64. Jahrestagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

64. Jahrestagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Organisatoren
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
Ort
Reutlingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
29.06.2017 - 30.06.2017
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Von
Martin Furtwängler / Dagmar Kraus, Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart

Die 64. Jahrestagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg 2017 in Reutlingen wurde durch einen öffentlichen Abendvortrag von ULRIKE PLATE (Esslingen) eingeleitet, die zum Thema „Klein aber fein. Denkmale am Wegesrand erzählen Geschichte(n)“ vorwiegend Bezug auf die Stadt und den Kreis Reutlingen nahm. Die Beiträge der Arbeitsgruppensitzung I machten deutlich, dass sich bei verfassungspolitischen bzw. politischen Themen der Stadtgeschichte des Spätmittelalters neue Perspektiven ergeben können, nicht zuletzt im Hinblick auf die Städtebünde. Dies wiederum lässt auch die projektierte Edition eines Urkundenbuchs in Reutlingen umso lohnender erscheinen. Die Beiträge der Arbeitsgruppensitzung II wurden lebhaft diskutiert und gaben wichtige Impulse für die Verwendung der Kategorie „Gender“ in der Landesgeschichte in den Bereichen Publizistik, Verwaltung und Biographie. Umrahmt wurde das Treffen durch Stadtführungen von Roland Deigendesch (Reutlingen) und Gerald Kronberger (Reutlingen) sowie eine Museumsführung von Werner Ströbele (Reutlingen).

Unter dem Titel „Schwäbische Reichsstädte im Spätmittelalter“ tagte Arbeitsgruppe 1 unter Leitung von SIGRID HIRBODIAN (Tübingen). In ihrer Einführung hob sie hervor, dass die Erforschung der Geschichte der Reichsstädte in den letzten Jahren eine Renaissance erlebt habe. Dabei sei nicht zuletzt die politische Geschichte wieder verstärkt ins Blickfeld des Interesses gerückt, die eine enge Verzahnung von landesgeschichtlicher und reichsgeschichtlicher Perspektive aufweise und einen Schwerpunkt der Arbeitsgruppensitzung bilden solle.

ROLAND DEIGENDESCH (Reutlingen) stellte zunächst das Editionsprojekt „Reutlinger Urkundenbuch“ vor, das – finanziert von der Stadt Reutlingen – gerade erarbeitet werde. Grundlage bilde die urkundliche Überlieferung, die sich ursprünglich im Archiv der Stadt Reutlingen befand, durch Archivalien-Entnahmen des württembergischen Staates Anfang des 19. Jahrhunderts aber teilweise ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart übergegangen ist. Ergänzt werden solle dieser Fundus durch die wichtigsten Gegenüberlieferungen, bei denen die Stadt Reutlingen bzw. ihre Institutionen als handelnde Akteure in Erscheinung treten. Nach ersten Erhebungen dürfte die Edition rund 1.800 Einzelstücke umfassen. Zeitliche Grenze der Aufnahme bilde das Jahr 1500. Gedacht sei an eine Publikation in Buchform, über die sich die mit der Edition beabsichtigte Stärkung des öffentlichen historischen Bewusstseins besser erreichen lasse als durch eine bloße Präsentation im Internet (die allerdings ebenfalls erfolgen solle). Im zweiten Teil seines Beitrages zeigte Deigendesch vor allem anhand dreier spätmittelalterlicher Reutlinger Friedensordnungen Aspekte spätmittelalterlicher Verfassungsgeschichte auf, die auch in der Edition erfahrbar sein würden. Dabei legte er dar, dass die Erwähnung des Bürgermeisteramtes und die Benutzung eines neuen Stadtsiegels mit der Umschrift „S[igillum] vniversitatis de riutelingin“ auf eine zunehmende Emanzipation der Bürger vom Stadtherrn und seinen Vertretern hinweise. Gleichzeitig arbeitete er heraus, dass sich wohl Ende des 13. Jahrhunderts die Zünfte bereits politische Partizipationsmöglichkeiten erkämpft hatten.

