Thüringen und die Mark Meißen im Interregnum. Königtum, Fürsten und Adel in der Mitte des Reiches am Ende der Stauferzeit

Thüringen und die Mark Meißen im Interregnum. Königtum, Fürsten und Adel in der Mitte des Reiches am Ende der Stauferzeit

Organisatoren
Arbeitsstelle „Codex diplomaticus Saxoniae“, Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
Ort
Altenburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.09.2013 - 21.09.2013
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Von
Aline Hetze, Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

Vom 19. bis 21. September 2013 fand im Residenzschloss Altenburg die internationale Tagung „Thüringen und die Mark Meißen im Interregnum. Königtum, Fürsten und Adel in der Mitte des Reiches am Ende der Stauferzeit“ statt. Die von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Veranstaltung, an der Historikerinnen und Historiker aus Deutschland, Luxemburg, Österreich, der Schweiz und Tschechien teilnahmen, wurde von der Arbeitsstelle „Codex diplomaticus Saxoniae“ der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig ausgerichtet.

Mit der Landgrafschaft Thüringen und der Markgrafschaft Meißen standen zwei Regionen im Zentrum der Tagung, die bis in das späte Mittelalter zu den wichtigen Königslandschaften im Reich gehörten. Auch wenn das Interregnum, jene tief greifende reichsgeschichtliche Umbruchsphase nach dem Tod Kaiser Friedrichs II. (1250) bis zum Regierungsbeginn Rudolfs von Habsburg (1273), in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Blickpunkt der Forschung gerückt ist, mangelt es noch immer an detaillierten Studien, die sich mit den Verhältnissen in den einzelnen Regionen auseinandersetzen. Ziel der Tagung war es daher, die in der deutschen Mediävistik bislang kaum wahrgenommene Bedeutung der Landgrafschaft Thüringen und der Mark Meißen während des Interregnums erstmals umfassender zu untersuchen und die hoch- und spätmittelalterliche Bedeutung Mitteldeutschlands als eine der Zentrallandschaften des Reiches stärker in das Bewusstsein zu rücken. Dabei waren im Besonderen zwei Fragen zu klären, nämlich inwieweit das Fehlen einer allgemein anerkannten Zentralgewalt auf die Verhältnisse in Mitteldeutschland Einfluss hatte und inwiefern diese regionalen Vorgänge wiederum Auswirkungen auf das Reichsgeschehen hatten.

Nach einer Einführung in die Thematik von WOLFGANG HUSCHNER (Leipzig) wurde die erste Sektion „Das Königtum in der Mitte des Reiches“ von INGRID WÜRTH (Halle) mit einem Beitrag zum Thema „Thüringen und die Mark Meißen aus der Sicht des Königtums von Friedrich II. bis zu Rudolf von Habsburg“ eröffnet. Nach einer Analyse der territorialen Grundlagen des Königtums beschäftigte sich Würth eingehend mit den verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen dem Königtum und den Ludowingern bzw. den Wettinern. Sie beleuchtete hierbei vor allem die Beziehungen zwischen Markgraf Heinrich von Meißen und König Wilhelm von Holland (besonders in den Jahren 1249/50) und wies darauf hin, dass der mitteldeutsche Raum in dieser Zeit grundsätzlich eine wichtige Rolle für das Königtum gespielt habe.

Im Folgenden untersuchte ROBERT GRAMSCH (Jena) die durch Heirat entstandenen mitteldeutschen Adelsnetzwerke und die Handlungsspielräume des Königtums in der späten Stauferzeit. Mithilfe von Methoden der sozialen Netzwerkanalyse erläuterte er die Komplexitäts- und Emergenzphänomene des Interregnums in einem computergestützten Datenmodell. Gramsch betonte, dass nicht nur der innerstaufische Konflikt zwischen Friedrich II. und seinem Sohn Heinrich (VII.), sondern auch das Scheitern Wilhelms von Holland letztlich aus dem strukturellen Gegensatz zwischen den rheinischen Erzbischöfen und ihrer gräflichen Klientel im Westen und den heiratspolitisch eng verbundenen Fürsten im „Osten“ resultierte.

Im zweiten Teil dieser Sektion referierte ANDRÉ THIEME (Dresden) zum Thema „Das Pleißenland im Interregnum. Skizzen zur Transformation einer königsnahen Landschaft“. Thieme betonte, dass für eine umfassende Betrachtung der zeitliche Rahmen erweitert werden müsse, da die Verpfändung des Pleißenlandes an den Meißner Markgrafen 1243 und die königliche Revindikation 1290 wichtige Zäsuren bildeten, die es zu berücksichtigen gelte. Er führte aus, dass die wettinische Machtübernahme als ein „Musterbeispiel“ für die Ausdehnung fürstlicher Macht auf Kosten des Reiches während des Interregnums zu gelten habe. Bei der Rücknahme des Pleißenlandes an das Reich 1290 habe das Königtum zwar auf administrative Strukturen der Stauferzeit zurückgegriffen, doch habe die wettinische Pfandhoheit bleibende Spuren hinterlassen. So hätten sich die unter den Staufern eingesetzten Reichsministerialen dynastisch gefestigt, während einer „kleinen Spitzenschicht pleißenländischer Ministerialen“ der Aufstieg „in den grafengleichen Adel“ gelungen sei. In der anschließenden Diskussion wurde der Blick auch auf das Eger- und Vogtland gerichtet, wo vergleichbare Entwicklungen zu beobachten sind.

In seinem Vortrag „Die Reichsstädte zwischen Königtum und Fürstenmacht“ befasste sich HELGE WITTMANN (Mühlhausen) mit der Entwicklung in den Reichsstädten Eschwege, Nordhausen und Mühlhausen während des Interregnums. Im Untersuchungszeitraum, den Wittmann als „eine Phase enormer Beschleunigung städtischer Entwicklung“ charakterisierte, bildeten sich neue städtische Eliten und Verfassungsstrukturen heraus. Die Ursache für diese Entwicklung sieht Wittmann darin, dass die Reichsministerialen aufgrund der Schwächung königlicher Positionen im nördlichen Thüringen ihren Rückhalt verloren hatten und daher zu einer Neupositionierung gezwungen waren. Besonders in Mühlhausen sei es schließlich gelungen, größere Teile dieser Reichsministerialen in das neue Ratsregiment zu integrieren.

Die erste Sektion wurde mit einem öffentlichen Abendvortrag von MATTHIAS WERNER (Jena) beschlossen, der über die wechselvolle Geschichte Mitteldeutschlands in ihrer reichsgeschichtlichen Dimension im 13. Jahrhundert referierte. Werner schilderte zunächst die mit tiefen Umbrüchen und Machtverschiebungen einhergehenden Ereignisse der Jahre 1243 bis 1253 im Reich und im mitteldeutschen Raum, wobei er besonders hervorhob, wie unmittelbar das reichsgeschichtliche Geschehen auf Mitteldeutschland zurückwirkte und auf welche Weise diese Region wiederum für das Königtum eine wichtige, gar herausgehobene Stellung einnahm. Diesen Befund galt es im Anschluss durch Fragen nach den Ursachen und Anfängen dieser herausgehobenen Stellung sowie der weiteren Entwicklung bis zum Ende des 13. Jahrhunderts als auch durch den Vergleich mit anderen Regionen des Reiches zu prüfen. Werner betonte, dass der mitteldeutschen Raum mit seinen „besonderen Strukturen zwischen Altsiedelland und Ausbau- und Kolonisationszonen“ in der Reichsgeschichte des 13. Jahrhunderts eine weitaus größere Bedeutung besaß, als ihm allgemein zugestanden wird.

Zum Auftakt der zweiten Sektion „Das Wirken des Papsttums“ widmete sich PETER WIEGAND (Dresden) der Frage, welche Rolle die römische Kurie für die Herrschaftsträger in Mitteldeutschland spielte. Wiegand zufolge war der mitteldeutsche Raum von 1247 bis in die 1250er-Jahre hinein „ein regelrechtes Gravitationszentrum kurialer Politik“, denn der Kurie sei es nicht nur gelungen, maßgebliche Kräfte aus dem wettinischen Machtbereich auf ihre Seite zu ziehen, sondern es sei ihr dadurch auch geglückt, über Jahre hinweg ein engmaschiges Netz unter den wettinischen Gegnern zu knüpfen, was den Markgrafen letztlich bewogen habe, auf die Seite König Wilhelms von Holland zu wechseln.

Im nachfolgenden Beitrag behandelte TOM GRABER (Dresden) die für thüringisch-meißnische Empfänger überlieferten Papsturkunden aus dem Zeitraum 1250–1273. Außergewöhnliche Stücke, so Graber, seien rar: Einer einzigen littera de curia, das heißt einer vom Papst aus eigenem Antrieb ausgestellten Urkunde, stehen mehr als 100 päpstliche Schreiben gegenüber, bei denen es sich vornehmlich um Routinesachen handelt, deren Ausfertigung allein der Initiative der aus Thüringen oder der Mark Meißen stammenden Petenten zu verdanken ist.

Die dritte Sektion „Fürsten, Adel, Bistümer“ eröffnete MATHIAS KÄLBLE (Dresden) mit seinem Beitrag „Zwischen Selbstbehauptung und Mediatisierung – der thüringisch-meißnische Adel und die Wettiner im 13. Jahrhundert“. Er untersuchte, welche Folgen der Übergang der Landgrafschaft Thüringen und der Pfalzgrafschaft Sachsen an die Wettiner und die anschließenden Auseinandersetzungen innerhalb des wettinischen Hauses für die lokalen Grafengeschlechter hatte und wie es den neuen Herren gelang, ihren Führungsanspruch dauerhaft durchzusetzen. Kälble hob hervor, dass Markgraf Heinrich von Meißen (gestorben 1288) – trotz seiner militärischen Überlegenheit – anfangs in hohem Maße auf die Unterstützung der lokalen Eliten angewiesen war, die nun im Rahmen stellvertretender Herrschaftspraxis zusätzliche Handlungsspielräume für sich gewinnen konnten. Der Versuch seines Sohnes, Landgraf Albrecht (1263/65–1314), die konkurrierenden Herrschaftsansprüche des Adels soweit wie möglich zurückzudrängen, führte zu schwerwiegenden Konflikten. Es zeigte sich, so Kälble, dass der gräfliche Adel Thüringens auch weiterhin das Recht auf Mitregierung im Land für sich in Anspruch nahm.

STEFAN TEBRUCK (Gießen) untersuchte im Folgenden die Herrschaftspraxis Markgraf Heinrichs von Meißen im Spiegel seiner Urkundenvergabe. Die Mehrzahl der nahezu 400 von Heinrich ausgestellten Diplome war für geistliche Empfänger bestimmt, im Besonderen für Klöster und Stifte, so Tebruck. Den regionalen Schwerpunkt bildete dabei das Markengebiet, wohingegen die Landgrafschaft Thüringen, wie der Referent betonte, „unverhältnismäßig schwach in der landesherrlichen Urkundenvergabe“ vertreten gewesen sei. Tebruck führte weiter aus, dass Heinrichs Engagement in Thüringen, nachdem es ihm 1249/50 gelungen war, seine Herrschaftsansprüche als neuer thüringischer Landgraf durchzusetzen und 1252 vom König bestätigen zu lassen, nicht mit der gleichen Intensität und Nachhaltigkeit fortgesetzt wurde. Ob dieser Befund darauf hindeutet, dass die Integration der Landgrafschaft Thüringen in den wettinischen Herrschaftsbereich auch von Phasen der Stagnation begleitet wurde, sei allerdings noch zu überprüfen.

Mit den Mainzer Erzbischöfen als Territorialfürsten in Thüringen befasste sich ENNO BÜNZ (Leipzig). Er hob hervor, dass die territoriale Grundlage der Mainzer Erzbischöfe in Thüringen eher gering einzuschätzen sei, da viele der einstmals erzbischöflichen Besitzungen bereits im 12. Jahrhundert verloren gegangen waren, eine Entwicklung, die sich mit Ausnahme einzelner erzbischöflicher Positionen im Eichsfeld im Verlauf des 13. Jahrhunderts fortsetzte.

