HT 2012: Zeitgeschichte, Archive und Geheimschutz – Ressourcen und Konflikte bei der Nutzung von Quellen

HT 2012: Zeitgeschichte, Archive und Geheimschutz – Ressourcen und Konflikte bei der Nutzung von Quellen

Organisatoren
Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschland (VHD); Verband der Geschichtslehrer Deutschland (VGD); VdA - Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V.
Ort
Mainz
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2012 - 28.09.2012
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Von
Elsbeth Andre, Landeshauptarchiv Koblenz

Gezielte Aktenvernichtungen beim Verfassungsschutz und die daraufhin erfolgte Strafanzeige des Vereins deutscher Archivarinnen und Archivare wegen Verwahrungsbruchs – (Nicht-)Zugänglichkeit von Unterlagen der Nachrichtendienste: die Aktualität des Themas war zum Zeitpunkt der Sektionsplanung nicht absehbar gewesen, wie ROBERT KRETZSCHMAR (Stuttgart/Tübingen) in seiner Einführung heraushob. Die Relevanz des Themas konnte er angesichts der politischen Vorfälle der letzten Wochen und Monate so zusätzlich untermauern. Er beschrieb die virulente Debatte um die Zugänglichkeit des Teils der Unterlagen von Behörden und Gerichten, die als VS (Verschlusssachen) der Geheimhaltung unterliegen und somit auch nach Ablauf „normaler“ Fristen der zeitgeschichtlichen Forschung nicht zugänglich sind. In der gemeinsam von Forschung und Archiven geplanten Sektion werde folgender Bogen geschlagen: Neben sich abzeichnenden Lösungswegen im Konflikt zwischen Forschungsinteressen und Geheimschutz erfolge auch eine Darstellung der bestehenden rechtlichen Voraussetzungen sowie der in Archiven benutzten Verfahren und Kriterien zur Bildung einer aussagekräftigen Überlieferung. Ziel sei es, Möglichkeiten und Wünsche von Forschung und Archiven auszutauschen und ihre Positionen aneinander anzunähern.

Vorweg erinnerte Kretzschmar daran, dass Archive neben ihrer Bedeutung für die Forschung auch eine demokratische Funktion und Verantwortung haben. Verwaltungshandeln nachvollziehbar zu halten sei zentraler Auftrag der Archive, wozu auch die Verschlussunterlagen gehören. 1

JOSEF FOSCHEPOTH (Freiburg im Breisgau) forderte in seinem pointierten und zunächst fast provokant erscheinenden Beitrag einen völlig neuen Ansatz der zeitgeschichtlichen Forschung. Unter besonderen Auflagen war ihm seit dem Jahr 2009 der Zugang zu grundsätzlich (noch) nicht zugänglichen Verschlussunterlagen seitens des Bundesarchivs ermöglicht worden (dazu auch Beitrag Hollmann). Seine Forschungen führten ihn zur Einschätzung, dass ca. 1,5 Mio. Verschlusssachen allein im Bestand des Bundesinnenministeriums verwahrt sind, deren systematische Erschließung und Auswertung er (für alle Ressorts) forderte. Seine These: Durch Analyse des Quellenkorpus Verschlusssachen seien völlig neue ergänzende Erkenntnisse zum politischen System der BRD, zu den einzelnen Politikfeldern (zum Beispiel Autonomie der Bundeswehr) und der politischen Prozesse (tatsächliche Anteile der verschiedenen Akteure) zu gewinnen. Die Rolle der BRD, die Rechtsstaatlichkeit ihrer Exekutive werde in völlig neuem Licht erscheinen. Er plädierte für eine neue Politikgeschichte, die die Wirkmächtigkeit der Prozesse auf Grundlage des erweiterten Quellenkorpus analysiert. Diese beweisen das „Scheitern des Staates“. Durch Öffnung für interdisziplinäre Ansätze (also Erweiterung der Inhalte), durch eine Positionierung der Politikgeschichte als Kulturgeschichte müsse die Erforschung der BRD an ihren eigenen Werten und Normen gemessen werden und so die Geschichte der BRD als „Erfolgsgeschichte“ auf den Prüfstand gestellt werden. Der Staat müsse „neu entdeckt“ werden.

Als „komplexitätsreduzierte Wertung“ kritisierte EDGAR WOLFRUM (Heidelberg) sofort die Ausführungen Foschepoths, vor allem die Darstellung, dass die Zeitgeschichtsforschung sich auf die Erfolgsgeschichte der BRD beschränke.

