65. Jahrestagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

65. Jahrestagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg

Organisatoren
Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
Ort
Waldkirch
Land
Deutschland
Vom - Bis
28.06.2018 - 29.06.2018
Url der Konferenzwebsite
Von
Boris Bigott /Dagmar Kraus, Kommission f. gesch. Landeskunde in Baden-Württemberg

Die 65. Jahrestagung der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg 2018 in Waldkirch begann am 28. Juni mit einer Stadtführung. Der öffentliche Abendvortrag von BARBARA BESSLICH (Heidelberg) unter dem Titel „Krieg der Federn“ belegte eindrucksvoll die publizistische Einflussnahme deutscher, elsässischer und österreichischer Schriftsteller auf die Deutung des Kriegsgeschehens während des Ersten Weltkriegs. Den von englischer, französischer und belgischer Seite erhobenen Vorwürfen des „Militarismus“ und der „Barbarei“ habe die deutschsprachige Publizistik den Krieg als eine Notwendigkeit zur Erhaltung des „geistigen Wesens“ der deutschen Nation entgegengestellt. Deren auf das „Innere, Geistige und Moralische“ gerichtete „Kultur“ sei in einen Gegensatz zu den im „Äußerlichen, Materiellen und Nützlichen“ verhafteten „Zivilisationen“ der Feindnationen gesetzt und dadurch überhöht worden. Die durchaus unterschiedlichen Positionen schon des Jahres 1914 konnte Beßlich am Beispiel der Beschwörung der „deutsch-österreichischen Nibelungentreue“ durch Felix Salten, Thomas Manns kriegsästhetisierenden Aufsatz „Gedanken im Kriege“ und René Schickeles pazifistischem Kriegsdrama „Hans im Schnakenloch“ verdeutlichen.

Am 29. Juni fanden zwei parallel tagende Arbeitsgruppensitzungen statt.

Arbeitsgruppe 1 beschäftigte sich mit dem Thema „Stiftische Frauengemeinschaften im Südwesten“. JÜRGEN DENDORFER (Freiburg) führte am Beispiel des im 10. Jahrhundert gegründeten, mit stiftisch lebenden Benediktinerinnen besetzten und nach dem Tod der letzten Äbtissin 1431 in ein Chorherrenstift umgewandelten Klosters St. Margarethen in Waldkirch in die Problematiken der Erforschung von Stiften und Stiftsvogteien ein.

SABINE KLAPP (Kaiserslautern) fasste mit einem detaillierten Literaturüberblick den derzeitigen Forschungsstand zu den Damenstiften im Mittelalter zusammen. Als zwar religiös motivierte und kirchlich approbierte, jedoch nicht-monastische, oft ständisch exklusive Lebensform von Frauen seien die Stifte von der Forschung bis in die 1990er Jahre hinein vernachlässigt worden. Dies sei nicht zuletzt auf die kritische Wahrnehmung zurückzuführen, der sich die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stiftsdamen schon durch ihre Zeitgenossen ausgesetzt sahen. Das heutige Bild von Frauenstiften sei stark von den Forschungsergebnissen zu norddeutschen Institutionen wie Essen, Quedlinburg oder Gandersheim geprägt, obwohl es auch im deutschen Südwesten eine ganze Reihe von Frauenstiften gebe. Ein deutlicher Schwerpunkt liege dabei am südlichen Oberrhein. Trotz der zeitweise großen landes- bzw. regionalgeschichtlichen Bedeutung dieser Gemeinschaften sei die Geschichte von Stiften wie Waldkirch, Masmünster oder Lindau nur rudimentär erforscht. Ausnahmen bildeten die Publikation der Quellen zum Stift Buchau und die monographische Aufarbeitung der Geschichte dieses Stifts im Rahmen der Germania Sacra oder die – allerdings frühneuzeitspezifische – Untersuchung von Dietmar Schiersner über adlige Damenstifte in Oberschwaben. Neuere Forschungsprojekte an den Universitäten Tübingen und Freiburg würden Frauenstifte nun aber verstärkt in den Blick nehmen, indem sie landesgeschichtliche Methoden mit sozial- und kulturwissenschaftlichen Fragen etwa nach weiblicher Herrschaftsausübung, Netzwerken oder Geschlechterbeziehungen innerhalb der Gemeinschaften verbänden.