Die anschließende Diskussion drehte sich ausschließlich um die vom Referenten angesprochenen verfassungsrechtlichen Themen, so etwa um die Frage nach einer Beteiligung der Zünfte am Stadtregiment oder die Verwendung des „vniversitas“-Begriffs auf der Umschrift des jüngeren Reutlinger Stadtsiegels.

ERWIN FRAUENKNECHT (Stuttgart) analysierte in seinem Beitrag die Probleme, denen sich südwestdeutsche Reichsstädte bei Verpfändungen durch den König im 14. Jahrhundert gegenübersahen. Stellten für den König Verpfändungen ein übliches Mittel seiner Herrschaftspolitik dar, etwa um Geldmittel zu erlangen oder ihm erbrachte Leistungen zu belohnen, so war dieser Vorgang für die verpfändeten Reichsstädte mitunter mit erheblichen Risiken behaftet. Anhand von drei Fällen, bei denen nicht einzelne Rechte, sondern die Stadt selbst der Pfandgegenstand war, stellte der Referent die Komplexität solcher Verpfändungen vor. Im ersten Beispiel, der Reichsstadt Heidelsheim bei Bruchsal, konnte Frauenknecht aufzeigen, dass gerade kleinere Reichsstädte bei einer Verpfändung Gefahr liefen, ihren Status zu verlieren. Ausgangspunkt war hier 1311 ein Konflikt zwischen König Heinrich VII. und den Grafen von Württemberg, bei dem sich der König durch die Verpfändung die Unterstützung der benachbarten Dynasten sicherte. Die Verpfändung entwickelte jedoch eine eigene Dynamik und das Pfand geriet schließlich an die Pfalzgrafen bei Rhein, die es dazu benutzten, Heidelsheim ihrem Machtbereich einzuverleiben. Im zweiten Beispiel verdeutlichte der Referent, dass die 1331 erfolgte Verpfändung der Reichsstadt Ulm zwar vordergründig dazu diente, die Dienste eines königlichen Vertrauten zu entlohnen. Letztlich intervenierte der König aber mit der Installierung dieses Vertrauten als Pfandnehmer in innerstädtische Konflikte und brachte Ulm politisch wieder auf die königliche Linie. An Aalen, seinem letzten Beispiel, konnte Frauenknecht aufzeigen, dass gerade eine Verpfändung die Entwicklung der dem Ellwanger Stift gehörigen Stadt zur freien Reichsstadt ermöglichte. Diese Variabilität und Dynamik bei Verpfändungen steigerte sich zu Beginn der 1370er-Jahre noch einmal durch die Steuer- und Verpfändungspolitik Karls IV., was dann aber zu Abwehrreaktionen seitens der Städte und zur Bildung des Schwäbischen Städtebundes führte.

In der anschließenden Diskussion wurden vor allem die Fragen, wie die Pfandsummen von den Pfandnehmern aufgebracht und ob und wann sie gezahlt wurden, aber auch die Bedeutung der wirtschaftlichen Situation der verpfändeten Städte im Hinblick auf ihr weiteres Schicksal thematisiert.