Wie sich die Situation für die Bistümer Naumburg und Merseburg während des Interregnums gestaltete und welche Spielräume den Bischöfen im Einflussbereich der Wettiner verblieben, war das Thema des Beitrages von HOLGER KUNDE (Naumburg). Er führte aus, dass es den Merseburger Bischöfen nach anfänglich immensen Einschränkungen schließlich gelang, ihre Herrschaftsrechte sowohl in Merseburg als auch im Umfeld der Stadt Leipzig auszubauen. Für das Hochstift Naumburg, dem er für die Zeit des Episkopats Dietrichs II. (1243–1272) – dem Halbbruder Markgraf Heinrichs des Erlauchten – besondere Aufmerksamkeit schenkte, wies Kunde mit Nachdruck darauf hin, dass der im Jahr 1259 geschlossene Vertrag von Seußlitz, welcher in der Forschung als Ausgangspunkt der Mediatisierung des Hochstifts bewertet wird, zwar eine Verringerung der bischöflichen Handlungsspielräume zur Folge hatte, es jedoch prinzipiell noch Möglichkeiten für eine weiterhin eigenständige Entwicklung des Hochstifts gegeben habe.

MARTIN WIHODA (Brünn) beleuchtete die Anfänge und die Entwicklung des vielschichtigen Verhältnisses von Wettinern und Přemysliden, die, so lautete das Fazit, unter König Přemysl Ottokar I. von Böhmen und Markgraf Dietrich von Meißen eine bis in die Zeit des Interregnums nachwirkende „Gemeinschaft aus Vernunft, Notwendigkeit und manchmal auch aus Liebe“ eingegangen seien.

Die vierte und zugleich letzte Sektion „Gesellschaftlicher Wandel, Umbrüche, Innovationen“ wurde von WOLFGANG HUSCHNER (Leipzig) mit einem Beitrag zum Thema „Friedrich der Freidige – König von Jerusalem und Sizilien?“, indem erstmals die weltpolitischen Zusammenhänge der thüringisch-meißnischen Geschichte aufgezeigt werden, eröffnet. Huschner ging der Frage nach, welche Konstellationen dazu führten, dass sich ghibellinische Kreise in den Jahren 1269 und 1271 mit der Bitte um Unterstützung gegen König Karl von Sizilien an die Wettiner wandten, und führte aus, weshalb es den Wettinern nicht gelang, die brieflich und damit offiziell formulierten Ansprüche Friedrichs des Freidigen auf den Königsthron militärisch und politisch zur Geltung zu bringen. Er erklärte, dass dies nicht nur den veränderten Interessen des böhmischen Königs (dem stärksten Verbündeten der Wettiner) geschuldet sei, sondern besonders in den Konflikten zwischen den führenden wettinischen Repräsentanten begründet liege.

Im folgenden Beitrag referierte MICHAEL LINDNER (Berlin) über die „Politische Neuordnung im Osten – Ostmark, Lausitz, Landsberg. Zwischen Sachsenspiegel (um 1230) und Buch’scher Glosse (um 1325)“. Er betonte eingangs, dass für eine umfassende Untersuchung der Rolle Mitteldeutschlands im Interregnum auch das östliche Herrschaftsgebiet der Wettiner, welches im Untersuchungszeitraum wesentlichen Wandlungen unterlegen war, berücksichtigt werden müsse. Auf welche Weise verlief die Entwicklung dieser Gebiete hin zu Reichsfürstentümern? In welcher Form veränderte sich der wettinische Herrschaftsraum im Osten durch Neuerwerb und Gebietsabtretung? Lindner beantwortete diese Fragen, wobei er besonders auf das während des Interregnums (um 1261) neu geschaffene Reichsfürstentum Landsberg einging. Er zeigte, dass die dafür von Heinrich dem Erlauchten eigenständig vorgenommene Teilung der Ostmark eine Anmaßung königlicher Rechte darstelle, da bereits Friedrich Barbarossa ein solches Vorgehen untersagt hatte.

Abschließend beschäftigte sich CLAUDIA GARNIER (Vechta) mit den Formen der Kriegsführung und Strategien der Konfliktlösung in den Auseinandersetzungen um das ludowingische Erbe in Thüringen und der Mark Meißen. Sie untersuchte verschiedene Verträge aus der Zeit des Interregnums und wies anhand einzelner Formulierungen und den darin enthaltenen Handlungsanweisungen nach, dass eine Vielzahl von Verfahren zur Konfliktlösung jenseits von Waffengängen existierte. Dass die Chronistik dennoch ein anderes Bild überliefert, begründete Garnier damit, dass die in den Verträgen formulierte Absicht einer friedlichen Konfliktlösung in der Praxis wohl nur partiell eingelöst wurde – eine übergeordnete Kontrollinstanz in Form eines einheitsstiftenden Königtums war in dieser Zeit nicht vorhanden.

Die Schlussdiskussion wurde mit drei Kurzreferaten eingeleitet, die einen Vergleich mit anderen europäischen Regionen ermöglichten: CHRISTIAN HESSE (Bern) sprach zunächst über das Interregnum und die Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft, dem schlossen sich die Vorträge von MICHEL MARGUE (Luxemburg) zum Interregnum am Niederrhein und in Brabant sowie von ROMAN ZEHETMAYER (Wien / St. Pölten) über das Herzogtum Österreich nach dem Ende der Babenberger (1246–1276) an. Für den mitteldeutschen Raum hat sich gezeigt, dass das Interregnum durch seine doppelte Dimension einen besonders tief greifenden Umbruch darstellte. Die Situation verschärfte sich hier zusätzlich, weil 1254 nicht nur das staufische Königtum endete, sondern zuvor Heinrich Raspe (gestorben 1247) als letzter männlicher Ludowinger starb, was einen jahrelangen Streit um das ludowingische Erbe nach sich zog. Die daraus folgende Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse und grundlegende Neuordnung des Raumes wirkt bis heute nach.

Konferenzübersicht:

Begrüßung
Pirmin Stekeler-Weithofer (Leipzig)
Michael Wolf (Altenburg)

Einführung in das Tagungsthema
Wolfgang Huschner (Leipzig)

Sektion I: Das Königtum in der Mitte des Reiches
Moderation: Michael Menzel (Berlin)

Ingrid Würth (Halle): Thüringen und die Mark Meißen aus der Sicht des Königtums von Friedrich II. bis zu Rudolf von Habsburg

Robert Gramsch (Jena): Mitteldeutsche Adelsnetzwerke und die Handlungsspielräume des Königtums in der späten Stauferzeit

André Thieme (Dresden): Das Pleißenland im Interregnum. Skizzen zur Transformation einer könignahen Landschaft

Helge Wittmann (Mühlhausen): Die Reichsstädte zwischen Königtum und Fürstenmacht

Öffentlicher Abendvortrag
Matthias Werner (Jena): Mitteldeutschland in der Reichsgeschichte des 13. Jahrhunderts

Sektion II: Das Wirken des Papsttums
Moderation: Jörg Schwarz (München)

Peter Wiegand (Dresden): Die römische Kurie als Bezugspunkt mitteldeutscher Herrschaftsträger

Tom Graber (Dresden): Papsturkunden für Empfänger in Thüringen und der Mark Meißen

Sektion III: Fürsten, Adel, Bistümer
Moderation: Thomas Zotz (Freiburg)

Mathias Kälble (Dresden): Zwischen Selbstbehauptung und Mediatisierung – der thüringisch-meißnische Adel und die Wettiner im 13. Jahrhundert

Stefan Tebruck (Gießen): Zur Herrschaftspraxis Heinrichs des Erlauchten im Spiegel seiner Urkundenvergabe

Enno Bünz (Leipzig): Der Mainzer Erzbischof als Territorialfürst in Thüringen

Holger Kunde (Naumburg): Im Einflussbereich der Wettiner – die Bistümer Naumburg und Merseburg im 13. Jahrhundert

Moderation: Jörg Peltzer (Heidelberg)

Martin Wihoda (Brünn): Wettiner und Přemysliden: Eine Gemeinschaft aus Vernunft, Notwendigkeit und manchmal auch aus Liebe

Sektion IV: Gesellschaftlicher Wandel, Umbrüche, Innovationen
Moderation: Ursula Braasch-Schwersmann (Marburg)

Wolfgang Huschner (Leipzig): Friedrich der Freidige – König von Jerusalem und Sizilien?

Michael Lindner (Berlin): Politische Neuordnung im Osten – Ostmark, Lausitz, Landsberg. Zwischen Sachsenspiegel (um 1230) und Buch’scher Glosse (um 1325)

Claudia Garnier (Vechta): Kriegführung und Konfliktlösungsstrategien

Abschlussdiskussion mit einleitenden Statements zum Vergleich mit anderen Regionen
Moderation: Matthias Werner (Jena)

Christian Hesse (Bern): Das Interregnum und die Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft

Michel Margue (Luxemburg): Das Interregnum am Niederrhein und in Brabant

Roman Zehetmayer (Wien / St. Pölten): Das Herzogtum Österreich nach dem Ende der Babenberger (1246-1276)


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