Wolfrums eigener Beitrag behandelte die der Zeitgeschichtsforschung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten „vor der Zeit“, das heißt die mögliche Quellensuche und Auswertung von Quellen neben der – noch nicht komplett – zugänglichen staatlichen Überlieferung.

„Historische Kontextualisierung“, das heißt Sammeln von Quellen, die Auswertung der durch die digitale Revolution neuen Kommunikationsmedien (Fax, SMS, Mail) ist für ihn der Weg, auf den sich Archive und Forschung gemeinsam begeben sollen.

Er formulierte fünf Forderungen an eine interdisziplinäre zeitgeschichtliche Forschung: 1. Forderung nach Empathie: Wertung der Zeitzeugenschaft als Vorteil, sich der jüngsten Zeitgeschichte zuzuwenden. 2. Interviews: Für die Nutzung der „Oral History“ (natürlich unter Beachtung der Quellenkritik) sprach er sich aus, ebenso auch für 3. die Historisierung sozialgeschichtlicher Erkenntnisse („Aufbrechen der Narrative der Sozialgeschichte“ und so der Kontextualisierung von Zeitgeschichte) 4. Historiker sollen sich verstärkt auf die Suche nach Quellen begeben, sich als „Spürhunde“ betätigen (zum Beispiel verstärkt Bildmaterial heranziehen oder auch Tagebuchaufzeichnungen „aus der zweiten Reihe“ nutzen). 5. Die Aussagekraft/der Informationsgehalt der Presse gehe vielfach über den der archivischen Quellen hinaus beziehungsweise die Presse eröffne andere Facetten. Nötig sei deshalb der Ansatz eines „investigativen Journalismus“.

Die skizzierten Möglichkeiten sah Wolfrum nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung der archivischen Quellen.

JAN PHILIPP WÖLBERN (Potsdam) veranschaulichte an der Thematik des Häftlingfreikaufs durch die BRD die bestehende Verschlusssachenproblematik. Er beschrieb die „archivarische Asymmetrie“ (Hermann Weber), das heißt unterschiedliche Aussagekraft und Überlieferungsdichte der Quellen aus Ost- und Westdeutschland, aber auch die sehr schwierige Zugänglichkeit gerade der westdeutschen Quellen im Gegensatz zu den in ostdeutschen Archiven verwahrten Unterlagen. Die sich daraus ergebenden Probleme für die Forschung liegen auf der Hand. Thematisch relevante Akten (sowohl westdeutsche Überlieferungen) (Gesamt- und Innerdeutsches Ministerium) aber auch Bestände des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BSTU) sind vielfach noch als VS eingestuft und infolge archivgesetzlicher Vorschriften teilweise nur eingeschränkt – mit Wartezeiten von oft mehr als neun Monaten – nutzbar. Wölbern wies auf die jüngste Publikation des Bundesarchivs hin.2 Für sein Forschungsvorhaben hatte er diese Unterlagen vorab einsehen dürfen, wurde jedoch auf ihre Ausschnitthaftigkeit hingewiesen. Seine These: Die Öffnung von VS werde weitreichende Erkenntnisgewinne für die politische Geschichte und ihre Abläufe mit sich bringen, aber auch Betroffenen (freigekauften Häftlingen) ihr „Recht auf Wahrheit“ verschaffen.

MICHAEL HOLLMANN (Koblenz) erläuterte zunächst kurz die besonderen Möglichkeiten, die das Bundesarchiv Josef Foschepoth für seine Forschungen eingeräumt hatte (dazu erster Beitrag der Sektion). Im Rahmen von Veränderungen der gültigen Verschlusssachen-Anordnung (VSA) 2010 (die in den einstufenden Behörden umgesetzt werden sollen), konnte dem Forscher der Zugang zu VS-Unterlagen ermöglicht werden. Die von Foschepoth genutzten Akten sind nun allgemein zugänglich.

Hollmann gab eine präzise Analyse der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Übernahme behördlichen Schriftguts, das für die aktive Arbeit nicht mehr benötigt wird, durch die Archive nach erfolgten Bewertungsentscheidungen; bestehende Nutzungsfristen (überwiegend 30 Jahre); Sonderfälle (Sperrfristenverkürzungen oder Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (ISG) unterliegende Unterlagen)). Er erinnerte daran, dass Archivgut der Erforschung der Geschichte und der Sicherung von Belangen der Bürger diene. Die Archive seien Dienstleister für die Benutzer (sie bewerten, edieren, geben Aufschluss über die Überlieferungskontexte), aber auch Dienstleister für die Behörden. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und der internationalen Beziehungen sei es bisweilen geboten, Unterlagen der verschiedensten Behörden (durch Einstufung als Verschlusssachen) der Öffentlichkeit wirksam vorzuenthalten. Nach Schilderung der aktuellen Nutzungsabläufe fasste er zusammen: Es gibt keinen Gegensatz zwischen Archivaren und Zeitgeschichte, auch wenn zuweilen unterschiedliche Perspektiven und Darstellungen in den Medien den Eindruck einer Polarität vermitteln.

Betreffend der VS präzisierte Hollmann: Diese sind wie normales Schriftgut dem zuständigen Archiv anzubieten, das allein für Bewertungsentscheidungen zuständig ist. Diesem Schritt muss jedoch eine Rücknahme der VS-Einstufung durch die einstufende Behörde oder ihre Nachfolgebehörde vorausgehen (Herausgeberprinzip).

Nun ist durch die VSA von 1995 grundsätzlich die Öffnung von VS nach 30 Jahren festgelegt. Dies gilt aber nicht für die vor dem Jahr 1995 angelegten VS, mithin also für die zur Erforschung der Zeitgeschichte besonders interessanten Unterlagen.

Nachdem das Bundeskabinett im Dezember 2009 („unter öffentlichem Druck“) alle VS-produzierenden Stellen angewiesen hat, die ältere VS-Schicht freizugeben oder aber die Fristen zu verlängern (und Frist bis zum Dezember 2012 gesetzt hat) ist Hollmann als Leiter des Bundesarchivs „verhalten optimistisch“, dass bis Jahresende alle Bundesbehörden ihre Entscheidung getroffen haben und äußerte die Hoffnung, dass zukünftig die Alt-VS komplett an das Bundesarchiv abgegeben werden.

Mit einem Appell an die Forschung schloss Hollmann: Er bat um weitere beharrliche Nachfragen, um gemeinsame Forschung und Zusammenarbeit. Konkrete Kooperationen, wie im Beispiel Foschepoth sollen jedoch nicht in den Verdacht geraten, auf „geheimer Ebene“ stattzufinden, sondern bedürfen klarer rechtlicher Vorgaben um transparent und entsprechend dem demokratischen Auftrag der Archive jedermann möglich zu sein.

ANDREAS PILGER (Düsseldorf) gelang es in der ihm zur Verfügung stehenden knappen Zeit die Ausführungen Hollmanns unter dem Aspekt der Überlieferungsbildung zu ergänzen.

Er stellte die wichtigsten Methoden vor, deren sich die Archivare bedienen, wenn sie die in den Behörden entstandenen Unterlagen auf ihre Archivwürdigkeit bewerten und mit deren Hilfe sie ihre Entscheidungen transparent halten. Diese wichtigen, weil nicht revidierbaren Festlegungen der Bewertung („Macht zur Definition der Quellen“) werden immer subjektiven Einschätzungen oder nicht zu steuernden äußeren Einflüssen unterliegen, sollten aber nachvollziehbar und begründet sein.

Umfassende archivische Bewertungsmodelle für einzelne Verwaltungszweige oder Themenfelder basieren vielfach auf dem Konzept der horizontalen und vertikalen Bewertung (nach Analyse der Unterlagen auf den verschiedenen hierarchischen Ebenen folgt Entscheidung für Übernahme, die möglichst aussagekräftig das Verwaltungshandeln abbildet und Informationsflüsse und Entscheidungswege nachvollziehbar hält). – Als „Komplementärmodell“ stellte er den Ansatz einer auf Dokumentationsprofilen basierenden Bewertung vor. Auf der Grundlage der Analyse der Lebenswelt werden Bewertungsziele/Dokumentationsinteressen formuliert. Entsprechend der so bestimmten Ziele und Inhalte wird eine Auswahl einschlägiger Registraturbildner und Unterlagengruppen konkretisiert. Auf die diesem Modell immanente Problematik (das formulierte Spektrum zielt oftmals über die eigene Zuständigkeit hinaus) wies Pilger hin und zeigte den Lösungsweg der Archivsparten übergreifenden Abstimmung auf. Die „Überlieferungsbildung im Verbund“ ist breit angelegt, benutzer-/forschungsorientiert und schließt die Offenlegung und Begründung von Formalprinzipien ein.

Die Abstimmung zwischen Archiven verschiedener Träger und Berücksichtigung der Vorstellungen der Forschung dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass es vollständige Objektivität nicht geben kann. So gelangte Pilger zur Forderung, dass Archive nicht umhinkommen, eigene Kriterien und inhaltlich wertende Grundannahmen zu entwickeln, um die administrativen Prozesse zu verdichten. Angesichts der „Gefahr von Dogmatismus“ hält er Austausch mit der und die Beratung durch die historische Forschung sowie die Berücksichtigung gesellschaftlicher Teilhabe für weiterhin notwendig und zielführend.

Pilgers Resümee lautete: Durch Transparenz in der Übernahmeentscheidung sowie das Einbeziehen der und die Zusammenarbeit mit Forschung und Öffentlichkeit, durch die faktische Öffnung und Erweiterung der Überlieferungsbildung gibt es eine bereits starke Zusammenarbeit, die sowohl ein Erfordernis der partizipatorischen Demokratie ist, aber auch den Anforderungen der Forschung an Archivquellen gerecht wird.

Zu Beginn der von RAINER HERING (Schleswig/Hamburg) geleiteten Diskussion tauschten Foschepoth und Wolfrum noch einmal kurze Einschätzungen aus: Dass die Zeitgeschichte neu geschrieben werden müsse, wollte auch Foschepoth nicht mit der von ihm eingangs vertretenen Vehemenz fordern. Er verwies aber auf die durch den immens großen neuen Quellenkomplex bestehende Bereicherung, die es erforderlich mache, dass zum Beispiel das Verhältnis der drei Gewalten zueinander neu geprüft werde – womögliche Neudefinitionen eingeschlossen (als Beispiel nannte er die Vorbereitungen Adenauers für das Ende der Vorbehaltsrechte der Franzosen, diese Bemühungen scheiterten zunächst. Über den Umweg der Akzeptanz zusätzlicher Vorbehaltsrechte gelang es langfristig jedoch, die Souveränität der BRD zu erreichen). VS-Unterlagen, insbesondere nachrichtendienstliche Akten belegen bislang nicht bekannte Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Zufälle, die die Nachkriegsgeschichte bestimmen. Auf dieser Linie trafen sich die Einschätzungen Foschepoths und Wolfrums wieder.

Hering bat die Referenten um Einschätzung des Aussagegehalts von „zukünftigen“ VS, wenn diese im Bewusstsein einer späteren, einer schnelleren Öffnung entstehen. Die Sorge um verminderte Aussagefähigkeit der Unterlagen hielten jedoch Hollmann (Vertrauen in die VS-bildenden Stellen; Notwendigkeit der Quellenkritik und -analyse in jedem Fall), Foschepoth (Hinweis auf die Ministerialebene als Entstehungsort des Großteils der VS-Unterlagen, d. h. die politischen Akten machen ohnehin nur einen Bruchteil der VS aus) und Pilger (Entstehung der VS-Akten erfolgt nicht im Hinblick auf antizipierte Auswertung) für nicht nötig.

Die Frage Herings nach der möglichen Auswirkung elektronischer Speicherung auf die Überlieferungsbildung wurde von Hollmann als technische und finanzielle Herausforderung bewertet. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstellten Anforderungen für elektronische VS-Unterlagen zum einen aber auch das Interesse an VS-Berichten (unabhängig von benutzten Medium) als Beleg der Diensterfüllung und somit Entlastung durch diese „Verantwortungsabgabe“ lasse keine inhaltlichen Veränderungen erwarten.

Foschepoth sah ebenfalls keine gravierenden qualitativen Veränderungen von VS im Laufe der Jahre. Diese seien ohnehin nicht durchgehend als inhaltsreich zu bewerten. Nicht systematische und nicht rationale Aktenanlage trage auch nach seiner Einschätzung zur Entstehung von oft inhaltsleeren VS-Akten bei, während durchaus brisante Informationen in nicht VS-klassifizierten Akten zu finden seien.

Auf die Frage, warum erst 1988 ein Bundesarchivgesetz erlassen worden sei, wies Hollmann auf Bemühungen um eine rechtliche Grundlage seit den 1970er-Jahren hin. Da diese Bemühungen jedoch keine politische Priorität hatten, habe sich die Entstehung hingezogen. Hollmann betonte noch einmal die geltenden Rahmenbedingungen und Ziele, die die Belange des Staatsschutzes definieren, auch wenn sich dessen Interessen in den letzten Jahrzehnten geändert haben. Der (archivische) Umgang mit VS-Unterlagen bleibe „hoch formell“ und an Gesetze gebunden. Die Archive werden aber ihre Entscheidung zur Nutzung von VS-Akten transparent halten, sowohl was mögliche Freigaben – sprich: das Zugänglichmachen – angeht, aber auch in Fällen etwaiger Zugangsverweigerungen.

Der Themenkreis Politik und (internationale) Medien stand am Ende der Sektion. Hollmann, Foschepoth und Wolfrum gingen auf den grundsätzlich „provokanten“ Charakter von Verschlusssachen für Journalisten ein, erinnerten an die Folgen, die die Spiegel-Affäre gehabt habe und sahen die föderale Entwicklung der BRD gerade vom Spannungsverhältnis der Politik zum investigativen Journalismus befördert. Wolfrum wies auf die Potenzierung dieses Faktors in der Berliner Republik hin („Wer nutzt wem?“).

Hering resümierte in seinem Schlusswort die zunehmende Bedeutung des medialen Bereiches, die bereits bestehende und verstärkte gegenseitige Kenntnisnahme und die verstärkte Zusammenarbeit von Archiv- und Geschichtswissenschaft. Der politische Auftrag, das Ermöglichen der Kontrolle der Exekutive sei das eine, das andere jedoch die stete Erinnerung daran, dass nicht alles in den schriftlichen oder digitalen Quellen zu finden ist. Insofern ist die Bedeutung der thematisch breitgefächerten Überlieferungsbildung zentral. Deshalb die Bitte der Archive: die Forschung solle die Diskussion um die Quellen der Zukunft eng begleiten und hartnäckig sein.

Die sehr gut besuchte, ausgesprochen anregende und lebhafte Sektion leistete einen wichtigen Beitrag zum eingangs formulierten Ziel: Die Kenntnisse von Geschichts- und Archivwissenschaft umeinander sind wichtig, um gemeinsame Ziele und Inhalte zu erkennen und weiter auszubauen, aber auch um die jeweiligen Ressourcen, Möglichkeiten und (rechtlichen) Grenzen zu definieren.

Sektionsübersicht:

Sektionsleitung: Rainer Hering, Landesarchiv Schleswig-Holstein/Universität Hamburg / Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg/Universität Tübingen / Edgar Wolfrum, Universität Heidelberg

Robert Kretzschmar (Stuttgart/Tübingen): Einführung

Josef Foschepoth (Freiburg im Breisgau): Geheimes Deutschland. Ist die Geschichte der Bundesrepublik schon geschrieben?

Edgar Wolfrum (Heidelberg): Von der Frist. Wie lässt sich gegenwartsnahe Zeitgeschichte erforschen?

Jan Philipp Wölbern (Potsdam): Quellen und Forschungsbedingungen zum Freikauf von politischen Gefangenen durch die Bundesrepublik Deutschland

Michael Hollmann (Koblenz): Zugänglichkeit zu VS-Unterlagen in den Archiven. Rechtslage und Perspektiven

Andreas Pilger (Düsseldorf): Grundsätze, Methoden und Strategien der Überlieferungsbildung in Archiven

Rainer Hering (Schleswig/Hamburg): Moderation Podiumsdiskussion

Rainer Hering (Schleswig/Hamburg), Edgar Wolfrum (Heidelberg): Schlusskommentar

Anmerkungen:
1 Kretzschmar verwies auf eine Publikation, die im Nachgang zu einer Tagung erschienen ist: Jens Niederhut / Uwe Zuber (Hrsg.), Geheimschutz transparent?: Verschlusssachen in staatlichen Archiven, Essen 2010.
2 Michael Hollmann / Eberhard Kuhrt (Hrsg.), „Besondere Bemühungen“ der Bundesrepublik, Band 1: 1962 bis 1969. Häftlingsfreikauf, Familienzusammenführung, Agentenaustausch, München 2012.


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