CHRISTIAN JÖRG (Chemnitz) widmete sich im letzten Referat dieser Arbeitsgruppe dem Verhältnis von Reichsstädten und Königtum im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts. Wendepunkt im gegenseitigen Verhältnis war die Gründung des Rheinisch-Schwäbischen Städtebundes am 4. Juli 1376. Nach längeren Phasen der Kooperation stellte diese einen entscheidenden Schritt zum offenen Gegensatz zwischen Karl IV. und den Reichsstädten Schwabens dar. Ursache des Konflikts war nicht zuletzt die seit Beginn der 1370er-Jahre praktizierte Verpfändungspolitik des Luxemburgers, durch die sich die Städte in ihren Freiheiten und Rechten erheblich beeinträchtigt sahen. Der Kaiser wiederum musste die Bundesgründung als Angriff auf seine Autorität verstehen, zumal der Bund seinem bereits gekrönten Sohn Wenzel die Huldigung verweigerte. Bis zum Tod Karls IV. im Herbst 1378 erwuchs daraus eine konfliktgeladene Konstellation zwischen Reichsstädten, Fürsten und Königtum, welche die Herrschaft von Wenzel bis zur Eskalation im Ersten Städtekrieg (1387–1389) maßgeblich prägte. Das Dilemma der königlichen Politik bestand letztlich darin, dass sie die Ansprüche der städtischen Bünde hinsichtlich ihrer Interessenwahrung auf Reichsebene zurückzudrängen suchte, gleichzeitig aber zur Durchsetzung eigener Ansprüche in den Regionen des Reiches auf enge Kooperation mit solchen Bünden ausgerichtet war. Dies musste zu Verwerfungen und letztlich schweren Auseinandersetzungen führen. In diesem Zusammenhang wurde das Agieren des Reichsoberhaupts im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts durch ein komplexes Bündnisgeflecht in den königsnahen Landschaften, insbesondere in Schwaben, erschwert, das sich keineswegs auf die „klassische“ Konfrontation von Städtebund und Herrenbund im Sinne monolithischer Blöcke reduzieren lässt.

In der Diskussion, in der es zunächst um die Bewertung der Politik der beiden Herrscher Karl IV. und Wenzel ging, hob Christian Jörg hervor, dass die in der Forschung meist negativer beurteilte Städtepolitik Wenzels im Vergleich zu der Karls IV. nicht zuletzt von den sich in den 1380er-Jahren ändernden Rahmenbedingungen abhing, die die Handlungsmöglichkeiten Wenzels erheblich einschränkten. Darüber hinaus wurde die zunehmende Emanzipation der Bünde von der Königsmacht thematisiert.

Die Arbeitsgruppe 2 unter der Leitung von SYLVIA SCHRAUT (München) befasste sich mit der Kategorie ‚Gender‘. Deren Anwendbarkeit in der Landesgeschichte sollte mit drei genderthematischen Zugriffen ausgelotet werden, die staatliche Behörden, Organisationen und Medien sowie Personen in Vorgängerstaaten des heutigen Baden-Württemberg um 1900, in der Zeit des Nationalsozialismus und in der Nachkriegszeit in den Blick nehmen und mit den Verhältnissen in anderen Ländern kontrastieren. Anhand der Artikel „Frau“ und „Mann“ im Brockhaus 2013 veranschaulichte Schraut in ihrer Einführung die Bedeutung des Begriffs ‚Gender‘, mit dem nach Joan Scott seit den 1990er-Jahren vor allem die den beiden Geschlechtern gesellschaftlich zugeschriebenen Eigenschaften, das Verhältnis von Männern und Frauen zueinander und der jeweils geschlechtsspezifische Zugang zu Macht und gesellschaftlichen Ressourcen charakterisiert werden.

MIRJAM HÖFNER (München) ging von der von Thomas Laqueur entwickelten These aus, nach der sich erst im 18. Jahrhundert ein duales Geschlechterdifferenzsystem herausgebildet habe, in welchem man dem weiblichen Geschlecht das Attribut „gefühlsgeleitet“ zuschrieb und Frauen auf das Familiär-Häusliche festlegte. Im frühen 19. Jahrhundert sei die – zunächst patriotisch motivierte – Fürsorgetätigkeit (Krankenpflege, Armenfürsorge) zur ‚natürlichen‘ weiblichen Kompetenz avanciert. Zur Verfestigung dieser Konnotation hätten die von den Landesfürstinnen in Baden (1859) und Bayern (1869) gegründeten Frauenvereine beigetragen. Die erste deutsche Frauenbewegung um 1900 habe diese Frauenstereotype als Schlüssel zu vermehrter öffentlicher Partizipation von Frauen genutzt und sie für eine Ausweitung außerhäuslicher Handlungsspielräume innerhalb der sich professionalisierenden Wohlfahrtsstrukturen eingesetzt. Um den Stellenwert des karitativen Engagements in diesem Kontext zu ermitteln und herauszuarbeiten, welche Rolle die Fürsorge bei der Gewinnung einer breiten Akzeptanz für die emanzipatorischen Anliegen süddeutscher Frauenvereine in deren Öffentlichkeitsarbeit spielte, wurde die breitenwirksame (Selbst-)Darstellung von Frauenrechtlerinnen im „Mannheimer Generalanzeiger“ und der „Münchener Zeitung“ analysiert. Dabei konnte Höfner regionale Spezifika in Baden und Bayern aufzeigen, wobei sie den „radikaleren“ Auftritt der badischen Frauenbewegung auf die Wechselwirkung zwischen Badischem Frauenverein und bürgerlicher Frauenbewegung in der Öffentlichkeitsarbeit zurückführt.

