Friedensordnungen in geschichtswissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Perspektive

Friedensordnungen in geschichtswissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Perspektive

Organisatoren
Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte der Universität Bonn; Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn
Ort
Bonn
Land
Deutschland
Vom - Bis
06.11.2014 - 07.11.2014
Url der Konferenzwebsite
Von
Magdalena Kämmerling, Institut für Geschichtswissenschaft, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Peter Arnold Heuser, Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn / Institut für Geschichtswissenschaft, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Die Inhaltsfelder, die der neue nordrhein-westfälische Kernlehrplan Geschichte für die Sekundarstufe II mit dem Schuljahr 2014/2015 in den Geschichtsunterricht einführt, stellen für Lehrende und Lernende gleichermaßen eine große Herausforderung dar: sowohl mit Blick auf die inhaltliche Komplexität der neuen Lernfelder als auch mit Blick auf den geforderten epochenübergreifenden Zugriff. Um in dieser Umbruchssituation Orientierung zu geben, veranstaltete der Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte der Universität Bonn zusammen mit dem „Zentrum für Historische Friedensforschung“ der Universität Bonn am 6. und 7. November 2014 eine Lehrerfortbildung und Tagung, in deren Zentrum das Inhaltsfeld 7 „Friedensschlüsse und Ordnungen des Friedens in der Moderne“ des neuen Kernlehrplanes stand. Die Tagung, die von der „Universitätsgesellschaft Bonn – Freunde, Förderer, Alumni e.V.“ finanziell gefördert wurde, konnte in Kooperation mit der „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ im großen Tagungssaal des Bonner „Hauses der Geschichte“ ausgerichtet werden. Ziel der zweitägigen Veranstaltung war es, Grundmuster und Veränderungen von Friedensschlüssen und -ordnungen seit der Frühen Neuzeit aufzuzeigen, die Arbeitsfelder der historischen Friedensforschung vorzustellen und anlässlich der Einführung des neuen Kernlehrplanes Geschichte in einen Dialog zwischen Fachwissenschaft, Didaktik und Lehrpraxis einzutreten. Mehrere Leitfragen strukturierten die Referate und die Diskussion: Gibt es epochenübergreifend beobachtbare Grundmuster gelungener und gescheiterter Friedensordnungen? Wie entwickeln sich Friedensordnungen und Friedensprozesse von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart? Welchen Beitrag kann die historische Friedensforschung zur politischen Bildung in Schule, Universität und Öffentlichkeit leisten?

Nach einführenden Gruß- und Dankesworten des Präsidenten der Stiftung Haus der Geschichte HANS-WALTER HÜTTER sowie der Tagungs-Organisatoren PETER GEISS (Bonn) und PETER ARNOLD HEUSER (Bonn) zeigte die Geschichtsdidaktikerin BÄRBEL KUHN (Siegen) in ihrem programmatischen Beitrag Möglichkeiten und Grenzen auf, die einer Zusammenführung der Erkenntnisse, Erfahrungen und Anregungen der historischen Friedensforschung mit den spezifischen Perspektiven des Geschichtsunterrichts gesetzt sind. Orientiert an den Leitfragen der Tagung, erörterte sie die grundlegende Bedeutung von Friedensordnungen für das historische Lernen. Sie erläuterte, wie sich die Thematisierung von Frieden und Krieg in der Geschichte des Geschichtsunterrichts verändert, und warf die Frage nach dem Beitrag auf, den das Inhaltsfeld „Friedensschlüsse und Ordnungen des Friedens“ zur Förderung eines Geschichtsbewusstseins leisten kann, in dem Friedensfähigkeit oder Friedensunfähigkeit selbstverständliche Analysekategorien sind.

Die erste Sektion der Tagung konzentrierte sich auf die Frühe Neuzeit zwischen 1500 und 1800. MARIA-ELISABETH BRUNERT (Bonn) stellte die Friedensordnung des Westfälischen Friedens von 1648 vor, der den Dreißigjährigen Krieg abschloss, erläuterte den aktuellen Wissensstand zu den Westfälischen Friedensverträgen und arbeitete heraus, inwiefern der Prager Friede von 1635 – in einem positiven wie einem negativen Sinne – die Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück beeinflusste. Indem Brunert die Friedens-, Vergessens- und Amnestieklauseln der beiden Friedensinstrumente vom 24. Oktober 1648, mit denen der Westfälische Frieden eine Erörterung der komplexen Fragen nach Kriegsschuld und Sühne vermied, in das Zentrum ihres Referats rückte, formulierte sie zugleich einen vielversprechenden Ansatzpunkt für vergleichende Untersuchungen zur Friedensfähigkeit neuzeitlicher Gesellschaften. Die Parteien verzichteten 1648 bewusst auf jeden Versuch, auf dem Friedenskongress die Verantwortlichkeiten für begangene Kriegshandlungen und Kriegsverbrechen aufzuarbeiten, um nicht mit neu geschürtem Hass einen dauerhaften Friedensschluss zu behindern.

PETER ARNOLD HEUSER (Bonn) betrachtete den Westfälischen Frieden vor allem in seiner Dimension als Religionsfrieden. Ausgehend von der konfessionellen Friedensordnung des Westfälischen Friedens (1648) plädierte er dafür, die Religionsfrieden des 16. und 17. Jahrhunderts in eine diachrone Betrachtung neuzeitlicher Friedensordnungen einzubeziehen. Denn um das Konfliktpotential konkurrierender religiöser Wahrheitsansprüche zu neutralisieren, die im Gefolge der Glaubensspaltung entstanden waren, entwickelten europäische Gesellschaften in diesen Religionsfrieden Verfahren, die – so Heuser – auch für eine Friedenserziehung im frühen 21. Jahrhundert höchst instruktiv seien. Gerade weil auf lange Sicht alle Versuche scheiterten, die konkurrierenden religiösen Wahrheitsansprüche aus der Welt zu schaffen und die Einheit von Kirche und Glauben herzustellen, verlagerten die Akteure das Feld ihrer Friedens- und Ausgleichsbemühungen, indem sie die inkompatiblen Wahrheitsansprüche der Konfessionsparteien juristisch einhegten und Frieden durch Recht sicherzustellen suchten. Die Akteure klammerten mithin die religiöse Wahrheitsfrage aus und beförderten die Ausdifferenzierung getrennter Sphären des Säkularen und der Religion. In den Religionsfrieden des 16. Jahrhunderts werde bereits – so Heuser– ein Sicherheitsdenken fassbar, das in seiner Ausrichtung auf dauerhafte Friedenslösungen in den zwischenstaatlichen Profanfrieden erst ab dem 17. Jahrhundert handlungsleitend wurde. Die Religionsfrieden der Frühen Neuzeit, die allesamt mühsam aus Krise, Krieg und militärischem Patt errungen werden mussten, waren trotz ihrer rechtsförmigen Starrheit Meilensteine auf dem Weg zu den pluralen Gesellschaften der westlichen Moderne und boten einen Rechtsrahmen, in dem sich Toleranz und die Idee der Bürgerrechte entwickeln konnten.

Im dritten Beitrag der Sektion weitete der Islamwissenschaftler HENNING SIEVERT (Zürich) mit seinem Fokus auf das Osmanische Reich die geographische Perspektive der Tagung auf Friedensordnungen signifikant aus. Der Referent gab zunächst einen beeindruckenden Überblick über die multireligiöse Vielfalt und die ethno-linguistische Diversität, die während der Frühen Neuzeit im Osmanischen Reich herrschte, und informierte über religiöse, rechtliche und soziale Rahmenbedingungen des Zusammenlebens unter dem Dach muslimischer Herrschaft. In einem zweiten Schritt stellte er den grundlegenden Wandel dieser imperialen Ordnung während des 19. Jahrhunderts vor und arbeitete den Übergang zu ethnisch oder national bestimmten „modernen“ Ordnungsvorstellungen bis ins 20. Jahrhundert heraus, welche die Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben in vielen Fällen untergruben und im Zusammenhang mit einer zunehmenden Einflussnahme von außen in blutige Konflikte mündeten. Abschließend versuchte der Referent, die Befunde seiner Langzeitstudie zu abstrahieren und thesenhaft Faktoren zu bestimmen, die eine multireligiöse Friedensordnung stärken oder schwächen.

Dass historische Friedensforschung kein exklusives Forschungsfeld der Politik- und Diplomatiegeschichte ist, dokumentierte die zweite Sektion der Tagung an instruktiven Beispielen. ARNE KARSTEN (Wuppertal) referierte am Beispiel der Republik Venedig zum Thema „Friedensordnungen in der Ikonographie“. Im Zentrum seines Beitrags stand das Bildprogramm der „Sala del Maggior Consiglio“, des Tagungssaales der Angehörigen des venezianischen Patriziats im Dogenpalast, dem politischen Machtzentrum der Republik Venedig. Dort inszenierte die venezianische Führungsschicht im 16. Jahrhundert ein aufwendiges, hoch differenziertes und sorgfältig durchdachtes Bildprogramm, das den Betrachtern die Grundlagen ihres politischen Selbstverständnisses vor Augen führte. Der Gemäldezyklus zeigt zentrale Ereignisse der venezianischen Geschichte, vor allem aber den allegorischen „Triumph Venedigs“ als Garant für Frieden. Der Referent arbeitete anhand einer intensiven Bildanalyse die Grundlagen heraus, auf denen diese Friedensordnung nach Ansicht der venezianischen Politiker beruhte.

Friedensutopien waren in der Frühen Neuzeit eine wichtige Textgattung, welche die Theoriebildung auf dem Gebiet der Friedenskonzeptionen vorantrieb. Exemplarisch stellte GUIDO BRAUN (Rom) die Utopie „Der Neue Kineas“ („Le Nouveau Cynée“, 1623) vor, ein Werk des Franzosen Éméric Crucé (ca. 1590–1648), der am Collège Cardinal Lemoine in Paris Rhetorik lehrte. Die utopische Schrift aus der Frühzeit des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648), deren Titel auf den antiken Fürstenberater Kineas anspielt, entwickelte die Idee einer Gesandtenversammlung europäischer sowie außereuropäischer Mächte, deren Aufgabe es war, internationale Konflikte frühzeitig auf dem Wege gütlicher Einigungs- und Schiedsverfahren zu schlichten. Ungewöhnlich am Vorschlag Crucés war neben der grundsätzlichen Idee zur Einrichtung einer supranationalen Generalversammlung der Botschafter vor allem auch die Einbeziehung nichteuropäischer und nichtchristlicher Mächte. Guido Braun bewertete den Text „als ein wegweisendes Dokument neuzeitlichen Friedensdenkens“. Auch wenn es zu weit führe, den Autor zu einem Vordenker des Völkerbundes und der UNO zu machen, wie es in der Literatur bisweilen geschieht, so habe Crucé doch mit seiner Konzeption eines Friedens, der verschiedene Kontinente, Konfessionen, Religionen und Kulturen umgreifen sollte, ein umfassendes Ordnungsmodell entworfen, dessen Orientierungsfunktion weit über seinen zeitgenössischen Entstehungskontext hinausweise.

In ihrem methodisch ausgerichteten Vortrag zu Friedensordnungen im Internet thematisierte DOROTHEE GOETZE (Bonn) zunächst die besonderen Herausforderungen, vor welche die schulische Arbeit mit Quellen zu Friedensordnungen im Internet Lehrende und Lernende stellt. Dabei schloss sie einerseits an kompetenzorientierte Lernzielformulierungen an und zeigte andererseits auf, mit welchen methodischen Mitteln eine Auswertung und Kritik von Internetquellen erfolgen kann. Anschließend stellte die Referentin Internetportale vor, die für Lehrkräfte auf Materialsuche hilfreich sein könnten. Besonders viel Raum gab sie dem Angebot des Instituts für Europäische Geschichte (IEG), das mit seinem „Atlas Europa“ und einer Datenbank zu Friedensverträgen in der Vormoderne viel Potenzial für die Unterrichtsplanung bietet.

Den Abschluss des ersten Veranstaltungstages bildete ein Beitrag aus der museumspädagogischen Abteilung des Bonner „Hauses der Geschichte“. Nachdem KATRIN WINTER (Bonn) in die pädagogischen Angebote des Museums eingeführt hatte, konnten sich die Teilnehmer einem speziell ausgerichteten Rundgang durch das Haus anschließen und dabei zwischen zwei Schwerpunkten wählen: „Deutschland im Ost-West-Konflikt/Kalten Krieg“ und „Europäische Einigung“. Die Rundgänge boten jeweils Gelegenheit, das friedensdidaktische Potenzial des Museums an einem konkreten Thema zu erkunden und Möglichkeiten einer Nutzbarmachung für den Geschichtsunterricht zu reflektieren.

Zu Beginn des zweiten Tagungsabschnitts präsentierte FLORIAN KERSCHBAUMER (Klagenfurt) neue Forschungsperspektiven auf den Wiener Kongress von 1814/15. Kerschbaumer analysierte, wie der Wiener Kongress zur Etablierung eines internationalen Friedens- und Konfliktmanagementsystems im Europa der postnapoleonischen Ära beigetragen habe. Er berichtete über innovative Perspektiven der neueren Forschung auf die Festkultur in der österreichischen Haupt- und Residenzstadt, die im kollektiven Gedächtnis so präsent ist, und beleuchtete auf dieser Grundlage kritisch das bekannte Bonmot des „tanzenden Kongresses“, der in der Sache nicht vorankam. Überdies beschrieb Kerschbaumer den Wiener Kongress am Beispiel der Aktivitäten, welche die europäische Abolitionismus-Bewegung auf dem Kongress entfaltete, als eine politische Plattform, die nicht allein der „großen“ Mächtepolitik zur Verfügung stand, sondern auch „zivilgesellschaftlichen“ Akteuren, welche die Zusammenkunft der europäischen Mächte für ihre Zwecke nutzen wollten.

Im zweiten Vortrag der Sektion erörterte der Geschichtsdidaktiker PETER GEISS (Bonn) am Beispiel der Versailler Friedensordnung von 1919 die Frage, wie das Konzept des Selbstbestimmungsrechts der Völker produktiv im Geschichtsunterricht behandelt werden könne. Insbesondere plädierte Geiss dafür, dieses Konzept aufgrund seiner in der neueren Forschung wieder verstärkt betonten inhärenten Problematik im Geschichtsunterricht nicht einfach unhinterfragt hinzunehmen. Er schlug vor, bei der Thematisierung des Selbstbestimmungsrechtes mit Quellen aus unterschiedlichen Ländern und Perspektiven zu arbeiten, um den ausschließlichen Fokus auf eine Sichtweise zu vermeiden, wie es derzeit in manchen deutschen Geschichtsbüchern mit der Opferperspektive nach dem Ersten Weltkrieg der Fall sei. Eine multiperspektive Betrachtung des Selbstbestimmungsrechts böte sich besonders bei einer Unterrichtsgestaltung als problemorientierter diachroner Längsschnitt an, der deutlich macht, wie dieses Konzept Geschichte und politisches Denken des 20. Jahrhunderts prägte.

Die Sektion wurde abgeschlossen von JOACHIM SCHOLTYSECK (Bonn), der zum Thema „Ost-West-Konflikt und Friedenssicherung in einer atomar bedrohten Welt“ referierte und das Tagungsthema auf die Nachkriegszeit bis zur Öffnung des „Eisernen Vorhangs“ um 1990 projizierte. Dabei charakterisierte er die Konstellation des beginnenden Ost-West-Konflikts nicht als eine „Friedens-“, sondern als eine „Kriegsordnung“, in der er den Vereinigten Staaten von Amerika im Gegensatz zu der in ihrem Machtbereich äußerst restriktiv vorgehenden Sowjetunion den Charakter eines „empire by invitation“ zuschrieb.

Die abschließende Sektion der Tagung führte die vergleichende Betrachtung von 1989/90 in die Gegenwart fort. DOMINIK GEPPERT (Bonn) konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die europäische Staatenordnung seit 1989/90. Geppert umriss zunächst die tragenden Säulen der Ordnung von 1989/90, insbesondere die Osterweiterung der Europäischen Union und der NATO sowie die Vertiefung der europäischen Integration durch die Vollendung des europäischen Binnenmarkts, die Einführung einer europäischen Einheitswährung und die Abschaffung der Grenzkontrollen im Schengener Abkommen. Anschließend analysierte er vier mögliche Bruchlinien der dritten europäischen Nachkriegsordnung: (1) Konstruktionsfehler der Gemeinschaftswährung, (2) die ungelöste Frage von Hegemonie und Gleichgewicht, (3) das schwierige Verhältnis von Vertiefung, Erweiterung und Demokratie und (4) die Rolle der Flügelmächte des Kalten Krieges.

THOMAS FREIBERGER (Bonn) nahm im letzten Referat der Tagung moderne Strategien der Friedenssicherung durch die UNO in den Blick. Nach einer Einführung in historische und normative Probleme der Friedenssicherung im Rahmen der UNO zeigte er verschiedene Arten von Friedenssicherung durch die UNO auf und verdeutlichte, wie sich deren Strategien im Laufe ihres Bestehens verändert und dem Wandel von Staatenwelt und Kriegsführung angepasst haben. Abschließend präsentierte er zwei Fallbeispiele aus verschiedenen Phasen der Entwicklung von UN-Friedensoperationen: (1) die erste bewaffnete Friedensmission der UNO, die als Reaktion auf die Suezkrise geschaffen wurde und den Frieden zwischen Israel und Ägypten wahren sollte; (2) die gescheiterte UNO-Friedensmission im Kongo in den 1960er-Jahren.

Die Fortbildung und Tagung ließ in den Sektionsabschlussgesprächen sowie in einem ausführlichen Schlussplenum breiten Raum für Plenardiskussionen sowohl mit fachwissenschaftlichen als auch mit fachdidaktischem Bezug. Im Zentrum des Dialogs zwischen Historikern, Didaktikern und Praktikern stand dabei immer wieder die konkrete Übertragbarkeit der Inhalte und Anregungen auf die schulische Praxis.

Konferenzübersicht:

Hans-Walter Hütter (Präsident der Stiftung Haus der Geschichte, Bonn), Peter Geiss (Institut für Geschichtswissenschaft, Universität Bonn), Peter Arnold Heuser (Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn): Begrüßung und Einführung

Bärbel Kuhn (Historisches Seminar, Universität Siegen): Ordnungen des Friedens im Geschichtsunterricht

Maria-Elisabeth Brunert (Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn): Der Westfälische Frieden 1648 – eine Friedensordnung für das Reich und Europa

Peter Arnold Heuser (Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn): Vom Augsburger Religionsfrieden (1555) zur konfessionellen Friedensordnung des Westfälischen Friedens

Henning Sievert (Asien-Orient-Institut, Universität Zürich): Religiöse Pluralität im Osmanischen Reich (15.-20. Jahrhundert)

Arne Karsten (Historisches Seminar, Universität Wuppertal): Friedensordnungen in der Ikonographie

Guido Braun (Deutsches Historisches Institut, Rom): Friedensutopien in der Frühen Neuzeit

Dorothée Goethe (Zentrum für Historische Friedensforschung der Universität Bonn): Frieden im WWW. Internetquellen zu Friedensordnungen

Karin Winter (Haus der Geschichte, Bonn): Die Dauerausstellung des Hauses der Geschichte und ihr friedensdidaktisches Potenzial

Florian Kerschbaumer (Alpen-Adria-Universität, Klagenfurt): „Im Drei-Viertel-Takt zur Neuordnung Europas?“ Neue Perspektiven auf den Wiener Kongress 1814/15

Peter Geiss (Institut für Geschichtswissenschaft, Bonn): Das Selbstbestimmungsrecht der Völker und seine Grenzen: Die Versailler Friedensordnung von 1919

Joachim Scholtyseck (Institut für Geschichtswissenschaft, Bonn): Ost-West- Konflikt und Friedenssicherung in einer atomar bedrohten Welt

Dominik Geppert (Institut für Geschichtswissenschaft, Bonn): Die internationale Ordnung seit 1989/90

Thomas Freiberger (Institut für Geschichtswissenschaft, Bonn): Friedenssicherung im Rahmen der UNO

Guido Braun (Deutsches Historisches Institut, Rom): Schlussdiskussion