Constitutional Moments

Constitutional Moments

Organisatoren
Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV), FernUniversität Hagen; Institut für Geschichte und Biographie (IGB), FernUniversität Hagen; Archiv des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ADL), Gummersbach
Ort
Hagen
Land
Deutschland
Vom - Bis
13.04.2018 - 14.04.2018
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Von
Ingrid Piela / Maximilian Rasche, Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften, FernUniversität in Hagen

Constitutional Moments standen im Fokus des zweitägigen internationalen und interdisziplinären Symposions. Die dreizehn Referenten und rund 50 Gäste aus Wissenschaft, Politik und Praxis reisten aus Griechenland, Luxemburg, Österreich, Polen und Deutschland an. Im Rahmen des Symposions fand die Verleihung des Dimitris Tsatsos-Preises 2018 statt. Der Preis wird vom DTIEV und dem Centre for European Constitutional Law (CECL), Athen, für „herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Europäischen Verfassungswissenschaften“ verliehen. Diesjähriger Preisträger war WOLFGANG REINHARD (Freiburg), bis zu seiner Emeritierung 2002 Ordinarius für Neuere Geschichte in Freiburg und assoziierter Fellow des Max-Weber-Kollegs für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien der Universität Erfurt.

Das Symposion „Constitutional Moments“ folgte dem Verständnis der Verfassung als kulturell geformter Integrations- und Legitimationsordnung des politisch-sozialen Gemeinwesens. Als Ausgangspunkt diente die mit Blick auf die amerikanische Verfassungsgeschichte entstandene und dem Verfassungsrechtler Bruce Ackerman zugeschriebene Theorie des Constitutional Moment. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, ob und inwieweit Ackermans Ansatz auf historische und aktuelle Entwicklungen im gesamteuropäischen Kontext beziehungsweise bezogen auf einzelne europäische Länder angewandt werden kann. Dabei ging es nicht nur um ‚echte‘ Constitutional Moments im Sinne eines fundamentalen Wandels politischer und gesellschaftlicher Ordnung, sondern auch um Ereignisse, die vor dem Hintergrund der Theorie als Fehlschlag oder Täuschung zu charakterisieren sind.

ANDREAS HARATSCH (Hagen), seit Ende 2017 Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen, dankte in seiner Begrüßung seinem Vorgänger und jetzigen Ehrendirektor PETER BRANDT (Hagen) für sein langjähriges Wirken. Haratsch führte sodann in das Thema der Veranstaltung ein, bevor CHRISTIAN TOMUSCHAT (Berlin) mit seinem Impulsvortrag das Symposion eröffnete. Tomuschat stellte zunächst die geschichtlichen Zusammenhänge dar, bevor er feststellte, dass das Modell ‚Verfassungsstaat‘ sich nicht unbesehen auf die internationale Ebene übertragen lasse. Es sei auf die Heterogenität der Machtverhältnisse Rücksicht zu nehmen, nicht zuletzt um zu verhindern, dass der die Organisation tragende Grundkonsens sich auflöse. Tomuschat schloss seinen Redebeitrag mit der Feststellung, das Staatensystem brauche zur Ergänzung seines Potenzials die gegenwartsbezogenen Einsichten und Erfahrungen des politischen Verantwortungsträgers. Dadurch könne auf unvorhergesehene Situationen zielgerichtet reagiert werden.

Der erste von vier Themenkreisen lautete „Constitutional Moments als Verfassungswandel“ und wurde zunächst von EWALD GROTHE (Gummersbach / Hagen) moderiert. Er beschied dem Referenten WOLFGANG BURGDORF (München / Jena) ‚Profi für das Jahr 1806‘ zu sein. Burgdorf schlug in seinem Vortrag einen zeitlichen Bogen von der Wahlkapitulation Karls V. 1519 bis zur Niederlegung der Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806. Erst der Untergang der Reichsverfassung habe die deutschen Staaten gezwungen, eigenständig konstitutionelle Strukturen und Institutionen auszubilden. Damit sei das Jahr 1806 zum Constitutional Moment der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts geworden.

FABIAN RAUSCH (Bonn) nutzte sodann die Theorie des Constitutional Moments als ‚heuristisches Werkzeug‘ und warf einen Blick auf die Restaurationsepoche Frankreichs. Sein Fazit: Die 1814 oktroyierte Verfassung (Charte constitutionnelle) habe auf Grund ihrer Offenheit das Potenzial sowohl für konstitutionelle als auch antikonstitutionelle Impulse bereitgestellt, von dem im Zeitraum bis zur Julirevolution 1830 in beiden Richtungen reger Gebrauch gemacht wurde.

Im Anschluss übernahm ARTHUR SCHLEGELMILCH (Hagen) die Moderation der nächsten beiden Vorträge von GUNTOLF HERZBERG (Berlin) und EWALD GROTHE (Gummersbach / Hagen). Guntolf Herzberg arbeitete als exceptionelle Begebenheiten im europäischen Kommunismus der Nachkriegsepoche vor allem Chruschtschows Geheimrede vom 25.2.1956 (die „mutigste Rede des 20. Jahrhunderts“) sowie Gorbatschows Perestroika mit ‚vitalen Folgen für den mittel- und osteuropäischen Kommunismus‘ heraus. Bruce Ackermans Verknüpfung von constitutional politics und constitutional law sei für die kommunistische Verfassungsgeschichte allerdings nicht evident. Ewald Grothe legte in seiner Präsentation den Schwerpunkt auf die Partei der Freien Demokraten (FDP). Für den ‚Machtwechsel‘ von 1969 könnten viele Kriterien eines Constitutional Moments nach Bruce Ackermans als erfüllt gelten. Am Wahltag 1969 sei dies allerdings noch nicht absehbar gewesen, zumal die Mehrheitsverhältnisse äußerst knapp waren. Mit dem sozial-liberalen ‚Duo Brandt/Scheel‘ sei dann jedoch eine „Änderung der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik“ eingetreten, deren Wirkungskraft bis heute zu beobachten sei.

Die nächste Vortragsrunde wurde von PETER BRANDT (Hagen) geleitet. Er stellte den ‚Zeitzeugen und Zeithistoriker‘ HANS-JÜRGEN MISSELWITZ (Berlin) vor. Misselwitz gestaltete seinen Vortrag bewusst aus der Perspektive eines ‚Akteurs von Geschichte‘ zur Umbruchzeit 1989/90, wobei er neben der Wahrnehmung aus der Sicht eines am Aufbau der Sozialdemokratie unmittelbar beteiligten Ostdeutschen auch gesamtdeutsche und europäische Perspektiven einbezog – soweit er als Parlamentarischer Staatssekretär im Außenministerium und Leiter der DDR-Delegation bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen Einblick hatte. DIAN SCHEFOLD (Bremen) schaute in seinem Beitrag, wo für Deutschland der Constitutional Moment liegen könnte und warum beziehungsweise wie am Tag der deutschen Einheit, dem 3. Oktober 1990, der Constitutional Moment auf die Beitrittsfrage reduziert wurde. Dabei ging er auch auf die Frage nach verfassungsgeschichtlichen Vorläufern ein und thematisierte den Umgang mit Constitutional Moments im deutschen Verfassungsdenken.

Der zweite Themenkreis „Constitutional Moment oder Camouflage?“ begann am Nachmittag des ersten Tages. Moderator Peter Brandt stellte die beiden Referenten WERNER DAUM (Karlsruhe) und STEFFEN BRUENDEL (Frankfurt am Main) vor. Werner Daum beleuchtete in seinem Vortrag Ursprung, Funktionsweise und Wandel des Trasformismo im liberalen Italien sowie seine historische Bewertung, auch und besonders in verfassungsgeschichtlicher ‚longue durée‘. In seinem Ausblick verzeichnete er einen ‚negativen Constitutional Moment‘ an einem aktuellen Beispiel, der Phase von 2013-2018, während der 348 Trasformisti (von rund 1.000 Abgeordneten) die Fraktion gewechselt hätten, zum Teil sogar mehrfach. Insofern könne von einer nachhaltigen Wirkung des Trasformiso bis in die Gegenwart gesprochen werden – einschließlich der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die politische Kultur des Landes. Steffen Bruendel analysierte daraufhin das ‚Augusterlebnis 1914‘ anhand von Kriterien, die Pierre Bordieu für historische Ereignisse wie auch für gesellschaftliche Krisen entwickelt hat und legte dar, dass sich mit den ‚Ideen von 1914‘ verfassungspolitische Neuordnungsvorstellungen verbanden, die sowohl als kritischer Moment nach Bordieu als auch als konstitutioneller Moment im Sinne von Bruce Ackerman gedeutet werden könnten.

Die Moderation des letzten Vortrags am Nachmittag des ersten Tages und der sich anschließenden Diskussion im zweiten Themenkreis übernahm JÖRG ENNUSCHAT (Bochum / Hagen). Er stellte auch den nächsten Referenten vor, ARTHUR SCHLEGELMILCH (Hagen). Schlegelmilch referierte zur ‚Verfassungskampagne der DDR 1968‘, die mit der per Volksabstimmung ratifizierten ‚Ulbricht-Verfassung‘ von 1968 den Schlusspunkt eines umfassenden Transformationsprozesses bildete und als Schlussstein des sozialistischen Neuaufbaus der DDR darstellte. In Verbindung mit dem Topos einer ‚sozialistischen Menschengemeinschaft‘ sollte ein Gegenmodell zum ‚Prager Frühling‘ geschaffen und eine Art ‚Konsensdiktatur‘ hergestellt werden.

Der Dritte Themenkreis „Constitutional Moment oder Fehlversuch?“ wurde von VIKTORIA KAINA (Hagen) moderiert. Sie stellte die nächsten beiden Referenten ZDZISłAW KĘDZIA und HANNA SUCHOCKA (beide Posen) vor, die ihre Vorträge in englischer Sprache hielten. Kędzia war der Auffassung, der 1989 von der gesamten Bevölkerung getragene friedliche Umbau Polens in einen demokratischen Rechtsstaat sei ein Constitutional Moment im Sinne von Bruce Ackerman gewesen. Bei der Ausarbeitung der ‚Kleinen Verfassung‘ (1992) und der Verfassung von 1997 habe ein ‚constitutional momentum‘ nachgewirkt. Die jetzige Verfassungskrise Polens könne nur durch Achtung der bestehenden Verfassung überwunden werden. Jüngste Bestrebungen zum Umbau des polnischen Staates durch Maßnahmen des Gesetzgebers und der Exekutive verletzten nach Meinung vieler juristischer Autoritäten die Verfassungsgrundsätze der Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte. Deren Bindung an den Verfassungstext schließe es aus, dass solche Entwicklungen nachträglich durch ein Wählervotum legitimiert würden und damit die Qualität eines Constitutional Moment erhielten.

Für Hanna Suchocka waren die unterschiedlichen Reformprozesse der osteuropäischen Staaten 1990-1997 Constitutional Moments. Abweichend von Ackermans Idealtypus musste die Verfassung aber in allen Fällen ausdrücklich geändert werden, mangels nicht existenter oder nicht ausreichend befugter Verfassungsgerichte. Staaten mit weniger entwickelten demokratischen Strukturen konnten sich schneller eine neue Verfassung geben. Die Begleitung der Verfassungsänderungen durch die Venedig-Kommission wurde nicht als Einmischung in staatliche Souveränität verstanden. Priorität sei die Wahrung der in den post-kommunistischen Staaten unzureichend verankerten rechtsstaatlichen Grundsätze gegenüber Korruption und politischer Instrumentalisierung gewesen. Dadurch bewirkte Änderungen der Verfassungswirklichkeit dürfe man aber nicht mit einem Constitutional Moment verwechseln.

Der zweite Tag stand zunächst ganz im Zeichen der Verleihung des Dimitris Tsatsos-Preises. Der Prorektor der FernUniversität, SEBASTIAN KUBIS (Hagen), begrüßte die Gäste aus dem In- und Ausland. Kubis zeigte sich erfreut, dass das Dimitris-Tsatsos-Institut gemeinsam mit dem CECL im zweijährlichen Rhythmus abwechselnd in Hagen und in Athen den Preis vergibt. Damit die ‚europäische Idee‘ trage, sei man auf kritische Geister wie den Preisträger angewiesen. Vielfalt und Offenheit, Diversität und Internationalisierung, dafür stehe die FernUniversität. Andreas Haratsch würdigte in seiner Begrüßung das wissenschaftliche und praktische Wirken des Preisträgers Wolfgang Reinhard für die Einigung Europas und die Doppelbegabung des Namensgebers des Preises, Dimitris Tsatsos, als Wissenschaftler und Politiker. SPYROS TSANTINIS (Athen) begrüßte die Gäste im Namen des CECL und äußerte sich zur Wahrnehmung des Werkes von Wolfgang Reinhard in Griechenland. Die Laudatio hielt CHRISTOPH MARX (Essen), ehemaliger Schüler Reinhards. Reinhard habe auf vielen Gebieten bahnbrechend gearbeitet, so der Laudator und stellte einige zentrale Werke des Geehrten vor, der nach wie vor wissenschaftlich produktiv und ‚weiterhin für Überraschungen gut‘ sei. Im Anschluss an die Preisübergabe durch Andreas Haratsch und Spyros Tsantinis sprach der Preisträger Wolfgang Reinhard. Er schlug den Bogen von der Kolonialgeschichte im 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart und thematisierte die Erfahrungen verschiedener Erdteile, auf denen sich Europäer betätigt hatten. Eine eindeutige Antwort auf die im Vortragstitel gestellte Frage „Wieviel Zukunft hat Europas Vergangenheit?“ musste er letztlich offenlassen. Aber gerade deshalb, so Reinhard, könne und wolle er den unbedingten politischen Willen zum europäischen Bundesstaat aufbringen.

Andreas Haratsch stellte sodann die nächsten beiden Referenten vor. In seinem Vortrag erläuterte PETER SCHIFFAUER (Hagen), warum der europäische Verfassungsvertrag aus dem Jahr 2004 keinen Constitutional Moment im Sinne von Bruce Ackermans Begriffsdefinition darstelle. Schiffauer verwendete den Begriff als ‚politische Metapher‘ und arbeitete in seinem Vortrag die Umstände heraus, die den Vertrag prägen würden – positiv wie negativ. Von der Idee einer europäischen Verfassung über den Konventsentwurf und die Regierungskonferenz bis hin zu den beiden ‚schmerzlichen Opfern‘ des Vertrags von Lissabon prüfte Schiffauer zehn Aspekte und machte deutlich, „wie der Vertrag sowohl Frucht eines einmaligen kreativen Ereignisses als auch Ergebnis eines kontinuierlichen geschichtlichen Prozesses mit langem Atem ist“. Als Metapher, so Schiffauer in seiner Bewertung, seien Verfassungskonvent und -vertrag ein konstitutionelles Ereignis.

Mit dem vierten Themenkreis „Constitutional Moments im Völkerrecht“ wurde das Symposion fortgesetzt. MARKUS KOTZUR (Hamburg) ging in drei Schritten vor und betrachtete zunächst den Begriff Constitutional Moment, wie er im Völkerrecht ‚sinnvollerweise‘ verwendet werden könne, bevor er sich der Idee des Constitutional Moments im Völkerrecht widmete, um sodann zu schauen, welche konstitutionellen Momente sich dort derzeit vielleicht finden ließen. Kotzur schloss seinen Vortrag mit der These, dass gerade in einer Zeit, in der man den Eindruck haben könne, dass die internationale Ordnung ins Wanken gerate, die Idee der Constitutional Moments immer noch ihren ‚Moment‘ habe.

Jeweils im Anschluss an zwei Vorträge eines Themenkreises bestand Gelegenheit, das Gehörte zu vertiefen und zu diskutieren, wovon die Gäste lebhaft und engagiert Gebrauch machten. Das zweitägige Symposion wurde als Videostream aufgezeichnet und ist online abrufbar1.

Konferenzübersicht:

Andreas Haratsch (Hagen): Begrüßung und Einführung

Christian Tomuschat (Berlin): Die Konstitutionalisierung des Völkerrechts durch die Vereinten Nationen

Erster Themenkreis: „Constitutional Moments“ als Verfassungswandel
Moderation: Ewald Grothe (Gummersbach / Hagen)

Wolfgang Burgdorf (München / Jena): „Constitutional Moments“ im Alten Reich – Das Ende des Alten Reiches als „Constitutional Moment“?

Fabian Rausch (Bonn): Der konstitutionelle Moment als Ende der Revolution? Zur Verfassungskultur Frankreichs 1814-1830

Diskussion
Moderation: Arthur Schlegelmilch (Hagen)

Guntolf Herzberg (Berlin): Entstalinisierung als Verfassungswandel?

Ewald Grothe (Gummersbach / Hagen): Der „Machtwechsel“ von 1969 als demokratisch-liberaler Wendepunkt?

Diskussion
Moderation: Peter Brandt (Hagen)

Hans-Jürgen Misselwitz (Berlin): Der Umbruch in der DDR 1989/90 als verfassungsrechtliches und verfassungspolitisches Ereignis

Dian Schefold (Bremen): Tag der deutschen Einheit, Reichsgründung, Verfassungstag

Diskussion

Zweiter Themenkreis: „Constitutional Moment“ oder Camouflage?

Werner Daum (Karlsruhe): ‚Trasformismo‘ im Wandel – ein Surrogat für die Parlamentarisierung im liberalen Italien (1861-1915)?

Steffen Bruendel (Frankfurt am Main): Das „Augusterlebnis“ 1914 – ein „Constitutional Moment“?

Arthur Schlegelmilch (Hagen): Die Verfassungskampagne der DDR 1968

Diskussion
Moderation: Jörg Ennuschat (Bochum / Hagen)

Dritter Themenkreis: „Constitutional Moment“ oder Fehlversuch?
Moderation: Viktoria Kaina (Hagen)

Zdzisław Kędzia (Poznań / Posen): Polens Verfassungswandel: die Herausforderung der Dritten Republik

Hanna Suchocka (Poznań / Posen): The Venice Commission and the Preparation of Constitutions of the Countries in Central and Eastern Europe – Lessons Learned

Diskussion

Verleihung des Dimitris Tsatsos-Preises 2018 an Wolfgang Reinhard (Freiburg)

Sebastian Kubis (Hagen) / Andreas Haratsch (Hagen) / Spyros Tsantinis (Athen): Begrüßung

Christoph Marx (Essen): Laudatio

Wolfgang Reinhard (Freiburg): Wieviel Zukunft hat Europas Vergangenheit? Die Expansivität Europas und ihre Folgen

Peter Schiffauer (Hagen): Der europäische Verfassungsvertrag 2004

Vierter Themenkreis: „Constitutional Moments“ im Völkerrecht
Moderation: Andreas Haratsch (Hagen)

Markus Kotzur (Hamburg): „Constitutional Moments“ in globaler Perspektive – eine völkerrechtliche Spurensuche

Diskussion

Anmerkung:
1http://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/rewi/dtiev/20180413.shtml (19.09.2018)