Von der natürlichen Herrscherperson zur Eigenpersönlichkeit des Staates

Von der natürlichen Herrscherperson zur Eigenpersönlichkeit des Staates

Organisatoren
Verbundprojekt „Übersetzungsleistungen von Diplomatie und Medien im vormodernen Friedensprozess, Europa 1450-1789", Institut für Europäische Geschichte Mainz
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
17.11.2011 - 18.11.2011
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Von
Monika Frohnapfel, Institut für Europäische Geschichte Mainz

Warum war trotz intensiver Bemühungen im frühneuzeitlichen Europa kein dauerhafter Frieden möglich – so lautet die Kernfrage, mit der sich die Projektgruppe „Übersetzungs-leistungen von Diplomatie und Medien im vormodernen Friedensprozess, Europa 1450-1789“ beschäftigt. Davon ausgehend, dass die Gründe für das Scheitern nicht zuletzt in einem Translationsdefizit zu suchen seien, richtete Daniel Hildebrand ein Symposion mit dem Titel „Von der natürlichen Herrscherperson zur Eigenpersönlichkeit des Staates“ aus. Dabei lag der Fokus auf der Frage, inwieweit der Staat als eigenständige, sich vom Herrscher emanzipierende Handlungs- und Argumentationsgröße auszumachen sei und ob dieser zunehmende Rekurs auf den Staat eine Übersetzung oder eine Überformung sei. Im Mittelpunkt der vom 17. bis 18.11.2011 am Institut für Europäische Geschichte in Mainz durchgeführten Tagung stand der Begriff der Souveränität, der hinsichtlich Übersetzungen als ein kompilatorisches Moment gilt. In sechs Beiträgen wurde versucht, den Ablösungsprozess von der „natürlichen Herrscherpersönlichkeit“ hin zum „Staat“, wie wir ihn heute kennen, ideengeschichtlich nachzuzeichnen.

Nach der Begrüßung durch den Direktor der Abteilung Universalgeschichte des Instituts für Europäische Geschichte, JOHANNES PAULMANN (Mainz), leitete DANIEL HILDEBRAND (Mainz) in die Thematik des Workshops ein, wobei er besonders auf den Begriff der Übersetzung hinwies. Sinnvoll sei es, den Terminus nicht wörtlich zu begreifen, sondern vielmehr als eine Wandlung von politischen Begriffen und Begründungsmetaphern. So verstanden sei auch der Ablösungsprozess von der individuellen Herrscherpersönlichkeit ein Übersetzungsprozess.

Den Auftakt des Symposions machte MATTHIAS RIEDEL (Budapest) mit einer Skizzierung der Entwicklung vom absoluten Papst zum absoluten Monarchen, wobei er seinen Schwerpunkt auf „mimetisches Souveränitätsdenken“ in Spätmittelalter und Frühneuzeit legte. Wie schon Kantorowicz verstand auch Riedel unter der „Mimesis“ die Nachahmung von symbolischen Strukturen, hier der Übertragung der symbolischen Struktur des Königs auf die Kirche. Wie in den Analysen Gierkes und Kantorowicz’ schon ausführlich gezeigt, sei im Laufe des 13. Jahrhunderts die Kirche zur juristischen Person geworden. Bei der Analyse dieser mimetischen Prozesse sei jedoch die Frage nach dem „Lebensprinzip“ der Kirche, nach dem Geist respektive der Macht übersehen worden. Nach Röm. 13 gibt es keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott kommt. Der Ursprung dieser „potestas“ sei verschieden ausgelegt worden. Im weiteren Verlauf seines Vortrags ging Riedel insbesondere auf Aegidius Romanus, einen Schüler Thomas’ von Aquin, ein. Dessen Forderung nach einer „reine[n] Theorie der Macht“ habe sich erstmals ebenso auf den souveränen König anwenden lassen. Neu bei Aegidius sei, dass die Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Macht aufgehoben werde.

In der sich anschließenden Diskussion wurden unter anderem die teleologische Herangehensweise hinterfragt. Hinsichtlich der These, dass Aegidius eine „reine Theorie der Macht“ formuliert habe, wurde bezweifelt, ob sie tatsächlich „rein“ gewesen sei, wo sie doch einen Transzendenzbezug habe. Sein Stil wurde als annähernd humanistisch bezeichnet, der aber beinahe jeglicher Dialektik entbehre. Ob man den „Dienstleister“ Aegidius als einen Opportunisten bezeichnen könne, da er sowohl für den König als auch für den Papst als Theoretiker arbeitete, wurde erörtert.

Die Prämisse postulierend, dass politisch-herrschaftliche Strukturen wie der Staat aus dem Zusammenwirken von Diskursen und Praktiken entstünden, entwickelte WOLFGANG E.J. WEBER (Augsburg) in 12 Thesen ein Bild vom Staat als „Erfindung“ der sogenannten sekundären Machteliten. Weber ging in seiner Darstellung von der Kirche einerseits und Herrscherdynastien und aristokratisch-republikanischen politischen Systeme anderseits aus, die die wichtigsten Wurzeln institutionalisierter politisch-herrschaftlicher Strukturen darstellten. Alle seien entstanden unter anderem aus einer Situation der Kontinuitätssicherung. Aufgrund fortschreitender Verkomplizierung sei es im 13./14.Jahrhundert zu einer Emanzipierung wesentlicher Teile des Diskurses gekommen, der nur noch von Experten habe bewältigt werden können. Den aus dieser Notwendigkeit heraus entstandenen sogenannten Legitimationsbeschaffungs-, Herrschafts- und Strukturbildungseliten sei es gelungen, sich für die Herrschaftsinhaber hinsichtlich deren Beratungspflicht unentbehrlich zu machen.

Die Frage nach dem Beginn dieses Prozesses wurde in der Diskussion wieder aufgegriffen, denn durch Beschleunigungsprozesse wie den der Reformation sei die Notwendigkeit einer Sekundärelite schon früher deutlich geworden. Auch wurde über die Bedeutung des Begriffs der Sekundärelite gesprochen sowie die Rolle der Stände in dieser Konstellation. Interessant war der Gedanke, ob man von Übersetzungsleistung sprechen könne, wenn Legitimierungsstrategien so kompliziert werden, dass sie niemand mehr verstehen könne, wenn also die Komplexität für die Entfaltung ihrer Wirkungsmacht erst noch übersetzt werden muss.

Mit einem Zitat von Gottfried Achenwall leitete MERIO SCATTOLA (Padua) sein Referat über den Staat als persona moralis seu mystica in den Naturrechtslehren des 17. und 18. Jahrhunderts ein. In seiner tour d’horizon durch die Naturrechtslehre stellte Scattola dar, auf welche drei Argumentationsmuster Achenwall zurückgehe. Zum ersten sei dies die kirchengeschichtliche Lehre vom corpus mysticum, also der Gemeinschaft der Gläubigen, wie sie im Römerbrief als „ein Leib in Christus, dem alle angehören“, bezeichnet ist. Von Albertus Magnus und Thomas von Aquin in ekklesiastischer Bedeutung benutzt, sei der Begriff später wiederaufgegriffen worden. Das zweite Muster beruhe auf der Korporationslehre nach Otto von Gierke, einem corpus symbolicum aus lauter untergeordneten Gesellschaften, das ein übergeordnetes Element nur benötige, um besser handeln zu können. Im dritten Muster hingegen ginge es um den Begriff der persona moralis, wobei der Referent die unterschiedliche Bedeutung und Nutzung dieses Begriffs bei Althusius, Hobbes, Weigel und Pufendorf darstellte.

In der Diskussion wurden Einzelrepräsentanten der Naturrechtslehre wie Pufendorf oder Rousseau sowie deren Rezeption in Südamerika wiederaufgegriffen. Die Problematik des Sozialkontrakts im rechtsfreien Raum ließe das Urteil zu, dass man ein Recht (zeitlich) vor dem Staat haben müsse.

Der Abendvortrag von BARBARA STOLLBERG-RILINGER (Münster) thematisierte die Notwendigkeit der Sichtbarkeit von Majestät. Die Hinführung zum Majestäts-Begriff vollzog die Referentin mit einem Rekurs auf die Unentbehrlichkeit der Metapher. Schlichtweg nicht denkbar sei der Staat ohne Bilder, da er anders als eine Metapher nicht zu erfassen sei. Bilder im wörtlichen (pictura) und im übertragenen (imagines) Sinne sowie Metaphern (sprachliche Bilder) fungierten als Bindeglieder zwischen den abstrakten Begriffen Staat und Souverän und dem konkreten Handeln. Was die Metapherngeschichte als Begriffsgeschichte für die frühe Neuzeit bedeute und wie sich die frühneuzeitliche Wissenschaft von der Metapher zunehmend distanzierte und sie abstrahieren wollte, weil sie, um mit Hobbes zu sprechen, Ignis fatuae, also Irrlichter seien, führte Stollberg-Rilinger im Weiteren aus.

Der Wandel von der wörtlichen zur übertragenen Bedeutung sei mit dem Wandel der politischen Gesellschaft einhergegangen, wie die Referentin am Beispiel des Begriffs „Majestät“ verdeutlichte. Nach einem Rückgriff auf das Verständnis des Terminus in Antike und Mittelalter beleuchtete Stollberg-Rilinger majestas in der Darstellung von Christus als Weltenrichter, der häufig in Parallelisierung zum irdischen Richter verbildlicht worden sei, was auch umgekehrt als imago dei-Bild zu finden sei, mithin der weltliche Richter in Analogie zum himmlischen Richter. „Majestät“ sei erst in zweiter Linie eine staatsrechtliche Qualität; in erster Linie sei sie etwas sinnlich Wahrnehmbares und die Verkörperung von persönlicher Präsenz in Herrschaft, die sich in einem Herrschaftsakt, dem rituellen „Sitzen in Majestate“, manifestierte. Den Bezug zur Gegenwart stellte Stollberg-Rilinger her mit der Frage, was heute an die Stelle der Bildformel der majestas getreten sei. Habe man in Darstellungen aus dem 17. Jahrhundert letztmals Bildschemata mit Personen gesehen, so seien es seitdem bis heute schlicht leere Bänke. Dieses sehr plakative Bild von der Darstellbarkeit des Souveräns wurde auch in der Diskussion wiederaufgegriffen, die durch die von der Referentin gezeigten Fotos verschiedener Parlamente – dargestellt mit leeren Sitzen – angeregt worden war.

Den zweiten Tag des Kolloquiums eröffnete CHARLES-PHILIPPE GRAF DIJON DE MONTETON (Heidelberg) mit einem Vortrag zu Karl Ludwig von Hallers Sozialkontraktslehre, die im ausgehenden 19. Jahrhundert als solitär gegolten habe und auch heute noch diskutiert werde. Haller, der sowohl die französische Revolution als auch die Berner Republik aus nächster Nähe erlebt hat, habe einen regelrechten Furor gegen alles entwickelt, was auch nur den Anschein von Sozialvertrag hatte. Seit 1806 Professor für Rechtswissenschaften in Bern, habe er u.a. sein Hauptwerk „Restauration der Staats-Wissenschaft“ verfasst, das für die Bezeichnung der gleichnamigen Epoche nach dem Wiener Kongress Pate stand.

Haller habe seine Auseinandersetzung mit der Sozialkontraktslehre mit Bodin begonnen, wobei er sich dessen Souveränitätsbegriff als eigenen Souveränitätsbegriff zu Herzen genommen habe. Sein Ziel sei es gewesen, eine komplett neue, in sich geschlossene Staatswissenschaft zu begründen. Da nach Hallers Verständnis der Naturzustand nie geendet habe und folglich auch nicht überwunden werden müsse, sei der Übergang vom status naturalis zum status civilis also nicht notwendig. Dementsprechend sehe er es als natürlich an, dass der Stärkere herrsche, da es widersinnig sei, als Stärkerer den Schwächeren zur Herrschaft zu verhelfen. Haller, so Dijon de Monteton, habe sich eines revolutionären Schrittes bedient: Er habe den Staat privatrechtlich konstituiert mittels verschiedener Verträge vom Fürsten bis „ganz nach unten“. Der Fürst sei dabei völlig frei, habe niemanden über sich und verfüge über so großes Eigentum, dass er sich alle dienstbar machen könne. Ein Insurrektionsrecht im Sinn des Widerstands habe Haller im Rahmen einer erlaubten Selbsthilfe und insofern als legitimes Mittel verstanden. Die ultima ratio jedoch sei die Vertragsauflösung oder die Auswanderung bzw. Flucht.

In der Diskussion wurde Hallers Prämisse von der nicht endenden Naturrechtslehre und insofern der Begründungsmetapher aufgegriffen, die je nach Verständnis für Gott oder für die Natur stehen könne. Eine Inkonsistenz in Hallers ansonsten sehr konsistenter Lehre konnte hinsichtlich der Normativität der Natur ausgemacht werden. Sowohl seine tendenziell reaktionäre und weniger restaurative Haltung, die nicht in seine Zeit passte, als auch seine Persönlichkeit dürften der Grund gewesen sein, weshalb Hallers Lehren keine schulbildende Wirkung entfaltet haben.

In seinem das Arbeitsgespräch abschließenden Vortrag zeichnete DANIEL HILDEBRAND (Mainz) die Entwicklung der Begriffe Staat – Volk – Nation nach. Zwar sei die Nation in den vergangenen 20 Jahren „wiederentdeckt“ worden, es ist aber fraglich, so Hildebrand, ob die Nation auch die Begriffe Volk und Staat zusammengebracht habe. Hildebrand stellte eine Verbindung her zwischen dem mittelalterlichen „natio“-Begriff, als man darunter Studenten mit gemeinsamer geographischer Herkunft verstanden habe, und dem „natio“-Begriff zu Humboldts Zeiten, als sich der Begriff noch in der Latenzphase befand. Die Reichsidee, auf die sich viele Herrscher bezogen, habe in Deutschland nationenbildend gewirkt, was nicht zuletzt der Begriff „patria“ zeige, der im 17./18. Jahrhundert eine emotionale Beziehung evoziert habe. Nach Herders Auffassung, so Hildebrand, sei es möglich, Staaten zu überwältigen, die Nation jedoch überdauere.

In dieser Hinsicht sah Hildebrand den Höhepunkt der ideengeschichtlichen Entwicklung in Friedrich dem Großen und dessen Synchronisierung von Einzel- und Gemeininteresse, die Volk, Staat und manchmal Nation benenne. Der Referent griff ferner nochmals auf Haller zurück, nach dessen Verständnis von Nation die Summe der Individuen den Staat, einen Personenverbund, bildete. Dahinter stehe die Vorstellung, dass Volk und Souverän einen Körper bildeten. Der Volksbegriff sei mit dem Staatsbegriff verschränkt; jedoch emanzipiere sich das Volk mehr und mehr von der natürlichen Herrscherpersönlichkeit. Sowohl Friedrich der Große als auch Joseph II. hätten den Staat als Telos in den Mittelpunkt gestellt, womit der Hofstaat nicht länger privat gewesen sei, sondern eine dienende Größe.

In der sich anschließenden Abschlussdiskussion wurde gefragt, ob in der Begriffsentwicklung von „natio“ eine Leerstelle entstanden sei, die eine Nachbesetzung erfordere und die aber zugleich etwas beschreibe, für das es keinen Terminus gibt, da alle dafür herangezogenen Begriffe letztlich nur Hilfsbegriffe sein könnten. Belebt wurde die Diskussion durch den Einwand, ob der Staat wirklich nur als Körper zu verstehen sei bzw. weshalb auf so vielen metaphorischen Darstellungen des Staates das Bild des Körpers bemüht werde. Von der Metapher der Maschine, die über den Körper gesiegt hat, gebe es wesentlich mehr Darstellungen, jedoch dränge sich nach Koschorke dennoch die Metapher des Körpers auf. Dem wurde entgegengehalten, dass alternativ auch sehr häufig die Metapher vom Staatsschiff zu finden sei – und auch in der Maschinenmetapher Carl Schmitts ginge es doch um die Körpermetapher. Ferner wurde erörtert, ob es heutzutage keiner magischen Praxis mehr bedürfe, da der Staat ja nun eine Verfassung erhalten hat – oder ob sich eine „Magie der allgemeinen Praxis“ beobachten lasse. Durch die Abstrahierung sei ein neuer Erklärungsbedarf geschaffen worden. Auch die körperschaftliche Ikonographie der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurde nochmals angesprochen, von der der einzelne Bürger nur noch Teile wahrnehme, da eine Ganzheit nicht mehr ins Bild gesetzt werden könne. Handele es sich also um ein Wahrnehmungsproblem, das wohl auch der EU zu bescheinigen wäre? Aber auch auf Staatsebene ließe sich vielleicht eher von „Mitgliedschaft“ sprechen als von „Identifikation“. Abschließend wurde die Frage aufgeworfen, ob Museen, wie z.B. das Münchener Lenbachhaus, aufgrund ihrer europäischen Sammlungen als identitätsstiftend bezeichnet werden können.

Das Symposion machte deutlich, dass der Souveräntätsbegriff aufgrund seiner Eigenschaft als kompilatorisches Moment in Bezug auf den Staat sowohl für die frühe Neuzeit als auch für heute einer Übersetzung bedarf.

Konferenzübersicht:

Johannes Paulmann (Mainz): Begrüßung

Daniel Hildebrand (Mainz): Einleitung

Matthias Riedel (Budapest): Vom absoluten Papst zum absoluten Monarchen: Mimetisches Souveränitätsdenken in Spätmittelalter und Frühneuzeit

Wolfgang E.J. Weber (Augsburg): Der Staat als Erfindung der sekundären Machtelite

Merio Scattola (Padua): Der Staat als persona moralis seu mystica in den Naturrechtslehren des 17. und 18. Jahrhunderts

Barbara Stollberg-Rilinger (Münster): Öffentlicher Abendvortrag: Was verehrt werden soll, muss mit den Augen gesehen werden können. Die Sichtbarkeit der Majestät

Charles-Philippe Graf Dijon de Monteton (Heidelberg): Vale Dei Gratia – Die Anti-Sozialkontraktstheorien Karl Ludwig v. Hallers als Modell des Status-quo-ante-Konservativismus zur privatrechtlichen Abstraktion des Herrschers gegen die naturrechtlichen Aufklärer seit Althusius

Daniel Hildebrand (Mainz): Staat – Volk – Nation. Synonyme und Übersetzungen eines abstrahierten Allgemeinen?

Schlussdiskussion


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