Akademische Ehrungen: Zeitgeschichte und Rechtswissenschaften in Diskussion

Akademische Ehrungen: Zeitgeschichte und Rechtswissenschaften in Diskussion

Organisatoren
Alexander Pinwinkler, Universität Salzburg; Johannes Koll, Universität Wien
Ort
Salzburg
Land
Austria
Vom - Bis
18.11.2016 - 19.11.2016
Url der Konferenzwebsite
Von
Verena Höller / Raphael Steiner, Universität Salzburg

„Unter Braungänsen“ – so titelte die „Süddeutsche Zeitung“ vom 17. Dezember 2015 in Anspielung auf die nationalsozialistische Vergangenheit des Nobelpreisträgers Konrad Lorenz einen Artikel zur Aberkennung der 1983 verliehenen Ehrendoktorwürde an den Verhaltensforscher durch die Universität Salzburg. In den thematisch einführenden Worten der Tagungsleiter ALEXANDER PINWINKLER (Salzburg) und JOHANNES KOLL (Wien) wurde auf die enorme mediale Reaktion zum „Fall Lorenz“ verwiesen. Besonders die Debatte um Lorenz offenbarte, dass im Bereich der akademischen Ehrungspolitik und im gegenwärtigen Umgang mit mehr oder minder NS-belasteten Geehrten großer Diskussionsbedarf bzw. die Notwendigkeit einer genaueren wissenschaftlichen Verortung besteht. Die beiden Organisatoren verwiesen auf die Einbettung der akademischen Ehrungspolitik in den breiteren Kontext der öffentlichen Erinnerungs- und Geschichtskultur und auf die Notwendigkeit einer umfassenderen Betrachtungsweise über die bloße Aberkennung von Ehrenwürden hinaus. Vor diesem Hintergrund luden die Veranstalter unter dem Titel „Akademische Ehrungen: Zeitgeschichte und Rechtswissenschaften in Diskussion“ am 18. und 19. November 2016 Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Rechts- sowie Geschichtswissenschaften zur Tagung des Fachbereichs Geschichte der Universität Salzburg ein. Die Konferenz ging über einzelne Fallbeispiele hinaus, versuchte also rechtliche Rahmenbedingungen sowie Muster und Verlaufsformen erinnerungsgeschichtlicher Diskurse und Praktiken an und im Umfeld von Universitäten festzumachen.

Das erste Panel der Tagung widmete sich den zentralen juristischen Aspekten der Aberkennung akademischer Ehrungen. Der Umgang mit belasteten Geehrten an anderen Universitätsstandorten wurde in einem zweiten Panel erörtert. Der dritte und abschließende Block am 19. November widmete sich der wissenschaftsgeschichtlichen Einordnung von Konrad Lorenz.

KARL STÖGER (Graz) eröffnete den rechtswissenschaftlichen Block mit der Einordnung akademischer Ehrungen und Widerrufe in Österreich in den allgemeinen Rechtskomplex. Stöger verwies auf die Autonomie vieler Institutionen des postsekundären Bildungssektors bei allen Ehrungen, wodurch von jeweils unterschiedlichen Rechtsgrundlagen auszugehen sei. Somit basieren diesbezügliche Regelungen auf den jeweiligen Satzungen der Institutionen und sind daher den Ausführungen Stögers zufolge dem privatrechtlichen Sektor zuzuordnen. Gemein ist diesen Satzungsbestimmungen die Ehrungsvergabe aufgrund von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen. Die konkreten Regelungen zur Verleihung wie jene zum Widerruf sind jedoch je nach Universität unterschiedlich. Als wesentliche Gründe eines Widerrufs können „unwürdiges Verhalten nach erfolgter Ehrung“ und/oder „Erschleichung“ festgehalten werden. Die Auslegung des „Tatbestands“ der „Erschleichung“, also der Verschweigung wesentlicher der Ehrung entgegenstehender Tatsachen, erwies sich in den folgenden Vorträgen als zentral. Stöger hob zum Schluss seiner Ausführungen hervor, dass das Wissen der ehrenden Institution um Tatsachen, die einer Ehrung entgegenstehen, ein wesentlicher Aspekt bei der Beurteilung von Aberkennungen sei.

