Juristische Zeugenschaft von NS-Verfolgten. Quellen, Kontexte, Deutungen

Juristische Zeugenschaft von NS-Verfolgten. Quellen, Kontexte, Deutungen

Organisatoren
Dagi Knellessen, Simon-Dubnow-Institut, Universität Leipzig; Katharina Stengel, Simon-Dubnow-Institut, Leipzig / Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main
Ort
Leipzig
Land
Deutschland
Vom - Bis
26.06.2017 -
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Von
Philip Emanuel Bockelmann, Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur, Universität Leipzig; Marie Reich, Institut für Soziologie, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Zeugenschaft ist ein zentraler Gegenstand der historischen, literaturwissenschaftlichen und juristischen Forschung. Jedoch wird erst seit Kurzem untersucht, wie sich die juristischen und gesellschaftspolitischen Kontexte auf die Zeugenschaft von Verfolgten des nationalsozialistischen Regimes in den NS-Prozessen der Nachkriegsjahrzehnte auswirkten. Vor diesem Hintergrund eruierte der interdisziplinäre Workshop, der im Rahmen des durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts „Opferzeugen in NS-Prozessen. Eine Analyse ihrer wechselhaften Rolle in sechzig Jahren Bundesrepublik“ in Kooperation mit dem Fritz Bauer Institut am Simon-Dubnow-Institut für jüdische Geschichte und Kultur an der Universität Leipzig stattfand, die Wahrnehmung, das Potential und die Probleme dieser spezifischen Zeugenschaft neu.

In den Strafverfahren gegen NS-Verbrecher, den Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren entstanden unzählige Quellen, die die juristische Zeugenschaft von NS-Verfolgten überliefern. Wie KATHARINA STENGEL (Leipzig / Frankfurt am Main) einführend erklärte, seien die Quellen aber noch weitgehend ungenutzt. Dies liege vor allem an ihrem umstrittenen Stellen- und Erkenntniswert. Während die einen sie als wichtige Quellen der Oral History über den Holocaust anerkennen, kritisieren andere, dass ihnen die Authentizität fehle, weil die juristischen Anforderungen die Aussagen formalisieren und zu Beweismitteln degradieren. Nicht nur die Justiz, sondern auch die Holocaustforschung habe lange nur die Glaubwürdigkeit von Opferzeug/innen problematisiert. Erst in den letzten Jahren werden die Opferzeug/innen als Akteur/innen in den Prozessen mehr beachtet. Dabei werde der vorherrschende Ansatz, die Zeugenaussagen nur auf ihre Beweiskraft hin zu untersuchen, kritisch hinterfragt und die Konsequenzen der juristischen Anforderungen hervorgehoben. Es werde zunehmend versucht, die Opferzeug/innen ernst zu nehmen und ihre Aussagen als Berichte über Unbeschreibliches zu verstehen. Stengel plädierte, dass die persönlichen Motivationen der Opferzeug/innen, in den NS-Prozessen auszusagen, mehr Beachtung finden müssen.

Einen Schwerpunkt legten die Vorträge auf die erzählerischen Merkmale juristischer Zeugenaussagen und die Frage, welche Umstände eine spezifische Erzählweise von Opferzeug/innen verstehbar machen.

LAURA JOCKUSCH (Waltham, Mass.) warf am Beispiel von Stella Goldschlag die Frage auf, wie damit umzugehen sei, wenn NS-Verfolgte sich gegenseitig der Kollaboration mit den Nazis beschuldigen. Goldschlag, die selbst von dem NS-Regime als Jüdin verfolgt wurde, fungierte für die Gestapo als „Greiferin“ in Berlin, wofür sie zunächst 1946 und erneut 1957 verurteilt wurde. Bei beiden Prozessen engagierte sich die jüdische Gemeinde Berlin, um die Verurteilung von Goldschlag zu erreichen. Sie wurde deutlich schwerer bestraft als ihre Vorgesetzten bei der Gestapo und viele andere NS-Täter/innen. Ihr Status als NS-Verfolgte und der ausgeübte Zwang der Gestapo seien in den Prozessen nicht zu ihren Gunsten berücksichtigt worden. Auffällig sei vor allem, dass die Aussagen der Opferzeug/innen die Rolle von Goldschlag überhöhten. Ihr Fall wurde unter den Überlebenden höchst emotional diskutiert. Ein Grund für die Überhöhung und die Emotionalität scheine der Verrat zu sein, der dem erlittenen Unrecht noch einen Vertrauensbruch hinzufüge. In der Diskussion kam zur Sprache, inwiefern sich Ähnliches auch bei Prozessen gegen Kapos der Lager und Ghettos beobachten lasse. Denn auch sie seien von anderen NS-Verfolgten mit auffälliger Vehemenz beschuldigt worden. Tenor war, dass es einerseits gelingen müsse, die durch Kollaboration entstandenen Verletzungen der Überlebenden ernst zu nehmen. Andererseits dürfe nicht aus dem Blick geraten, dass die Kollaborateur/innen nicht für die Shoah verantwortlich und selbst Verfolgte des NS-Regimes waren.

