„Volksgemeinschaft“: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“? Zwischenbilanz zu einer kontroversen Debatte

„Volksgemeinschaft“: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“? Zwischenbilanz zu einer kontroversen Debatte

Organisatoren
Niedersächsisches Forschungskolleg „Nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft’? Konstruktion, gesellschaftliche Wirkungsmacht und Erinnerung vor Ort“
Ort
Hannover
Land
Deutschland
Vom - Bis
02.10.2009 - 03.10.2009
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Von
Armin Nolzen, Redakteur der "Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus"

„Volk“, so vermerkte der Romanist Victor Klemperer anlässlich der Feierlichkeiten zu Hitlers Geburtstag am 20. April 1933 in seinem Notizbuch, werde „jetzt beim Reden und Schreiben so oft verwandt wie Salz beim Essen, an alles gibt man eine Prise Volk: Volksfest, Volksgenosse, Volksgemeinschaft, volksnah, volksfremd, volksentstammt …“ 1. Für Klemperer, der als deutscher Jude bereits früh zum Protestantismus konvertierte und immer mehr zur Zielscheibe des NS-Regimes wurde, war die Vorsilbe „Volk“ ein untrügliches Zeichen für die Entstehung einer „lingua tertii imperii“, also jener ureigenen Sprache des „Dritten Reiches“, die er in seiner 1947 erstmals veröffentlichten Monografie so eindrucksvoll seziert hat. Der Begriff „Volksgemeinschaft“ bildete keinen genuinen Bestandteil dieser „lingua tertii imperii“, weil er bereits seit dem Ersten Weltkrieg im Deutschen Reich in aller Munde gewesen war. In der Weimarer Republik wurde „Volksgemeinschaft“, mit unterschiedlicher inhaltlicher Stoßrichtung, von fast allen politischen Parteien benutzt. Im Sprachgebrauch der NSDAP überwogen zunächst einmal die indirekten Bezüge. Sie geißelte den „marxistischen Klassenkampf“, die „jüdische Zersetzung“ und die „Wühlarbeit des politischen Katholizismus“ und versprach Abhilfe, sollte sie die Macht im Staate erringen. Die Zerschlagung der Arbeiterbewegung, die Ausschaltung der Juden aus der Gesellschaft und die Verdrängung der Religion aus der Politik waren notwendige Voraussetzungen der nationalsozialistischen Neuordnungspläne.

Nach dem 30. Januar 1933 wurde der Begriff „Volksgemeinschaft“ durch die NS-Machthaber dann nahezu inflationär gebraucht. Es entwickelte sich eine Fülle „positiver“ Verwendungsweisen, so das Versprechen an die „arischen Volksgenossen“, ihre soziale und materielle Lage werde sich spürbar verbessern, wenn sie sich aktiv für das NS-Regime einsetzten. Die historische Forschung hat den Begriff „Volksgemeinschaft“ lange Zeit als bloßen Mythos der NS-Propaganda abgetan, dem keine Realitätsmächtigkeit zugekommen sei. 2 Im Mittelpunkt stand jedoch eine Lesart von „Volksgemeinschaft“, die in erster Linie auf die Verheißungen der Möglichkeit sozialen Aufstiegs und einer Überwindung bestehender Klassenschranken abhob. Angesichts der realen Verschärfung der Klassengegensätze im NS-Staat, der Eskalation der „Gegnerverfolgung“ sowie des Holocaust konnte diese Version der „Volksgemeinschaft“ nur als Lug und Trug entlarvt werden. Hingegen gehen neuere Forschungen umgekehrt von Gewalt als unverzichtbarer Komponente der NS-Politik aus und fragen nach den Zusammenhängen zwischen der sozialen Integration der Mehrheitsbevölkerung auf der einen Seite und Terror und Massenmord, denen fest umrissene Gruppen zum Opfer fielen, auf der anderen.3 Sie verstehen den Begriff „Volksgemeinschaft“ als Ausdruck der sozialen Praxis des NS-Regimes und benutzen ihn, um die Analyse von Inklusion und Exklusion miteinander zu verzahnen.

Mit dieser Herangehensweise ist zweifellos eine wichtige Erweiterung der Perspektive verbunden, bereitet sie doch eine „integrierte Geschichte“ des NS-Staates vor, wie sie Saul Friedländer für die NS-Judenverfolgung so meisterhaft gelungen ist. 4 Gleichwohl bleibt die Frage offen, inwieweit der Begriff „Volksgemeinschaft“ für eine solche Synthese vonnöten ist, die man vielleicht auch als eine Gesellschaftsgeschichte des NS-Staates bezeichnen könnte. Diesen und anderen Problemen widmet sich das von der Volkswagen-Stiftung geförderte Forschungskolleg „Nationalsozialistische ‚Volksgemeinschaft’?“, das seine Arbeit zu Beginn des Jahres 2009 aufgenommen hat.5 Dieser Projektverbund, der auf die niedersächsischen Hochschulstandorte Hannover, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen verteilt ist, bereitet im Rahmen von Qualifikationsarbeiten eine Reihe empirisch gesättigter Regional- und Lokalstudien vor, auf deren Basis die Wirkungsmächtigkeit des Begriffs „Volksgemeinschaft“ ergebnisoffen vermessen wird. In diesem Sinne ist auch das Fragezeichen zu verstehen, das der Titel des Forschungskollegs mitführt.

Am 2. und 3. Oktober 2009 fand die erste öffentliche Tagung dieses Projektverbundes statt, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, die bisherige Debatte über „Volksgemeinschaft“ kritisch zu bilanzieren. Zu diesem Zweck war eine Reihe Vortragender geladen, die auf der Basis kürzlich abgeschlossener oder gar laufender Arbeiten über die verschiedenen Facetten von „Volksgemeinschaft“ referierten. Ihre Ausführungen lassen sich in fünf thematische Blöcke zusammenfassen: „Volksgemeinschaft“ als semantischer sowie sozialpsychologischer Kitt der NS-Gesellschaft (Panel I), als massenkulturelles Phänomen (Panel II), als emotionales Erlebnis (Panels III und IV), als „Kampfgemeinschaft“ im Krieg (Panel V) sowie als Gegenstand der Erinnerung (Panel VI). Das methodische Spektrum war breit und umfasste Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Sozialpsychologie, Frauen- und Geschlechtergeschichte und Emotionen-, Erfahrungs- und Erinnerungsgeschichte. Alle Referenten ließen sich auf die Fragestellungen des Forschungskollegs ein, die dessen Sprecher DETLEF SCHMIECHEN-ACKERMANN (Hannover) einleitend umriss, und erörterten Nutzen und Nachteil von „Volksgemeinschaft“ für die künftige Forschung. Dabei kristallisierten sich zunächst einmal zwei divergierende Positionen heraus. BERND WEISBROD (Göttingen) vertrat die Ansicht, man könne bei der empirischen Analyse auf den Begriff verzichten, wogegen MICHAEL WILDT (Berlin) dessen Möglichkeiten betonte, die er in der Überwindung jener Dichotomie zwischen Herrschern und Beherrschten sah, die beispielsweise das Münchener Institut für Zeitgeschichte in den 1970er-Jahren als Ausgangspunkt seines Mammutprojekts „Bayern in der NS-Zeit“ gewählt hatte.

Beide Lager brachten ihre jeweiligen Positionen mit immer neuen Argumenten vor, und aus der produktiven Diskussion, an der sich viele Tagungsteilnehmer beteiligten, kristallisierte sich allmählich eine Annäherung in der Sache heraus. Einigkeit konnte beispielsweise darin erzielt werden, dass der Begriff „Volksgemeinschaft“ kein konzises Gesellschaftskonzept beinhaltete und - wie die NS-Ideologie generell - vollkommen vage blieb. Aus dieser Polyvalenz resultierte eine ganze Reihe individueller und kollektiver Aneignungsprozesse, die den NS-Intentionen bisweilen diametral zuwider liefen, wie RUDOLF OSWALD (Geisingen) anhand des mangelnden Zuschauerzuspruchs bei Fußballspielen zeigte, die eigentlich für politische Zwecke instrumentalisiert werden sollten. Insofern ist es wenig weiterführend, den Begriff „Volksgemeinschaft“ essentialistisch zu verstehen, wie FRANK BAJOHR (Hamburg) bemerkte. Vielmehr empfiehlt sich eine Verwendungsweise, die stärker auf die soziale Praxis abhebt und die jeweiligen Aneignungsprozesse von „Volksgemeinschaft“ im Handlungsvollzug untersucht. Dies ermöglicht es auch, „volksgemeinschaftliche“ Praktiken nach Zeit, Ort und sozialen Trägern zu differenzieren und ein Analyseraster zu entwickeln, das der Dynamik des NS-Regimes besser gerecht wird als die in dieser Hinsicht statischen Konzepte „Totalitarismus“, „Faschismus“ oder „Charisma“. Hierbei spielt die begriffsgeschichtliche Feinanalyse eine Schlüsselrolle, worauf NORBERT GÖTZ (Helsinki) und MALTE THIEßEN (Hamburg) hinwiesen, denn nicht immer, wenn in den Quellen „Volk“, „Gemeinschaft“ oder deren unzählige Komposita auftauchen, lassen sich damit nationalsozialistische Konnotationen assoziieren. Das semantische Feld, in dem das Wort „Volksgemeinschaft“ zu verorten ist, war äußerst breit. Daher muss die NS-Forschung die entsprechenden Verwendungs- und Bedeutungskontexte stets behutsam herausarbeiten. Die begriffs- und diskursanalytischen Verfahren der neuen Kulturgeschichte des Politischen, an die insbesondere Michael Wildt erinnerte, bieten dazu sicherlich einige Anknüpfungspunkte.

Ein weiterer Vorzug des Begriffs „Volksgemeinschaft“, der am zweiten Tag deutlich wurde, besteht in der allfälligen Integration von Frauen in die historische Analyse des NS-Regimes. In den letzten beiden Dekaden hat die Frauen- und Geschlechtergeschichte bedeutende Erkenntnisfortschritte zum Stellenwert von Frauen im NS-Staat erzielt, wie ADELHEID VON SALDERN (Hannover/Göttingen) zeigte. In neueren Gesamtdarstellungen zum Nationalsozialismus sind diese Ergebnisse, um das Mindeste zu sagen, nur sehr zögerlich aufgegriffen worden. Dies könnte daran liegen, dass die bisher gebräuchlichen Forschungskonzepte und Begrifflichkeiten ausschließlich auf Männer und deren Handeln zugeschnitten sind. „Volksgemeinschaft“ stellte hingegen auch attraktive Leitbilder für Frauen bereit, die neben die männerbündische Kameradschaftsrhetorik traten. Ihnen eröffneten sich Karrieremöglichkeiten in verschiedenen NS-Organisationen und den Fürsorgeberufen, und in mancherlei Hinsicht profitierten sie auch von der Aufwertung ihrer familiären Rollen. Im Zweiten Weltkrieg veränderten sich die sozialen Praktiken des NS-Regimes durch neue, spezifisch weibliche Aneignungen von „Volksgemeinschaft“, wie sie sich in der alltäglichen Überlebensarbeit an der „Heimatfront“ herausbildeten. In deren Verlauf entstanden Praktiken weiblicher Selbsthilfe, die nach dem Zweiten Weltkrieg fast ungefiltert in den bundesrepublikanischen Erinnerungshaushalt eingingen. Nicht wenige Frauen erinnerten sich positiv an die Solidarität, die ihnen in der Kriegszeit entgegengebracht worden sei, und stilisierten sich selbst zu Opfern des NS-Regimes. Dies traf sich mit dem nach 1945 in der westdeutschen Öffentlichkeit vorherrschenden Bild einer „Schicksalsgemeinschaft“, die den Widrigkeiten des Weltkriegs erfolgreich getrotzt habe. Ein Beispiel bildete der Nachkriegsdiskurs über die „Trümmerfrauen“, den NICOLE KRAMER (Potsdam) analysierte.

Der erinnerungskulturelle Blick auf „Volksgemeinschaft“ verweist auf eine immanente Gefahr, die der Begriff mit sich führt: die Vernachlässigung der Perspektive der eigentlichen Opfer des NS-Vernichtungspolitik, also von Juden, „fremdvölkischen“ Zwangsarbeitern und anderen „Gemeinschaftsfremden“. Der Historiker muss, wenn er von „Volksgemeinschaft“ spricht, immer Terror und Vernichtung im Blick behalten, um nicht in das Fahrwasser der Apologie zu geraten. In der Schlussdiskussion wies Bernd Weisbrod darauf hin, dass sich der Begriff nicht dazu eignet, dynamische Prozesse wie die Radikalisierung der Gewalt im NS-Staat zu erklären. Dieser Einwand impliziert, „Volksgemeinschaft“ eher als ein heuristisches Instrument zu verstehen, um neue Fragen ans Quellenmaterial heranzutragen und daraus neue Analyseperspektiven zu entwickeln. Während der NS-Zeit scheint die Bedeutung von „Volksgemeinschaft“ vor allem darin gelegen zu haben, individuellen und kollektiven Akteuren ein attraktives, auf die Zukunft hin entworfenes Leitbild bereitzustellen, das schließlich handlungsrelevant wurde. In der NS-Forschung ist an dieser Stelle immer nebulös von „sozialer Schubkraft“ die Rede, die zudem oft auf den „Hitler-Mythos“ beziehungsweise die damit verbundene „Führergläubigkeit“ verkürzt wird. Der Begriff „Volksgemeinschaft“ erlaubt es hingegen, diese soziale Dynamik zu spezifizieren und nach etwaigen Kontinuitäten und Brüchen in der Zeit des „Dritten Reiches“ zu fragen. Dazu müssen die in den Massenmedien produzierten „volksgemeinschaftlichen“ Texte und Bilder, ihre jeweils unterschiedliche Aneignung sowie ihre situative Handlungsrelevanz gemeinsam in den Blick genommen werden.

Jedoch sollte man sich meines Erachtens davor hüten, den Begriff „Volksgemeinschaft“ handlungstheoretisch zu verengen. Es waren nicht zuletzt Organisationen, also die Behörden von innerer Verwaltung, Wehrmacht, Polizei, NSDAP und Wirtschaft, die vielgestaltige Praktiken von Inklusion und Exklusion entwickelten, deren Implementierung nicht einfach auf individuelle Akteure zurückgeführt werden kann. Die NS-Forschung täte gut daran, „Volksgemeinschaft“ als einen gesellschaftsgeschichtlichen Ansatz zu konzeptualisieren, der die komplexe historische Entwicklung des NS-Regimes, das in weiten Teilen eine organisierte Gesellschaft war, besser zu erfassen in der Lage ist als eine lediglich akteurszentrierte Herangehensweise. Jedenfalls befindet sich das Niedersächsische Forschungskolleg in Sachen „Volksgemeinschaft“ in einer durchaus komfortablen Ausgangsposition, kann es doch gleichzeitig mit der Erarbeitung neuer empirischer Studien Reichweite wie Grenzen dieses Begriffs in einem dialektischen Prozess ausloten. Dabei dürfte es ratsam sein, innerhalb der beteiligten Forschergruppe weiter kritisch über „Volksgemeinschaft“ zu diskutieren, zugleich aber auch auf die Aneignung des Begriffs durch die Doktorandinnen und Doktoranden zu vertrauen. Sie sind es, die aus ihrer Beschäftigung mit den Quellen Vorschläge für dessen Konzeptualisierung erarbeiten können. Sie darin zu unterstützen, wird eine wichtige Aufgabe der im Projektverbund organisierten Hochschullehrer sein.

Konferenzübersicht:

Panel I: Einführende Überlegungen
Chair: Jochen Oltmer (Osnabrück)

Detlef Schmiechen-Ackermann (Hannover): „Volksgemeinschaft“: Mythos der NS-Propaganda, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“? – Einführung in das Tagungsthema

Norbert Götz (Helsinki): Die NS-Volksgemeinschaft im synchronen und diachronen Vergleich

Rolf Pohl (Hannover): Das Konstrukt „Volksgemeinschaft“ als Mittel zur Erzeugung von Massenloyalität

Panel II: Soziale Verlockungen und Konsum als Mobilisierungsfaktor?
Chair: Hans-Werner Niemann (Osnabrück)

Rüdiger Hachtmann (Potsdam): Volksgemeinschaftliche Dienstleister? Bemerkungen zur Rolle von DAF und KdF

Christoph Buchheim (Mannheim): „Volksgemeinschaft“ als Konsumgemeinschaft?

Kommentar: Cornelia Rauh (Hannover)

Panel III: Emotionspolitik als Mobilisierungsfaktor für den Vergemeinschaftungsprozess?
Chair: Thomas Schaarschmidt (Potsdam)

Malte Rolf (Hannover): Gefühle und Gemeinschaft. Emotionspolitik in totalitären Regimen. Das Beispiel der Stalinschen Sowjetunion

Ulrike Jureit (Hamburg): (Volks-)Gemeinschaft erleben: Vom kollektiven Glück, sich nicht allein zu fühlen

Kommentar: Michael Ruck (Flensburg)

Öffentlicher Abendvortrag im Historischen Museum
Norbert Frei (Jena): „Volksgemeinschaft“ in der Lebenswirklichkeit der NS-Zeit und der Erinnerungskultur der Deutschen

Panel IV: Vergemeinschaftungsprozesse in Politik und Sport
Chair: Claus Füllberg-Stolberg (Hannover)

Markus Urban (Nürnberg): Inszenierte Utopie – Die Nürnberger Reichsparteitage (1933-1940) als „Konsensfabrik“?

Rudolf Oswald (Geisingen): „Siebzigtausend wie ein Volk“? Möglichkeiten und Grenzen der Gemeinschaftsinszenierung im Fußball des „Dritten Reiches“

Kommentar: Lorenz Peiffer (Hannover)

Panel V: Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die Produktion von „Volksgemeinschaft“
Chair: Karl-Heinz Schneider (Hannover)

Adelheid von Saldern (Hannover/Göttingen): Innovative Trends in der NS-Geschlechterforschung

Hans-Ulrich Thamer (Münster): Die Widersprüche der „Volksgemeinschaft“ in den späten Kriegsjahren

Kommentar: Frank Bajohr (Hamburg)

Panel VI: Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und Erinnerungskultur
Chair: Dietmar von Reeken (Oldenburg)

Nicole Kramer (Potsdam): Von der „Volksgenossin“ zur „Trümmerfrau“: Frauen und ihre Deutungen des nationalsozialistischen Krieges nach 1945

Malte Thießen (Hamburg): Von der „Volks-“ zur Erfolgs-Gemeinschaft. Westdeutsche Erinnerungen im „kommunalen“ und „kommunikativen Gedächtnis“

Kommentar: Joachim Scholtyseck (Bonn)

Podiumsgespräch und Schlussdiskussion
Chair: Habbo Knoch (Göttingen/Celle)

Adelheid von Saldern (Hannover/Göttingen)
Richard Bessel (York)
Michael Wildt (Berlin)
Bernd Weisbrod (Göttingen)

Schlussdiskussion im Plenum

Anmerkungen
1 Victor Klemperer, LTI. Notizbuch eines Philologen, 22. Aufl., Stuttgart 2007, S. 45 (ursprgl. erschienen: 1947).
2 Eine gute Zusammenfassung der Forschungsgeschichte liefert Norbert Frei, „Volksgemeinschaft“. Erfahrungsgeschichte und Lebenswirklichkeit der Hitler-Zeit, in: Ders., 1945 und wir. Das Dritte Reich im Bewußtsein der Deutschen, München 2005, S. 107-128.
3 Dazu jetzt die Beiträge in: Frank Bajohr / Michael Wildt (Hg.), Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2009, die auf einer Sektion des Dresdener Historikertags 2008 basieren.
4 Zum Konzept Saul Friedländer, Den Holocaust beschreiben. Auf dem Weg zu einer integrierten Geschichte, Göttingen 2007, S. 7-28; zu dessen Umsetzung ders., Das Dritte Reich und die Juden, 2 Bde., München 1998-2006.
5 Detaillierte Informationen finden sich unter: <http://www.foko-ns.de> (08.10.2009).