Schrift, Schriftgebrauch und Textsorten im frühmittelalterlichen Churrätien

Schrift, Schriftgebrauch und Textsorten im frühmittelalterlichen Churrätien

Organisatoren
Lehrstuhl für Geschichte des frühen Mittelalters, Historisches Seminar, Universität Zürich; Institut für Kulturforschung Graubünden (ikg), Chur
Ort
Chur
Land
Switzerland
Vom - Bis
18.05.2006 - 20.05.2006
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Von
Heidi Eisenhut und Martin H. Graf, Universität Zürich

Internationales Kolloquium zur Emeritierung von Prof. Dr. Reinhold Kaiser (Zürich)

Churrätien war in der Spätantike und im frühen Mittelalter Durchgangsland und Randgebiet zugleich. Das Gebiet befand sich in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht im Schnittpunkt unterschiedlich geprägter Großräume nördlich und südlich der Alpen. Diese Konstellation bestimmte maßgebend die Entwicklung von Schrift, Schriftgebrauch und Textsorten und weckt Fragen nach Autonomie und Fremdeinflüssen, nach Kontinuitäten und Brüchen innerhalb der Schriftkultur und Kulturgeschichte Rätiens.

Im Eröffnungsvortrag, den der Präsident der MGH, Rudolf Schieffer (München), am Donnerstagabend vor zahlreich erschienenem Publikum im Rätischen Museum hielt, ging der Referent der Frage nach, was «das Besondere an der rätischen Schriftkultur des Frühmittelalters» sei, widmete sich dabei insbesondere dem Problem des Vollzugs eines Übergangs von einer schriftlosen Vorgeschichte zur quellengestützten Historie und verdeutlichte dabei die Positionen einer modernen Geschichtswissenschaft, die nicht mehr nur an einer bloßen Phänomenologie der Quellen interessiert ist, sondern sich vermehrt auch der Hintergründe von Überlieferungsbedingungen und -besonderheiten annimmt – Besonderheiten, die im rätischen Raum auf mehreren Ebenen zutage treten, wie auch die Vorträge an den Folgetagen deutlich machten.

Den ersten Vortrag bestritt am Freitagmorgen die Doktorandin Helena F. Carr (York) in einer Gruppe von Referaten, die unter anderem liturgiegeschichtlichen Fragestellungen gewidmet waren (Moderation: Karin Fuchs, Chur). Die Referentin setzte sich mit der Überlieferung der gelasianischen Sakramentare auseinander, stellte sie in einen Zusammenhang mit der bedeutenden liturgischen Produktivität des 8. und 9. Jahrhunderts im rätischen Raum und problematisierte insbesondere ältere Forschungsmeinungen zu diesem Fragenkomplex. Anschließend sprach Joseph-Claude Poulin (Montréal) über die in Cod. Sang. 567 überlieferte Conversio s. Lucii im Kontext der Praxis der Veröffentlichung hagiographischer Schriften in der Gestalt von Heften (libelli). Der in rätischer Minuskel gehaltene Text lässt sich als bibliographisch eigenständiges Dokument fassen und bietet eine Reihe von bedenkenswerten Ansatzpunkten für die Verortung «rätischer» Schriftlichkeit, wie sie im Rahmen des Kolloquiums versucht wurde. Moderiert von Hannes Steiner (Frauenfeld) folgten zwei Referate, die sich äußerst unterschiedlichen Textsorten widmeten. Dieter Geuenich (Duisburg) fasste den «Liber Viventium Fabariensis als Zeugnis pragmatischer Schriftlichkeit im frühmittelalterlichen Churrätien» und bot einen aufschlussreichen Beitrag zu diesem einzigartigen und von den Kunsthistorikern als «Gesamtkunstwerk» bezeichneten Codex, der um 800 in seiner formalen Gestalt angelegt wurde. Er birgt neben den früh eingetragenen Evangelienauszügen und Verbrüderungslisten Einträge, die bis ins 14. Jh. reichen. Die Handschrift vereint Textsorten wie Bücherkataloge, Urbaraufzeichnungen, Tauschgeschäfte, Schatzverzeichnisse oder auch Urkunden, und in der Zusammenstellung all dieser Texte gewährt das «Buchprodukt» einen eindrücklichen Einblick in die Schriftentwicklung im mittelalterlichen Churrätien. Marina Bernasconi Reusser (Regensburg) stellte in ihrem reich bebilderten Referat einige «Überlegungen zum Inschriftengebrauch im Frühmittelalter in Disentis und Müstair» an, in dem sie die qualitativ hochstehenden und in verschiedenen Techniken ausgeführten Inschriftenfragmente in ihrer Form und Funktion problematisierte. Da nur Fragmente der Inschriften existieren (allein in Disentis sind es ca. 12'000 Teile), lassen sich über den tatsächlichen Gebrauch und das Verständnis der sog. «exponierten Inschriften» lediglich Mutmaßungen anstellen. Unumstritten ist jedoch, dass es sich bei den Inschriften um Innenraumschmuck handelt, der erklärende Legenden oder Namen von Persönlichkeiten bietet – verbunden mit Plastik und Malerei. Die Inschriften von Müstair sind zudem als Bestandteile eines anspruchsvollen ikonographischen Programms konzipiert und belegen im Ganzen einen auf verschiedenen Ebenen angesiedelten großen Grad an Vertrautheit mit dem Schriftgebrauch im frühmittelalterlichen Churrätien.

Clausdieter Schott (Zürich) moderierte am Nachmittag drei Beiträge, die sich mit dem juristischen Schriftgut im weiteren Sinne befassten. Am Anfang stand ein Text, der trotz jahrzehntelanger Erforschung noch heute mehr Fragen aufwirft als manch anderes der am Kolloquium besprochenen Schriftzeugnisse: Harald Siems gab einen gründlichen Einblick in die Forschungsgeschichte rund um die sog. «Lex Romana Curiensis», deren Entstehen, deren Gattung, deren Funktion usw. bis heute nahezu ungeklärt sind. Auch der Referent konnte auf die Fragen keine Antworten geben, skizzierte jedoch in seinen Ausführungen Strategien der Herangehensweise an die Probleme. In einem zum Korreferat extemporierten Diskussionsbeitrag von Adelheid Krah (Wien) wurden zusätzliche Aspekte, die bei der Untersuchung eines wiederentdeckten Textzeugen ans Licht gekommen sind, aufgezeigt. Der folgende Referent, Reinhold Kaiser (Zürich), zu dessen Ehren das Kolloquium stattfand und der bereits mit verschiedenen Publikationen zur Erforschung des churrätischen Frühmittelalters beigetragen hat, stellte die sog. Capitula Remedii ins Zentrum seines Vortrags und bot eine kohärente Interpretation der strafrechtlichen Bestimmungen und ihrer Herkunft. Kaiser konnte nachweisen, dass als Verfasser nicht Remedius, nach älterer Ansicht ein dem Hofe nahestehender Franke, in Frage komme, sondern dass Remedius aufgrund der Form seines Namens ein Einheimischer gewesen sein könnte. Bei der Bezeichnung Capitula Remedii handle es sich zudem um einen modernen Forschungstitel, der Falsches assoziiere, da der Text wohl sehr viel eher in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kodifizierungswelle nach Karls Kaiserkrönung stehe und auf die Autorität eines missus des als Bischof von Reims bekannten Wolfharius/Wulfhar zurückzuführen sei. Der Text sei infolgedessen als breve, d. h. als Kapitular, zu verstehen, und als «Titel» bzw. Textgattung hätte man Capitula a misso facta oder Capitula ad legem Curiensem addita anzusetzen. Klaus Zechiel-Eckes (Köln) beendete den rechtsgeschichtlichen Block der Referate am Freitag. Er gab zunächst einen einführenden Überblick über die Gattungen kirchenrechtlicher Sammlungen und strich anschließend heraus, dass das Miteinander von historisch geordnetem und systematischem Kirchenrecht auch für das frühmittelalterliche Rätien Gültigkeit habe und die Collectio Dionysio-Hadriana erwartungsgemäß am stärksten vertreten sei – darüber hinaus mit einem der überhaupt ältesten Textzeugen. Auch auf dem Gebiet des systematischen Kirchenrechts gehört Churrätien zu einem der bestausgestatteten Gebiete des damaligen karolingischen Reiches.

Roger Sablonier (Zürich) moderierte die Referate am Samstagmorgen, die sich in zwei Gruppen unterteilen lassen: In den Referaten von Sebastian Grüninger (Zürich) und Helmut Maurer (Konstanz) ging es um Fragen nach der Möglichkeit der Rekonstruktion verlorener Urtexte aus späterer Überlieferung. Mit dem Churrätischen Reichsgutsurbar behandelte Grüninger einen frühmittelalterlichen Text, der nur in einer Abschrift des 16. Jahrhunderts überliefert ist und dessen Heterogenität die Forscher vor Fragzeichen stellt. Grüninger zeigte auf, dass es sich bei der überlieferten Abschrift nicht um eine nachträgliche Zerstörung einer einst einheitlichen Anlage handeln muss. Er strich ferner hervor, dass bei der Urbarforschung unbedingt auch nach dem Überlieferungszusammenhang und dem Entstehungs- und Gebrauchskontext frühmittelalterlicher Texte zu fragen ist. Ähnliche Fragen stellte auch Helmut Maurer an einen Tausch, der in einem Privileg Friedrich Barbarossas von 1155 und in der Historia Welforum (um 1170) erstmals beschrieben und in einer Traditionsnotiz des 16. Jahrhunderts belegt ist und sich auf die Mitte des 10. Jahrhunderts bezieht. In seinem Referat wies er auf die unterschiedlichen Überlieferungsformen des Urtextes hin und unternahm den Versuch, Verbindungen zum Reichsgutsurbar herzustellen.

Die zweite Referategruppe am Samstagmorgen stand im Zeichen der Frage nach Schreibschulen und Skriptorien im churrätischen Raum. Peter Erhart (St. Gallen) präsentierte am Beispiel der 27 erhaltenen Folcwin-Urkunden das einzige kompakt erhaltene frühmittelalterliche Laienarchiv und schloss mit Blick auf die Schrift des Klerikers Andreas auf eine notarielle Ausbildung. Erhart versuchte Entwicklungsstränge von Schrift und Archivierung im rätischen Raum zu betrachten und thematisierte die Schwierigkeiten bei der Zuweisung einzelner Schriftzeugnisse an Skriptorium bzw. Schreiber. Ebenso standen im Vortrag von Jürg Goll (gehalten von Heidi Eisenhut) mangelnde oder fehlende Quellen im Vordergrund, die aufgrund verschiedener äußerer Umstände und Vergleiche eigentlich als gegeben anzunehmen sind: Es ist schwierig, sich eine bedeutende karolingische Klosteranlage wie das Kloster St. Johann in Müstair ohne Skriptorium vorzustellen. Das negative Ergebnis einer naturwissenschaftlichen Untersuchung vermeintlich roter Pigmenthäufchen in einem Raum, der für die Aufbewahrung von Schreibutensilien hätte in Frage kommen können, hat wohl den vorläufigen Abschluss einer Kette von Versuchen darzustellen, die Archäologie zum Nachweis eines Skriptoriums in Müstair beizuziehen. Josef Ackermann (Chur) zeigte abschließend, dass die im Klosterarchiv von Müstair aufbewahrten Fragmente aus frühmittelalterlichen Handschriften zwar durchgehend in rätischer Minuskel mit den für diese typischen Minuskeln cc-a und t mit linksseitigem Ansatzbogen abgefasst sind und von der Forschung einheitlich in die Zeit um 800 datiert werden, dass diese Fragmente aber keine Hinweise auf eine Entstehung in Müstair bieten.

Die Präsentation eines Schlussberichts war Michael Richter (Konstanz) übertragen worden. Richter fasste zusammen, dass von etwa 750 bis 850 für Churrätien von einer ausgeprägten Qualität der Schriftkultur ausgegangen werden muss: Nicht wenige Einzelbeispiele zeugen davon. Um die Mitte des 9. Jahrhunderts nahm diese Kultur ein jähes Ende. Wo liegen die Gründe für deren Entstehen, welche sicheren Zeugnisse aus der Blütezeit der rätischen Schriftlichkeit liegen vor, was führte zum Verschwinden der Schriftkultur? Die an der Tagung betrachteten Themen haben einen Anstoß gegeben, sich mit der Mannigfaltigkeit der Textsorten aus der Blütezeit der rätischen Schriftkultur vertiefter auseinanderzusetzen und die bekannten Schriftstücke unter dem Aspekt ihrer Entstehungszusammenhänge und ihrer Funktion neu zu befragen.

Neben den dreizehn Referaten hatten die Tagungsbesucherinnen und -besucher Gelegenheit, in zwei Exkursionsblöcken ausgewählte Schriftstücke aus den Churer Archiven und die archäologisch erforschten Überreste der frühmittelalterlichen Kirche St. Stephan in Chur sowie eines spätrömischen Gebäudekomplexes in Verbindung mit einer vorkarolingischen Saalkirche in Tomils/Tumegl anzuschauen, dies unter der Leitung von Ursus Brunold (Staatsarchiv), Albert Fischer (bischöfliches Archiv) und Bruno Caduff (Archäologischer Dienst Graubünden).

In einer Rückschau auf das erfolgreiche Kolloquium können folgende Resultate zusammengeführt werden: 1. Die Frage nach einer einheitlichen und als «rätisch» zu bezeichnenden Schrift und Schriftkultur bleibt nach wie vor nicht letztgültig geklärt, während allerdings ebenso klar hervorgetreten ist, dass man zweifellos von einer rätischen Schriftprovinz zu sprechen hat. 2. Der Schriftgebrauch war im frühmittelalterlichen Churrätien sehr ausgeprägt und sehr verbreitet und manifestiert sich in einer erstaunlichen Bandbreite von Textsorten wie den Libelli, den Urkunden oder den Inschriften. 3. Unter den Textsorten treten drei Gruppen besonders hervor: die Rechtsquellen, die liturgischen Quellen und die Urkunden.

Die mannigfaltigen Diskussionen während der Exkursion und am Rande der einzelnen Tagungsbeiträge kreisten im Kern um zwei Ideen: 1. alle als «rätisch» bezeichneten Schriftstücke in einer Liste zu verzeichnen und 2. diese Liste einer temporären Zusammenführung und Ausstellung der Schriftstücke in Chur zugrunde zu legen. Schließlich wurde mehrfach und besonders angeregt, den «Liber Viventium Fabariensis» mittels eines Kommentarbandes bald umfassend zu erschließen.