STEFAN GRILLER (Salzburg) stimmte mit der juristischen Einordnung Stögers im Sinne eines privatrechtlichen Akts des Widerrufs überein. Er widmete sich darüber hinaus der sanktionierenden Bedeutung eines solchen. So bedeutet die Entziehung einer erfolgten Ehrung keinerlei Sanktion im strafrechtlichen Sinne, wenngleich ein solcher Widerruf zumindest auf der Wahrnehmungsebene einen sanktionierenden Charakter aufweist. Der Entzug einer Ehrung sei hier aber nicht in allen Fällen auf ein „unwürdiges Verhalten“ des/der Geehrten zurückzuführen, denn der Tatbestand der „Erschleichung“ könne auch vom ehrenden Organ selbst begangen worden sein, wobei Griller auch hier vom Terminus einer „Verurteilung“ absehen würde.

„Schande, wem Ehre gebührt? Das Beispiel Wolfgang Hefermehl“ titelte der Vortrag des Rechtshistorikers JAN THIESSEN (Tübingen). In der medialen Debatte zum Fall Lorenz blieb die gleichzeitig erfolgte Aberkennung der Ehrendoktorwürde des Juristen Wolfgang Hefermehl nahezu unkommentiert. Hefermehl, bereits ab 1933 Mitglied der SS, sei vor allem durch seinen Artikel „Die Entjudung der deutschen Wirtschaft“ von 1938 und weiterer, ähnlich gelagerter Schriften aktiv an der Verbreitung der NS-Ideologie beteiligt gewesen. Vor allem durch die mutmaßlich von ihm verfasste Verordnung zur „Arisierung“ der deutschen Wirtschaft ergebe sich bei ihm im Vergleich zu Konrad Lorenz ein eindeutigeres Bild, wenngleich die Frage im Raum bleibe, inwiefern Hefermehls NS-Vergangenheit bei dessen Ehrung überhaupt von Interesse war. Es stellt sich daher die Frage, wie mit dem „Tatbestand“ der vorsätzlichen Erschleichung im Falle Hefermehls umzugehen ist.

LENA FREITAG (Göttingen) gab anschließend einen Einblick in die bereits abgeschlossenen Überprüfungen der Ehrungen an der Universität Göttingen. Im Zuge dieses Forschungsprojekts wurde darüber hinaus die gesamte Ehrpolitik der genannten Universität hinterfragt und kritisch beleuchtet. Freitag wies darauf hin, dass das Verhältnis zwischen der Universität und dem NS-Regime durchaus ambivalent war. Neben Fällen aufoktroyierter Ehrungen durch das Regime sowie erfolgreichen Widerstandes gegen eben solche Ehrungen könne die Verbindung zwischen Wissenschaft und Politik für beide Seiten als gewinnbringendes Verhältnis im Sinne eines Austausches von symbolischem Kapital durch Ehrungen beschrieben werden. Als Konsequenz des Forschungsprojektes erfolgte keine förmliche Aberkennung der Ehrenwürden, da diese in der Lesart der Universität Göttingen mit dem Tod der oder des Geehrten automatisch erloschen sei. Die Universität distanzierte sich jedoch ausdrücklich von einzelnen Ehrungen aus der NS-Zeit.

KATHARINA KNIEFACZ (Wien) vermittelte in ihrem Vortrag einen Überblick über die Ehrpolitik der Universität Wien in der NS-Zeit sowie in der Nachkriegsära. So habe die Universität unter NS-Führung in Form der Verleihung von Ehrentiteln zum Ausdruck gebracht, welche Personen und welche Wertvorstellungen erwünscht waren. Viele der Geehrten seien bereits während des Austrofaschismus bekennende Nationalsozialisten gewesen und wurden mittels dieser Ehrungen an der Universität Wien nach dem „Anschluss“ quasi rehabilitiert. Explizit habe man auf deren „mannhaftes Einstehen“ für den Nationalsozialismus verwiesen. Der prominenteste Ehrendoktor dieser Zeit ist der Lyriker Josef Weinheber, dessen Biographie noch heute kontrovers diskutiert wird. Anhand dieses sehr gut dokumentierten Falles erläuterte Kniefacz exemplarisch die mit dem NS-Regime verknüpfte Ehrpolitik der Wiener Universität. Die Vortragende verwies weiters auf den kontroversen Umgang mit problematischen Ehrerweisungen nach 1945, etwa im Hinblick auf die Rektorentafel oder die Jubiläumsfeier zum 600-jährigen Bestehen der Universität Wien im Jahr 1965.

