Konzentrationslager. Studien zur Geschichte des NS-Terrors, Bd. 3 (2017)

Konzentrationslager. Studien zur Geschichte des NS-Terrors, Bd. 3 (2017)

Veranstalter
Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten (hrsg. von Insa Eschebach, Detlef Garbe, Gabriele Hammermann, Günther Morsch, Thomas Rahe, Jörg Skribeleit und Jens-Christian Wagner)
Veranstaltungsort
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
30.10.2016 -
Deadline
30.10.2016
Von
Jens-Christian Wagner

Band 3 der von der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten 2015 neu ins Leben gerufenen Fachzeitschrift „Konzentrationslager. Studien zur Geschichte des NS-Terrors“ wird sich dem Thema der außerhalb Deutschlands geführten Gerichtsverfahren zu NS-Verbrechen widmen. Dazu bittet die Redaktion um Vorschläge für Beiträge.

Die Strafverfahren gegen die SS-Angehörigen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg im Jahr 2015 und Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold im Jahr 2016 zeigen, dass das Thema der juristischen Verfolgung der NS-Verbrechen nach wie vor aktuell ist. Zugleich ist es seit den 1980er Jahren Gegenstand der historischen Forschung. Mittlerweile recht gut erforscht ist die alliierte Strafjustiz zu NS-Gewaltverbrechen in den Besatzungszonen in Deutschland. Das gilt insbesondere für das Internationale Militärtribunal und die Nachfolgeprozesse in Nürnberg sowie die amerikanischen und britischen Verfahren. Auch die frühe Strafverfolgung vor deutschen Gerichten, sowohl in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik als auch in der SBZ/DDR bis Anfang der 1950er Jahre ist relativ gut erforscht. Das gilt zudem für die zweite Welle deutscher Strafverfahren, die Ende der 1950er Jahre mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess und der Bildung der Zentralen Stelle in Ludwigsburg begann, sowie für die Prozesse der 1960er Jahre, die eine wichtige Bühne im deutsch-deutschen Systemkonflikt darstellten.

Zumindest in Deutschland noch weitgehend unbekannt sind hingegen die zahlreichen Strafverfahren, die in den ehemals besetzen Ländern gegen deutsche oder einheimische NS-Täter oder deren Kollaborateure geführt wurden. Insbesondere die Prozesse, die vor Ende des Krieges in den befreiten Staaten geführt wurden, sind zumindest in Deutschland weitgehend unbekannt. Einen verdienstvollen ersten – und bislang letzten – Gesamtüberblick bietet der mittlerweile zehn Jahre alte von Norbert Frei herausgegebene Sammelband „Transnationale Vergangenheitspolitik“ (Göttingen 2006), der die Ahndung der NS-Verbrechen in vielen, bei weitem aber nicht allen Ländern vorstellt (es fehlen etwa Beiträge zu Israel und zu den südosteuropäischen Ländern, etwa dem ehemaligen Jugoslawien).

Hier setzt der Call for Papers an: Forscher/innen, die in den vergangenen Jahren zu dem Thema Studien vorgelegt haben oder noch daran arbeiten (gedacht ist explizit auch an bislang unveröffentlichte Qualifikationsarbeiten), sind eingeladen, ihre Ergebnisse mit einem Beitrag in der Zeitschrift „Konzentrationslager“ einem größeren Publikum bekannt zu machen. Thematisch denkbar sind Beiträge zum gesamten Feld der juristischen Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen und der Kollaboration vor nichtdeutschen Gerichten. Im Fokus stehen jedoch Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Wach- oder Funktionspersonal aus den Konzentrationslagern oder anderen Haftstätten. Dabei interessieren vor allem folgende Fragen:

- Welche Akteure betrieben die Strafverfolgung gegen KZ-Personal, welche Stellung hatten sie innerhalb des Justizapparates und des politischen Systems?
- Welche Taten wurden geahndet, welche standen weniger oder gar nicht im Fokus?
- Inwieweit sind die Verfahren innerhalb der transitional justice verortbar?
- Welche Rolle spielte der transnationale Charakter der Verbrechen bzw. der Prozesse?
- Wie wurde der Kontext der KZ-Verbrechen verhandelt? Welche Rolle spielten in den Verfahren die Nutznießer der KZ-Zwangsarbeit, etwa Industrieunternehmen?
- Welche Rolle spielten die Verfahren im Prozess der „politischen Säuberung“ in den jeweiligen Staaten? Hier ist besonders nach den Verfahren gegen nichtdeutsche Täter zu fragen, die entweder im Dienst von SS und Wehrmacht standen oder sich – gezwungen oder freiwillig – als Häftlinge an Verbrechen beteiligt hatten, etwa als Funktionshäftlinge oder Gestapo-Zuträger.
- Wie gestaltete sich der Umgang mit Zeugen aus dem In- und Ausland, insbesondere mit den KZ-Überlebenden? Inwieweit prägten sie die Rezeption der in den Konzentrationslagern begangenen Verbrechen?
- Welches Bild vermittelten die Verfahren in der Öffentlichkeit der jeweiligen Länder von den NS-Verbrechen im Allgemeinen und den Konzentrationslagern im Besonderen?
- Welche Rolle spielten dabei die Überlebenden-Verbände?

Das Heft soll Ende 2017 erscheinen. Interessierte werden gebeten, bis zum 30. Oktober 2016 deutsch- oder englischsprachige Abstracts ihres geplanten Beitrages (max. 500 Wörter mit Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes, der Fragestellung, Methode und Quellen, auf die im Artikel zurückgegriffen werden) sowie einen kurzen CV mit den wichtigsten Publikationen im Word- oder rtf-Format einzureichen. Bis zum 15. Dezember 2016 werden die ausgewählten Beiträge bekanntgegeben. Die fertigen Artikel, die maximal 45.000 Zeichen umfassen, sollen bis zum 30. April 2017 abgegeben werden.

Kontakt:
- Dr. Jörg Skriebeleit, KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Gedächtnisalle 5, 92696 Flossenbürg, Email: jskriebeleit@gedenkstaette-flossenbuerg.de
- Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Im Güldenen Winkel 8, 29223 Celle, Email: jens-christian.wagner@stiftung-ng.de.

Programm

Kontakt

Jens-Christian Wagner

Stiftung niedersächsische Gedenkstätten
Im Güldenen Winkel 8, 29223 Celle
05141-93355-10
05141-93355-13
jens-christian.wagner@stiftung-ng.de

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