Die überhöhten Aussagen gegen Goldschlag kontrastierte SARA BERGER (Rom) mit den Aussagen, die die Sobibor- und Treblinka-Verfahren der 1960er-Jahre hervorbrachten. Berger erklärte, dass die Opferzeug/innen nüchtern und objektiv über das System des Massenmordes erzählten, weil ihnen sonst Rachsucht vorgeworfen und ihre Glaubwürdigkeit bezweifelt worden wäre. Durch den bewussten Versuch, möglichst objektiv auszusagen, seien nur selten eigene Erfahrungen wie Freundschaft oder der Umgang mit Leid erzählt worden. Die Aussagen der Opferzeug/innen seien deshalb als „entpersonalisiert“ zu charakterisieren. Diese objektive Erzählweise garantiere aber wiederum nicht, dass eine Erzählung frei von Fehleinschätzungen und Unstimmigkeiten sei. In den insgesamt 144 Aussagen von Überlebenden aus Sobibor und Treblinka ließen sich „Verfälschungen“ und „Überlagerungen“ von Wissen feststellen. Denn neben dem Selbsterlebtem sei auch Gehörtes und Gelesenes in die Aussagen eingeflossen. Berger stellte deshalb auch das methodische Vorgehen zur kritischen Rekonstruktion von Faktenwissen aus juristischen Vernehmungen vor. Zudem wies sie daraufhin, dass die Überlebenden aus Sobibor nicht direkt den Massenmord bezeugen konnten, weil niemand aus dem Teil des Lagers fliehen konnte, in dem die Vergasungen durchgeführt wurden. Dennoch seien die Schilderungen der Opferzeug/innen aufschlussreich, um zum Beispiel die individuellen Motive der Täter oder die Topografie des Lagers zu rekonstruieren und die kaum vorhandene dokumentarische Überlieferung zu kompensieren.

Während die „Entpersonalisierung“ der juristischen Zeugenschaft von NS-Verfolgten bei Berger eher einen Befund darstellte, problematisierte DAGI KNELLESSEN (Leipzig) am Beispiel der Aussagen von Samuel Lerer im ersten Sobibor-Verfahren gegen Erich Bauer 1949/50 eingehend eine objektive Erzählweise. Während Lerer bei der ersten polizeilichen Vernehmung seine eigene Person in den Vordergrund rücke und von seinen eigenen Erlebnissen erzähle, verändere er drei Monate später vor der Untersuchungsrichterin seine Erzählweise. Lerer habe bei der späteren Vernehmung seine eigene Person sowie individuelle Erfahrungen zurückgenommen, sich selbst vom Beschuldigten Bauer weitgehend gelöst und differenzierte Beobachtungen geschildert. Als Grund für die Veränderung führte Knellessen einen paradoxen und nahezu unmöglich zu erfüllenden Grundkonflikt an, mit dem jüdische Opferzeug/innen konfrontiert gewesen seien. Sie hatten nämlich „authentisch und objektiv, aber keinesfalls subjektiv auszusagen“, um ihre Glaubwürdigkeit im Gerichtssaal nicht zu gefährden. Wie Berger erklärte auch Knellessen, dass vor allem jüdischen Opferzeug/innen in den Nachkriegsjahrzehnten vorgeworfen wurde, Rachsucht auszuüben. Sie standen deshalb unter dem Generalverdacht, befangen zu sein, sich abzusprechen und nicht wahrheitsgemäß auszusagen.