In der Diskussion wurden weitere Weiblichkeitszuschreibungen („beruhigende Funktion von Mädchen auf Jungen in der Koedukation“) und eine dem Geschlechterverhältnis untergeordnete Vorstellung der Funktion von Frauenbildung („damit die Männer sich mit ihnen nicht langweilen“) benannt und auf den frühen Einbruch einer Frau in die „männlich dominierten Ordnungsmacht Polizei“ (Stuttgart 1907) hingewiesen. Bei den ausgewerteten Zeitungen sei zu beachten, dass es sich bei der einen um ein Residenzblatt, bei der anderen um ein residenzfernes, dezentrales Organ handele. Daneben gab es Vorschläge, die unterschiedlichen Konfessionen beider Länder sowie die württembergische Frauenbewegung in die Analyse mit einzubeziehen.

MARIE MUSCHALEK (Freiburg im Breisgau) betonte, dass dezidiert geschlechtergeschichtliche Beiträge zur NS-Verwaltungsgeschichte bislang eher selten sind, und ging der Frage nach, inwiefern und wie die staatliche Bürokratie des Nationalsozialismus und die in ihr agierenden Bediensteten von Männlichkeits- und Weiblichkeitsvorstellungen und dem Verhältnis Männer/Frauen geprägt waren. Zitate aus dem Bereich der badischen Staatsverwaltung verdeutlichten, dass der Dienst badischer Beamter im Elsass („Fronteinsatz“) als eine „physische und geistige Stärke und Härte“ erfordernde „Männerarbeit“ angesehen wurde. Dies habe der NS-Ideologie entsprochen, nach der Öffentlichkeit, Staat und Berufsbeamtentum männlich dominiert sein sollten, während eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen bezweckt habe, Frauen in häusliche und reproduktive Tätigkeitsfelder zu drängen. Trotzdem sei die weibliche Erwerbstätigkeit zwischen 1933 und 1939 stetig, im tertiären Sektor massiv gestiegen, im deutschen Südwesten sogar noch höher als im Reich insgesamt. Nach Kriegsbeginn sei die Arbeit zahlreicher männlicher Beamter von weiblichen Angestellten erledigt worden, die vermehrt in verantwortungsvolle Positionen, nicht aber in den Genuss der Einkommenssätze und materiellen Absicherungen ihrer männlichen Kollegen gekommen seien.

In der Diskussion wurde hinsichtlich der Frauenarbeit auf kriegsbedingte Änderungen im ideologischen Anforderungsprofil, Unterschiede zwischen einzelnen Ministerien und eine gewisse Konzentration auf bestimmte Tätigkeitsfelder (Kultus/Unterricht) hingewiesen. Die Zögerlichkeit bei der Stellenbesetzung mit Frauen und der Abschluss kriegsbefristeter Verträge wurden auf die starke Beteiligung berufstätiger Frauen an Massenstreiks im Ersten Weltkrieg zurückgeführt. Trotz Fehlens der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gelang es einem Teil der Frauen nach Kriegsende, sich auf ihren Stellen zu halten. Ihre Entlassung und die Wiedereingliederung der Männer scheinen erst nach 1948 erfolgt zu sein.

