Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Deutsch-Französischer Parlamentspreis

Institution
Deutscher Bundestag
Ort
Berlin
Land
Deutschland
Bewerbungsschluss
16.09.2016
Von
Natalie Weis

Ab sofort können sich deutsche und französische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um den Deutsch-Französischen Parlamentspreis bewerben, den der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten verleihen, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen.

Um die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung können sich deutsche und französische Staatsbürgerinnen und -bürger bewerben, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das als selbständige Veröffentlichung erschienen ist.

Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben.

Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert.

Der Bewerbung sind beizufügen:
- drei Exemplare des Werkes
- ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite
- ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten
- eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten

Redaktion
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Autor(en)
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Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
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