtes durch die Novellierung von §A7 50 Abs. 2 des Strafgesetzbuches, beurteilte von Miquel die 1960er-Jahre als Phase des neuen Umgangs mit dem Nationalsozialismus und dessen Verbrechen. Die alte "Vergangenheitspolitik " (Frei) sei abgelöst, über Auschwitz sei von da an gesprochen und geschrieben worden. Ebenso wie Faulenbach sah von Miquel die 1960er-Jahre als Zeitraum, in dem sich verstärkt politische Lager gebildet hätten. Die NS - Vergangenheit wäre in der Auseinandersetzung zwischen den Lagern mittels eines konfrontativen Prozesses thematisiert worden. Miquels These des "konfrontativen Prozesses" wurde auch von Dieter Gosewinkel (Berlin) gestützt.

Gosewinkel beschrieb die Entwicklung des sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten und Juristen Adolf Arndt vom Gegner zum Befürworter der Verlängerung von Verjährungsfristen für nationalsozialistische Tötungsverbrechen. Ausgangspunkt war Arndts Kritik an einer Ausstellung mit dem Titel "Ungesühnte Nazi-Justiz", die der SDS 1959 in Karlsruhe organisiert hatte. Sie beschäftigte sich mit Richtern und Staatsanwälten, die in der NS-Zeit an Todesurteilen mitgewirkt hatten und in der Bundesrepublik noch im Dienst waren. Obwohl Arndt im Nationalsozialismus verfolgt worden war, wären seine Schuldvorwürfe gegen NS-Richter insgesamt relativ milde gewesen. So hätte er beispielsweise im Jahre 1950 die Kontinuität im Justizwesen lediglich für ein Randproblem gehalten und 1954 sein Unbehagen über laufende NS-Prozesse geäußert. Noch 1960 bezog er Stellung gegen einen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der die Verjährung von Totschlag verhindern sollte. Die Karlsruher Ausstellung "Ungesühnte Nazi-Justiz" wurde im Kontext einer DDR-Kampagne zur Delegitimierung der Bundesrepublik zum Skandal. Da sie nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Godesberger Programms eröffnet wurde, und ihre direkte, appellative Aussage den moderaten sozialdemokratischen Kurs störte, nahm Adolf Arndt sich der Sache an und leitete das Material an den Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Ziel, die Diskussion in parlamentarische Bahnen zu lenken. Die überwältigenden Einsichten, die das Material über die deutsche Justiz zwischen 1933 und 1945 ermöglichte sowie auch Appelle Fritz Bauers vor der SPD-Fraktion, hätten Arndt letztendlich dazu bewegt, seine Position in der Verjährungsfrage zu revidieren. Kurzfristig zeichnete sich im Rechtsausschuss sogar eine Mehrheit für die Zwangspensionierung belasteter Richter und Staatsanwälte ab. Insbesondere der anfängliche "Zauderer" Adolf Arndt wäre zu einem entschiedenen Vorstreiter für die Zwangspensionierung geworden. Das Ansinnen fand aber keine Mehrheit. Im folgenden standen nicht länger die Richter im Zentrum der Debatte, sondern die NS-Täter - die "einfachen Mörder". Die Stimmen in der SPD-Fraktion, die eine Grundgesetzänderung bzgl. der Verjährung von Mord und Völkermord forderten, waren im Bundestag aber nicht konsensfähig. So erfolgte zunächst nur die Verlängerung der Verjährungsfristen um vier Jahre wegen des Verfolgungsstillstandes von 1945 bis 1949. Nach Gosewinkel zeige das Beispiel Adolf Arndt, wie ein externalisiertes Feindbild, die DDR, allmählich durch ein internes Feindbild, die Naziverbrecher, abgelöst wurde, was wiederum als Ausdruck einer anderen politischen Kultur als noch in den 1950er-Jahren gewertet werden kann.

Thomas Henne relativierte in der Diskussion Gosewinkels klare Unterscheidung. Schon in den 1950er-Jahren seien Ansätze zu einer neuen Form der justiziellen Aufarbeitung des Nationalsozialismus erkennbar gewesen, so z.B. die Verfahren gegen den NS-Regisseur Veit Harlan und gegen dessen Kritiker Lüth.

Paul Ciupke (Essen) bezog sich in einem Kurzreferat auf den Beitrag der Erwachsenenbildung und von Ausstellungen zur Bewältigung des Nationalsozialismus durch Selbstaufklärung der Gesellschaft. Trotz interessanter Quellen, wie z.B. Seminarankündigungen, wäre der Themenkomplex Erwachsenenbildung ein Forschungsdesiderat. Auch hier vollzogen sich in den späten 1950er- und frühen 1960er-Jahren umfassende Veränderungen, sicherlich auch ausgelöst durch die Hakenkreuzschmierereien in Köln und Düsseldorf um die Jahreswende 1959/60. Doch schon für die Jahre davor könnten merkliche Veränderungen festgestellt werden. Das Bedürfnis nach sachlicher Aufklärung stieg und neue Methoden etablierten sich. Es wurde möglich, auf neu erstellte Quelleneditionen und auf eine verbesserte staatliche Finanzierung der Bildungseinrichtungen zurück zu greifen. Seit Ende der 1950er-Jahre fanden vermehrt Ausstellungen zum Thema Nationalsozialismus statt. Überaus wichtig war die Fotoausstellung zum Thema "Auschwitz" in der Frankfurter Paulskirche mit ca. 61.000 Besucherinnen und Besuchern, die parallel zum ebenfalls in Frankfurt stattfindenden Auschwitz-Prozess gezeigt wurde.

Bernhard Brunner, in Freiburg Mitarbeiter von Ulrich Herbert, berichtete über seine derzeitige Arbeit zum juristischen Umgang in der Bundesrepublik mit den Angehörigen der Sicherheitspolizei (Sipo) in Frankreich. Die ehemaligen Sipo-Leute hatten die Judendeportationen (ungefähr 74.000) und die Erschießung von ca. 29.000 Geiseln zu verantworten. Im Jahre 1979 wurde in der Bundesrepublik das Gerichtsverfahren gegen Lischka, Hagen und Heinrichsohn, ehemalige Angehörige der Sipo in Frankreich, durchgeführt. In den Medien wurden die Prozesse und die Verurteilungen überwiegend wohlwollend besprochen. Brunner hingegen relativierte diese Bewertungen, indem er die drei Fälle auf die insgesamt 199 Angehörigen von Sipo und Sicherheitsdienst (SD) im Besatzungsregime in Frankreich bezog. Die Sipo- und SD-Leute, die in Frankreich gewirkt hatten, hätten nach 1945 gebrochene Karrieren erlebt. Meistens wären sie bis Anfang/Mitte der 1960er-Jahre im Öffentlichen Dienst tätig gewesen, in der Regel als Juristen. Danach wechselten viele, als doch einige Fakten aus der NS-Zeit ans Tageslicht gelangten, in die Privatwirtschaft. Das zeige, dass sich die Einstellung der Öffentlichkeit offenbar dahingehend veränderte, dass Belastete oder Verdächtige in öffentlichen Ämtern als nicht mehr tragbar galten. Brunner stellte im folgenden das Beispiel Kurt Lischka vor: Kurt Lischka, Kommandeur der Sicherheitspolizei (KdS) in Paris, wurde unter falschem Namen in Frankreich verhaftet und zunächst an die Tschechoslowakei ausgeliefert. In einem Spruchkammerverfahren der Staatsanwaltschaft Bielefeld kam es zu einem Freispruch. In Frankreich wurde er kurz darauf in Abwesenheit zum Tode und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die französischen Behörden hätten zwar von Lischkas Aussage in Bielefeld gewusst, seinen Aufenthaltsort aber nicht gekannt; Lischka arbeitete als Prokurist in Köln. Flugblätter aus Ostberlin griffen ihn aber ebenso an wie Opferverbände aus Israel, französische Behörden und Intellektuelle. Auch einige deutsche Juristen bewerteten den Fall mittlerweile anders. Viele der juristisch ausgebildeten Täter aus dem Bereich Sipo und SD hatten, so Brunner, die Möglichkeit an Karrieren aus der Weimarer Zeit anzuknüpfen. Der typische Werdegang dieser Gruppe von Tätern hätte zunächst in den 1950er- und z.T. auch noch in den 1960er-Jahren eine erfolgreiche Integration zugelassen. Erst ab Mitte der 1960er-Jahre wäre die direkte Unterstützung aufgegeben worden. Insgesamt hätte die "Rückkehr zur Bürgerlichkeit" (Herbert) keine Ausgrenzung und Ächtung der Täter nach sich gezogen, sondern deren Integration in die Nachkriegsgesellschaft ermöglicht.

Die auf der Tagung erörterten Themen setzten den aktuellen Trend der Zeitgeschichtsforschung fort, der Mitte der 1990er-Jahre, nach der Beendigung der deutschen Zweistaatlichkeit, begonnen hatte. Norbert Frei und Ulrich Herbert waren es, die sich als erste mit der Frage der Integration von NS-Straftätern in die bundesrepublikanische Gesellschaft beschäftigt hatten. Deren Mitarbeiter von Miquel und Brunner, aber auch Gosewinkel, machten deutlich, dass gerade im Bereich des bundesdeutschen Justizwesens noch eklatante Wissensdefizite aufgearbeitet werden müssen. Micheal Okroy ging in einer zusammenfassenden Bemerkung noch weiter und stellte die Frage nach den Ursachen dieser Defizite; welche Akteure hätten ein Interesse, Zusammenhänge zu verschleiern? Auch der Themenkomplex DDR-Geschichte müsste wohl in Zukunft stärker berücksichtigt werden, denn möglicherweise gäbe es in Bezug auf die Frage nach der Aufarbeitung des Nationalsozialismus mehr Wechselbeziehungen als bisher ersichtlich. Ebenso müsse nach Parallelen und Unterschieden der strafrechtlichen Aufarbeitung des Nationalsozialismus in den beiden deutschen Staaten gesucht werden. Ein weiterer unbearbeiteter Themenkomplex dürfte auch die vereitelte Strafverfolgung in anderen westeuropäischen Ländern sein, die sicherlich zum größten Teil auf Bündnisinteressen zurückzuführen ist. So verurteilte beispielsweise vor wenigen Tagen ein Gericht in Verona den 76-jährigen ehemaligen SS-Mann Michael Seiffert in Abwesenheit zu lebenslanger Haft, nachdem das belastende Material mehr als 40 Jahre lang unterdrückt worden war.


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