Hauptsächlich beschäftigten sich die Referentinnen mit der juristischen Zeugenschaft aus Strafverfahren gegen die Täter/innen aus nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern. ÉVA KOVÁCS (Wien / Budapest) rückte hingegen die Zeugenschaft von der Zwangsarbeit jüdischer Ungar/innen in Wien 1944/45 in den Vordergrund. Kovács machte auf inhaltliche „Verschiebungen“ in den Quellen aufmerksam und benannte damit eine weitere Auffälligkeit in der Erzählweise. In den Vernehmungen vor dem Wiener Volksgericht bezeichneten die Überlebenden den Lagerleiter Franz Knoll als Mörder und stellten damit die grausamen Bedingungen der Zwangsarbeit heraus. In späteren Interviews der 1990er-Jahre lasse sich eine andere Erzählung erkennen. Kovács schilderte, dass nun eine friedliche Koexistenz von Täter/innen, Opfern und Bevölkerung betont wurde. Die Gründe für die frappierende Beschönigung wurden kontrovers diskutiert. Kovács erläuterte, dass viele der abgemilderten Erzählungen von Kindern stammen, die eine andere Wahrnehmung hatten als ihre Eltern. Bei Erwachsenen sei die Veränderung ihrer erzählten Wahrnehmung mit der Erwartung an eine spezifische Erinnerungshaltung zu erklären. Ob die „Verschiebung“ mit dem Alter und dem Wunsch, Versöhnung und einen positiven Lebensabschluss zu finden, zusammenhänge, wurde in Widerrede mit Platt ergebnisoffen diskutiert. Die Veränderung wurde aber auch hier im Rahmen des gesellschafspolitischen Kontextes gedeutet. So sei zum Beispiel die spät einsetzende Erinnerung an die nationalsozialistische Zwangsarbeit zu berücksichtigen. Die Ermordung der jüdischen Ungar/innen verlief parallel zur Zwangsarbeit, sodass sich die Zwangsarbeit lange im Schatten des Massenmordes befunden habe.

Einen zweiten Schwerpunkt setzten die Vorträge dezidiert auf die juristischen Hürden der Zeugenschaft vor Gericht. Damit war vor allem die Frage verbunden, welche Faktoren die Glaubwürdigkeit der Opferzeug/innen gefährdeten und den juristischen Wert ihrer Aussagen herabsetzten.

Am Beispiel eines transkribierten Tonbandmitschnittes aus dem ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess zeigte KATHARINA STENGEL (Leipzig / Frankfurt am Main), wie die unterschiedlichen Erfahrungs- und Erwartungshorizonte des Gerichts und der Opferzeug/innen kollidierten. Dawid Szmidt, der 1964 freiwillig aussagte, sei von einer ganz anderen Motivation geleitet gewesen als das Gericht. Während Szmidt möglicherweise persönliche und ethische Absichten verfolgte, sei er mit den spezifischen Fragetechniken, den formalen Konventionen der gerichtlichen Kommunikation und dem Desinteresse an seinen persönlichen Erfahrungen in Auschwitz während der Beweismittelfindung konfrontiert gewesen. Szmidt habe sich bewusst den gerichtlichen Regeln verweigert und sich über die ihm zugemuteten Fragen empört. Stengel konstatierte, dass Szmidt wie viele Opferzeug/innen die Fragen der Richter als Zumutung empfand. Während für ihn das Geschehene völlig klar war, habe bei den Richtern Unkenntnis oder gar Desinteresse geherrscht. Ferner wurde die Relevanz eines kohärenten Narrativs von Aussagen thematisiert. Denn Szmidt habe nicht auf Jiddisch aussagen können, sondern habe mit der Hilfe einer Dolmetscherin auf Polnisch aussagen müssen. Die „Zwangsjacke der falschen Sprache“ sei ein weiterer Grund gewesen, dass Szmidt keine repräsentative Aussage ablegen konnte. Die Aussage sei fragmentiert und unchronologisch gewesen, sodass ihr Plausibilität und Autorität für die Bewertung als glaubwürdig fehlten. Damit stellte Stengel eindrücklich dar, wie die „Normalität des Verhandlungsablaufes“ und die „nicht geteilten Normalitätsvorstellungen“ die Sprachwerdung der Erfahrungen von Überlebenden des Holocaust erschweren.

KRISTIN PLATT (Bochum) beschäftigte sich mit psychologischen Gutachten, die während der Wiedergutmachungsverfahren und der NS-Prozesse entstanden und häufig in den Strafprozessen genutzt werden, um die Glaubwürdigkeit der Opferzeug/innen zu überprüfen. Platt bestärkte, dass die Gerichte den Opferzeug/innen grundsätzlich mit Skepsis begegnen und hohe formale Anforderungen stellen. Sie beschrieb detailliert, welche äußeren und inneren Kriterien juristische Aussagen erfüllen müssen, um Anerkennung zu finden. Sie gab dabei zu bedenken, dass die „objektiven Kriterien“ und die „Logik des Gerichts“ oft zu einer Fehleinschätzung der Aussagen führen. Weil die nationalsozialistischen Lager den Häftlingen jegliche Orientierung in Raum und Zeit entrissen, seien präzise Angaben, die die Gerichte von den Opferzeug/innen forderten, nur schwer zu erfüllen. Das Scheitern an formalen Anforderungen werde aber nicht als Defizit der juristischen Methoden erkannt. Auch werde das grundlegende Problem, dass der Verlust der allgemeinen Orientierung in Zeit und Raum für die Erinnerungsmöglichkeiten darstellt, nicht verstanden. Vielmehr werden Gedächtnislücken oder innere Widersprüche der Traumatisierung der Überlebenden zugeschrieben. Platt forderte dazu auf, die Aussagen von Überlebenden so zu akzeptieren, wie sie sind, ohne sie in einen vorher definierten Rahmen zu pressen oder an eigenen Erwartungen zu messen, die notwendig fehlgehen müssen.

Dass Opferzeug/innen aber auch die formalen Anforderungen der Zeugenschaft durchbrechen können und dass die Gerichte durchaus Akzeptanz für Erzählungen des Selbsterlebten aufzubringen vermögen, zeigte KATRIN STOLL (Warschau). Am Beispiel der Zeugenaussage von Aaron Bejlin im Bielefelder Białystok-Prozess fragte sie nach den Möglichkeiten und Bedingungen juristischer Zeugenschaft von NS-Überlebenden. Aussagen von Opferzeug/innen werden vor Gericht auf ihre Beweiskraft reduziert, indem ein distanzierter Bericht erwartet und in der Belehrung dazu aufgefordert werde, Gefühle zurückzuhalten. Deswegen differenziere die historische Forschung nach den von Sigrid Weigel konkretisierten Typologien zwischen „Zeugenschaft“ und „Zeugnis“. Mit Zeugenschaft seien die Teile einer Aussage beschrieben, die unter juristischen Bedingungen entstehen und mit Skepsis auf ihre Glaubwürdigkeit geprüft werden. Ein Zeugnis habe hingegen eine über den Beweis hinausweisende Bedeutung. Vor Gericht herrsche zwar der Zwang zur formalen Verfahrensstruktur, wodurch die eigene Schwerpunktsetzung von Opferzeug/innen eingeschränkt sei. Stoll zeigte jedoch anhand der Aussage von Bejlin, dass es trotzdem gelingen konnte, innerhalb einer Zeugenschaft Zeugnis abzulegen. Bejlin sei dies durch seine anekdotenhafte Erzählung der Todesmärsche und die Verbindung seiner eigenen Geschichte mit der allgemeinen gelungen. Zudem sei der vorsitzende Richter offen für seinen Bericht gewesen und habe aktiv zugehört. So sei eine „doppelte Autorenschaft“ vor Gericht entstanden, weil sowohl Bejlin, als auch der vorsitzende Richter gemeinsam Wissen über den Holocaust generierten.

In der Abschlussdiskussion, die von RALF OBERNDÖRFER (Berlin) eingeleitet und moderiert wurde, kam die Bedeutung der Funktionalisierung von NS-Verfolgten zur Sprache. Bestimmte Häftlingsfunktionen erhöhten die Chance zu überleben und damit die Wahrscheinlichkeit Zeugenschaft ablegen zu können. Von der Position in einem Lager sei wiederum abhängig, was bezeugt werden kann, was nicht gesehen werden konnte oder aber was bewusst nicht erzählt wurde. Zudem wurden die Erkenntnismöglichkeiten der juristischen Zeugenschaft von NS-Verfolgten für die Erforschung der europäischen, besonders aber der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte in Bezug auf die Aufarbeitung der Verbrechen und Erinnerungskultur betont. Im Weiteren bestand Konsens, dass es sich noch um ein disparates Forschungsfeld handele, das der stärkeren Systematisierung bedürfe. So müsse zukünftig zum Beispiel herausgearbeitet werden, wie sich juristische Zeugenschaft im Allgemeinen von derer der NS-Verfolgten im Speziellen unterscheide. Noch spezifischer müsse gefragt werden, wo die Unterschiede zwischen der Zeugenschaft von jüdischen und nichtjüdischen Opferzeug/innen liegen. In diesem Zusammenhang sei es auch relevant nach Kontinuitäten und Veränderungen in mehr als 70 Jahren von Strafverfahren gegen NS-Verbrecher und Wiedergutmachungsverfahren zu fragen.

Welchen Einfluss die juristische Zeugenschaft von NS-Verfolgten auf andere Formen der Zeugenschaft über den Holocaust ausübte, konnte im Rahmen des Workshops nicht mehr verhandelt werden. Zudem scheint es sinnvoll, die Analysebegriffe zu präziseren, weil mit vieldeutigen Begriffen wie „Authentizität“ oder „Anekdote“ operiert wird. Vor allem würde eine Verständigung über Konzepte der Erzähltheorie helfen, die Narrative der juristischen Zeugenschaft besser einzuordnen. Der Workshop zeigte aber eindrücklich, dass die Auswirkungen der juristischen und gesellschaftspolitischen Kontexte auf die Aussagen von Opferzeug/innen signifikant sind. Die Vorträge stellten gewinnbringend die Vielschichtigkeit der juristischen Zeugenschaft von NS-Verfolgten heraus und unterstrichen damit ihr Potential für die Frage, mit welcher Perspektive die verschiedenen Akteur*innen in den Prozessen auf den Holocaust blickten und wie dieser in der Nachkriegszeit verhandelt wurde.

Konferenzübersicht:

Begrüßung und Einführung

Dagi Knellessen (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig) / Katharina Stengel (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig / Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main)

Diskussion I
Moderation: Jan Gerber (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig)

Laura Jockusch (Brandeis University, Waltham, Massachusetts): Opfer, Überlebende und Angeklagte: Der Prozess gegen Stella Goldschlag 1957

Sara Berger (Fondazione Museo della Shoah, Rom): Der Beitrag der Opferzeugenschaft zur historischen Forschung am Beispiel der Sobibor- und Treblinka-Überlebenden

Diskussion II
Moderation: Ralf Oberndörfer (Histox, Institut für Geschichtsarbeit, Berlin)

Katrin Stoll (Deutsches Historisches Institut Warschau): „Kann ich von der Februar-Aktion erzählen?“ Der Zeuge Dr. Aaron Bejlin im sogenannten Bielefelder Białystok-Prozess (1965–1967)“

Katharina Stengel (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig / Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main): Gescheiterte Sprachwerdung. Die Vernehmung des Zeugen Dawid Szmidt im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965)

Diskussion III
Moderation: Elisabeth Gallas (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig)

Aurélia Kalisky (Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin): An(Klagen) und (be)richten: Vieldeutigkeit der Zeugenschaft von Mitgliedern der Sonderkommandos
(fiel krankheitsbedingt aus)

Dagi Knellessen (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig): Entpersonalisierte Aussagen. Jüdische Zeugen vor der bundesdeutschen Justiz 1949/50

Diskussion IV
Moderation: Nicolas Berg (Simon-Dubnow-Institut, Leipzig)

Kristin Platt (Ruhr-Universität Bochum): Mögliche und nicht-mögliche Figuren des autobiografischen Erzählens

Éva Kovács (Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien, Wien / Institut für Soziologie der Ungarischen Akademie der Wissenschaften, Budapest): Verblassende Erinnerungen an die Zwangsarbeit. Frühe Nachkriegsaussagen ungarischer Jüdinnen und spätere Oral-History-Interviews

Abschlussdiskussion
Moderation: Ralf Oberndörfer (Histox, Institut für Geschichtsarbeit, Berlin)


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