Nachwuchspreis der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Nachwuchspreis der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Institution
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
PLZ
30169
Ort
Hannover
Land
Deutschland
Bewerbungsschluss
15.09.2021
Von
Verbindungsbüro zur Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Flucht und Vertreibung
Landesbeauftragte prämiert Leistungen junger Menschen

Junge Menschen aus Niedersachsen können ab sofort für den Nachwuchspreis der Landesbeauftragten Editha Westmann vorgeschlagen werden. Es sollen Leistungen ausgezeichnet werden, die das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen thematisieren.

Nachwuchspreis der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Mit dem Nachwuchspreis möchte die Landesbeauftragte für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Editha Westmann MdL, dem Erinnerungsverlust entgegenwirken, der aus dem Älterwerden der Erlebnisgeneration resultiert, die von Flucht und Vertreibung bei und nach Ende des Zweiten Weltkrieges berichten kann. Angesichts der Dimension dieses Themas (jeder vierte Niedersachse hat familiäre Wurzeln im ehemals deutschen Osten) und dessen oft vernachlässigter Behandlung in der Schule und Wissenschaft erkennt die Landesbeauftragte dringenden Handlungs- und Förderbedarf. Junge Menschen wie auch Lehrer und Dozenten sollen dazu animiert werden, den Schicksalen der Heimatvertriebenen mehr Beachtung zu schenken. Es gilt, den Dialog zwischen den Generationen zu fördern und die vorhandene letzte Möglichkeit zu nutzen, der Erlebnisgeneration zuzuhören und Fragen zu stellen.

Um diese Ziele zu erreichen, soll die Leistung junger Niedersachsen zwischen 16 und 30 Jahren gewürdigt werden, die sich in Schule, Ausbildung, Studium, Ehrenamt oder privat mit der Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen auseinandersetzen. Dies kann in der jüngeren Vergangenheit der Fall gewesen sein oder fortdauernd erfolgen. Es können Schul- und Studienleistungen zum Thema Flucht und Vertreibung 1945 ff. ausgezeichnet werden wie auch ehrenamtliche oder private Tätigkeiten und Projekte, bei denen das Thema den Schwerpunkt bildet.

Der Preis wird erstmalig vergeben. Dotiert ist er mit 6.000 Euro, die sich auf einen Hauptpreis von 3.000 Euro und drei Förderpreise von jeweils 1.000 Euro verteilen.

Für die Vergabe des Hauptpreises ist eine herausragende Leistung maßgeblich, die sich schulisch, wissenschaftlich, kulturell oder gesellschaftlich aus anderen förderwürdigen Leistungen im besonderen Maße hervorhebt.

Zu jedem Preis gibt es außerdem eine Urkunde. Überreicht werden die Preise im Rahmen eines Festakts.

Der Vorschlag muss einen aussagekräftigen Lebenslauf der oder des Vorgeschlagenen und eine Begründung der Schule, der Ausbildungsstätte, der Hochschule, des Vereins oder Projektpartners mit Erläuterungen zum auszeichnungswürdigen Engagement enthalten.

Vorschläge und Begründungen dürfen auch von Angehörigen, Bekannten oder Freunden abgegeben werden. Eigenbewerbungen sind ebenfalls zulässig. Es können sich auch Gruppen bis zu fünf Personen bewerben oder vorgeschlagen werden, die gemeinsam an einem Projekt gearbeitet haben.

Die Begründung soll maximal zwei DIN-A4-Seiten lang sein. Ein Leseausschnitt, ein Video oder eine Audiodatei kann zur besseren Präsentation der vorgeschlagenen Leistung miteingereicht werden.

Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine fünfköpfige Jury, die von der Landesbeauftragten zusammengestellt wird.

Vorschläge werden ausschließlich in elektronischer Form inklusive aller erforderlichen Anlagen bis zum 15.09.2021 an folgende E-Mail-Adresse erbeten: buero.landesbeauftragte@mwk.niedersachsen.de

Kontakt

Verbindungsbüro zur Niedersächsischen Landesbeauftragten für Heimatvertriebene, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Georgsplatz 19, 30159 Hannover, Tel.: 0511 1207580, E-Mail: buero.landesbeauftragte@mwk.niedersachsen.de