Institutionen revolutionärer Macht in den europäischen Revolutionen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Institutionen revolutionärer Macht in den europäischen Revolutionen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Organisatoren
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Ort
Eichstätt
Land
Deutschland
Vom - Bis
26.02.2015 - 27.02.2015
Url der Konferenzwebsite
Von
Philipp Hartmann / Gerhard Trautmannsberger, Geschichts- und gesellschaftswissenschaftliche Fakultät, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Im Februar 2015 fand in Eichstätt eine Konferenz zu den "Institutionen revolutionärer Macht in den europäischen Revolutionen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts" statt. Den Auftakt zur Sektion „Vorläufer“ machte GUIDO BRAUN (Rom) mit seinem Vortrag zum Wohlfahrtsausschuss in der Französischen Revolution. Dieser stelle eine Institution mit legislativen und administrativen Kompetenzen dar, deren Konzeption auf die Verteidigung der Revolution gegen äußere und innere Feinde abzielte. Sein rigides Vorgehen gegen innere und äußere Gegner endete 1794 im großen Terror, wodurch dem Wohlfahrtsausschuss die Grundlage entzogen wurde. Letztlich wandelte sich der Wohlfahrtsausschuss von einem Kontrollorgan zu einer Regierung, die als Exekutivorgan die Außenpolitik bestimmte und in der Legislative die Befugnis zur Gesetzesinitiative innehatte, zumal als einziges Komitee auf allen Ebenen der Gesetzgebung. Braun zog hier das Fazit, dass der Wohlfahrtsausschuss als Institution revolutionärer Macht angesichts einer sich zuspitzenden inneren und äußeren Bedrohungslage mit umfangreichen Kompetenzen ausgestattet wurde.

Der anschließende Vortrag von WALTHER L. BERNECKER (Erlangen) mit dem Titel „Die Junta Central Gubernativa del Reino: eine fragile und limitierte Exekutive zu Beginn des spanischen Konstitutionalismus“ sollte den erweiterten Blickwinkel der Tagung aufzeigen. Hier bewegte sich Herr Bernecker im Zeitraum zwischen den bourbonischen Herrschaften Karls IV. und Ferdinands VII. in den Jahren 1808-1814. In Ermangelung einer zentralen Regierung bildeten sich allerorts Juntas, um den Kampf gegen Bonaparte zu organisieren und es entstand der Wunsch nach einer zentralen Junta im September 1808 als eine Art neue nationale Regierung, zusammengesetzt aus Mitgliedern der Provinzial-Juntas. Schnell entwickelte sie sich zur richtigen Regierung, die exekutive Gewalt für sich reklamierte, dies durchaus aber in Konkurrenz zu den regionalen Juntas, die teilweise parallel bestehen blieben.

IOANNIS ZELEPOS (München) beschäftigte sich mit den Aufstandsregierungen im griechischen Unabhängigkeitskrieg von 1821. Ausgehend nicht von Griechenland selbst, sondern von Moldau, seien im März 1821 die ersten Aufstände ausgebrochen, primär als Revolte der Christen gegen die osmanische Herrschaft. Kennzeichnend war vor allem eine starke Heterogenität der Aufstandsgebiete, insbesondere zwischen Festland und Inseln. Neben einer vorläufigen Zentralregierung des Aufstandes, die seit 1822 bestand, existierten noch jahrelang regionale Regierungen weiter. So wurde neben der Exekutive auch ein Parlament eingerichtet, dessen Kernkompetenzen die Gesetzgebung und das Budgetrecht darstellten. Daraufhin wurde zur Ergänzung der ersten Verfassung ein Jahr später das „Gesetz von Epidauros“ geschaffen, das das Parlament gegenüber der Exekutive deutlich stärkte und mitunter das absolute Vetorecht derselben kippte.

Danach referierte JENS SPÄTH (Saarbrücken) über die Exekutive der Revolution in den beiden Sizilien, die nach seiner Einschätzung bisher ein Forschungsdesiderat darstellt. Am 6. Juli 1820 begann im Königreich beider Sizilien das konstitutionelle Zeitalter. Am Ende kann es kaum verwundern, dass das Parlament bereits im März 1821 zum letzten Mal tagte. Schuld sei am Ende die sich als hinterhältig herausstellende Haltung des Monarchen wie auch das Eingreifen der europäischen Mächte gewesen.

STEFAN GRÜNER (Eichstätt / Erlangen) widmete sich den Ereignissen in Frankreich unter der Fragestellung „Instrument einer eingehegten Revolution oder neue Commune? Die provisorische Regierung von 1830 in Frankreich“. In seinem Vortrag zeichnete Grüner die problematische Lage der jungen Regierung nach der Julirevolte 1830, die in der Forschung indes kaum eine Rollte zu spielen scheint. Ausgangspunkt war hier ein politischer Schlagabtausch zwischen Parlament und König. Schnell war klar, dass eine provisorische Regierung vonnöten war, um das entstandene Machtvakuum zu schließen, wenn auch gerade der Regierungsbegriff aus der negativen Erfahrung von 1789 heraus vermieden werden sollte. So wurde die Commission Municipale geschaffen. Ohne Lafayette als Helden zweier Revolutionen allerdings wäre schlussendlich auch der erneute Übergang zur Monarchie nicht so problemlos verlaufen. Am Ende seines Vortrags wies Grüner darauf hin, dass es vor allem das Zusammenspiel aus einer ausbleibenden republikanischen Lösung und der symbolträchtigen Traditionslinie eines Lafayette und Louis-Philippe war, das wichtiger noch war als alle Aushandlungsprozesse und damit die gemäßigte Revolution wieder in monarchische Bahnen zu lenken vermochte.

Als nächstes sollte der Blick zum direkten Nachbarn Frankreichs wandern. JOHANNES KOLL (Wien) widmete sich der „Provisorischen Regierung in Belgien 1830 / 31: Nationale Unabhängigkeit und liberale Staatsgründung“. Die provisorische Regierung, die sich nach dem Ausbruch der Revolution im August 1830 in Brüssel gegründet hatte, sollte vor allem das Land in die Unabhängigkeit vom Königreich der Vereinigten Niederlande führen. Sah es anfangs noch danach aus, als begnüge man sich mit etwaigen Reservatsrechten innerhalb der alten niederländischen Oberhoheit, trat spätestens die am 11. September ins Leben gerufene Commission administrative (später offiziell Gouvernement Provisoire) an, um die niederländische Armee aus Brüssel zurückzuschlagen. Am Ende dieses Prozesses standen eine im Februar des Folgejahres erlassene Verfassung und die Einsetzung König Leopolds I., der die Macht von der provisorischen Regierung übernahm. Man habe es also mit dem Beispiel einer sehr ruhigen Revolution zu tun, die im Gegensatz zu vielen anderen planmäßig abgelaufen sei.

ARMIN OWZARS (Paris) Augenmerk lag auf „Frankreich 1848: Eine Provisorische Regierung zwischen Republik, Monarchie und Bonapartismus“. Die Februarrevolution von 1848 bot vielfach den Ausgangspunkt für die folgenden europäischen Erhebungen. Dennoch spiele sie heute im kollektiven Gedächtnis Frankreichs keine Rolle mehr, vor allem ihres unvollendeten Charakters wegen. Meist werde die Alleinschuld an ihrem Scheitern in der Exekutive vermutet. Gerade mit der neu gegründeten Exekutiv-Kommission, die nach dem 9. Mai die Führung übernahm, setzte sich dieser Mitte-Rechts-Trend fort, der schließlich in der Bestellung des Kriegsministers Cavaignac zum Diktator mündete, der seine Vollmachten nach Zerschlagung der Aufstände immerhin anstandslos an die Nationalversammlung zurückgab, im Gegenzug jedoch gebeten wurde, die Regierungsgeschäfte vorerst kommissarisch zu leiten. Trotz der fortschrittlichen strikten Gewaltenteilung der provisorischen neuen Verwaltung mit einem präsidialen Wahlrecht gebe es laut Owzar auch heute noch die Deutung, die Verfassung habe zwangsläufig scheitern müssen.

TIBOR FRANK (Budapest) rückte den Blick auf die andere Seite Europas mit Einblicken in den „ungarischen Landesverteidigungsausschuss zwischen Revolution und nationaler Selbstbehauptung“. Die ungarische Revolution 1848/49 brach aus zwei Gründen aus. Zum einen zielte sie auf die Selbstbestimmung und Souveränität gegenüber der Habsburger Monarchie, zum anderen auf die Umwandlung der ungarischen Gesellschaft in eine bürgerliche. Dies führte zu einem zwangsläufigen ständigen Kampf gegen die Macht des Hauses Habsburg und in diesem Zusammenhang zu häufigen revolutionären Aufständen, an deren Ende der Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 stehen sollte, der eine verfassungsmäßige Unabhängigkeit für Ungarn garantierte. Kossuth wurde zum Gouverneur gewählt. Vorher war er bereits an der Spitze des Landesverteidigungsausschusses gestanden und ein Vordenker des ungarischen Vormärz gewesen. Ohne diese Persönlichkeit sei ein kühnes Vorgehen der ungarischen Revolution gar nicht erst denkbar.

LOTHAR HÖBELT (Wien) knüpfte mit seinem Vortrag über „Böhmen: Eine Revolutionsregierung im Dienste der Monarchie?“ an den Vortrag von Frank an. „Wien ist nicht Paris“: Gerade die nationale Komponente der 1848er-Revolution sei in Österreich wesentlich diffiziler ausgeprägt gewesen als anderswo, was vor allem dem Charakter des Vielvölkerstaates geschuldet blieb. Zeitlebens blieb das Kaiserreich Österreich ob seiner vielleicht allzu raschen Gründung im Gehege mit Napoleon eine Art Kopfgeburt, die niemand wirklich als seines annahm. Die Revolution verlief aber noch recht sanft. In Böhmen war die Lage zu diesem Zeitpunkt recht ruhig, es gab keine Kämpfe. Alles in allem habe der verantwortliche Regierungsrat als Revolutionsregierung keine gute Figur gemacht, so meint Höbelt, und blieb eher eine virtuelle, denn eine tatsächliche Einrichtung.

THOMAS KROLL (Jena) beschäftigte sich mit der „Revolutionären Regierung und republikanischem Experiment im Kirchenstaat 1848/49“. Hierbei handelt es sich schon fast um Lokalgeschichte, wie er betonte. Im Zentrum des Vortrages sollte die Römische Republik stehen. Kroll wies darauf hin, dass die Republik eine realistische Chance gehabt hätte, wäre die internationale Situation günstiger gewesen. In Rom selbst habe es durchaus eine breite Unterstützung für den demokratischen Versuch gegeben. Schließlich hatten es die Hegemonialmächte so leicht zu intervenieren, da der Versuch in Rom eine Nachwehe der europäischen Revolutionswelle darstellte, die andernorts in der Regel schon niedergeschlagen war.

THOMAS STOCKINGER (Wien) leitete die letzte Sektion ein, mit seinem Vortrag: „Die Provisorische Zentralgewalt für Deutschland: eine Institution revolutionärer Macht?“. An sich war die Vorstellungswelt des neuen Reichsverwesers recht diffus. An die Spielregeln republikanischer Mehrheitsbeschlüsse hielt er sich zwar, gab aber keinerlei Veranlassung, ihn für fortschrittlich oder gar links zu halten. Nach einigem Hin und Her, was das geplante Eingreifen in einzelstaatliche Angelegenheiten anbetraf, suchte Heinrich von Gagern als Ministerpräsident ab Dezember 1848 durchaus den Ausgleich mit denselben. Interessanterweise nutzte man weder das Wort „Revolution“, noch wagte man den Rückbezug auf die Märzrevolution. Die Zentralgewalt wollte auf gar keinen Fall revolutionär sein, ihr Handeln war es aber teilweise und wurde von den Gegnern in jedem Fall so gesehen.

Anschließend brachte FRANK MÖLLER (Greifswald) seine Überlegungen zu „Schleswig-Holstein: eine Revolutionsregierung im Dienste nationaler Selbstbehauptung“ zu Gehör. An diesem Beispiel lasse sich zeigen, dass es auch vergleichsweise lange Revolutionsregierungen gab, denn diese war bis etwa 1850 im Amt. Der Ausbruch der Revolution in Schleswig und Holstein lag begründet in der energischen revolutionären Entwicklung in Dänemark. Gegen diese Entwicklung wollte man sich zur Wehr setzen. Am 15. September 1848 konnte eine Verfassung beschlossen werden. Schleswig-Holstein wurde zur konstitutionellen Monarchie erklärt. Symbolisch gliederte man sich dabei Deutschland an. Nach erneutem Konflikt und Waffenstillstand forderte schließlich der dänische König seine Krone wieder und die Regierung in Kiel wurde 1851 von Bundeskommissaren abgewickelt.

Der schriftlich eingereichte Beitrag von FRANK ENGEHAUSEN (Heidelberg) „Die badische Revolutionsregierung in der Reichsverfassungskampagne“ wurde vorgetragen. Eigentlich sei „Reichsverfassungskampagne“ von Anfang an ein unpassender Begriff für Baden, da hier kein Fürst zur Anerkennung der Verfassung gezwungen werden musste. Dagegen wurde die Uneinigkeit der badischen Radikalen und Demokraten offenbar. So zog man sich auf das Gebiet der badischen Innenpolitik zurück. Die bestehende Regierung wurde am 14. Mai 1849 für abgesetzt erklärt. An ihrer statt übernahm die Exekutivkommission des Landesausschusses die Amtsgeschäfte. Erste militärische Rückschläge und die fehlende Unterstützung durch den hessischen Nachbarn bremsten die Radikalen aber aus und bestärkten eher die gemäßigten Kräfte.

