Medizinische „Alltagsforschung“ an Universitäten in Nationalsozialismus und früher Nachkriegszeit: Inhalte und Kontexte Medizinischer Dissertationen, ca. 1930 - 1960

Medizinische „Alltagsforschung“ an Universitäten in Nationalsozialismus und früher Nachkriegszeit: Inhalte und Kontexte Medizinischer Dissertationen, ca. 1930 - 1960

Organisatoren
Volker Roelcke, Institut für Geschichte der Medizin, Justus-Liebig-Universität Gießen; Paul Weindling, School of History, Philosophy and Culture, Oxford Brookes University
Ort
Gießen
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.10.2018 - 26.10.2018
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Von
Christoph Beckmann, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Ruprecht-Karls Universität Heidelberg

Während die medizinische Forschung in Konzentrationslagern und anderen deregulierten Räumen verhältnismäßig gut erforscht ist, wurde der eher alltäglichen Forschung während des Nationalsozialismus bisher weniger Aufmerksamkeit gewidmet. Dabei wäre diese weit besser dazu geeignet, „normale“ Vorgehensweisen und Themenbereiche, sowie wissenschaftliche und ethische Standards der medizinischen Wissenschaft im Nationalsozialismus zu beschreiben.

In ihrem grundlegenden Aufsatz1 über medizinische Dissertationen aus der Zeit des Nationalsozialismus haben Simon Duckheim und Volker Roelcke auf das Potential hingewiesen, das diese Quellengattung für die Erforschung der „Alltagsforschung“ hat. Die Betrachtung medizinischer Dissertationen verschiedener Universitäten verspricht also zu einem besseren Verständnis der Medizin des Nationalsozialismus zu führen. Daher – und auch in Reaktion auf den oben genannten Aufsatz – wurden an verschiedenen Universitäten im gesamten ehemaligen Reichsgebiet Lokalstudien ins Leben gerufen, die sich mit den örtlichen Dissertationen beschäftigen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Forschung am Menschen. Mit den „Reichsrichtlinien zur Forschung am Menschen“ aus dem Jahr 1931, die im Nationalsozialismus zumindest de jure weiterhin in Kraft blieben, steht hier ein zeitgenössischer juristischer und ethischer Maßstab zur Verfügung, an dem sich auch Dissertationen messen lassen. Zusätzlich wurde dem Grad der Durchdringung verschiedener Dissertationen mit nationalsozialistischem Gedankengut von vielen Referenten große Bedeutung beigemessen.

Auf dem Worshop stellten Referent/innen aus dem In- und Ausland ihre Forschungsprojekte zu medizinischen Dissertationen im Nationalsozialsozialismus vor. Es handelte sich dabei hauptsächlich um Professor/innen und Doktorand/innen an verschiedenen Universitäten, die hier Gelegenheit zur Vernetzung ihrer sehr ähnlichen Forschungsvorhaben fanden.

Nach einer Begrüßung durch die Organisatoren sprach WOLFGANG FROBENIUS (Erlangen) über die Situation an der Erlanger Universität. Er zeigte, wie hier in enger Zusammenarbeit zwischen den Lehrstuhlinhabern für Gynäkologie und Psychiatrie zwischen 1936 und 1939 eine große Anzahl erbbiologischer Dissertationen entstanden – ein Thema, dass in der Kriegszeit jedoch kaum noch eine Rolle spielte. Diese Beobachtung konnten verschiedene andere Referenten an ihren jeweiligen Universitäten ebenfalls bestätigen. Frobenius zeigte jedoch gleichzeitig die Grenzen des Einflusses der Nationalsozialisten in Erlangen. So scheiterten sowohl die Schaffung eines Instituts für Rassenhygiene, als auch die angekündigte erbbiologische Erfassung der Einwohner der Stadt.

