Legitimationen politischer Gewalt II

Legitimationen politischer Gewalt II

Organisatoren
Freia Anders / Christoph Gusy / Peter Imbusch, SFB 584 "Das Politische als Kommunikationsraum in der Geschichte", Universität Bielefeld
Ort
Bielefeld
Land
Deutschland
Vom - Bis
16.12.2010 - 17.12.2010
Url der Konferenzwebsite
Von
Tobias Kaiser, Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl), Berlin

"Gewalt ist einer der schillerndsten und zugleich schwierigsten Begriffe der Sozialwissenschaften."1 Gewalt wird unter den verschiedensten Fragestellungen, aus den Perspektiven unterschiedlicher Disziplinen und mit differenzierten Methoden untersucht. Auch der an der Universität Bielefeld angesiedelte Sonderforschungsbereich 584 "Das Politische als Kommunikationsraum in der Geschichte" widmet sich seit einigen Jahren dem Thema.2 In den Bielefelder konzeptionellen Überlegungen wird Gewalt als ein Mittel und mögliches Medium politischer Kommunikation verstanden. Es geht also darum, Gewalt nicht als das Ende von Kommunikationsprozessen, sondern als ein komplexeres, Kommunikation herausforderndes Phänomen zu erkennen.

Die Tagung "Legitimationen politischer Gewalt II" knüpfte an diese Forschungen, insbesondere aber – wie schon der Titel nahelegt – an eine gleichnamige erste Tagung aus dem Jahr 2009 an.3 Trotzdem sei die neue Tagung von einem eigenständigen Konzept konturiert, betonte CHRISTOPH GUSY in seiner Begrüßung. Während die erste Tagung das Thema interdisziplinär und auf einer grundsätzlichen Ebene entfaltet habe, konzentriere sich die zweite Tagung auf Staatsgewalt und Protest seit 1968 und die dafür spezifischen Begründungen von Gewaltanwendung. Beleuchtet wurde das Thema aus zwei Blickrichtungen: Zum einen ging es um die Herausforderungen des Gewaltmonopols durch verschiedene Protestgruppen (Panels 1-3), zum anderen um die Begründung staatlicher Gewaltausübung (Panel 4).

Vorher steckte FREIA ANDERS (Bielefeld) in ihrem kompakten und inhaltsreichen Einführungsvortrag Thematik und Forschungsstand ab. Ausgehend von der Überlegung, dass die Begriffe des Legitimen und der Gewalt evident miteinander verschränkt seien, ging sie auf das Problem der Definition von Gewalt ein, wobei sie die Schwierigkeiten einer etwaigen starren Definition betonte; denn eine solche widerspreche dem dynamischen Moment eines dem historischen Wandel unterliegenden Gewaltverständnisses. Gerade der prozesshafte Charakter der Gewaltlegitimierung stand ja im Mittelpunkt der Tagung. Besondere Betonung fand der Ansatz des kürzlich verstorbenen Soziologen David Apter.4 Gewaltlegitimation bedeute in dessen Überlegungen nicht nur Infragestellung oder Rechtfertigung der Legitimität des Gewaltmonopols, sondern eine Herausforderung der Gesellschaft durch soziale Gruppen, die nicht über den Einsatz staatlicher Gewalt entscheiden, sondern in Opposition zu dieser stehen. Konkret schlage Apter vor, die in diesem Zusammenhang entstehenden relevanten diskursiven Strategien zu untersuchen. Zum Abschluss ihres Beitrags skizzierte Anders eine mögliche Systematisierung von Typen der Gewaltlegitimation in ordnungserhaltend (ordnungssetzend) oder systemüberwindend (herausfordernd, revolutionär, avantgardistisch) sowie merkmalübergreifend (utilitaristisch), die die Diskussionen der Tagung begleiten sollte.

Der erste Beitrag zu den Herausforderungen des Gewaltmonopols von GABRIELE METZLER (Berlin) ging nicht nur thematisch in medias res, zumal es um „die 68er“ ging, auch methodisch knüpfte er an kommunikationstheoretische Überlegungen insofern an, als er die diskursive Strategie einer Legitimation durch Delegitimation herausarbeitete. Die Anderen – also aus der Sicht der 68er konkret: der Staat in Gestalt der Polizeimacht – wurden sprachlich, visuell, körperlich/räumlich und performativ abqualifiziert, um eigenes Handeln zu rechtfertigen. In dem international vergleichend angelegten Vortrag analysierte Metzler die Entstehung und Konjunktur abwertender sprachlicher Bilder für Polizisten, etwa „Bullen“ in Deutschland oder „pigs“ im englischsprachigen Raum, wobei bemerkenswert sei, dass Tierbezeichnungen zuvor Verbrechern zugeschrieben worden waren. Auch historische Referenzen, in Frankreich durch die sprachliche Gleichsetzung von Polizeieinheiten mit der SS, gehören zur Strategie. Visuell wurden neben Methoden der Lächerlichmachung vor allem Bilder einer anonymen Macht dargeboten, körperlich unter dem Motto „democracy is in the street“ das Sit-in als direkte räumliche Auseinandersetzung mit dieser Macht inszeniert und damit performativ als eine Verneinung des Respekts umgesetzt. Diese Delegitimierungsstrategie habe stets auf Öffentlichkeit und Medien gezielt und dem „Weichklopfen“, der Provokation der Polizei gedient. Im Ergebnis habe aber auch die Polizei über ihre Legitimation neu nachdenken müssen; langfristig sei die Polizeiarbeit durch die Lernprozesse auf eine neue, demokratische Basis gestellt worden.

Die Tagung war durchweg von konstruktiven und lebhaften Diskussionen begleitet; so auch nach diesem ersten Vortrag. Die Dialektik der Legitimierung des Selbst durch Delegitimierung des Anderen wurde durch verschiedene weitere Beispiele bekräftigt. In Polen sei die Polizei 1968 als „Gestapo“ verunglimpft, in Italien mit gelber Farbe lächerlich gemacht („Male deinen Polizisten gelb“) worden. Besondere Bedeutung kam sicher der weltweiten medialen Vernetzung der Bewegung zu. Roland Eckert ergänzte, dass die Lernprozesse der Polizei sehr spät einsetzten, wie Untersuchungen vom Anfang der 1980er-Jahre zeigten.

Nach diesem gelungenen Auftakt nahm BELINDA DAVIS (New Brunswick) den Faden auf, um in einem durch viele Bildbeispiele begleiteten Vortrag die Rechtfertigungsmuster von Gewalt zu verdeutlichen. Die Ikonographie eines „dämonischen“ Dutschke, die Rhetorik der „ungewaschenen“, „verlausten“ und „verdreckten“ Demonstranten usw. hätten der Ausgrenzung der Demonstranten gedient und seien, so Davis, Gewaltlegitimationen. Da ihren Forschungen, die auch auf Interviewprojekten aufbauen, eine wahrnehmungsgeschichtliche Perspektive zugrunde liegt, plädierte sie für einen recht weiten und etwas vagen Gewaltbegriff. Dies sorgte für angeregte und gleichsam unvermeidliche Diskussionen über eine sinnvolle Eingrenzung des Gewaltbegriffs.

Protestbewegungen jüngeren Datums stellte SEBASTIAN HAUNSS (Konstanz) in den Fokus seiner Überlegungen zum Gewaltdiskurs im alternativen Milieu; als Beispiele dienten ihm die Castor-Proteste 1999, 2001 und 2010 sowie die G8-Gipfel-Proteste 2007. Haunss stellte fest, dass die Gewaltfrage in den sozialen Bewegungen kontrovers diskutiert wird. Gewalt sei mehr als nur taktische Wahl, sondern konstitutiv für die Identität der jeweiligen Gruppe. Dies gelte sowohl für pazifistisch eingestellte Aktionsgruppen, die mit Ghandischem Repertoire in Erscheinung treten, als auch für „Autonome“, die Militanz als symbolische Handlung einsetzten. Bei den vorgestellten Beispielen teilten verschieden motivierte Gruppen ein gemeinsames Ziel und einen gemeinsamen Aktionsort. Die Befunde seien unterschiedlich, so waren sowohl Auseinandersetzungen und Spaltung (1997 und 2007), als auch das Nebeneinander verschiedener Aktionsformen im Rahmen eines erfolgreich ausgehandelten gemeinsamen Aktionskonzepts (2001) zu verzeichnen. Zu den „Erfolgsbedingungen“ eines Aktionskonzepts gehörten das Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit und ein klar definiertes und abgrenzbares Ziel der Aktion.

ROLAND ECKERT (Trier) thematisierte ebenfalls Gewalt und Gewaltfreiheit bei Demonstrationskonflikten, wobei er der Frage nachging, wie es zu Eskalationsprozessen kommen könne. Quantitativ gesehen seien konfrontative oder gar gewaltsame Proteste selten. Sie hätten jedoch eine große Bedeutung für die Dynamik sozialer Bewegungen. Eckert, der für einen engen Gewaltbegriff plädierte, konstatierte eine Eskalation in der konkreten sinnlich erfahrbaren Situation. Schrittweise würden eigentlich gewaltfreie Demonstranten zur Solidarität mit gewaltbereiten Mitdemonstranten gebracht. Er veranschaulichte dies anhand der Erfahrungen einer von ihm untersuchten – eigentlich explizit gewaltfreien – Protestgruppe beim G8-Gipfel 2007, die sich angesichts von Wasserwerfern und Tränengas schließlich sogar „vom Schwarzen Block beschützt“ gefühlt habe. Aktionen, die die körperliche Unversehrtheit des Gegenübers nicht bedrohen, seien als gewaltfreie Protestformen ein legitimes und wichtiges demokratisches Kommunikationsmittel, weshalb Eckert es als „absurde Situation“ bezeichnete, wenn Justiz und Polizei mit Gewalt gegen Sitzblockaden vorgingen und damit Gewaltfreiheit als Gewalt denunzierten.

Eine andere Thematik brachte MARICA TOLOMELLI (Bologna) aus geschichtswissenschaftlicher Perspektive mit ihrem Beitrag zur Gewaltfrage in den Dritte Welt-Bewegungen zur Sprache. Sie skizzierte die Dekolonisierungsprozesse der 1940er- bis 1960er-Jahre, beschrieb die Position der Aktivisten der Befreiungskämpfe der 1960er-Jahre und die Intentionen der Teilnehmer der „trikontinentalen“ Konferenz in Havanna im Jahr 1966. Die Akteure sahen sich zunehmend im Kampf gegen Kolonialismus, Neokolonialismus (also weiter bestehenden wirtschaftlichen Abhängigkeiten) und Imperialismus. Gewalt wurde als ein Mittel der Politik angesehen und als legitime Gegen-Gewalt interpretiert. Der Guerilla-Kampf erschien als wirkungsvolle Strategie und die Ideen eines weltweiten Befreiungskampfes (Che Guevara) wurden populär. Tolomelli ging es vor allem um die Rückwirkung dieser Diskussionen auf europäische Beobachter, vor allem auf linke Gruppen. Zahlreiche Vietnam-Komitees und Dritte-Welt-Solidaritätsinitiativen gründeten sich. Die chinesische Kulturrevolution oder die Roten Khmer im Kambodscha wurden verehrt und der „Dritten Welt“ wurde die Funktion eines Erlösers hin zur Emanzipation der Menschheit zugesprochen. Tolomelli konstatiert hier eine bedeutende Mobilisierung und eine bis zur Mythologisierung reichende Heroisierung von Symbolfiguren, die einherging mit einer erkennbaren „Faszination der Gewalt“. Als ein Quellenbeispiel diente ihr die in Cuba hergestellte Zeitschrift „Trikontinentale“, die in verschiedene Sprachen übersetzt und in Europa verbreitet wurde.

In der Diskussion wurde gefragt, wie es zu einer solchen Apologie des bewaffneten Kampfes kommen konnte und ob es sich um naive Phantasien gehandelt habe. Es wurde die auf die durch die US-Außenpolitik beförderte aufeinander bezogene Feindbildstruktur hingewiesen. Gabriele Metzler erinnerte an die immer wiederkehrende Revolutionsbegeisterung der Neuzeit und interpretierte solche Muster als „radikale Reduktion der Komplexität“.

Die Entstehung terroristischer Gewalt analysierte PETRA TERHOEVEN (Göttingen) in einem Zwei-Länder-Vergleich. In Anknüpfung an Karl Dietrich Bracher stellte sie ihren Beitrag unter die Überschrift „Pervertierung der Moral“, womit die Radikalisierung des Verhältnisses zur Gewalt im Zusammenhang mit der Verabsolutierung einer postulierten moralischen Legitimation zum Ausdruck gebracht wurde. Aus den „Brigate Rosse“, die im Kosmos der Fabrik als Gruppe „italienischer Robin Hoods“ entstanden waren und die Gewalt gegen Sachen (Autos) propagiert hatten, entwickelte sich der italienische Linksterrorismus mit weitaus höheren Opferzahlen als in der Bundesrepublik. Besonderes Augenmerk legte Terhoeven auf die Bedeutung von symbolischen Handlungen, visuellen Mitteln und historischen Referenzen. Mit „Volksgerichten“ und „Tribunalen“ hätten die italienischen Terroristen nicht nur die Schuld des Opfers betont – und damit Gewalt legitimiert –, sondern eben auch eine Kopie eines bürgerlichen Gerichts inszeniert. Die RAF habe ihre Legitimation in leninistischen Imperialismustheorien gesucht. Beiden gemeinsam sei der Kernbegriff des Faschismus gewesen, gegen den es zu kämpfen gelte.

ANDREAS FISAHN (Bielefeld) eröffnete am nächsten Morgen mit seinem Beitrag zur Legitimation des Gewaltmonopols nicht nur einen neuen Themenkomplex, nämlich den der Legitimation staatlicher Gewalt, er präsentierte als Rechtsphilosoph auch einen anderen Ansatz. In seiner kompakten und dichten geistesgeschichtlich-rechtstheoretischen Analyse legte er zunächst dar, dass die anscheinend so einfache und grundlegende Selbstverständlichkeit des staatlichen Gewaltmonopols so klar gar nicht sei und einer Legitimation bedürfe. Nicht nur Max Weber, der das Gewaltmonopol als „Monopol legitimer Gewaltausübung beim Staat“ definiert habe, zwinge dazu, auch den Begriff des Staates zu fassen, den Fisahn pragmatisch mit Hans Kelsen als Rechtsordnung definierte, um dann zu Immanuel Kant zu kommen. Dieser habe festgestellt, dass Recht und „Befugnis zu zwingen“ dasselbe seien, womit Fisahn das Gewaltmonopol wieder in den Fokus rückte. Nach einer klaren Zurückweisung einer Legitimation des Gewaltenmonopols über die Marktordnung (Hegel), wandte er sich auch eindeutig und überzeugend gegen eine vordemokratische Legitimation des Gewaltmonopols, die es durch eine explizite demokratische Legitimation und damit eine „nicht von der Gesellschaft getrennte Ausübung des Gewaltmonopols“ zu überwinden gelte.

ANNA GOPPEL (Zürich) beleuchtete im Kontrast dazu eine neuere, seit dem 11. September 2001 intensiv vorangetriebene Entwicklung. Sie analysierte die Bereitschaft bzw. die moralphilosophische Diskussion darüber, dass der Staat in einem „war on terrorism“ berechtigt sei, Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung zu ergreifen, die weit über das Maß hinausgehen, das bei anderen Verbrechen Anwendung findet. Hierzu gehören etwa die Inhaftierung über längere Zeit ohne Anklageerhebung oder das gezielte Töten von Terroristen. Neu sei, dass dies legitimiert werde durch die Argumentation, man befinde sich im Krieg. Goppel sprach hier von einer „kriegsethischen Legitimationsstrategie“, die darauf basiere, dass man im Kriegsfall von der individualethischen Ebene (Töten ist nur bei Notwehr oder Nothilfe erlaubt) zur kollektivierenden Begründung (Kombattanten dürfen angegriffen werden) übergehen dürfe. Sie erläuterte en detail die in der Debatte vorgebrachten Argumente, um letztlich die Argumentationskette deutlich abzulehnen, da die Bekämpfung des Terrorismus nicht als Krieg angesehen werden könne.

In der Diskussion wurde die Brisanz der kriegsethischen Argumentation deutlich, die doch sehr stark militärischem Denken entspringt. Peter Imbusch bezeichnete die kriegsethische Argumentation als „relativ plumpes Legitimationsmanöver“. Andere merkten an, dass das gezielte Töten auch früher eine – allerdings geheime (!) – Handlungsweise des Kalten Krieges bzw. von Geheimdiensten (München 1972) gewesen sei. Der bemerkenswerte Unterschied liege im Versuch einer öffentlichen Legitimation. In der Diskussion wurde zudem auf die rhetorische Figur des „war on terror“ eingegangen.

Zum Abschluss der Tagung übernahm ALEXANDER SEDLMAIER (Bangor, Großbritannien) die Aufgabe des Abschlusskommentars. Eloquent und geradezu kreativ ging er auf alle Beiträge ein und verband seine Ausführungen mit grundsätzlichen Überlegungen zu Ergebnissen und offenen Fragen der Tagung. Er erinnerte an die für die deutsche Sprache so tückische Dialektik des Gewaltbegriffs, der „violentia“ und „potestas“ gleichermaßen meinen kann, wodurch der Kommunikationsprozess kompliziert, weil sprachlich konfiguriert sei. Er betonte den prozesshaften Charakter der Legitimation als Kommunikations-, Interaktions-, Verfahrens- und herrschaftspraktisches Phänomen. Gewünscht hätte er sich, dass Gewaltbegriffe und -theorien stärker historisiert worden wären, so z.B. die Erfahrungen der „Gewaltkommission“5, durch welche ein restriktiver Gewaltbegriff eine gewisse Etablierung bekomme habe. Auch sei die Legitimationsproblematik an sich gelegentlich aus dem Blick geraten, insbesondere die Frage von Erfolg oder Akzeptanz als Kategorien der Rechtfertigung von Gewalt (Apter). In der anschließenden Diskussion wurden diese und verschiedene andere Themen der Tagung lebhaft diskutiert, womit die durchweg gelungene Veranstaltung zum Abschluss kam, die durch die Zusammensetzung der Beiträge, die Diskussionsbereitschaft der Teilnehmer und Vielfalt der Perspektiven im tief verschneiten Bielefeld eine anregende Arbeitsatmosphäre bot.

Die Tagung unterstrich die Verbindung von Legitimitäts- und Gewaltdiskursen: Politische Gewalt bedarf der Begründung nach innen und außen. Das gilt sowohl für staatliche legitimierte Gewalt als auch für solche, die den Staat und sein Gewaltmonopol herausfordert, wobei die jeweiligen Begründungen einem historischen Wandel unterworfen sind. Dieser Wandel kann wiederum als Ergebnis eines Kommunikationsprozesses interpretiert werden, ebenso wie er den Anstoß für weitere Kommunikation bedeuten kann. Offensichtlich kommt dabei der medialen Inszenierung eine wichtige Rolle zu, kann sie doch zum einen befördern, dass Kommunikation vorankommt, zum anderen auch Stereotypen und Zuschreibungen festigen. Letztlich machte die Tagung deutlich, dass Konstruktionen des Selbst und des Anderen die Legitimationsdiskurse prägen und überlagern.

Konferenzübersicht:

Christoph Gusy (Bielefeld): Begrüßung

Freia Anders (Bielefeld): Einführung in Konzeption und Thematik

Panel 1: Herausforderungen des Gewaltmonopols I
Moderation: Christoph Gusy (Bielefeld)

Gabriele Metzler (Berlin): 68er-Bewegung und Polizeigewalt

Belinda Davis (New Brunswick): Telling a Tale of the Inimical Other: Justifications of Violence against Protesters and its Effects

Panel II: Herausforderungen des Gewaltmonopols II
Moderation: Peter Imbusch (Bielefeld)

Sebastian Haunss (Konstanz): Gewalt und Gewaltlosigkeit im alternativen Milieu

Roland Eckert (Trier): Gewalt und Gewaltfreiheit bei Demonstrationskonflikten

Panel III: Herausforderungen des Gewaltmonopols III
Moderation: Freia Anders (Bielefeld)

Marica Tolomelli (Bologna): Gewalt in den Dritte Welt-Bewegungen

Petra Terhoeven (Göttingen): Pervertierung der Moral. Begründungen des Terrorismus in Italien und Deutschland

Panel IV: Legitimation staatlicher Gewaltausübung im Wandel
Moderation: Christoph Gusy (Bielefeld)

Andreas Fisahn (Bielefeld): Legitimation des Gewaltmonopols

Anna Goppel (Zürich): Legitimation staatlicher Gewalt im „war on terrorism“

V: Schlusskommentar und Abschlussdiskussion
Moderation: Peter Imbusch (Bielefeld)

Alexander Sedlmaier (Bangor, Wales): Schlusskommentar: Ergebnisse – Probleme – Fragen

Anmerkungen:
1 Peter Imbusch, Der Gewaltbegriff, in: Wilhelm Heitmeyer / John Hagan (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung, Wiesbaden 2002, S. 26-57, hier: S. 26.
2 Vgl. Freia Anders / Ingrid Gilcher-Holtey (Hrsg.), Herausforderungen des staatlichen Gewaltmonopols. Recht und politisch motivierte Gewalt am Ende des 20. Jahrhunderts, Frankfurt am Main/New York 2006; Neithard Bulst/Ingrid Gilcher-Holtey/Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Gewalt im politischen Raum. Fallanalysen vom Spätmittelalter bis ins 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main / New York 2008.
3 Vgl. Tagungsbericht Legitimationen politischer Gewalt. 30.10.2009-31.10.2009, Bielefeld. In: H-Soz-u-Kult, 23.02.2010, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3018>.
4 Apter war bereits zur ersten Tagung eingeladen worden, konnte aber bereits damals aus Krankheitsgründen nicht anreisen. Als Manuskript stellte er jedoch seine Thesen zur Verfügung. Auf diesen Text nahm Freia Anders Bezug.
5 Gemeint ist die "Unabhängige Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission)", die 1990 ihr Endgutachten vorlegt hat. Vgl. Hans-Dieter Schwind u.a. (Hrsg.), Ursachen, Prävention und Kontrolle von Gewalt. Analysen und Vorschläge der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt (Gewaltkommission), 4 Bde., Berlin 1990.


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Klassifikation
Epoche(n)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts