Forum: Kommentar zu den „Konzeptionellen Überlegungen für die Ausstellungen der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

Von
Michael Wildt, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt Universität zu Berlin

Plädoyer für eine Gewaltgeschichte Europas im 20. Jahrhundert1

Den Autorinnen und Autoren der „Konzeptionellen Überlegungen für die Ausstellungen der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist dankenswerterweise gelungen, die Debatte von der Fixierung auf Erika Steinbach zurück auf die inhaltliche Ebene zu holen. So sehr ich daher diese historisch-politische Intervention unterstütze, so kritisch sehe ich allerdings die historisch-wissenschaftliche Konzeption selbst, die insbesondere durch die Gegenüberstellung von nationalsozialistischem Genozid auf der einen und ethnischen Massenmorden auf der anderen Seite meines Erachtens hinter die wissenschaftliche Diskussion um Holocaust, Genozid und Massengewalt im 20. Jahrhundert zurückfällt.

Eric Hobsbawm hat früh darauf aufmerksam gemacht, dass ethnische Zugehörigkeit gegen Ende des 19. Jahrhunderts zum zentralen Kriterien der Nationsbestimmung avancierte, wobei insbesondere diejenigen Gruppen, die sich selbst zum Volk, zur Nation erklärten, ohne über einen eigenen Staat zu verfügen, das ethnische Argument in den Mittelpunkt stellten.2 Dem Konzept des Volks als demos, für das Rechtsgenossenschaft und staatsbürgerlicher Gleichheit kennzeichnend sind, steht die Vorstellung vom Volk als ethnos gegenüber, in dem imaginierte Abstammungsgemeinschaften, Geschichtsmythen, Phantasmen von gemeinschaftlichem Blut und Boden miteinander verknüpft werden.3

Die Balkankriege 1912/13 im zerfallenden Osmanischen Reich waren bereits durch all jene Gewaltphänomene gekennzeichnet, die wir heute als "ethnische Säuberungen" bezeichnen. Gewaltexzesse, die europäische Kolonisatoren in Afrika, Australien und Asien verübten, erreichten nun Europa selbst: Ganze Dörfer wurden umstellt und die Männer erschossen; Frauen, Kinder, alte Menschen in der örtlichen Kirche oder Moschee zusammengetrieben, die Gotteshäuser dann angezündet, so dass die schutzlosen Menschen bei lebendigem Leib verbrannten. Zurückweichende Armeen machten ganze Dörfer dem Erdboden gleich, um die Bevölkerung für immer zu vertreiben. Die neu eroberten serbischen, griechischen und bulgarischen Gebiete wurden einer rigorosen Siedlungspolitik unterworfen, obwohl beziehungsweise gerade weil die eigene nationale Gruppe oftmals nur eine Minderheit darstellte.4 Die Grenzen zwischen regulärer Kriegführung, so genannten ethnischen Säuberungen und Massenmorden an Zivilisten verwischten in den Balkankriegen, und Wolfgang Höpken hat sie mit gutem Grund als ethnische Kriege gekennzeichnet.5 Die Vertreibung und Ermordung der Armenier 1915/17, um einen ethnisch homogenen türkischen Nationalstaat zu schaffen, ist ein weiteres, bekanntes Beispiel für jene genodizale, ethnische Politik, die das 20. Jahrhundert prägte.6 Nicht zufällig hat Hitler in seiner Rede vor den Wehrmachtsbefehlshabern im August 1939 zur Rechtfertigung seines rassistischen "Lebensraum"-Krieges gegen Polen auf das Beispiel Armenien verwiesen: "Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?"7

In dieser spezifischen historischen Konstellation hat die Formel vom Selbstbestimmungsrecht der Völker, die sowohl die Bolschewiki wie der amerikanische Präsident Woodrow Wilson am Ende des Ersten Weltkrieges in die Debatte warfen, eine enorme politische Strahlkraft entfalten können.8 Ohne Zweifel war Wilsons Erklärung vom Januar 1918 ein Ausdruck des demokratischen Geists Amerikas, sollte im Europa der zerfallenden großen Imperien (Russland, das Osmanische Reich und die Habsburger Monarchie) eine neue, demokratische Friedensordnung schaffen und war deshalb auch Grundlage für die Friedensverhandlungen in Versailles. Dennoch traf seine Initiative auf ein Europa, das sich bereits nach dem "Blut" zu ordnen begonnen hatte. Die Formel vom Selbstbestimmungsrecht der Völker fachte die völkischen Ambitionen in Europa weiter an.

So nutzte Griechenland die osmanische Schwäche und besetzte 1919 Teile Kleinasiens. Noch lebten im osmanischen Kleinasien über eine Million Griechen, und der Traum eines „Großgriechenlands“ schien jetzt Wirklichkeit zu werden. Griechisches Militär stieß von der Ägäisküste aus nach Norden und Osten weit ins Landesinnere hinein, brannte in den eroberten Gebieten türkische Dörfer nieder und vertrieb deren Bevölkerung. Selbst westliche Reisende wie der britische Historiker Arnold Toynbee waren von den Grausamkeiten der Griechen schockiert. Allerdings gelang den türkischen Truppen eine erfolgreiche Gegenoffensive, die den Griechen einen heillosen Rückzug aufzwang, bei dem erneut ganze Dörfer verwüstet, Zivilisten misshandelt, vergewaltigt und getötet wurden.9

Der Vertrag von Lausanne, der im Juli 1923 von Griechenland und der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan unterzeichnet wurde, sanktionierte die Vertreibungen und Deportationen als „Bevölkerungstransfer“: Sämtliche anatolischen Griechen, insgesamt eine Zahl zwischen 1,2 und 1,5 Millionen, von denen die meisten bis auf etwa 290.000 bereits vertrieben worden waren, hatten ihre Heimat zu verlassen ebenso wie etwa 350.000 Türken, die aus Griechenland in die Türkei vertrieben wurden. Die unterzeichnenden Vertragsparteien waren keine totalitären Diktaturen. Frankreich, Großbritannien, Italien wurden ebenso wie Griechenland parlamentarisch regiert.10 Dass dieses Beispiel von Zwangsmigration, Flucht, Deportation und Vertreibung durchaus Schule machte, zeigt nicht zuletzt der Satz des amerikanischen Präsidenten Roosevelt, der 1943 empfahl, Vorkehrungen zu treffen, um „die Preußen aus Ostpreußen auf die gleiche Weise zu entfernen, wie die Griechen nach dem letzten Krieg aus der Türkei entfernt wurden."11

Die entscheidende Zäsur, die das Volk von der Nation trennt, setzt der Biologismus, sobald er zum Paradigma auch des Sozialen wird. Es lohnt sich meines Erachtens in diesem Zusammenhang Michel Foucaults These aufzunehmen, der zufolge seit Ende des 18. Jahrhunderts ein neues Machtregime in Europa auftaucht, das nicht mehr von der Souveränität, vom Recht, zu töten, geleitet wird, sondern von Technologien der Macht, die sich auf das Leben richten, auf Prozesse der Geburtenkontrolle, Fertilitätsraten, Hygiene, Seuchenbekämpfung: "Bio-Politik", wie Foucault dieses neue Machtregime nennt.12

Das Konzept der Nation kann ethnische Zuschreibungen beinhalten, die bereits Homogenitätsforderungen nach sich ziehen. Aber erst der Biologismus stempelt die Andersheit des "Anderen" zu einer Naturtatsache, ruft also unentrinnbar genetische Differenzen auf, die per definitionem nicht integriert werden können. Damit lösen gewalttätige Politiken der Segregation und Ausmerzung die vormaligen Assimilationsprojekte ab, etwa die preußische Germanisierungspolitik im polnischen Westpreußen. Indem das Volk naturalisiert wird, sich folglich nicht mehr über das Recht, über die Staatsbürgerschaft als Staatsvolk konstituiert, löst sich die Nation als politische Form der modernen Gesellschaft auf.

Unter dem Blickwinkel der Bio-Macht verändert sich die Auffassung vom Volk als staatlichem Souverän. Wenn das "Volk" nicht mehr politisch als Willensbildung der Staatsbürgerinnen und -bürger definiert wird, die das Volk konstituieren, sondern durch die Zugehörigkeit des "Blutes", erhalten außerkonstitutionelle Kriterien für die Verfasstheit des Volkes ein entscheidendes Gewicht. Verstand sich Gleichheit auf der Folie der Nation in erster Linie als die Gleichheit der bürgerlichen Rechtspersonen vor dem Gesetz, so folgt aus dem Entwurf des Volkes als einer Lebensordnung eigenen Rechts und aus dem Postulat, diese Lebensordnung zu optimieren, eine Biopolitik, deren grundsätzliches Schema strikt nach "lebenswert" und "lebensunwert" unterscheidet. Die Ausbreitung des rassischen Antisemitismus Ende des 19. Jahrhunderts als qualitativ neue Form der Judenfeindschaft ist daher eng mit der Durchsetzung der Biologie als Leitwissenschaft des "Lebens" verbunden.

Auch in der Sowjetunion verbarg sich hinter der Vernichtung der angeblichen Kulaken ein Kampf gegen den ukrainischen Nationalismus, und Ende der 30er Jahre richteten sich die mörderischen Säuberungsaktionen Stalins gegen ganze Volksgruppen in der Sowjetunion wie gegen Polen, Esten, Kosaken und andere. Das Konzept der Klasse wurde in der Sowjetunion gleichfalls ethnifiziert und biologisiert.13 Der Hitler-Stalin-Pakt und die Aufteilung Polens 1939 hat sowohl auf der deutschen wie auf der sowjetischen Seite zu massiver Gewalt gegen die einheimische Bevölkerung geführt, zu Massenmorden an christlichen und jüdischen Polen, zu Vertreibungen und Deportationen. In etlichen Regionen wie dem Baltikum, der Ukraine oder dem Kaukasus trafen deutsche Gewalttäter 1941/42 auf Gewalttaten des sowjetischen Geheimdienstes und initiierten brutale Pogrome der einheimischen Bevölkerung gegen die Juden als angebliche Helfershelfer der Bolschewisten (bzw. fanden bereits Pogrome vor, wie im Fall Lemberg). Diese ost(mittel)europäischen Räume waren seit Jahrzehnten von Krieg, Bürgerkrieg, Pogromen, massenmörderischer Hungerpolitik, Zwangsdeportationen und Massenexekutionen durchzogen.14 Ohne Einbeziehung der stalinistischen Gewaltpraxis ist eine Geschichte der Vertreibungen, Deportationen und Massenmorde nicht zu schreiben.

Die Gegenüberstellung von nationalsozialistischem Genozid und ethnisierter Massengewalt im 20. Jahrhundert, wie sie in den „Konzeptionellen Überlegungen für die Ausstellungen der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ formuliert wird, verliert damit seine Schärfe. Im Gegenteil, die nationalsozialistische Vernichtungspolitik muss als Teil einer Gewaltgeschichte Europas im 20. Jahrhundert gesehen werden. Nachdem sich die Genozidforschung lange Zeit von einem Holocaust-Paradigma hat leiten lassen, dass nationalstaatlich verengt den Mord an den europäischen Juden als von vornherein geplantes, staatliches Projekt verstand, und besonders in den letzten Jahren die Entwicklung der Holocaust-Forschung aus dem Blick verlor, öffnen die neueren Studien zu so genannten ethnischen Säuberungen, Vertreibungen, Deportationen und Massenmord wie von Dirk Moses, Donald Bloxham, Jacques Semelin, Christian Gerlach einen weiteren Horizont. Fragen nach Gewaltsituationen, Gewaltdynamiken und Gewaltakteuren stellen sich in neuer Perspektive.15

Ethnisierung des Politischen, Biologisierung des Sozialen, die Forderungen nach „Lebensraum“ und ethnisch homogenen Territorien ist der Kontext einer europäischen Geschichte der Gewalt, in der auch die Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten zu sehen ist. Die Shoah gehört ebenso in den Gewaltzusammenhang des 20. Jahrhunderts wie die stalinistische Politik, die Millionen von Menschen das Leben kostete, wie die europäische koloniale Gewalt in Afrika, Asien und Lateinamerika oder die Massenmorde an Zivilisten im Ersten Weltkrieg – als vielfach verflochtene, aufeinander Bezug nehmende, aber eben keineswegs gleichzusetzende Geschichte. Vorschnelle Zuschreibungen, es handle sich um „ethnische Säuberungen“ hier und um „rassistischen Genozid“ dort, lassen die Differenzen von Gewaltformen verschwinden, die zu klären erst noch Aufgabe der Forschung ist. Im Mittelpunkt stünde dann nicht mehr das Klassifizierungsproblem als vielmehr die Analyse der konkreten Gewalttaten, der unterschiedlichen Akteure sowie der politischen Ordnungen, legitimierenden Denkstile und situativen Gegebenheiten.16 Jede Ausstellung zu Flucht, Vertreibung und Deportation im Europa des 20. Jahrhunderts darf nicht hinter diesen erreichten Stand der Diskussion zurückfallen.

„Die Europäer“, so formulierten der damalige Bundespräsident Johannes Rau und der damalige polnische Staatspräsident Aleksander Kwasniewski in ihrer grundlegenden, immer noch einzulösenden Danziger Erklärung vom 29. Oktober 2003, „sollten alle Fälle von Umsiedlung, Flucht und Vertreibung, die sich im 20. Jahrhundert in Europa ereignet haben, gemeinsam neu bewerten und dokumentieren, um ihre Ursachen, ihre historischen Hintergründe und ihre vielfältigen Konsequenzen für die Öffentlichkeit verständlich machen.“17

~~~~
Michael Wildt ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls "Deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts mit einem Schwerpunkt in der Zeit des Nationalsozialismus" an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nach einer Ausbildung zum Buchhändler und Mitarbeit beim Rowohlt-Verlag studierte er Geschichte, Evangelische Theologie, Soziologie und Kulturwissenschaft an der Universität Hamburg. 1991 wurde Michael Wildt mit einer Studie über die Entwicklung des Konsums in der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er Jahren promoviert. Danach fokussierte er seine Forschungen vor allem auf die Geschichte der NS-Gesellschaft und auf die Theorie und Geschichte der Gewalt im 20. Jahrhundert. Zuletzt publizierte er folgende Monographien: Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung, Hamburg: Hamburger Ed., 2007; Geschichte des Nationalsozialismus, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2008.

~~~~

Die Beiträge zum Diskussionsforum „Vertreibungen ausstellen. Aber wie? Debatte über die konzeptionellen Grundzüge der Ausstellungen der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ können Sie auf der Webseite von H-Soz-u-Kult einsehen unter der Adresse: <http://www.hsozkult.de/index.asp?pn=texte&id=13501350>.

Anmerkungen:
1 Es handelt sich um den ausgearbeiteten Kommentar von Michael Wildt, vorgetragen am 09.09.10 im Auditorium des Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität im Anschluss an die Präsentation der „Konzeptionellen Überlegungen für die Ausstellungen der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung”.
2 Eric Hobsbawm, Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780, Frankfurt am Main 2005, S. 122 (englische Originalausgabe London 1990).
3 Nach wie vor grundlegend: Francis Emerich, Ethnos und Demos. Soziologische Beiträge zur Volkstheorie, Berlin 1965; siehe dazu jetzt auch Michael Mann, Die dunkle Seite der Demokratie. Eine Theorie der ethnischen Säuberung, Hamburg 2007 (amerikanische Originalausgabe Cambridge 2005).
4 Vgl. Katrin Boeckh, Von den Balkankriegen zum Ersten Weltkrieg. Kleinstaatenpolitik und ethnische Selbstbestimmung auf dem Balkan, München 1996; Richard C. Hall, The Balkan Wars 1912-1913. Prelude to the First World War, London-New York 2000; als zeitgenössische Quelle zu den Massenverbrechen nach wie vor unverzichtbar: Carnegie Endowment for International Peace, Report of the International Commission to Inquire into the Causes and Conduct of the Balkan Wars, Bucks/Great Britain 1914.
5 Wolfgang Höpken, Performing Violence. Soldiers, Paramilitaries and Civilians in the Twentieth-Century Balkan Wars, in: Alf Lüdtke/Bernd Weisbrod (Hg.), No Man’s Land of Violence. Extreme Wars in the 20th Century, Göttingen 2006, S. 211-249, hier: S. 241; übergreifend: Norman M. Naimark, Flammender Haß. Ethnische Säuberungen im 20. Jahrhundert, München 2004.
6 Aus der Fülle der Literatur sei hier verwiesen auf: Donald Bloxham, The Great Game of Genocide. Imperialism, Nationalism, and the Destruction of the Ottoman Armenians, Oxford 2005; Raymond Kévorkian, Le Génocide des Arméniens, Paris 2006; Taner Akçam: A shameful act : the Armenian genocide and the question, New York 2006; Hans-Lukas Kieser/Dominik J. Schaller (Hg.), Der Völkermord an den Armeniern und die Shoah, Zürich: Chronos Verlag, 2002.
7 Über diese Rede Hitlers am 22.8.1939 existieren fünf Aufzeichnungen, die allesamt keine offiziellen Protokolle darstellen, da Hitler den Teilnehmern ausdrücklich untersagt hatte, mitzuschreiben, sondern es handelt sich um private Mitschriften bzw. Notizen, deren Verfasser zum Teil unbekannt sind. Der Satz zu den Armeniern findet sich in der Fassung, die unter der Bezeichnung L-003 Dokument des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher war. Vgl. dazu Winfried Baumgart, Zur Ansprache Hitlers vor den Führern der Wehrmacht am 22. August 1939, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 16 (1968), Heft 2, S. 120-149, hier insbesondere S. 139.
8 Vgl. u. a. Thomas J. Knock, To End All Wars. Woodrow Wilson and the Quest for a New World Order, New York-Oxford 1992; Antonio Cassese, Self-determination of Peoples. A Legal Reappraisal, Cambridge 1995; Erich Reiter (Hg.), Grenzen des Selbstbestimmungsrechts. Die Neuordnung Europas und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, Graz 1996; Matthias Beer (Hg.), Auf dem Weg zum ethnisch reinen Nationalstaat? Europa in Geschichte und Gegenwart, Tübingen 2004; Samuel Salzborn, Ethnisierung der Politik. Theorie und Geschichte des Volksgruppenrechts in Europa, Frankfurt am Main 2005.
9 Naimark, Haß, S. 58-70.
10 Ebenda, S. 70-75.
11 Zitiert nach Manfred Kittel/Horst Möller, Die Beneš-Dekrete und die Vertreibung der Deutschen im europäischen Vergleich, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 54 (2006), Heft 4, S. 541-581, hier S. 558.
12 Vgl. dazu Michael Wildt, Biopolitik, ethnische Säuberungen und Volkssouveränität. Eine Skizze, in: Mittelweg 36 15 (2006), Heft 6, S. 87-106.
13 Eric D. Weitz, A Century of Genocide. Utopias of Race and Nation, Princeton University Press, 2003; Jörg Baberowski, Der Feind ist überall. Stalinismus im Kaukasus, München 2003; Ulf Brunnbauer, Michael G. Esch, Holm Sundhaussen (Hg.), Definitionsmacht, Utopie, Vergeltung. "Ethnische Säuberungen" im östlichen Europa des 20. Jahrhunderts, Münster 2006.
14 Vgl. Jörg Baberowski/Anselm Doering-Manteuffel, Ordnung durch Terror. Gewaltexzess und Vernichtung im nationalsozialistischen und stalinistischen Imperium, Bonn 2006.
15 Anthony Dirk Moses (ed.), Empire, Colony, Genocide. Conquest, Occupation, and Subaltern Resistance in World History, New York/Oxford 2008; Donald Bloxham, Genocide, the World Wars and the Unweaving of Europe, London 2008; Jacques Sémelin, Säubern und Vernichten. Die Politik der Massaker und Völkermorde. Hamburg 2007 (französische Originalausgabe Paris 2005); Christian Gerlach, Extremely violent societies: an alternative to the concept of genocide, in: Journal of Genocide Research 8 (2006), No. 4, S. 455-471.
16 Zur aktuellen Diskussion siehe Debatte NS-Forschung und Genozidforschung, in: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 5 (2008), online verfügbar unter: <http://www.zeithistorische-forschungen.de/site/40208879/Default.aspx> (13.09.2010).
17 Der vollständige Text der Danziger Erklärung ist nachzulesen unter: <http://www.dpg-bundesverband.de/links_und_dokumente/bv_zeitgeschichte/1187815.html> (13.09.2010).