TOBIAS DUDENBOSTEL (Wien) stellte im Anschluss seine schon abgeschlossene Arbeit zu den Dissertationen an der Universität Wien vor. Diese entstammten ausschließlich dem Zeitraum von 1938 bis 1945, da nur in dieser Zeit nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich entsprechend der deutschen Approbationsordnung eine Doktorarbeit – und nicht nur das abgeschlossene Studium – Voraussetzung zum Führen des Doktortitels war. Die Doktoranden waren in dieser Zeit zu 75% männlich, hatten häufig zuvor an Feldzügen der Wehrmacht teilgenommen und entstammten überraschenderweise in großer Mehrheit dem „Altreich“. Dudenbostel ging weiterhin intensiv auf sein Vorgehen und seine Methodik ein, womit er wichtige Grundlagen für spätere Diskussionen legte.

THOMAS BEDDIES (Berlin) rückte in seinem Vortrag das im Titel erwähnte Verhältnis zwischen Professoren und Promovenden in den Mittelpunkt. Unter den knapp 4.000 medizinische Dissertationen, eine Zahl, die für den Untersuchungszeitraum von wenigen anderen Universitäten auch nur annähernd erreicht wurde, stellte Beddies unter diesem Aspekt die Arbeiten an einigen wenigen Instituten der Berliner Fakultät in seiner vorläufigen Analyse zusammen und wies auf die Bedeutung der politischen Einstellung der Doktorväter für die Betreuungsverhältnisse, sowie das Zustandekommen von Zusammenarbeit überhaupt, hin. Der Referent schloss aus der Verwandtschaft einiger Promovenden mit Angehörigen des Widerstandes auf den kritischen Geist, der am entsprechenden Institut zu dieser Zeit geherrscht habe. Zur genaueren Überprüfung dieser These sei allerdings noch die Analyse weiterer geeigneter Quellen nötig.

Im Anschluss an den Vortrag wurde insbesondere die Auswahl der Institute durch Beddies kritisch diskutiert, da das Herausgreifen von einzelnen Instituten wegen zu vermutender verbrecherischer Forschung oder wegen aufgrund ihrer politischen Einstellung besonders interessanten Institutsleitern als problematisch bei der Erforschung der im Titel des Workshops erwähnten „Alltagsforschung“ gesehen werden kann.

Über die Situation am Ort des Workshops berichtete MITJA SCHWARZ (Gießen). Dier Gießener Universitäts-Kinderklinik war ein Kinderheim angegliedert, dessen Bewohner häufig als Forschungsobjekte herangezogen wurden. Seine Charakterisierung von Kindern als besonders vulnerabler Gruppe ergänzte Schwarz mit der Vermutung, dass sich aus den Dissertationen der Eindruck ergebe, dass die Einlieferung in die Kinderklinik, die jungen Patient/innen bereits zu potentiellen Forschungsobjekten gemacht habe. So war bei den Dissertationen, die an der Kinderklinik geschrieben wurden, der Anteil von Arbeiten, die Forschung am Menschen enthielten, mit 38% besonders hoch. Für viele Teilnehmer von besonderem Interesse war dabei eine von Schwarz beschriebene Dissertation, in der mit der Forschung an sterbenden Kindern gegen einen in der medizinhistorischen Forschung eher weniger beachteten Teil der Reichsrichtlinien zur Forschung am Menschen verstoßen wurde.

Anschließend referierte FABIAN DIB (Lübeck) zu Dissertationen an der Kieler Fakultät. Hierbei betonte er die besondere Stellung Kiels als „Grenzlanduniversität“, an die nach der Vertreibung einer hohen Anzahl jüdischer Professoren viele überzeugte Nationalsozialisten berufen wurden. Er wies jedoch auch auf die eher inkonsequente Umsetzung dieses Konzeptes in den Dissertationen hin. Dass sich Kiel, wie die anderen „Grenzlanduniversitäten“, als nationalsozialistische Musteruniversität an der Grenze des Reichs verstand, habe sich in den Arbeiten nur selten niedergeschlagen.

MAIKE ROTZOLL und CHRISTOPH BECKMANN (beide Heidelberg) betonten in ihrem Vortrag zu den Heidelberger Dissertationen, dass sie einen Untersuchungszeitraum für sinnvoll hielten, der vor dem Erscheinen der Reichsrichtlinien zur Forschung am Menschen von 1931 beginnt und die frühe Nachkriegszeit noch einbezieht, um später Aussagen über mögliche Charakteristika der nationalsozialistischen Periode treffen zu können. Die vorläufige Auswertung anhand von Stichjahren (1930/31, 1936/37, 1942/43 und 1948/49) zeige deutliche thematischen Veränderungen und vor allem Unterschiede in der Häufigkeit von Dissertationen zu Forschungen am Menschen. Ihre Zahl nahm insgesamt zwischen 1930 und 1949 stark zu: Forschung am Menschen schien in der Nachkriegszeit, anders als noch anderthalb Jahrzehnte zuvor, zum Forschungsalltag gehört zu haben.

Nach einer Einführung in die Situation an der Reichsuniversität Straßburg und die dortigen Dissertationen durch GABRIELE MOSER sprach AISLING SHALVEY (beide Straßburg) unter dem Titel über die an der dortigen Kinderklinik geschriebenen Dissertationen. Anhand einiger Beispiele zeigte sie detailliert die Bedeutung von Zwillingsstudien – sowohl an kranken, wie auch an gesunden Versuchspersonen – im Kontext erbbiologischer Arbeiten in Straßburg. Weiterhin fiel die starke Ideologisierung auf, die Shalvey bei Dissertationen an der Kinderklinik feststellte.

LOUISA GÜNTHER (Marburg) gab in ihrem Vortrag besonders durch ihr umfangreiches Klassifizierungs- und Analyseschema wichtige Anregungen für die Diskussion darüber, wie Dissertationen in Kategorien eingeordnet und anhand dieser ausgewertet werden können. So zeigten sich in der Diskussion die Schwierigkeiten einer Einteilung von Forschungsmethoden in ‚invasiv‘ und ‚nichtinvasiv‘ – eine Problematik, die auch an anderer Stelle noch deutlich hervortrat.

Es folgten zwei Referenten, die über zahnmedizinische Dissertationen sprachen: JONAS GERHARD (Bonn), der über solche an der Universität Bonn zwischen 1933 und 1945 berichtete, und DANIEL HÖPNER, der zusammen mit dem für medizinische Dissertationen zuständigen JULIUS KLÖSSING (beide Münster) einen „Projektaufriss“ über Dissertationen an der Münsteraner Fakultät vorstellte. Während die Zahl der Betreuer in Bonn viel höher war, waren nur vier von ihnen für die Betreuung von 70% der Dissertationen verantwortlich. Von 427 Dissertationen enthielten dabei 133 Forschung am Menschen, davon 40 „Neuartige Heilbehandlungen“ nach Definition der Reichsrichtlinien. Weiterhin zeigte Gerhard, dass bestimmte Professoren besonders oft als NS-typisch geltende Themen vergaben, was auch Klössing und Höpner für ihre Universität bestätigen konnten.

PHILIPP OSTEN (Hamburg) erinnerte in seinem Vortrag besonders an das Schicksal jüdischer und politisch missliebiger Doktoranden der Universität Hamburg, deren Doktortitel im Nationalsozialismus aberkannt oder denen die Promotion verweigert wurde. Sein Vortrag lief auf den Fall Ingeborg Syllm-Rapoports zu, deren Promotionsurkunde ihr im Jahre 2015 überreicht wurde, 77 Jahre nach der Abgabe ihrer Arbeit. Mit einem eindrucksvollen Ausschnitt aus ihrer Dankesrede, in dem sie an diejenigen erinnerte, die mehr als die Möglichkeit verloren hatten, ihre medizinische Dissertation jemals abschließen zu können, endete der Beitrag Ostens.