CHRISTINE KLEINJUNG (Mainz) machte anhand des mittelalterlichen Frauenkonvents St. Margarethen in Waldkirch auf das Spannungsfeld zwischen stiftischer Lebensform und normativer Ordnung aufmerksam. Im Rahmen der Regulierung religiösen Lebens seit der Spätantike habe sich für monastische Gemeinschaften die Benediktsregel als maßgebliche normative Richtlinie – auch für Frauenkonvente – durchgesetzt. Später habe ein durch die hochmittelalterliche Kirchenreform an die Frauenklöster herangetragenes Leitbild vor allem die Befolgung einer strengen Klausur beinhaltet. Parallel dazu habe es seit dem Frühmittelalter die von der monastischen Lebensweise abgesetze, als stiftisch zu bezeichnende Lebensweise von Kanonissen und Kanonikern gegeben. Die Frage, wie Frauen in einem Kloster oder Stift wie Waldkirch gelebt hätten, sei nicht einfach zu beantworten. Nach welcher Norm eine religiöse Gemeinschaft gelebt habe, gehe aus der Überlieferung nicht immer klar hervor. Die einmalige Bezeichnung eines Konvents als „Kloster“ oder „Stift“ lasse keine Rückschlüsse auf eine dauerhafte Kontinuität der Befolgung einer bestimmten Norm zu. Die erhaltenen Quellen zeigten oft eine Vielfalt religiöser Lebensformen mit vielen Mischformen, wie anhand von Fremd- und Selbstbezeichnungen verdeutlicht werden könne. Dieses Ergebnis sei auf weitere, bislang allerdings noch nicht systematisch untersuchte, im Frühmittelalter oder frühen Reformzeitalter entstandene „alte“ Frauenkonvente am südlichen Oberrhein wie Säckingen, Sulzburg und Ottmarsheim übertragbar. Norm und Praxis religiös motivierten gemeinschaftlichen Lebens seien bis ins Spätmittelalter einer langen Entwicklung und dadurch einem großen Wandel unterworfen gewesen, wodurch diese Konvente sich auch durch eine große Individualität auszeichneten.

CLEMENS REGENBOGEN (Stuttgart) analysierte die Entwicklung der stiftischen Vogtei im Spätmittelalter zunächst anhand des seit dem 12. Jahrhundert von den Grafen von Habsburg bevogteten Stifts Säckingen, dann am Beispiel des Frauenstifts Waldkirch, dessen Vogtei die Herren oder Freivögte von Schwarzenberg wahrnahmen. Das Rechtsinstitut des Stiftsvogts habe sich nach Erkenntnissen der historischen und rechtshistorischen Forschung von der Gerichts- und Schutzrechte umfassenden advocatia hin zu einer reinen Schirmvogtei entwickelt. Die Untersuchung des bislang nur unzureichend betrachteten Wirkgefüges zwischen adligen Vögten und geistlichen Frauengemeinschaften anhand von Urkunden, Urbaren, Dingrodeln und erzählenden Quellen für die Zeit zwischen 1200 und 1500 ergebe Gemeinsamkeiten und Unterschiede nicht nur hinsichtlich struktureller Änderungen der Vogtei, sondern auch in der Frage nach der Nähe zwischen Vogtfamilie und Stift bzw. einzelnen Stiftsdamen oder Äbtissinnen sowie im politisch-rechtlichen Zusammenspiel von Adel und Stift.

In den Diskussionen der drei Vorträge wurden die Klagen über Forschungslücken in Süddeutschland relativiert – auch mit Hinweis auf die oft kunsthistorisch oder liturgisch ausgerichteten Veröffentlichungen über norddeutsche Damenstifte. Zudem wurde hervorgehoben, dass das Changieren von Fremd- und Selbstbezeichnungen sich nicht nur bei Kanonissen-, sondern auch bei Kanonikerstiften und anderen religiösen Gemeinschaften beobachten lasse, ebenso das Oszillieren zwischen Benediktinerkloster und Stift (Faurndau, Obermarchtal). Offen blieb, ob hier eine permanent bedrohte Ordnung solcher Gemeinschaften zum Ausdruck kommt oder ob – auf methodischer Ebene – an Quellen unterschiedlicher Zeitstellung, Provenienz und Tendenz ein modernes Terminologieverständis herangetragen wurde, das dem Mittelalter fremd war. Vermeintliche Fremdbezeichnungen könnten auf eingereichte Vorlagen des Stifts, also Selbstbezeichnungen, zurückgehen, einmal eingeführte Bezeichnungen eines Konvents als lokale Tradition über eine Regeländerung hinaus weiterexistiert haben. Für Waldkirch sei die Bezugnahme auf die Benediktinerklöster Reichenau und Corvey in der Urkunde von 994 genauer zu untersuchen, wie insgesamt intensive Vergleiche zwischen stiftischen Frauen- und Männergemeinschaften einer-, Stiften und Doppelklöstern des 12. Jahrhunderts andererseits notwendig wären. Die Frage nach der Identität und Entwicklung einer Gemeinschaft sollte nicht auf Regeln und Statuten fixiert bleiben, sondern lasse sich auch über die bauliche Gestalt der Konvente und andere Ausdrucksformen ermitteln. Der Machtzuwachs der von Ministerialen eines Stifts zu Stadt- und Stiftsherren aufgestiegenen Vögte sei auch ein „Motor von Staatlichkeit“ (Schneidmüller) gewesen. In Waldkirch hätte sich die Vogtfamilie im Nachhinein als Stifter betrachtet und dadurch ihren Herrschaftszuwachs legitimiert. Genauer zu bestimmen sei die Bezeichnung „Freivogt“, die sich die Waldkircher Vögte zugelegt hätten. Das Verhältnis der Habsburger zu den beiden Konventen liege auf verschiedenen Ebenen: In Säckingen hätten sie sich als fundatores betrachtet, in Waldkirch seien sie lange Zeit Lehensherren der Klostervögte gewesen.

Die Arbeitsgruppe 2, geleitet von FRANK ENGEHAUSEN (Heidelberg), beschäftigte sich mit dem Thema „Baden und Württemberg 1918. Politische Themen und Akteure am Vorabend der Novemberrevolution“. In seiner Einführung betonte Engehausen, dass die revolutionären Ereignisse in Baden und Württemberg weitaus weniger gewalttätig als andernorts in Deutschland abliefen, wobei die provisorischen Regierungen in Karlsruhe und in Stuttgart in jenen Tagen aus recht breit aufgestellten Koalitionen der SPD mit bürgerlichen Parteien bestanden.

Im ersten Referat betrachtete BERND BRAUN (Heidelberg) die Rolle der SPD in Baden und in Württemberg zwischen der Parteispaltung und der Novemberrevolution. Die Spaltung lief in Württemberg deutlich konfliktreicher ab als in Baden. Es bestanden starke Spannungen zwischen den radikaleren Sozialdemokraten in der Stadt Stuttgart und gemäßigteren im übrigen Land. Hinzu kamen landsmannschaftliche Gegensätze – die wichtigsten Figuren des radikalen Flügels waren keine gebürtigen Württemberger – und erhebliche persönliche Animositäten. Der größte Zankapfel war der Streit um die Besetzung der Redaktion der ursprünglich gemäßigten „Schwäbischen Tagwacht“. Hier setzten sich vorübergehend radikale Redakteure durch, die sich nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs weigerten, patriotische Texte abzudrucken. Dem gemäßigten Landesvorstand der SPD gelang es jedoch, mit Wilhelm Keil einen der Ihren handstreichartig und satzungswidrig als Chefredakteur zu installieren. In der Folge kam es im Juli 1915 zur Spaltung der württembergischen SPD-Landtagsfraktion.

Auch in Baden spaltete sich die Partei, obwohl hier Gegensätze zwischen den Parteiflügeln weniger ausgeprägt waren. Einen vergleichbaren Stadt-Land-Gegensatz gab es in Baden nicht und an der Landesspitze der SPD stand mit Anton Geiß eine ausgleichende Persönlichkeit. Dennoch verließ im Jahr 1917 der Vorsitzende der Offenburger SPD Adolf Geck mit etlichen Gefolgsleuten die Partei.

Die anschließende Diskussion beschäftigte sich mit der weiteren Geschichte der SPD in Baden und Württemberg. Insbesondere die Polarisierung der württembergischen SPD habe sich fortgesetzt mit Auswirkungen bis in die fünfziger Jahre hinein. Die Radikalisierung sei eine Folge hoher Erwartungen und ausbleibender Erfolge gewesen.

Die Persönlichkeiten der beiden letzten Regierungschefs zur Zeit der Monarchie in Karlsruhe und Stuttgart, Heinrich von Bodman und Karl von Weizsäcker, untersuchte MARTIN FURTWÄNGLER (Stuttgart). Beide hatten erfolgreiche Karrieren in den jeweiligen Landesverwaltungen durchlaufen, waren überzeugte Anhänger des konstitutionellen Systems und des Kaiserreichs, standen aber gemäßigten politischen und gesellschaftlichen Reformen offen gegenüber. Weitergehende Reformen, etwa die Parlamentarisierung, lehnten sie dagegen ab.

Die Frage, ob sie im letzten Kriegsjahr Handlungsstrategien für den Fall entwickelt hatten, dass die von ihnen betriebene systemstabilisierende Politik scheiterte bzw. eine dramatische politische Krise eintreten sollte, wurde anhand der Frage von Krieg und Frieden, der Stellung der Länder im Reich und der Frage einer Parlamentarisierung des politischen Systems untersucht. Dabei zeigte sich, dass beide die vertrauten Bahnen konstitutioneller Kabinettspolitik im Jahr 1918 nicht verließen. Dies verdeutlicht z.B. ihr Agieren in der Frage einer territorialen Aufteilung des Reichslandes Elsass-Lothringen. In Bezug auf Verfassungsreformen betrieben sie eine dilatorische Politik.

Alternative politische Konzepte sind allenfalls bei Weizsäcker erkennbar, doch nur in Ansätzen. Er forderte etwa im September 1918 im Bundesrat, die Bevölkerung nun endlich vollständig über die katastrophale Kriegslage zu informieren und so das Vertrauen in die Regierungen zu erhalten. Zudem gibt es Hinweise, dass er im letzten Kriegsjahr Überlegungen anstellte, eine innenpolitische Krise notfalls mittels einer Militärdiktatur zu lösen.

In der Diskussion wurde das Thema der geplanten Teilung des Reichslandes Elsass-Lothringen aufgegriffen. Hinsichtlich der Verfassungsreformen wurde festgestellt, dass die Regierungschefs hierzu formal nicht autorisiert gewesen seien, durch ihren engen Kontakt mit den Monarchen habe es jedoch gewisse informelle Spielräume gegeben.

Unter der Überschrift „Unruhe im Südwesten“ untersuchte SIMONE RUFFER (Stuttgart) politische Themen und Akteure im Kontext der Novemberrevolution und der Verfassungsreform in Baden und Württemberg. Der Übergang von der Monarchie zur Republik, also die Phase seit dem Ausbruch der Novemberrevolution im Jahr 1918 bis zur Inkraftsetzung der beiden neu erarbeiteten Verfassungen am 25. April 1919 (Baden) bzw. am 25. September 1919 (Württemberg), ging erstaunlich rasch vonstatten. In beiden Ländern waren es Politiker der SPD und der DDP, die maßgeblich an der Ausarbeitung der Verfassungen beteiligt waren. Soldaten- und Arbeiterräte bzw. die USPD spielten dagegen hierbei keine Rolle.

Strittig in der Diskussion über die Verfassungen waren die Stellung des Staatspräsidenten, die Stellung der Kirchen und die Frage, ob es auch künftig eine erste Kammer geben sollte. Besonders umstritten war, ob das Fach Religion an den staatlichen Schulen ein Pflichtfach oder der Besuch des Unterrichts freiwillig sein sollte. Beide Verfassungen mit einer vom Volk ausgehenden Staatsgewalt, aus einer Kammer bestehenden Landtagen, die dann den Präsidenten und die Minister wählten (Baden), bzw. nur den Staatspräsidenten, der dann die übrigen Regierungsmitglieder berief (Württemberg), entsprachen sich weitgehend. Im Kern hatten diese Punkte in den Ländern bereits während der Kriegszeit in der Diskussion gestanden, besaßen aber vor der Revolution keine Aussicht auf Durchsetzung.

Anschließend stellte Ruffer das vom Landesarchiv Baden-Württemberg und der Abteilung Landesgeschichte des Historischen Instituts der Universität Stuttgart durchgeführte Projekt „Von der Monarchie zur Republik“ (https://www.leo-bw.de/themenmodul/von-der-monarchie-zur-republik) vor, aus dem die Quellen des Vortrags stammen.

Die Diskussion drehte sich überwiegend um das Portal Leo-BW, in dem das Themenmodul „Von der Monarchie zur Republik“ online steht. Es wurde mit dem Blick auf Lehre und Forschung festgestellt, dass oftmals nur noch solche Quellen wahrgenommen würden, die online verfügbar sind. Das führe zur Verengung der Perspektiven, oftmals zum Nachteil gerade kleinerer Institutionen, deren Möglichkeiten, ihre Bestände online verfügbar zu machen, begrenzt seien. Auf die baden-württembergische Kulturgutstiftung als möglicher Geldgeber wurde hingewiesen.

Es kann resümiert werden, dass durch die Abspaltung der radikaleren Kräfte von der SPD jene gemäßigtere Partei zurückblieb, die während der Revolution, in den provisorischen Regierungen und bei der Ausarbeitung der Verfassungen eine tragende Rolle spielte. Die radikalen Kräfte konnten diese Prozesse nicht mehr wirksam beeinflussen. Diese beschleunigt haben dürfte der Umstand, dass die entscheidenden Merkmale der neuen Verfassungen – Volkssouveränität, Verhältniswahlrecht, Ein-Kammer-Parlament – bereits vor der Revolution zumindest in Teilen der Parteien diskutiert worden waren, obwohl die letzten Regierungschefs unter der Monarchie sich diesen Diskussionen verweigert hatten.

Tagungsprogramm:

Arbeitsgruppe 1:

Stiftische Frauengemeinschaften im Südwesten
Leitung: Jürgen Dendorfer (Freiburg)

Sabine Klapp (Kaiserslautern): Damenstifte und Landesgeschichte – Neuere Forschungsansätze

Christine Kleinjung (Mainz): Normative Ordnungen und Lebensformen in Waldkirch

Clemens Regenbogen (Stuttgart): Adel und Stift: Die Vogtei im Spätmittelalter am Beispiel von Säckingen und Waldkirch

Arbeitsgruppe 2:

Baden und Württemberg 1918. Politische Themen und Akteure am Vorabend der Novemberrevolution
Leitung: Frank Engehausen (Heidelberg)

Bernd Braun (Heidelberg): Die badische und die württembergische Sozialdemokratie zwischen Parteispaltung und Novemberrevolution

Martin Furtwängler (Stuttgart): Heinrich von Bodman und Karl von Weizsäcker: Regierungspolitik und Handlungsstrategien im letzten Kriegsjahr

Simone Ruffer (Stuttgart): Unruhe im Südwesten. Verfassungsreformfragen in Baden und Württemberg im Kontext der Revolution