Universitätsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. 2. Nachwuchsworkshop der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte

Universitätsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. 2. Nachwuchsworkshop der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte

Organisatoren
Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte
Ort
München
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.07.2015 - 20.07.2015
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Von
Alexander Mayer, Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München

Am 19. und 20. Juli fand an der Ludwig-Maximilians-Universität München der zweite Nachwuchsworkshop der Gesellschaft für Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte statt. Wie bereits im vergangenen Jahr war der Call for Papers auf große Resonanz gestoßen und die thematische Vielfalt der Beiträge zeigte, dass die Universitätsgeschichte, jenseits einer rein institutionenorientierten Perspektive, viele Anknüpfungspunkte für innovative Fragestellungen und methodische Ansätze bietet. Die meisten teilnehmenden Nachwuchswissenschaftler befanden sich in der Promotionsphase, doch auch ein PostDoc-Projekt und die Ergebnisse einer Magisterarbeit wurden vorgestellt. Räumlich beschränkten sich die Beiträge nicht auf Deutschland und Österreich, sondern schlossen in transnationaler Perspektive auch Länder wie Chile oder die USA ein.

Das erste Panel eröffnete WIEBKE JENSEN (Göttingen) mit einem Vortrag zur Universität als „Rechtsraum“. Ausgehend von dem Befund, dass die akademische „außerordentliche“ Gerichtsbarkeit seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts und verstärkt nach 1848 in die Kritik kam, untersuchte Jensen die akademische Rechtsprechung exemplarisch am Fall der Universität Göttingen und griff dabei mit Alimentations- und Beleidigungsklagen Fälle heraus, die einen Vergleich mit der bürgerlichen Gerichtsbarkeit zulassen und in die sowohl akademische als auch nichtakademische Parteien verwickelt waren. Eine Benachteiligung der letzteren lässt sich dabei nicht feststellen. Zudem kam Jensen zu dem Schluss, dass in der Gerichtsbarkeit der Universität Göttingen ab 1821 Prinzipien der Organisation und des Verfahrens verwirklicht waren, die sich in der bürgerlichen Gerichtsbarkeit erst später durchsetzten. Andererseits hob sich die universitäre Gerichtsbarkeit durchaus von anderen Gerichtsbarkeiten ab, vor allem dadurch, dass ihr eine Erziehungs- und Fürsorgefunktion gegenüber den Studenten zugeschrieben wurde.

BASTIAN STOPPELKAMP (Wien) befasste sich in seinem Vortrag mit dem Finanzierungsmodell der österreichischen Universitäten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nicht die Entwürfe Wilhelm von Humboldts, die, wie die historische Forschung mittlerweile gezeigt hat, im 19. Jahrhundert keine breite Wirkung entfalteten, sondern die deutschen protestantischen Universitäten im Allgemeinen und besonders die Universität Göttingen, waren das Vorbild für die Thun-Hohensteinsche Reform, die nach der Revolution von 1848 eine Neuordnung der österreichischen Universitäten bezweckte. Zwei zentrale Prinzipien wurden dabei übernommen: die Lern- und Lehrfreiheit sowie die Kollegiengelder (anstelle eines allgemeinen Studiengelds). Auf diese Weise, so Stoppelkamp, entstand ein System, das Konkurrenz zwischen den Lehrenden erzeugte und ökonomische Anreize setzte. Spätere Versuche, dieses System durch die Streichung der Kollegiengelder abzuschaffen, scheiterten am Widerstand der Professoren und hatten erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts nach einer umfangreichen öffentlichen und parlamentarischen Debatte Erfolg.

Mit der Thun-Hohensteinschen Universitätsreform beschäftigte sich auch CHRISTOPH AICHNER (Innsbruck), indem er ihre Auswirkungen an der Universität Innsbruck in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts darstellte. Der Versuch, die österreichischen Universitäten durch Angleichung an das protestantische deutsche Modell konkurrenzfähig zu machen, traf in Innsbruck auf ein besonderes Spannungsfeld: Die Universität, der bisher eine Vermittlungsrolle zwischen italienischem und deutschem Kulturkreis zugeschrieben worden war, wurde zunehmend als deutsch definiert, was ebenso zu Konflikten führte, wie der Versuch, Innsbruck als führende katholische Universität für den deutschsprachigen Raum zu etablieren. Als Beispiele für derartige Konflikte, die durch die Reformen befeuert wurden, nannte Aichner die liberalen Proteste gegen eine Übertragung der Innsbrucker theologischen Fakultät an die Jesuiten und den Streit um eine italienische Juristenfakultät.

Im Vortrag von ADRIAN MITTER (Toronto) ging es ebenfalls um die Universität als Ort nationaler Konflikte. Diesem Thema näherte sich Mitter durch einen Vergleich der Universität Lemberg am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Technischen Hochschule Danzig in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Sowohl in Lemberg als auch in Danzig vertraten die Hochschulleitungen die Position der vorherrschenden polnischen bzw. deutschen Mehrheiten gegenüber den Forderungen der jeweiligen nationalen Minderheiten nach Gleichstellung und Lehrveranstaltungen in ihren Sprachen. Als entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Fällen machte Mitter die Rolle aus, die die Universität Lemberg bzw. die TH Danzig für die jeweiligen Minderheiten spielte. Während die ukrainischen Studenten in Lemberg eine große Bedeutung für die ukrainische Nationalbewegung hatten und für sie die Forderung einer eigenen Universität, wie sie andere Nationalitäten in Österreich-Ungarn bereits besaßen, sehr wichtig war, hatten die polnischen Studenten in der Freien Stadt Danzig kein besonderes Interesse an der Universität, da sie größtenteils nicht aus Danzig stammten und auch an anderen polnischen Universitäten hätten studieren können.

Zum Beginn des zweiten Panels stellte PHILIPP KRANZ (Wuppertal) sein Dissertationsprojekt vor, in dem er sich mit der Berufungspraxis in der Hochschulmathematik zur Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt. Berufungen fanden im „Dritten Reich“ in einem „berufungspolitischen Dreieck“ aus staatlichen Instanzen (Kultusministerien und das 1934 gegründete Reichswissenschaftsministerium), Partei und den Hochschulen statt. In die Zeit des Nationalsozialismus fallen 70 Berufungen auf mathematische Lehrstühle, von denen etwa ein Drittel auf Entlassungen jüdischer Wissenschaftler zurückgehen, die in der deutschen Hochschul-Mathematik bis 1933 eine wichtige Rolle gespielt hatten. Mit einer umfassenden Untersuchung aller Berufungsfälle von 1933 bis 1945 in diesem Fach möchte Kranz einen Beitrag zur detaillierten Erforschung der Berufungspraxis im Nationalsozialismus leisten und die Frage beantworten, welche Rolle wissenschaftliche Eignung und politische Einstellung im Verhältnis zueinander für Berufungen spielten.

Die folgenden drei Beiträge beschäftigten sich mit der Geschichte der Universität in der zweiten Hälfte des 20. und des beginnenden 21. Jahrhunderts. Zunächst referierte FABIAN WAßER (München) über die Rolle des Wettbewerbs im deutschen Hochschulsystem in den langen 1960er-Jahren. In dieser Zeit wurden zwar vor dem Hintergrund einer Diskussion über die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bildungs- und Wissenschaftssystems Vorschläge zu wettbewerbsorientierten Reformen des deutschen Hochschulsystems diskutiert, wie sie von Friedrich A. v. Hayek oder dem Vorsitzenden des Wissenschaftsrats und Bundeswissenschaftsminister Hans Leussink vertreten wurden. Doch blieben diese Diskussionen ohne praktische Folgen. Vielmehr wurden in den 1960ern sogar Wettbewerbselemente aus dem deutschen Hochschulsystem getilgt. Auch das neue Instrument der Forschungsförderung, die Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wurde bewusst so ausgestaltet, dass es möglichst keine Konkurrenz zwischen den Universitäten entfachen würde.

Auch ALEXANDER MAYER (München) beschäftigte sich mit der Bedeutung des Wettbewerbs im deutschen Hochschulsystem. Das wettbewerbsorientierte Handeln vieler Universitätspräsidenten und -rektoren seit den 1990er-Jahren lasse sich, so Mayer, nicht allein durch institutionelle Veränderungen wie die Machtverschiebung von den Gremien zu den Hochschulleitungen oder die Einführung von Wettbewerbsmodellen in der Finanzierung erklären. Vielmehr sei auf die Entstehung eines neuen „Paradigmas“ in der hochschulpolitischen Debatte zu verweisen, innerhalb dessen Universitäten als Organisationen in betriebswirtschaftlichem Sinn konzeptualisiert wurden und das sich im Laufe der 1990er als neuer Konsens unter Wissenschaftsfunktionären, Politikern und Funktionsträgern in den Hochschulleitungen etablierte. Universitätsinterne Konflikte, wie sie im Zuge der jüngsten Umgestaltungen der deutschen Hochschulen gehäuft auftraten, lassen sich auch als ein Aufeinanderprallen unvereinbarer Auffassungen von der Universität verstehen.

ELISABETH WESTPHAL (Wien) stellte in ihrem Vortrag wichtige Stationen der Entstehung einer europäischen Hochschulpolitik vor. An deren Anfang stand das europäische Mobilitätsprogramm ERASMUS, das seinerseits weitere Entwicklungen anstieß, die auf die Beseitigung von Anerkennungsproblemen abzielten. Der Besinnung auf eine gemeinsame Tradition der europäischen Universitäten diente die von einer Versammlung europäischer Rektoren 1988 unterzeichnete Magna Charta Universitatum. Besondere Aufmerksamkeit widmete Westphal dem Zustandekommen der Sorbonne- und der Bologna-Deklaration, wobei sie darauf aufmerksam machte, dass die vier Unterzeichnerstaaten der ersten Deklaration sehr unterschiedliche und stark durch nationale Gegebenheiten bestimmte Interessen hatten und dass die Inhalte dieser Dokumente in verschiedenen nationalen Kontexten unterschiedlich interpretiert wurden.

Die beiden ersten Vorträge des dritten Panels widmeten sich den studentischen Korporationen. GEORG KRIZMANICS (Madrid) stellte sein Promotionsprojekt zur Geschichte der deutschen Burschenschaften und Mädchenschaften in Chile von 1896 bis 2006 vor. Mit seiner Arbeit möchte Krizmanics zum Einen einen Beitrag zur Geschichte der deutsch-chilenischen Gemeinschaft liefern, da die Korporationen in diesem Kontext trotz der wichtigen Rolle, die einzelne Korporierte in dieser Gemeinschaft und in der chilenischen Politik spielten, bisher kaum betrachtet wurden. Zum Anderen geht es Krizmanics um eine Geschichte der Beziehungen zwischen den deutsch-chilenischen Korporationen und denen in Deutschland und Österreich im Sinne einer histoire croisée. Daneben sollen mit Blick auf die Beziehungen zwischen deutsch-chilenischen Burschenschaften und Mädchenschaften die Konstruktion von Geschlechterrollen in diesen Korporationen untersucht werden.

Aus der Perspektive der Netzwerkanalyse befasste sich ALEXANDER GRAF (Graz) mit akademischen Korporationen und nationalen Schutzvereinen in Österreich-Ungarn von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg. Die betont deutsch-nationalen Korporationen übten im Kontext der in den 1880er-Jahren aufkommenden Nationalitätenkonflikten im österreichisch-ungarischen Vielvölkerstaat eine besondere Attraktivität aus, wobei auch ein prononcierter Antisemitismus eine Rolle bei der Konkurrenz um Mitglieder spielte. Am Beispiel von Julius Silvester, der auch Beziehungen zu Georg von Schönerer unterhielt, zeigte Graf, wie sich durch Mehrfachmitgliedschaften einzelner Personen in Korporationen und Schutzvereinen Netzwerke ausbildeten, die später politisch wirksam werden konnten.

VERONIKA KELLER (München) untersucht in ihrer musikwissenschaftlichen Dissertation den Transfer von Musikern und Musikerinnen zwischen den USA und Deutschland von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis 1918. Als Beispiel stellte Keller in ihrem Vortrag das Berliner Klindworth-Scharwenka-Konservatorium vor, das insofern eine Besonderheit darstellte, als Studenten dort ihr ganzes Studium in englischer Sprache absolvieren konnten. Die Bedeutung der deutschen Musiktradition für die Ausbildung US-amerikanischer MusikerInnen wird auch an der Außenstelle deutlich, die der Musiklehrer Scharwenka in New York City gründete und die sich als „German Conservatory“ präsentierte. Der Verweis darauf, dass deutsche Lehrer den Unterricht erteilten und sich die Inhalte an den Lehrplänen deutscher Konservatorien orientierten, spielte in der Werbung von Konservatorien in den USA eine wichtige Rolle.

Der Rolle von Universitäten in der Kulturdiplomatie der Weimarer Republik widmete sich der Vortrag von ELISABETH PILLER (Trondheim) anhand des Beispiels des Junior Year in Munich, eines deutsch-amerikanischen Austauschprogramms an der Universität München. In seiner Konzentration auf die USA einerseits und den akademischen Bereich andererseits war das Junior Year in Munich durchaus repräsentativ für die Kulturdiplomatie der Weimarer Republik, da der öffentlichen Meinung in den USA eine wichtige Rolle im Reparationsstreit zugeschrieben wurde und das Renommee der deutschen Universitäten als „letzter Aktivposten“ des Deutschen Reiches galt. An den deutschen Universitäten überwog jedoch in den ersten Jahren nach dem Krieg eine Abneigung gegen internationale Beziehungspflege. Dies änderte sich, als die Universitäten begannen, internationale Beziehungen als Vermarktungsstrategien im eigenen Interesse zu begreifen.

Im Anschluss daran stellte SVEN SCHULTZE (Berlin) sein wissenschaftsgeschichtliches PostDoc-Projekt vor, das sich mit der Ausdifferenzierung des Systems der Wissenschaften in Natur- und Geisteswissenschaften in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts befasst. Obwohl verschiedene Befunde nahelegen, dass bereits um 1800 eine Veränderung des Wissenschaftsverständnisses in Europa eingesetzt hat, ist dieser Prozess bisher nicht im Detail erforscht. Schulze möchte dem in einer vergleichenden Studie zur Klassifikation der Wissenschaften und zur institutionellen Gliederung von Hochschulen und Akademien in Preußen und Frankreich nachgehen, wobei auch den jeweiligen staatlichen Interessen an bestimmten Wissenschaftsbereichen und der Einflussnahme durch den Staat besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden soll.

Der Beitrag von SELMA HAUPT (Wuppertal) zum Thema „Bildung als das Allgemeine und Universität als das Ganze. Zum Verhältnis von Bildungs- und Universitätsidee in den Rektoratsreden des Deutschen Kaiserreichs“ musste leider entfallen, da die Referentin gezwungen war, ihre Teilnahme abzusagen.

Das vierte Panel des Workshops beschloss der Vortrag von HENNING ROHRMANN (Rostock) über die „Pädagogisierung“ der Hochschulen in der DDR während der Ulbricht-Ära. Rohrmann beleuchtete die Versuche, den Marxismus-Leninismus im Studium zu verankern, die auf verschiedene Probleme stießen, wie die schwierige Umsetzbarkeit in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern und die Ablehnung durch Fachwissenschaftler, die sich auf ein Humboldt’sches Bildungsverständnis beriefen. Gegen Ende der 1950er-Jahre lässt sich ein Paradigmenwechsel feststellen, insofern die persönliche Vorbildfunktion und Überzeugungskraft der Dozenten als nicht mehr ausreichend erachtet wurden und sich eine Hochschulpädagogik etablierte, die auf eine kontrollierte und an festgelegten Inhalten orientierte Erziehung abzielte, deren Erfolge an konformem Verhalten überprüfbar sein sollten.

Obwohl die Beiträge des Workshops sowohl das 19. als auch das 20. Jahrhundert abdeckten, kristallisierten sich in der Zusammenschau fruchtbare Zugangsweisen zum Forschungsgegenstand Universität heraus, wie auch die Potenziale einer zeitgemäßen Universitätsgeschichte deutlich wurden. So kann es sich zum Beispiel als fruchtbar erweisen, Hochschulen als Handlungsraum in den Blick zu nehmen, in dem unterschiedliche Akteure versuchen, ihre Interessen durchzusetzen, wie Charlotte Lerg (München) bemerkte, die den Workshop gemeinsam mit Christoph Ellßel und Fabian Waßer (beide München) organisiert hatte. Auch Christoph Ellßel stellte fest, dass Universitäten in verschiedenen Kontexten mit hohen externen Erwartungen hinsichtlich ihrer Rolle als „Multiplikatorenschulen“ zu politischen und weltanschaulichen Zwecken beladen wurden. Mehrere Beiträge zeigten zudem, wie Universitäten zum Spielfeld nationaler und konfessioneller Gegensätze werden konnten. Anklang bei den Teilnehmern fand auch das Format des Workshops, das eine hervorragende Möglichkeit bot, sich mit anderen Nachwuchswissenschaftlern, die zu Themen der Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte forschen, zu vernetzen.

Konferenzüberblick:

Panel 1

Wiebke Jensen (Göttingen): Universität als ,Rechtsraum‘ – Das akademische Gericht der Universität Göttingen im 19. Jahrhundert.

Bastian Stoppelkamp (Wien): War Humboldt ein Kapitalist? Über den Zusammenhang von Ökonomie und Autonomie in der österreichischen Hochschulgeschichte des mittleren und späten 19. Jh.

Christoph Aichner (Innsbruck): Die Thun-Hohensteinsche Universitätsreform an der Universität Innsbruck und deren Folgen

Adrian Mitter (Toronto): Vom Elfenbeinturm zur nationalen Festung. Die Hochschulen Lemberg und Danzig als Schauplätze nat. Konflikte

Panel 2

Philipp Kranz (Wuppertal): Berufungspraxis in der Hochschulmathematik im Nationalsozialismus

Fabian Waßer (München): Wettbewerb im deutschen Hochschulsystem in den langen 1960er Jahren

Alexander Mayer (München): Deutsche Universitäten im Wettbewerb. 1980-2012

Elisabeth Westphal (Wien): Europäische hochschulische Entwicklung in der zweiten Hälfte des 20. Jh.

Panel 3

Georg Krizmanics (Madrid): Burschenschaften und Mädchenschaften in Chile zwischen 1896 und 2006: Transnationale Akteure?

Alexander Graf (Graz): Zwischen Hörsaal und ,Sprachgrenze.‘ Akademische Korporationen und nationale Schutzvereine in Österreich-Ungarn vor dem Ersten Weltkrieg

Veronika Keller (München): Musik(er)transfer zwischen Deutschland und Amerika

Elisabeth Piller (Trondheim): Das ,Junior Year in Munich.‘ Weimarer Kulturdiplomatie, die Universität München und transatlantische Beziehungen (1923-1933)

Panel 4

Sven Schultze (Berlin): Die Herausbildung von Geistes- und Naturwissenschaften im Spannungsfeld zwischen wiss. Wandel und polit. Interessen. Ein preußisch-frz. Vergleich (1800-1850)

Selma Haupt (Wuppertal): Bildung als das Allgemeine und Universität als das Ganze. Zum Verhältnis von Bildungs- und Universitätsidee in den Rektoratsreden des Deutschen Kaiserreichs

Henning Rohrmann (Rostock): Forschung, Lehre, Menschenformung. Studien zur Pädagogisierung der Universität Rostock in der Ulbricht-Ära.


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