ALOIS KERNBAUER (Graz) stellte zu Beginn seines Vortrages fest, dass die Universität Graz während des NS-Regimes die Würde eines Ehrensenators, -bürgers oder Ehrenmitgliedes kein einziges Mal verliehen hat. Nominierungen zu verschiedenen Ehrungen dieser Zeit sprächen jedoch für eine „völkische Verbundenheit“ der Grazer Universität. Ehrendoktorate wurden kaum verliehen. Im Mittelpunkt seiner weiteren Ausführungen standen zahlreiche Einzelfälle seitens der Universität wie auch der Stadt Graz zwischen 1938 und 1945.

ALEXANDER PINWINKLER (Salzburg) schloss mit seinem Vortrag das Panel der Fallbeispiele zur Ehrungspolitik einzelner Universitäten ab. Er präsentierte mit der Untersuchung der „Tabula honorum“ ein Spezifikum, da die Universität Salzburg erst 1962 wiedererrichtet wurde. Die Aufarbeitung etwaiger NS-belasteter Geehrter beinhaltete eine genaue Analyse der Ehrpolitik der Gründergeneration der 1960er- und 1970er-Jahre an der Universität Salzburg. Dass die Generierung von Prestige für die junge Universität eine wesentliche Rolle spielte, veranschaulichte der Vortragende am Beispiel der Verleihung der Ehrendoktorate an Hans Kelsen und Herbert von Karajan. Pinwinkler zeigte ebenfalls auf, dass die NS-Vergangenheit einzelner Geehrter keine Rolle im offiziellen „Ehrregime“ der Universität spielte, da Ehrende wiederum selbst vereinzelt Verbindungen zum NS-Regime in ihren Curricula Vitae verschwiegen hätten. Pinwinkler leitete mit seinem Vortrag zum abschließenden Teil der Tagung über, der sich ausschließlich der kontroversen Debatte um Lorenz widmete.

Die genauere Betrachtung der Lorenz’schen Aberkennung wurde von VERONIKA HOFER (Bielefeld) eröffnet, welche Konrad Lorenz aus wissenschaftshistorischer Perspektive beleuchtete. Hofer verwies auf den in seinen Arbeiten wiederkehrenden, wenngleich abgewandelten Begriff der „Selbstdomestikation“ und seine „Hochschätzung der biologischen Vollwertigkeit des Menschen“. Mit diesen Zuschreibungen an die conditio humana brachte Lorenz seine Affinität zum biologistischen Menschenbild der Nationalsozialisten deutlich zum Ausdruck. Im Verlauf ihres Vortrags gab Hofer einen Einblick in die kritisch zu betrachtenden Passagen aus Lorenz’ Werken und Korrespondenzen. Hofer zeichnete das Bild eines in Europa unangetasteten Wissenschaftlers, der sich selbst kaum für Kritik zugänglich zeigte, obgleich diese von Seiten US-amerikanischer Fachkollegen durchaus vehement erfolgte.

THOMAS MAYER (Wien) verortete zunächst die „Erb- und Rassenforschung“ sowie die „Eugenik“ im politischen Kontext der 1930er-Jahre. Er strich die besonders enge Verknüpfung in Deutschland zwischen Politik und Wissenschaft in eben diesen Feldern heraus. Charakteristisch für die „Erb- und Rassenforschung“ in der NS-Zeit sei die fachliche Überschneidung zwischen der Tier-, Pflanzen- und Humangenetik. Für Mayer stehen Lorenz’ Aussagen zur menschlichen Eugenik in dieser Tradition. Lorenz verwendete in verschiedenen Kontexten den Begriff der „Ausmerzung“, wobei ein direkter Bezug zur NS-Euthanasie nur auf interpretatorischer Ebene erfolgen könne. Zur konkreten Tätigkeit von Lorenz im Dienst der NSDAP, etwa als Mitarbeiter des Rassenpolitischen Amtes, verwies Mayer auf die zu geringe, Lorenz zuordenbare Faktenlage, er betonte jedoch die allgemeinen Aufgaben dieses Amtes etwa in der Verfolgung der sogenannten „Asozialen“. Mayer bilanzierte, dass Lorenz zumindest in legitimatorischer Hinsicht eindeutig an der NS-Rassenpolitik beteiligt gewesen sei.

