Junges Forum "Rasse und Recht: Französische und deutsche Querschnittsperspektiven"

Junges Forum "Rasse und Recht: Französische und deutsche Querschnittsperspektiven"

Veranstalter
Centre Marc Bloch in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, der Law and Society Institute an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Collège Doctoral Franco-allemand en droit public comparé européen
Veranstaltungsort
Centre Marc Bloch
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Vom - Bis
19.10.2017 - 20.10.2017
Deadline
31.07.2017
Website
Von
Caroline Garrido

Das „Junge Forum Rasse und Recht: Französische und Deutsche Querschnittsperspektiven“, organisiert vom Marc-Bloch-Zentrum in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, der Law and Society Institute an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Collège Doctoral Franco-allemand en droit public comparé européen, wird vom 19. bis 20. Oktober 2017 in Berlin stattfinden. Ziel dieses Kolloquiums ist es, junge WissenschaftlerInnen mit Forschungsschwerpunkt in der Rechtswissenschaft sowie auch der Soziologie, Philosophie, Kultur- oder Politikwissenschaft zusammenzubringen. Das Kolloquium richtet sich an DoktorandInnen, junge ForscherInnen, Post-DoktorandInnen, AssistenzprofessorInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen, gleich welcher Nationalität. Die Arbeitssprachen sind Englisch, Deutsch und Französisch.
Das Thema Rasse und Recht wird jedenfalls im anglo-amerikanischen Umfeld seit Langem ausgiebig diskutiert und erforscht. Dieses Kolloquium setzt sich zum Ziel, zu untersuchen, inwieweit dies in Frankreich und Deutschland ebenfalls der Fall ist und welche rechtlichen Auswirkungen diese Erwägungen auf nationaler und internationaler Ebene haben, die sich auf Rasse beziehen. Das Kolloquium bietet auch die Gelegenheit, sich über „aktuelle“ politische und gesellschaftliche Ereignisse auszutauschen und die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Konzepte zu analysieren, sei es beispielsweise die Frage der Grenzen oder die Problematik der Polizeigewalt.

Erster Schwerpunkt – „Rasse” und Ausgrenzung
Rasse als rechtlicher Begriff erscheint bei chronologischer Betrachtung zunächst als Paradigma der Ausgrenzung. Sklaverei, Kolonialisierung und das nationalsozialistische Regime wurden rechtlich umgesetzt, indem Rassen-Hierarchien entwickelt und rassistische Normen eingeführt wurden. Berücksichtigt man dies, so wird klar, dass die Gewalt durch das Recht konstruiert und ermöglicht wurde. Wie konnten diese Rechtssysteme das Nebeneinander von Menschenrechtserklärungen einerseits und rechtlich organisierter Unterdrückung andererseits etablieren? Diese Vorgeschichte kann nicht nur zu einem Verständnis der gegenwärtigen Situation der beiden Länder, sondern auch zu einem besseren Verständnis von Recht auf internationaler und nationaler Ebene beitragen. Wo liegt die neue nationale und internationale „color line” in einer Zeit, in der Grenzpolitik und Überwachung der Einwanderung die rechtlichen und politischen Debatten mehr und mehr gestalten? Welche Rolle spielen neue Technologien bei dieser „neuen” Grenzziehung? Während die heutigen Diskussionen mit Konzepten wie „Post-Kolonialismus”, „Neo-Kolonialismus”, oder sogar einem „neuen Jim Crow” spielen, verbieten gleichzeitig mehr und mehr nationale und internationale Rechtsnormen ausdrücklich eine Diskriminierung anhand der Rasse: Kann man wirklich sagen, dass die deutsche, französische und die internationalen Rechtsordnungen „post-rassistische“ Rechtssystem sind, die Ausschluss und Diskriminierung aufgrund der Rasse überwunden haben?

Zweiter Schwerpunkt – Rasse und Rechtsschutz
In den Vereinigten Staaten hat sich eine beträchtliche Menge an Richterrecht über das Verbot der Rassendiskriminierung entwickelt. Aber was hat Europa diesbezüglich anzubieten? Wie wird der Schutz gegen Rassendiskriminierung garantiert? Wie ist dies verfahrensrechtlich abgesichert und wird dies wirksam durchgesetzt? Wie gehen die verschiedenen öffentlichen Organe – insbesondere die Rechtsprechung – mit möglicher Rassendiskriminierung um und bewerten diese? Welche Beweismittel werden von wem verlangt? Welches Ausmaß an Schutz wird geboten? Wie definieren die verschiedenen Rechtssysteme die Begriffe „Rasse“ und „Rassismus“? Werden sich überschneidende Diskriminierungen berücksichtigt? Welchen Personen wird der Rechtsschutz verwehrt? Wie werden die verschiedenen Schutzsysteme im nationalen, europäischen und internationalen Maßstab eingegliedert? Die Frage des Schutzes ist zugleich eine Gelegenheit zur Untersuchung, wie das Verständnis des Gleichheitssatzes und des Gedankens der Wiedergutmachung im deutschen, französischen und europäischen Recht umgesetzt wird, insbesondere im Vergleich zur Entwicklung des Richterrechts des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten hin zu dem – noch immer sehr umstrittenen – Konzept der positiven Diskriminierung. Kurz: schützen das deutsche und französische Rechtssystem aktiv vor Rassismus?

Dritter Schwerpunkt - Rasse, Recht, wissenschaftliche und öffentliche Diskussionen
In den Vereinigten Staaten und Großbritannien werden Rasse, Volkszugehörigkeit und Religion häufig und offen als Kategorien verwendet, sowohl wenn von den Beziehungen von BürgerInnen zum Staat oder Privaten untereinander gesprochen wird, als auch in wissenschaftlichen und öffentlichen Debatten, gleichgültig ob juristisch oder nicht-juristisch. Dies stellt einen krassen Gegensatz zur großen Vorsicht dar, die sich in Deutschland und Frankreich im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs „Rasse“ beobachten lässt. Dennoch bedeutet dies keinesfalls, dass in es in Deutschland und Frankreich an Spannungen, Kontroversen oder Problemen in Bezug auf dieses Thema mangelt. Wie und von wem wird der Begriff „Rasse“ als soziales Konstrukt in Deutschland und Frankreich diskutiert, kritisiert und ausgestaltet? Wer sind die relevanten Akteure, wenn es darum geht, die Begriffe „Rasse” und „Rassismus” in diesen Rechtssystemen zu definieren und auszulegen? Welchen Einfluss üben wissenschaftliche Diskurse, insbesondere auf den Gebieten der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, öffentliche Debatten und zivilgesellschaftliche Initiativen auf das rechtliche Verständnis des Konzepts „Rasse“ aus? Welche Rolle spielen die Weitergabe, Übersetzung und Nicht-Übersetzung bestimmter Konzepte bei dieser Dynamik? Haben rechtliche Einschränkungen im Gegenzug auch Auswirkungen auf die Forschung, die sich der Suche nach Mitteln und Methoden zum Nachweis von Diskriminierungen widmet? Obwohl eine Kategorisierung nach der Rasse, zumindest als ausdrückliche und eigenständige Kategorie, in der Öffentlichkeit weitgehend fehlt, kann man in Deutschland und Frankreich einen stetigen Anstieg von Diskussionen über „nationales Selbstverständnis“, „jüdisch-christliche religiöse und kulturelle europäische Wurzeln“, „Kommunitarismus“ und „Einwanderung“ beobachten. Beeinflusst diese neue Entwicklung Juristen und Rechtsanwender in ihrem Umgang mit Diskriminierung? Dieser Schwerpunkt lädt dazu ein, über die Machtkonflikte zu diskutieren, die sich bei der Definition und Abgrenzung der Rechtsbegriffe „Rasse” und „Rassismus” und den diesbezüglichen Diskursen ergeben.

Teilnahmevoraussetzungen:
Wenn Sie teilnehmen möchten, übersenden Sie uns bitte eine Zusammenfassung Ihres Vortrags (maximal 500 Wörter) unter Angabe des gewählten Themas und Ihren Lebenslauf bis zum 31. Juli 2017 an die folgende E-Mail-Adresse: reddf2017@protonmail.com. Sollten sich weitere Fragen ergeben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Die Teilnahmekosten (Reise, Verpflegung und Unterbringung) werden von den Veranstaltern übernommen.

Wissenschaftlicher Beirat:
Cengiz Barskanmaz (Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, Halle), Hourya Bentouhami (Université Toulouse Jean Jaurès), Philipp Dann (Humboldt-Universität zu Berlin), Doris Liebscher (Humboldt-Universität zu Berlin), Nora Markard (Universität Hamburg), Markus Messling (Centre Marc Bloch), Mehrdad Payandeh (Bucerius Law School, Hamburg), Anne Peters (Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht), Nahed Samour (Erik Castrén Institute of International Law and Human Rights, University of Helsinki/ Humboldt Universität zu Berlin)

Organisationskomitee:
Leander Beinlich (Heidelberg), Robin Caballero (Humboldt University of Berlin/Paris 1 Panthéon-Sorbonne), Alexandra Laffitte (Paris-Sud University – Paris 11), Laurence Meyer (Paris 1 Panthéon-Sorbonne/Centre Marc Bloch Berlin) and Milan Tahraoui (Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law/Paris 1 Panthéon-Sorbonne).

Programm

Kontakt

reddf2017@protonmail.com


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