MICHAEL MAYER (Tutzing) versuchte am Beispiel eines Schriftstellerehepaars, dessen Handlungsspielräume und Chancen in der Migrationsgesellschaft nach 1945 aufzuzeigen. Dazu ging er den Fragen nach, inwieweit das jeweilige Geschlecht beider Personen Auswirkungen auf die Berufstätigkeit hatte und in welcher Weise sich die „erzwungene Migration“ in ihrem Werk widerspiegelt. Herbert Wendt (1914-1979) und Ingeborg Wendt (1917-1989) flüchteten 1947 aus dem sowjetisch besetzten Teil Berlins und ließen sich aufgrund beruflicher Kontakte und Perspektiven in Baden-Baden nieder. Ingeborg Wendt, die der Referent als die Begabtere zeichnete, musste ihre Schriftstellerkarriere zunächst zugunsten der Familie (vier Kinder) zurückstellen, bevor sie mit dem Roman „Notopfer Berlin“ 1956 reüssieren konnte. Im Urteil eines Rezensenten lassen sich gender-relevante Auffassungen greifen: Er attestierte dem Roman, „kein Frauenbuch“ zu sein, und gestand der Autorin zu, dass sie „wie ein Mann“ schreibe. Die Beziehung zwischen den Ehepartnern war nach Mayer trotz intellektueller und diskursiver Einsicht in die Notwendigkeit einer Kameradschaftsehe mit völliger Gleichberechtigung letztlich doch von Asymmetrie geprägt. Die Ehefrau sei trotz ihrer Begabung und gegen die Intention beider Ehepartner tendenziell in traditionelle Rollenmuster gedrängt worden. Zugleich habe sie das von den Restaurationstendenzen der Adenauerzeit geprägte Baden-Badener „Exil“ – kolportiert in ihrem Roman „Die Gartenzwerge“ (1960) – in viel stärkerer Weise als ihr Mann als bedrückend und einengend erlebt.

In der Diskussion wurde die für biographische Ansätze typische Schwierigkeit der Generalisierbarkeit individueller Erfahrungen offenbar. Wichtig sei eine Unterscheidung der unterschiedlichen Diskursebenen (Männer-, Frauen-, Ehediskurse). Hinsichtlich der in Privatbesitz befindlichen Quellen wurde auf die Notwendigkeit der Sicherung in Archiven zur Gewährleistung von Zugänglichkeit und Überprüfbarkeit des ausgewerteten Materials hingewiesen. Thematisiert wurden auch die genaueren Umstände des Zonenwechsels 1947, das politische Engagement des Schriftstellerehepaars und seine kritische Auseinandersetzung mit der Lebenswelt der frühen Bundesrepublik. Sylvia Schraut schloss mit dem Fazit, dass genderbasierte Untersuchungen ihre Berechtigung gerade in jenen Zusammenhängen hätten, die ohne die Kategorie „Gender“ nicht erklärt werden könnten.

Konferenzübersicht:

Arbeitsgruppe 1: Schwäbische Reichsstädte im Spätmittelalter
Leitung: Sigrid Hirbodian (Tübingen)

Roland Deigendesch (Reutlingen): Reutlingen im Spätmittelalter. Auf dem Weg zu einem Reutlinger Urkundenbuch

Erwin Frauenknecht (Stuttgart): Reichsstädte im Dilemma. Zum Handlungsspielraum südwestdeutscher Reichsstädte bei königlichen Verpfändungen im 14. Jahrhundert

Christian Jörg (Chemnitz): Reichsstädtische Außenbeziehungen, Städtebunde und Königtum. Der Rheinisch-Schwäbische Städtebund und die Herrschaft Wenzels im Reich (1376/78-1400)

Arbeitsgruppe 2: Die Kategorie ‚Gender‘ in der Landesgeschichte
Leitung: Sylvia Schraut (München)

Mirjam Höfner (München): Fürsorge und Frauenfrage um 1900. Baden und Bayern im Vergleich

Marie Muschalek (Freiburg im Breisgau): Frauen und Männer in den NS-Ministerialbürokratien Badens und Württembergs

Michael Mayer (Tutzing): Handlungsspielräume und Chancen in der Migrationsgesellschaft nach 1945. Das Schriftstellerehepaar Ingeborg und Herbert Wendt in Baden-Baden