KLAUS TASCHWER (Wien), Wissenschaftsjournalist und Lorenz-Biograph, schloss das letzte Panel der Tagung ab. Er führte seine Gründe für den seiner Ansicht nach nicht gerechtfertigten Ehrungsentzug an der Universität Salzburg an. Kritisch zu betrachtende Textpassagen aus Lorenz’ Werken wären zum Zeitpunkt der Verleihung hinlänglich bekannt und publiziert gewesen. Lorenz’ Haltung zur praktischen Ausformung der NS-Euthanasie sei auf Basis dieser Textpassagen jedoch nicht belegbar. Zudem verwies Taschwer nochmals auf die mangelhafte Quellenlage zu Lorenz’ konkreten Tätigkeiten während des NS-Regimes. Taschwer kritisierte letztlich vor allem die Argumentationsweise der Universität Salzburg und warf die Frage der Sinnhaftigkeit einer posthumen Aberkennung auf. Mit Verweis auf zahlreiche weitere, kritisch zu betrachtende Ehrungen seitens der Universität, wie z.B. Herbert von Karajan, stellte sich für Taschwer die Frage eines alternativen Umgangs, etwa in Form einer klaren (Selbst-)Distanzierung.

Im Abschlusskommentar fasste HERBERT POSCH (Wien) die Ergebnisse der Tagung zusammen. Er bezeichnete das Vorgehen der Universität Göttingen hinsichtlich der Distanzierung anstelle des Widerrufs als durchaus modellhaft. Dies wurde auch in der Abschlussdiskussion wiederholt bestätigt. Im Zuge der Diskussion wurde abermals die Schwierigkeit im Umgang mit problematischen Ehrungen erkennbar. Ein wichtiger Aspekt, der hier festzuhalten ist, ist sicherlich die Notwendigkeit, fachspezifische Expertise in die Begutachtung wissenschaftlicher Werke mit einfließen zu lassen. Wesentlich erscheinen auch die Kriterien der Ehrungswürdigkeit, welche Rolle also die Involvierung einzelner Geehrter in den Nationalsozialismus in Fragen einer akademischen Ehrung der Nachkriegszeit spielten. Da dieses Tagungsthema ein Novum in der aktuellen Zeitgeschichtsforschung darstellt, konnte eine hohe mediale Resonanz im Vorfeld der Tagung verzeichnet werden. Aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive stellt sicher die genaue Hinterfragung der jeweiligen „Ehrregime“, etwa hinsichtlich der politischen Milieus und Netzwerke, ein Forschungsdesiderat dar. Fragen der historischen Kontextualisierung von Ehrungen sowie ein rechtlich und historisch angemessener Umgang mit als problematisch eingestuften Fällen konnten während der Tagung nicht zur Gänze geklärt werden. An dieser Stelle sei auf den geplanten Sammelband verwiesen, der weitere Anregungen und weiterführende Forschungsansätze bieten will.

Konferenzübersicht:

Rektor Heinrich Schmidinger (Salzburg): Begrüßung
Alexander Pinwinkler (Salzburg) / Johannes Koll (Wien): Akademische Ehrungen in Diskussion. Wissenschaft, Politik, Medien

Panel: Rechtswissenschaftliche Aspekte
Moderation: Sonja Puntscher-Riekmann (Salzburg)

Karl Stöger (Graz): Rechtliche Rahmenbedingungen von akademischen Ehrungen in Österreich

Stefan Griller (Salzburg): Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit – Juristisches über fehlerhafte und neu bewertete Ehrungen

Jan Thiessen (Freiburg): Schande, wem Ehre gebührt? Das Beispiel Wolfgang Hefermehl

Panel: Akademische Ehrungen – Fallbeispiele
Moderation: Johannes Koll (Wien)

Lena Freitag (Göttingen): Ehrungen an der Universität Göttingen während der NS-Zeit und der Umgang mit ihnen nach 1945

Katharina Kiefacz (Wien): „Nichtarierpromotionen“ 1938. Ehrungen an der Universität Wien vor/während/nach der NS-Zeit

Alois Kernbauer (Graz): Ehrungen an der „Reichsuniversität Graz“ während der NS-Zeit

Alexander Pinwinkler (Salzburg): Akademische Ehrungen an der Universität Salzburg im Schatten der NS-Vergangenheit

Panel: Zur Debatte um Konrad Lorenz
Moderation: Helga Embacher (Salzburg)

Veronika Hofer (Bielefeld): Konrad Lorenz aus wissenschaftshistorischer Perspektive

Thomas Mayer (Wien): Konrad Lorenz und die „Erb- und Rassenforschung“

Klaus Taschwer (Wien): Die verlorene Ehre des Konrad Lorenz

Herbert Posch (Wien): Kommentar zur Tagung


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts