NS-Geschichte – Institutionen – Menschenrechte. Polizei, Justiz und Verwaltung als Zielgruppen von Menschenrechtsbildung an Gedenkstätten des NS-Unrechts

NS-Geschichte – Institutionen – Menschenrechte. Polizei, Justiz und Verwaltung als Zielgruppen von Menschenrechtsbildung an Gedenkstätten des NS-Unrechts

Organisatoren
KZ-Gedenkstätte Neuengamme
Ort
Neuengamme
Land
Deutschland
Vom - Bis
31.05.2012 - 02.06.2012
Url der Konferenzwebsite
Von
Christl Wickert, freie Mitarbeiterin der Gedenkstätte Ravensbrück

Seit etwa 15 Jahren wird Menschenrechtsbildung an Gedenkstätten verstärkt diskutiert und bewusst in die Vermittlungsarbeit einbezogen. Zum Abschluss des von der Stiftung Erinnerung Verantwortung und Zukunft geförderten Projekts der KZ-Gedenkstätte Neuengamme „NS-Geschichte – Institutionen – Menschenrechte“ stellten Akteure aus dem Feld der Menschenrechtsbildung und der historisch-politischen Bildungsarbeit ihre Perspektiven auf die Arbeit mit Angehörigen staatlicher Institutionen vor. Die im Neuengammer Projekt gemachten Erfahrungen mit Auszubildenden der Hochschule der Polizei Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (Department Public Management), der Verwaltungsschule der Stadt Hamburg und des Strafvollzugsamts der Hamburger Justizbehörde wurden dabei in aktuelle Debatten um historisches Lernen, Menschenrechtsbildung, Holocaust-Education und Demokratiebildung als Formen des Umgangs mit historischen Unrechtserfahrungen eingebettet.

Die Tagung begann mit mehreren methodisch und theoretisch-didaktisch angelegten Vorträgen zu den Schnittstellen von Menschenrechtsbildung und historischem Lernen. RAINER HUHLE (Nürnberg) referierte über den Schutz der Menschenrechte nach dem Zweiten Weltkrieg. Er arbeitete heraus, in welcher Weise in die Menschenrechtserklärung Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus eingeflossen sind, aber auch, dass sich die in der Menschenrechtserklärung niedergelegten Prinzipien nicht darauf reduzieren lassen, eine Antwort auf die NS-Verbrechen zu geben. JÖRG LANGE (Erfurt) präsentierte die Ergebnisse seiner Forschungen zu Menschenrechtsbezügen an Gedenkstätten seit ihrer Gründung bis heute. Er betonte, dass erst in den 1990er-Jahren Menschenrechtsbildung als didaktisches Konzept Bedeutung gewann, weil sich die Maßstäbe des Gedenkens zunehmend an den individuellen Erfahrungen der Opfer orientierten. MONIQUE ECKMANN (Genf) analysierte Unterschiede und Parallelen zwischen Menschenrechtsbildung und Bildung über Naziverbrechen. Menschenrechtsbildung mit ihrem Instrumentarium von aktivierenden Handlungsanleitungen mache historisch-politische Bildung nicht entbehrlich. Die Arbeit der Gedenkstätten zu Menschenrechten bewies für sie zugleich die Transformation dieser gesellschaftlichen Einrichtungen von Orten des Erinnerns zu Lernorten. WOLF KAISER (Berlin) stellte die Arbeit mit Polizei, Justiz, Verwaltung, Bundeswehr und Pflegeberufen am Haus der Wannsee-Konferenz vor. In den Angeboten werde an die NS-Vergangenheit der jeweiligen Institution sowie die damalige rassistische Willkür und Menschenverachtung angeknüpft, um zu heutigen Fragen der Respektierung der Menschenrechte im beruflichen und gesellschaftlichen Alltag zu kommen. CLAUDIA SCHILLING (Hamburg) verglich die Grundsätze von Verwaltungshandeln vor und nach 1945. Sie setzte sich mit den Prinzipien des Normen- und des Maßnahmenstaates auseinander und erläuterte davon ausgehend die Handlungsspielräume, die in demokratischen Systemen und unter den Bedingungen der NS-Diktatur herrschen. Sie betonte das Prinzip der individuellen Verantwortung für jegliches Verwaltungshandeln, da Vorschriften häufig hinterfragt werden müssten, um Menschenrechte nicht zu verletzen.

Anschließend folgten thematisch gegliederte, praxisorientierte Tagungssektionen zur Arbeit mit Gruppen von Verwaltung, Justiz und Polizei, in denen die Ergebnisse des Modellprojekts der KZ-Gedenkstätte Neuengamme sowie anderer Projekte vorgestellt wurden. KATHRIN HEROLD (Bremen) stellte das im Neuengammer Projekt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei und Verwaltung entwickelte Modul „Ressentiments gegen Roma – historische und gegenwärtige Formen von Antiziganismus“ vor. Die Verfolgung in den Jahren 1933 bis 1945 werde bewusst in die Vorgeschichte und die Entwicklungen bis heute eingebettet, um die historischen Entwicklungslinien und gegenwärtigen Formen der Ausgrenzung dieser Gruppe zu verdeutlichen. CHRISTIAN HARTZ (Hamburg) trug die Ergebnisse aus dem Neuengammer Projekt in der Arbeit mit Verwaltungsangestellten und Bundeswehrgruppen zur Zwangsarbeit zwischen 1933 und 1945 und den Auseinandersetzungen um die Entschädigung vor und stellte die These auf, dass die jahrzehntelange Missachtung der Rechte dieser Gruppe in der Bildungsarbeit viel zu wenig Beachtung findet. HELGA RIEDL (Nürnberg) berichtete aus der Arbeit mit städtischen Angestellten in Nürnberg zum Thema Menschenrechte, in denen unter anderem die Menschenrechtserklärung, aber auch die Nürnberger Prozesse eine zentrale Rolle einnehmen. CHRISTOPH BITTERBERG (Hamburg) reflektierte über Seminare mit Strafvollzugsbeamten, aus dem Neuengammer Projekt. Er wies darauf hin, dass die Entschuldigung vieler Justizbeamter nach 1945, wonach ihnen bei Nichteinhaltung von Befehlen Gefahren gedroht hätten, eine Schutzbehauptung darstellt, die sich als Rechtfertigungsmuster auch heute findet. Seine These, wonach auch gegenwärtig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sich häufig dahinter versteckten, dass sie selbst keine Handlungsspielräume hätten, führte zu einer regen Diskussion über den Charakter institutionellen Handelns und der Verantwortung des Einzelnen in staatlichen Institutionen. WINFRIED GARSCHA (Wien) berichtete über Seminare für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zur NS-Rechtsgeschichte im Auftrag des österreichischen Justizministeriums, in denen die Teilnehmenden über ihr eigenes Berufsverständnis reflektieren sollten, was ihnen häufig schwer fiel. Er benannte die Vorzüge exemplarischer Fallgeschichten, da die dort enthaltenen Informationen aus der Nazizeit leichter in Bezug zu den beruflichen Erfahrungen gebracht, bewertet und reflektiert werden könnten. AKIM JAH (Berlin) stellte seine Erfahrungen mit Seminaren zur „Polizeigeschichte im NS“ zur Diskussion, welche er im Auftrag des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main mit Auszubildenden für das Bundeskriminalamt durchführt. Auch er wies auf den Vorteil von biografischen Zugängen hin, die er anhand der Arbeit mit Gestapo-Biografien erläuterte; anhand von Zeugenaussagen nach 1945 und SS-Personalakten würden Handlungsspielräume und nachträgliche Verschleierungen ausgelotet. Ausgeklammert blieben in diesen Seminaren Fragen nach Unterschieden und Parallelen zur heutigen Polizeiarbeit. ULRIKE PASTOOR (Hamburg) stellte ein im Neuengammer Projekt entwickeltes Seminarmodul zur Sicherungsverwahrung in historischer und aktueller Perspektive vor. Sie verdeutlichte, wie sich bei diesem Thema Aktualitätsbezüge herstellen und Menschenrechtsfragen einbeziehen lassen.

In einem abschließenden Podiumsgespräch diskutierten Vertreter aus Gedenkstätten und der Menschenrechtsbildung mit Mitarbeiter/innen aus Justiz, Verwaltung und Polizei. Es bestand Einigkeit, dass die Möglichkeiten von Menschenrechtsbildung in Verbindung mit historischem Lernen über den Nationalsozialismus an Orten des NS-Unrechts weiter ausgelotet werden sollten. Auch betonten die Podiumsteilnehmer/innen, dass die staatlichen Institutionen im Nationalsozialismus tragende Säulen des Regimes gewesen waren und es wichtig sei, sich als Angehöriger von Polizei, Justiz, Verwaltung und des Militärs mit den Ursachen und den Strukturen der Beteiligung staatlicher Instanzen an NS-Unrecht und mit der Handlungsmotivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auseinanderzusetzen. Denn die einzelnen damaligen Angehörigen staatlicher Behörden hätten im Nationalsozialismus Entscheidungen getroffen, die zu Unrecht führten. Auch heute seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von staatlichen Behörden nicht vor Unrechtshandeln gefeit. Über die Frage, inwieweit die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen von Institutionen im Nationalsozialismus mit aktuellen Menschenrechtsverletzungen staatlicher Institutionen in der Demokratie verknüpft werden sollte, bestand dagegen keine Einigkeit. Insbesondere die Institutionenvertreterinnen und -vertreter, aber auch mehrere Tagungsteilnehmende problematisierten, dass die Diskussion über die Arbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen auf der Tagung moralisierend geführt worden sei und einige Referentinnen und Referenten selbst Vorurteile gegenüber diesen Gruppen hätten, die sie nur bedingt in der Lage gewesen seien zu reflektieren.

Konferenzübersicht:

Günter Saathoff (Berlin): Grußwort der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

Rainer Huhle (Nürnberg): Der Schutz der Menschenrechte nach dem Zweiten Weltkrieg – eine Antwort auf den Nationalsozialismus?

Oliver von Wrochem (Hamburg): Einführung in die Tagung

Panel 1: Eröffnung des Themenfeldes
Moderation: Oliver von Wrochem (Hamburg)

Jörg Lange (Erfurt): KZ-Gedenkstätten in Deutschland - Lernorte für Menschenrechte?

Monique Eckmann (Genf): Menschenrechtsbildung und Bildung über Naziverbrechen: Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Spannungsfelder

Wolf Kaiser (Berlin): Die Arbeit mit Berufsgruppen an Täterorten unter Einbeziehung menschenrechtlicher Fragestellungen

Claudia Schilling (Hamburg): Verwaltungshandeln im Nationalsozialismus und heute – Merkmale und ethische Folgerungen

Panel 2: Verwaltung
Moderation: Ulrike Pastoor (Hamburg)

Kathrin Herold (Bremen): Ressentiments gegen Roma - historische und gegenwärtige Formen von Antiziganismus

Christian Hartz (Hamburg): Ökonomie der Zwangsarbeit im Nationalsozialismus und die Entschädigungspraxis nach 1945

Helga Riedl (Nürnberg): Seminarangebot „Menschenrechtsbildung in der kommunalen Verwaltung“

Panel 3: Justiz
Moderation: Detlef Garbe (Hamburg)

Christoph Bitterberg (Hamburg): Strafvollzug im Spannungsfeld von „Dienst nach Vorschrift“ und Handlungsspielräumen

Winfried Garscha (Wien): Fortbildungen des österreichischen Justizministeriums für RichterInnen und Staatsanwälte

Panel 4: Polizei
Moderation: Martin Schellenberg (Berlin)

Akim Jah (Berlin): Pädagogische Arbeit mit Gestapo-Biografien im Rahmen der Polizeiausbildung

Ulrike Pastoor (Hamburg): Historische Einbettung von Menschenrechtsfragen am Beispiel der Sicherungsverwahrung

Panel 5: Podiumsgespräch mit Kooperationspartnern und Experten über Erfahrungen im Projekt

Birgit Menzel (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)
Reimer Eggers (Hochschule der Polizei Hamburg)
Ludolf Meyer-Johne (Verwaltungsschule der Freien und Hansestadt Hamburg)
Thomas Lutz (Stiftung Topographie des Terrors, Berlin)
Imke Leicht (Universität Erlangen-Nürnberg)


Redaktion
Veröffentlicht am
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts