Phantomgrenzen und Regionen. Für eine Kulturgeschichte des Rechts in Ostmittel- und Südosteuropa

Phantomgrenzen und Regionen. Für eine Kulturgeschichte des Rechts in Ostmittel- und Südosteuropa

Organisatoren
Geisteswissenschaftliches Zentrum Geschichte und Kultur Ostmitteleuropas (GWZO) an der Universität Leipzig
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.11.2011 - 12.11.2011
Url der Konferenzwebsite
Von
Mária Hidvégi, Zukunftskolleg, Universität Konstanz / Universität Leipzig; Cindy Daase, GWZO Leipzig / Freie Universität Berlin; Jenny Alwart, GWZO Leipzig

Der internationale Workshop „Phantomgrenzen und Regionen. Für eine Kulturgeschichte des Rechts in Ostmittel- und Südosteuropa“, der vom 11. bis 12. November 2011 am GWZO in Leipzig stattfand, widmete sich aktuellen Ansätzen der Rechtsgeschichtsschreibung aus interdisziplinärer Sicht, die über eine rein deskriptive Darstellung von Institutionen und Normen hinausgehen. Es ging insbesondere um die Ausgestaltung der jeweiligen Rechtswirklichkeiten durch historische Akteure und eine fortdauernde Prägung durch rechtskulturell geformte Diskurse auch nach territorialen und politischen Neuordnungen. Der Workshop war der Auftakt einer Reihe von Veranstaltungen, die im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten und vom Centre Marc Bloch (Berlin) koordinierten Verbundprojektes „Phantomgrenzen in Ostmitteleuropa“ stattfinden. Die Organisation übernahmen Dietmar Müller und Claudia Kraft, die gemeinsam das Teilprojekt „Transterritorialität des Rechts: Posthabsburgische Phantomgrenzen und nationale Rechtskulturen“ leiten. Dem Auftaktcharakter des Workshops entsprechend sollte das Konzept „Phantomgrenzen“ auf seine Anwendbarkeit für eine kulturwissenschaftlich ausgerichtete rechts- und imperialgeschichtliche Forschung zu Ostmittel- und Südosteuropa überprüft werden.

“Phantomgrenzen“ werden in dem Verbundprojekt als soziale Interaktionsräume verstanden, die nach der Verschiebung politischer Grenzen entstehen, in denen die jeweiligen Rechtswirklichkeiten von den historischen Akteuren neu ausgestaltet, dabei aber wesentlich von älteren Raum- und Ordnungsvorstellungen geprägt werden. Recht wird in diesem Kontext als politische, ökonomische und symbolische Ressource verstanden, die auf die wirtschaftliche und politische Realität strukturierend wirkt und von rechtskulturell geformten Diskursen geprägt wird. Basierend auf diesen Annahmen lag dem Workshop eine akteurszentrierte Forschungsperspektive zugrunde, die vor allem mit der Frage verbunden war, welche Akteure überhaupt in der Lage waren und sind, Räumen Bedeutungen zuzuweisen.

BEATRICE VON HIRSCHHAUSEN (Berlin) stellte einleitend das Verbundprojekt vor und schlug eine erste Klassifikation für Phantomgrenzen. Hiernach schaffe – erstens – ein materielles Erbe wie z.B. Infrastrukturlangfristig wirkende Räume und territoriale Einheiten. Zweitens würden diese durch kulturelle Repräsentation wie Selbst- und Fremdbilder erzeugt. Drittens würden regionale und lokale Verhaltensmuster oft politisch instrumentalisiert und verstärkt, wodurch Phantomgrenzen gebildet bzw. wieder belebt werden. Eine vierte Kategorie stellen die Rechtsnormen und Institutionen dar, die (Phantom)grenzen prägen können. Dies lenkte dann den Fokus der Analyse auf die Frage, wann sich regional unterschiedliche Rechtstraditionen nationalen Vereinheitlichungsprozessen widersetzen.

CLAUDIA KRAFT (Siegen) hob in ihrem Beitrag das Potential des Konzepts Phantomgrenzen hervor, um frühere Diskurse über Rückständigkeit versus eigenständiger Entwicklung der Region zu überwinden und eine Historisierung ihrer Eigenständigkeit vorzunehmen, wobei den Begriffen wie Raum und Recht eine realhistorische machtpolitische Prägung zuteil werde. DIETMAR MÜLLER (Leipzig) bot ein Fallbeispiel zu den beiden einleitenden Vorträgen, indem er anhand des Bodenrechts sowie der Verwaltung von Bodeneigentum im Rumänien der Zwischenkriegszeit das Wirken von Phantomgrenzen in einem sich mit der Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtstraditionen konfrontierten Staat illustrierte. Geodäten, Katasterbeamte und Rechtsanwälte aus den ehemals österreichisch-ungarischen Provinzen Siebenbürgens und der Bukowina wollten das Bodenkatasteramt als ein Mittel für Objektivität, Effizienz und Rechtssicherheit in der Landwirtschaft einführen. Die Bukarester Ministerialbürokratie zeigte sich dieser Effizienzerzählung gegenüber aufgeschlossen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag scheiterte aber bereits in den Parlamentsausschüssen, da solide Mehrheiten von Advokaten-Parlamentariern die materiellen Interessen ihrer Profession bedroht sahen. Es entstand in der Folgezeit eine Phantomgrenze zwischen den Teilregionen, die sich aus der Erinnerung an eine funktionierende Rechtspraxis speiste. Die Ausbreitung dieses Elements des Habsburgischen Wirtschaftsrechts auf Großrumänien scheiterte also an einem Interessenkonflikt zwischen verschiedenen Rechtstraditionen und rechtskulturellen Prägungen entlang ehemaliger Staatsgrenzen, die sich nun zu innerstaatlichen, interregionalen Phantomgrenzen entwickelten.

Zwei weitere Vorträge veranschaulichten, wie während der Neuordnung des Donauraums nach dem ersten Weltkrieg konkurrierende Raumkonzepte aufeinander stießen und dabei die Entscheidung über die Rechtsordnung Teil der Auseinandersetzung über die Selbstständigkeit von Regionen gegenüber den sich formierenden „nationalstaatlichen“ Zentren bildeten. Für den Fall einer Kriegsbeteiligung versprachen die Alliierten Rumänien das zum Ungarischen Königreich gehörende Banat. Erst im Friedensvertrag mit Ungarn im Juni 1920 wurde eine endgültige Entscheidung über die Grenzen des Banats getroffen und diese dann praktisch als Aufteilung des Gebietes zwischen Rumänien und Serbien in die Tat umgesetzt. Der Vortrag von MARIANA HAUSLEITNER (Berlin) stellte das Verhältnis der im Herbst 1918 gegründeten Nationalräte der Region zur Frage der staatlichen Zugehörigkeit des multiethnischen Banats im Spannungsfeld interner ethnischer und wirtschaftlicher Konflikte dar. Sie spannte den Bogen zu den interethnischen Konflikten, die nach der Grenzziehung zwischen der lokalen Elite im Banat und der serbischen sowie rumänischen Regierung herrschten. SRĐAN MILOŠEVIĆ (Belgrad) legte einen Fokus auf das Problem der Bildung eines Nationalstaates der Südslawen in den ersten zweieinhalb Jahren nach der Gründung Jugoslawiens. Am Beispiel der Vereinheitlichung des Rechtssystems der einst zu unterschiedlichen Imperien gehörenden Regionen erörterte er den Grad der Zentralisierung des südslawischen „Nationalstaates“.

Identifikationsräume werden auch durch symbolische Rechtskonzepte wie die Lehre von der Heiligen Stephanskrone in Ungarn geschaffen, deren Wandel und Funktionen KATALIN GÖNCZI (Magdeburg) analysierte. Mithilfe der ungarischen Kronenlehre sei in der frühen Moderne die Machtaufteilung zwischen dem König und den Ständen legitimiert worden. In der Österreichisch-Ungarischen Monarchie wurde die Krone dann zu einem Symbol der politisch einheitlichen ungarischen Nation im Vielvölkerstaat. Gegenüber der Habsburger Dynastie, aber vor allem nach dem Verlust von fast zwei Dritteln des Territoriums des Königreichs Ungarn am Ende des Ersten Weltkriegs, habe die Kronenlehre zur (fiktiven) Beibehaltung der territorialen Integrität des Landes und als Grundlage von Revisionsansprüchen gedient. BORBÁLA ZSUZSANNA TÖRÖK (Konstanz) stellte am Beispiel der Etablierung der Disziplin Statistik in Ungarn die wissenschaftliche Konstruktion von Raum und Bevölkerung dar. Staatenkunde (Statistik) widmete sich der umfassenden Beschreibung von Staaten, ermöglichte Diskurse über die Verfassung und den Aufbau des Staates und trug zur Konstruktion des Staates als Rechtsraum bei. Die von der Referentin als Beispiel angeführten Datensammlungen zu ethnischen Faktoren produzierten eine Klassifizierung und Hierarchisierung der Völker bezüglich ihrer Fähigkeit zur Errichtung funktionierender Staaten, was insbesondere im Falle der multiethnischen Reiche die Imagination von Phantomgrenzen ermöglichte.

Die Rolle der Verwaltung in der Konstruktion von Räumen wurde im Vortrag von VERONIKA WENDLAND (Jena/Marburg) besonders anschaulich, die die Schaffung von „Polska A“ und „Polska B“ als ein Eliteprojekt des Polens der Zwischenkriegszeit darstellte. Während in „Polska A“ der Übergang von deutschen in polnische Hände nach 1918 konstruktiv verlaufen sei,– kämpfte „Polska B“, das heißt. Galizien als Grenzland im Süden, mit einem „brain drain“ in Richtung Warschau. Die Elite verstand den Staat als Integrationsmaschine, um die ehemaligen Teilungsgebiete in einen polnischen Nationalstaat zusammenzubringen. „Polska B“ galt dabei als Raum der Minderheiten, die als Hindernis beim Staatsaufbau angesehen worden seien. Diesen kognitiven Vorgang der Raumkonstruktion mithilfe von quasikolonialistischen Praktiken beschrieb Wendland als „Ordering“, „Bordering“ und „Worlding“. Die Phantomgrenzen von „Polska B“ seien nie politisch oder rechtlich intendiert gewesen, so Wendland. Dennoch überlebte dieses neu produzierte Raumbild auch fundamentale Herrschaftswechsel, was die Referentin am Beispiel der deutschen Struktur- und Vernichtungspolitik (ab 1939) und der sowjetischen Wirtschaftspolitik nach 1945, sowie der heutigen Wahlprognostik und Wahlgeografie verdeutlichte.

Die akteurszentrierte Perspektive des Workshops schärfte den Blick für Interessenkonflikte, die zur Wiederbelebung bestimmter „Phantomgrenzen“ und Raumvorstellungen und gleichzeitiger Ausblendung konkurrierender Konzepte führen. Der Literaturwissenschaftler MATTEO COLOMBI (Leipzig) stellte Phantomgrenzen-Erscheinungen im literarischen und musealen Bereich sowie in der oral history am Beispiel von Prag und Triest dar. Die habsburgische Vergangenheit spielt in beiden Städten noch immer eine Rolle. In Prag werde für den Tourismus ein teil-historisches, teil-fiktionales Bild derhabsburgischen Zeit geschaffen, wobei das Zusammenleben der Prager ethnischen Gruppen entweder idealisiert oder aber als als Unterdrückung und Kampf romantisiert werde. Anthropologische Untersuchungen zeigen, dass die habsburgische Zeit im kollektiven Gedächtnis sowohl der italienischen als auch der slowenischen Stadtbewohner von Triest als goldene Zeit gilt, die darauf folgende Zeit hingegen als problematisch (insbesondere das italienisch-slowenische Verhältnis) eingestuft wird. Die Imagination von Phantomgrenzen führte also einerseits zu utopischen und dystopischen Darstellungen, andererseits sei sie immer mit Praktiken performativer Selbstbehauptung verbunden, so Colombi.

Dass die Wiederbelebung alter Raumkonzepte wiederum aber nicht völlig steuerbar ist, zeigte SABINE RUTAR (Regensburg) anhand der anderen Habsburgischen Seehäfen Fiume/Rijeka (und Umland) auf. Die Grenzen dieser Region änderten sich nach Auflösung der Habsburgermonarchie sieben Mal, bis sie 2004 zur Außengrenze des Schengen-Raums wurde. Trotz der mehr als ein halbes Jahrtausend konstanten imperialen Grenzen konnte der Habsburg-Mythos am Ende des 20. Jahrhunderts nicht mehr wiederbelebt werden: Heute beeinflussen vielmehr die auf der kognitiven als auf der praktischen Ebene verfestigten und in den nationalen Konflikten des 19. und 20. Jahrhunderts ausgefochtenen Grenzen die sozialen Räume und Beziehungen.

ANNA FÖRSTER (Erfurt) setzte sich mit Phantomgrenzen im literarischen Raum auseinander und zeigte anhand des Romans Sestra “Die Schwester“ (1994) des tschechischen Schriftstellers Jáchym Topol, wie das Verschwinden von Grenzen die narrative Topographie destabilisiert und wie die dadurch hervorgerufene Desorientierung sich von der räumlichen auf weitere Ebenen des Textes übertragen kann. Angesichts des völligen Verschwindens klarer Konturen plädierte sie dafür, die Phantomgrenze nicht linear sondern als einen spezifischen Raum zu denken, der seine vorherige Funktion verloren hat und dessen Neubesetzung noch aussteht. Förster zeigte, dass der literarische Zugang eine phänomenologische Betrachtung der Phantomgrenze ermöglichen und so Spuren, mit denen sich Grenzen in den Raum einschreiben, sichtbar machen kann.

Die Rolle individueller Akteure in der Schaffung von Identifikationsräumen zeigte sich in dem von ANDREA IANCU (Bukarest) vorgestellten Beispiel. Um ihre Rechtsstellung zu verbessern und rationaler besteuert zu werden, nahmen viele „rumänische“ Untertanen der Fürstentümer Moldau und Walachei im frühen 19. Jahrhundert die österreichische oder russische Staatsbürgerschaft an. Die beiden Großmächte wiederum akzeptierten diese pragmatischen Entscheidungen bereitwillig, um dem Osmanischen Reich Steuerzahler zu entziehen und es dadurch wirtschaftlich und militärisch zu schwächen. IRINA VUSHKO (Jena) erörterte anhand der Biografien zweier Politiker, Josef Redlich und Tomáš Masaryk, wie herausragende Persönlichkeiten mit historischen Brüchen umgehen und zur Schaffung neuer Identifikationsräume wie der Rekonstruktion alter Grenzen beitragen. Die familiär eng verbundenen Politiker verkörperten zwei Antworten auf die Auflösung der Habsburgermonarchie: Masaryk folgte dem Ideal der unabhängigen Tschechoslowakei, Redlich hingegen blieb dem multiethnischen Konzept der Habsburgermonarchie treu. Sie zeigte, dass personelle Kontinuitäten von den multiethnischen Reichen zu den neuen Nationalstaaten in viel höherem Maße vorherrschten, als es in den nationalen Gründungsmythen thematisiert wird. Dies habe die Zusammenarbeit der wirtschaftlichen und politischen Elite über die neuen Staatsgrenzen hinweg erleichtert. Persönliche Loyalitäten, Überzeugungen und finanzielle, machtpolitische wie symbolische Vorteile bilden also Teile der komplexen lokalen Realität.

Grenzregionen können zum Zankapfel konkurrierender Länder und Projektionsfläche regionaler Entwicklungskonzepte werden und aufgrund ihrer strategischen Unsicherheit leicht wirtschaftlich benachteiligt und in innerstaatlichen Verteilungskonflikten in den Hintergrund gedrängt werden. Bihačka Krajina im heutigen Bosnien, als eine Region die sich jahrhundertelang im Spannungsfeld des Habsburger und des Osmanischen Reichs befand, kämpfte mit solchen negativen Folgen wie dem demographischen Wandel zugunsten der muslimischen Bevölkerung, einer hohe Analphabetenraten oder einer stagnierenden Wirtschaft. HEINER GRUNERT (München) analysierte, wie diese Umstände von auswärtigen Akteuren wie der serbisch-orthodoxen Kirche als Rechtfertigung für die Ausbreitung ihrer Aktivitäten in der Region genutzt worden seien. Eine besser gelungene Antwort lokaler Akteure auf solche Nachteile des Grenzregionstatus stellte Sándor KÖLES (Budapest) mit dem aktuellen Beispiel der Carpathia Euregion dar. Anstatt die Erinnerung an die historische Zusammengehörigkeit der ausgedehnten Ländereien einer ungarischen Adelsfamilie wieder zu beleben, wird hier, an der Grenze des heutigen Ungarn, der Slowakei, Polens, der Ukraine und Rumäniens aus einer top-down – die gemeinsame Koordination der Carpathia Foundation in den fünf Ländern – und bottom-up Perspektive – u.a. durch die von der Stiftung initiierten lokalen Bestrebungen zur Bildung grenzüberschreitender Kooperationen zur effizienten Nutzung von Ressourcen und Lösung gemeinsamer regionaler Probleme – die Region (re-)konstruiert. Köles zeigte ebenfalls die durch kurzfristige finanzielle Vorteile bedingten Grenzen einer Strategie der Stärkung der regionalen Identität als Stütze des Wirtschaftswachstums und der politischen Demokratisierung auf.

In der abschließenden Sektion wurden aktuelle politische und rechtliche Prozesse vor dem Hintergrund des Phantomgrenzen-Konzepts beleuchtet. Im Mittelpunkt des Vortrags von SEBASTIAN WEBER (Hamburg) standen die völkerrechtliche Diskussion um den Status des Kosovo und der Streit um die maritime Grenzziehung zwischen Slowenien, Kroatien und Italien, die durch ein Schiedsgerichtsverfahren entschieden werden soll. In der anschließenden Diskussion wurde die vom Referenten in den Mittelpunkt gestellte positivistische und dogmatische Definition von Staat, Territorium und Grenze herausgefordert. Es kam zudem die Frage auf, welche Rolle historische Expertise in juristischen Schiedsgerichtsverfahren spielen könnte und wer die Abwägung von historisierenden Argumenten vornehmen sollte, die von den Streitparteien vorgebracht werden, um jeweilige (Phantom-)Grenzen zu legitimieren. STEFFI MARUNG (Leipzig) stellte die Konstruktion einer europäischen Außengrenze durch Prozesse der Exklusion und Inklusion an der neuen östlichen Außengrenze der Europäischen Union und vor allem Polens Engagement in der Europäischen Nachbarschaftspolitik und seine prägende Rolle für die Östlichen Partnerschaften dar. Das aus den Politikwissenschaften entliehene Konzept des Territorialitätsregimes verdeutlicht den prozesshaften und umkämpften Charakter der Raumkonstruktion und hilft zu verstehen, warum die Wiederbelebung alter Raumkonzepte auf der politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen oder kulturellen Ebene unterschiedlich funktionieren mag.

In der Abschlussdiskussion betonten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Notwendigkeit einer weiteren Klassifizierung von Phantomgrenzen, wie sie in den zwei Tagen des Workshops bereits in ersten Ansätzen aufgezeigt wurde. Darüber hinaus wurde nochmals die Bedeutung einer stärkeren Vernetzung unterschiedlicher Disziplinen wie Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsgeschichte (beipsielsweise Infrastrukturpolitik) sowie die Einbeziehung von Kunstgeschichte und Literaturwissenschaft hervorgehoben, um das Phantomgrenzen-Konzept auch in Zukunft produktiv in den Blick nehmen und noch präziser umsetzen zu können.

Trotz mancher „Übersetzungsprobleme“ hat die Tagung die Fruchtbarkeit von interdisziplinärem Nachdenken über Phantomgrenzen als weit gefasstes rechtsgeschichtliches Konzept unter Beweis gestellt und zeitgleich dessen Nutzbarkeit und Bedeutung für die Analyse aktueller Konflikte veranschaulicht.

Konferenzübersicht:

Begrüßung

Beatrice von Hirschhausen (Berlin): „Phantomgrenzen“ in Ostmitteleuropa. Ein Forschungsprojekt am Centre Marc Bloch

Claudia Kraft (Siegen)/ Dietmar Müller (Leipzig): „Phantomgrenzen“ und Rechtskulturen

Katalin Gönczi (Magdeburg): Die „Lehre von der Heiligen Krone“ und die Phantomgrenzen im posthabsburgischen Ungarn

Sándor Köles (Budapest): Imagining the Carpathians

Kommentar/Moderation: Mária Hidvégi (Leipzig)

Veronika Wendland (Jena/Marburg/L.): Polska A, Polska B. Raumhierarchien und Phantomgrenzen in Polen im 20. Jahrhundert

Irina Vushko (Jena): Politische Eliten in Österreich und Tschechoslowakei nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie. Die Beziehungen zwischen Josef Redlich und Tomas Masaryk

Kommentar/Moderation: Kai Struve (Halle/S.)

Borbála Zsuzsanna Török (Konstanz): Die wissenschaftliche Produktion von Raum und Bevölkerung: Statistik in Ungarn um 1800

Andreea Iancu (Bukarest): Foreigner in one’s own country. The individual choice of a new identity as a Russian or Austrian subject (Moldavia and Wallachia in the 18th and early 19th century)

Mariana Hausleitner (Berlin): Der Kampf gegen die Aufteilung des Banats zwischen 1918 und 1923

Kommentar/Moderation: Dietmar Müller (Leipzig)

Heiner Grunert (München): Bihaćka Krajina – Die Trockene Grenze. Wandel und Persistenz im historischen Grenzraum unter österreichisch-ungarischer Verwaltung (1878-1914)

Srđan Milošević (Belgrad): Between the revolution and legality: discourses on law and legality in the Kingdom of the Serbs, Croats and Slovenes (1918–1928)

Sabine Rutar (Regensburg): „Phantomgrenzen“ an der nordöstlichen Adria im Kalten Krieg

Kommentar/Moderation: Nenad Stefanov (Berlin)

Mateo Colombi (Leipzig): Kosmopolitismus oder Provinzlertum? Habsburgphantom und Kulturerbe in Prag und Triest

Anna Förster (Leipzig): Phantomgrenzen in der tschechischen Gegenwartliteratur: Jáchym Topol und Jiří Kratochvil

Kommentar/Moderation: Johannes Feichtinger (Wien)

Sebastian Weber (München): Grenzen - konfliktreiche konstitutive Voraussetzung eines Staates

Steffi Marung (Leipzig): Konkurrierende Phantome: Die Erfindung EUropas an der Grenze und im Ergänzungsraum

Kommentar/Moderation: Cindy Daase (Leipzig)

Abschlussdiskussion


Redaktion
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