Danach wies ANNE OOMMEN-HALBACH (Düsseldorf) auf einige Besonderheiten Düsseldorfs bei der Verteilung von Dissertationen auf die verschiedenen Fächer hin. So war der Anteil medizinhistorischer Dissertationen eine Zeit lang besonders hoch, was Oommen-Halbach auf das erfolgreiche und energische Vorgehen des damaligen Lehrstuhlinhabers zurückführte. Auch zeigte sich am Beispiel einer Dissertation, für die Kinder einem zwar nichtinvasiven, aber doch sehr belastenden Versuch unterzogen wurden, erneut die Grenzen der Kategorien ‚invasiv‘/‚nichtinvasiv‘.

In vielen vorgestellten Lokalstudien waren am Anfang des Untersuchungszeitraums Arbeiten jüdischer Mediziner/innen aufgetaucht, teils mit Informationen zur späteren Aberkennung des Doktorgrades durch die Nationalsozialisten. Insbesondere dem Umgang der Universitäten nach 1945 widmete sich RALF FORSBACH (Münster). So zeigte er, wie einige Mediziner um die Wiedererlangung ihres Doktorgrades lange kämpfen mussten, während andere ihn auch ohne eigenes Betreiben wieder zuerkannt bekamen.

Einen ganz anderen Fall, bei dem einem Mediziner seine Doktorwürde entzogen wurde stellte ALEKSANDRA LOEWENAU (Halle an der Saale) vor: Horst Schuhmann. Schuhmann war im NSDÄB und in der NSDAP aktiv und sowohl an der „Euthanasie“-Aktion „T4“, als auch an Sterilisationsexperimenten im Konzentrationslager Auschwitz beteiligt. Schuhmann wurde der Doktorgrad von der Universität Halle nach dem Krieg entzogen, während ein Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Frankfurt unter dubiosen Umständen wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt wurde. Loewenau wies darauf hin, dass Schuhmann in offiziellen Dokumenten im Zusammenhang mit seinem Prozess weiter als „Dr.“ betitelt wurde. Die anschließende Diskussion drehte sich unter anderem um die Frage, welche Bedeutung die Teilung Deutschlands für diesen Fall hatte. So wurde die Vermutung geäußert, dass die westdeutschen Stellen die Entziehung des Doktorgrades durch eine ostdeutsche Universität nicht anerkannten.

Diesem Fall einer Entziehung des Doktorgrades wegen früher begangener Verbrechen stellte PAUL WEINDLING (Oxford) in seinem Vortrag die Indifferenz gegenüber, mit der die deutschen Behörden und Universitäten der Tatsache begegneten, dass bei der Erstellung von Dissertationen selbst in verbrecherischer Weise und unter Zwang Forschung betrieben wurde. Weindling wies in seinem Vortrag außerdem darauf hin, dass bei der Identifikation der Opfer und der Aufarbeitung von verbrecherischer Forschung, die für Dissertationen durchgeführt wurde, noch große Lücken bestünden und rief die Teilnehmer dazu auf, in ihrer zukünftigen Arbeit auch diesen Aspekt zu berücksichtigen.

In der Abschlussdiskussion wurden verschiedene Probleme des Themenbereiches medizinische Dissertationen im Nationalsozialismus angesprochen. Wenngleich zu Kategorisierung und zu untersuchendem Zeitraum noch viele Fragen ungelöst blieben, wurden in diesem Bereich viele Fortschritte gemacht. Auch zeigte sich der große Beitrag, den die vorgestellten Arbeiten zur Debatte um die Beachtung oder Nichtbeachtung der Reichsrichtlinien zur Forschung am Menschen, leisten können.

Während sich hierzu allerdings noch keine abschließenden Aussagen treffen ließen, zeigten sich auf dem Workshop bereits übereinstimmend die Wandlungen, denen die Themen von Dissertationen zwischen 1930 und 1950 unterlagen. Inwiefern diese Arbeiten dabei einen Bezug auf „NS-Ideologie“ herstellen, wurde dabei auch unter dem Aspekt behandelt, wie mit der Uneinheitlichkeit der Vorstellungen verschiedener Gruppen der nationalsozialistischen Gesellschaft und des dazugehörigen Staates umzugehen sei. Vorgeschlagen wurde dabei sowohl der Verzicht auf diese Kategorie, als auch Untersuchungen darüber, ob man in den Dissertationen Bezüge zum Gedankengut bestimmter Gruppen aus dem Gefüge nationalsozialistischer Herrschaft herstellen könnte.

Insgesamt drängte sich jedoch die Frage nach der Bildung geeigneter Kategorien für die Beschreibung der Dissertationen immer wieder in den Vordergrund, eine Frage, bei der zwar große Fortschritte erzielt wurden, jedoch kein abschließendes Ergebnis erreicht werden konnte. Eine weitere Zusammenarbeit der Teilnehmer scheint daher durchaus Vorteile zu bieten, auch in Bezug auf einen späteren Vergleich der Ergebnisse unterschiedlicher Lokalstudien.

Konferenzübersicht:

Wolfgang Frobenius (Halle an der Saale): Den Machthabern bedingt dienstbar: Erlanger Medizin-Promotionen zwischen 1932 und 1948

Tobias Dudenbostel (Wien): Medizinische Doktorarbeiten und Nationalsozialismus: Ärzteausbildung an der Universität Wien zwischen 1938 und 1945

Thomas Beddies (Berlin): Betreuungsverhältnisse: Medizinische Dissertationen der Berliner Universität in der NS-Zeit

Mitja Schwarz (Gießen): Dissertationen aus der Gießener Universitäts-Kinderklinik von 1932-1952: Personen, Schwerpunkte und allgemeine Implikationen

Fabian Dib (Lübeck): Dissertationen an der Kieler Fakultät: Erste Ergebnisse

Maike Rotzoll / Christoph Beckmann (Heidelberg): Medizinische Dissertationen in Heidelberg zwischen 1930 und 1949 – erste Einblicke

Gabriele Moser (Straßburg): Dissertationen Straßburg: Überblick

Aisling Shalvey (Straßburg): The Use of Pediatric Theses in the Reichsuniversität Strassburg, 1941-1944

Louisa Günther (Marburg): Dissertationen Marburg: Neurologie + Psychiatrie

Jonas Gerhard (Bonn): Zahnmedizinische Dissertationen an der Universität Bonn von 1933-1945: Ein Zwischenstand

Julius Klössing / Daniel Höpner (Münster): Dissertationen an der Münsteraner Fakultät: Ein Projektaufriss

Philipp Osten (Hamburg): Medizinische Promotionen 1933-1950 vor dem Hintergrund der Hamburger Fakultätsgeschichte

Anne Oommen-Halbach (Düsseldorf): Dissertationen an der Medizinischen Akademie Düsseldorf und ihre Funktion für Institutionalisierung und Implementierung von Forschung (1935-1945)

Ralf Forsbach (Münster): Entziehung und Wiederzuerkennung medizinischer Doktorgrade an der Universität Bonn seit 1933

Aleksandra Loewenau (Halle an der Saale): Horst Schumann: Vergabe und Entzug des Doktorgrads

Paul Weindling (Oxford): Nachkriegs-Umgang mit Promotionen aus erzwungener Forschung

Anmerkung:
1 Volker Roelcke / Simon Duckheim, Medizinische Dissertationen aus der Zeit des Nationalsozialismus: Potential eines Quellenbestands und erste Ergebnisse zu „Alltag“, Ethik und Mentalität der universitären medizinischen Forschung bis (und ab) 1945. In: Medizinhistorisches Journal 49 (2014), 260-271.