Zu Beginn seines Vortrages richtete JONAS FLÖTER (Leipzig) unter dem Titel „Die Revolutionsregierungen in Sachsen 1848 / 49: zwei von der nationalen Frage getriebene Ministerien“ den Blick auf die sächsischen Märzministerien, die während der Revolutionsjahre wie in den anderen Einzelstaaten des Deutschen Bundes auch etabliert wurden. Mit der Niederschlagung der Revolution in Österreich – ein Vorgang der eine beachtliche politische Symbolkraft entfesselt habe – habe der sächsische König die Phase des Märzministeriums endgültig beendet und das sogenannten Beamtenministerium unter Gustav Friedrich Held berufen. Held sei keineswegs ein Revolutionär gewesen, aber er habe sich im Verlauf seiner Tätigkeit als Reformer entpuppt. Anhand der Ministerialräte im Justiz- und Finanzministerium illustrierte der Referent, dass das Personal von der Zeit des Vormärzes bis zur nachrevolutionären Phase zu Beginn der 1850er-Jahre kaum ausgetauscht wurde.

MARKUS MEYER (Eichstätt) stellte einen Auszug aus seinem Dissertationsprojekt vor: „Die provisorische Regierung der Pfalz: gegen Bayern und für die Reichsverfassung?“. Die bayerische Reformgesetzgebung von 1848 sei lediglich aus Verlegenheit vollzogen und sei als eine Art Beruhigungsmittel gegen die liberalen Märzforderungen eingesetzt worden. Die königlich-bayerische Regierung habe gegenüber der Pfalz auf Zeit gespielt, worauf die Pfälzer mit einem Adressensturm geantwortet hätten. Die Vertreter der pfälzischen Bewegung hätten die Pfalz als reichsunmittelbar erklärt und dadurch ihre Separationsbestrebungen offen demonstriert.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Einführung
G. M. Müller / Karsten Ruppert (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)

SEKTION: Vorläufer
Moderation: Thomas Fischer (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)

Guido Braun (Deutsches Historisches Institut Rom), Der Wohlfahrtsausschuss in der Französischen Revolution

Walther L. Bernecker (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen), Die Junta Central Gubernativa del Reino: eine fragile und limitierte Exekutive zu Beginn des spanischen Konstitutionalismus

Ioannis Zelepos (Ludwig-Maximilians-Universität München), Die Aufstandsregierungen im Unabhängigkeitskrieg von 1821

Jens Späth (Saarbrücken), Alter Wein in neuen Schläuchen? Die Revolutionsregierungen im Königreich beider Siziliens 1820/21

Stefan Grüner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen), Instrument einer eingehegten Revolution oder neue Commune? Die provisorische Regierung von 1830 in Frankreich

Johannes Koll (Wirtschaftsuniversität Wien), Die Provisorische Regierung in Belgien 1830 / 31: Nationale Unabhängigkeit und liberale Staatsgründung

SEKTION: Hohe Zeit der Revolutionsregierungen Europa 1848 / 49
Moderation: Friedrich Kießling (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)

Armin Owzar (Université Sorbonne Nouvelle - Paris 3), Frankreich 1848: Eine Provisorische Regierung zwischen Republik, Monarchie und Bonapartismus

Tibor Frank (Eötvös-Loránd-Universität Budapest), Der ungarische Landesverteidigungsausschuss zwischen Revolution und nationaler Selbstbehauptung

Lothar Höbelt (Universität Wien), Böhmen: Eine Revolutionsregierung im Dienste der Monarchie?

Thomas Kroll (Friedrich-Schiller-Universität Jena), Revolutionäre Regierung und republikanisches Experiment im Kirchenstaat 1848/49

SEKTION: Die deutschen Revolutionen von 1848 / 49
Moderation: Leonid Luks (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)

Thomas Stockinger (Universität Wien), Die Provisorische Zentralgewalt für Deutschland: eine Institution revolutionärer Macht?

Frank Möller (Universität Greifswald), Schleswig-Holstein: eine Revolutionsregierung im Dienste nationaler Selbstbehauptung

Moderation: Markus Raasch (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)

Frank Engehausen (Universität Heidelberg), Die badische Revolutionsregierung in der Reichsverfassungskampagne

Markus Meyer (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt), Die provisorische Regierung der Pfalz: gegen Bayern und für die Reichsverfassung?

Jonas Flöter (Universität Leipzig), Die Revolutionsregierungen in Sachsen 1848/49: zwei von der nationalen Frage getriebene Ministerien


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