Sicherheit in der Vormoderne und Gegenwart. Aktuelle Perspektiven der Konflikt- und Friedensforschung

Sicherheit in der Vormoderne und Gegenwart. Aktuelle Perspektiven der Konflikt- und Friedensforschung

Organisatoren
Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste
Ort
Düsseldorf
Land
Deutschland
Vom - Bis
15.11.2012 -
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Von
Maria-Elisabeth Brunert, Institut für Historische Friedensforschung, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

In Bonn besteht eine lange Tradition historischer Friedensforschung. 1957 wurde dort die „Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte“ gegründet. Ihre zunächst weiter gefasste Zielsetzung konzentrierte sich auf die Edition der wichtigsten Akten des Westfälischen Friedenskongresses (1643-1649). Anfangs durch Bundesmittel finanziert, übernahm 1977 die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften die Förderung, die Ende 2011 planmäßig auslief. Die Veranstaltung beleuchtete einerseits die erfolgreiche Beendigung dieses Langzeitprojekts. Andererseits widmete sie sich mit der Fokussierung auf den Aspekt der Sicherheit einem Forschungsansatz, der für die Ausrichtung des in Gründung befindlichen neuen Bonner „Instituts für Historische Friedensforschung“ mitbestimmend werden soll.

„Sicherheit“ sei als erkenntnisleitende Kategorie in der Geschichtswissenschaft ein wichtiges Thema, so MAXIMILIAN LANZINNER (Bonn), Projektleiter der Acta Pacis Westphalicae (= APW) seit 2003. Lanzinner lenkte den Blick auf die Anfänge des Editionsunternehmens, an dessen Spitze zunächst der Bonner Ordinarius Max Braubach (1899-1975) stand, während sein damaliger Assistent Konrad Repgen die Konzeption erarbeitete. Repgen, später Nachfolger Braubachs als Lehrstuhlinhaber und als langjähriger Projektleiter, teilte die Aktenedition des ersten großen europäischen Friedenskongresses in drei Serien ein: Instruktionen, Korrespondenzen sowie Protokolle, Diarien und Verhandlungsakten. Die zweite und dritte Serie wurde in verschiedene Abteilungen untergliedert, von denen insbesondere die kaiserlichen und schwedischen Korrespondenzen abgeschlossen, die Protokolle weit vorangetrieben und mit der Edition des kaiserlich-schwedischen und kaiserlich-französischen Friedensvertrags das Fundament für weitere Forschungen gelegt wurde. Die 2011 begonnene, durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft ermöglichte Digitalisierung der ersten 40 von gegenwärtig insgesamt 48 publizierten Bänden APW werde 2013 im Netz verfügbar sein. Die Erschließung des Edierten werde durch erweiterte Recherchemöglichkeiten und Verlinkungen einen entscheidenden Mehrwert gegenüber der Printfassung bieten. Durch die Gründung des neuen Instituts sei eine Verstetigung der APW beabsichtigt, jedoch unter Erweiterung der Konzeption zur Historischen Friedensforschung.

Die folgenden Beiträge befassten sich, zeitlich zurückschreitend, mit gegenwärtigen und vergangenen Versuchen, Sicherheit und Frieden zu gewährleisten. Der Politologe HERFRIED MÜNKLER (Berlin) befasste sich mit den sicherheitspolitischen Herausforderungen im beginnenden 21. Jahrhundert und stellte die Vulnerabilität als Schlüsselkategorie einer neuen Sicherheitspolitik in den Mittelpunkt seiner Analyse. In Gegenwart und Zukunft trete sie an die Stelle einer konkreten Bedrohung, wie sie im Kalten Krieg durch die Blockbildung zwischen Ost und West gegeben war. Diese Blockbildung sei ein Ausdruck der Symmetrie gewesen, die es nicht mehr gebe und auch nicht mehr geben werde. In den gegenwärtigen asymmetrischen Bedrohungslagen könne man nicht antizipieren, aus welcher Richtung der Angriff komme. Es gelte daher, die eigene Vulnerabilität zu erkennen und, offensiv, die gegnerische zu enttarnen. Dabei sei es das Ziel, die eigene Verletzbarkeit zu minimieren, die gegnerische zu maximieren. Das Ideal, eine vollständige Invulnerabilität, sei in der Realität nicht zu erreichen. Vielmehr führe die Illusion von der eigenen Invulnerabilität zu gesteigerter Vulnerabilität. Der Komplementärbegriff zu Vulnerabilität sei Resilienz (Widerstandsfähigkeit). In der Frühen Neuzeit seien, zum Beispiel durch Grotius, zur Eindämmung von Gewalteskalation Rechtsregulatorien entwickelt worden, um festzulegen, was zulässig sei und was nicht. In asymmetrischen Verhältnissen könne es einen Nachteil bedeuten, sich an Regulationssysteme zu halten. So sei der Einsatz der Drohne geeignet, Schwäche zu kompensieren und, beispielsweise, die Strukturen von Terrornetzwerken zu zerreißen. Münkler, der zur Veranschaulichung mit Beispielen aus Mythologie und Geschichte operierte, trat mit dem Statement hervor, dass er deshalb zu jenen gehöre, welche die Ausrüstung der Bundeswehr mit Drohnen befürworten.

Während Münkler seine Ausführungen mit einem aktuellen Akzent schloss, lenkte PETER H. WILSON (Hull, Großbritannien) den Blick als Experte für das Heilige Römische Reich zurück in die Neuzeit und erörterte die Frage, ob das Reich als machtpolitisch schwache Mitte Europas angesehen werden könne und ob dies gegebenenfalls mehr Sicherheit oder eher eine Gefahr für den Frieden bedeutet habe. Seine Antwort fiel vorsichtig abwägend und differenzierend aus. So betonte er, dass das Reich keine Konstante darstellte, sondern sich im Verlauf der Frühen Neuzeit veränderte, und zwar nicht nur hinsichtlich seiner Ausdehnung, sondern auch in Bezug auf seine Stärke und innere Struktur. Generell könne ein schwaches Reich, das unfähig sei, die eigenen Grenzen zu verteidigen, andere Staaten zur Invasion animieren und dadurch zur Gefahr für den Frieden werden. Bekanntes Beispiel sei das Schlagwort vom „Kranken Mann in Europa“, das im 19. Jahrhundert auf das vom Zerfall bedrohte Osmanische Reich bezogen wurde. Ein schwaches Reich könne auch an der Kontrolle seiner eigenen Untertanen scheitern. So habe das Heilige Römische Reich zeitweilig, vor allem im späteren 16. Jahrhundert, das Reislaufen nicht zu unterbinden vermocht. Ob das Reich oder generell ein schwacher Staat den Frieden gefährde oder sichere, sei nicht zuletzt eine Frage der Wahrnehmung. So hätten Beobachter von außen das Reich als Eckpfeiler des Friedens angesehen, da es unfähig zur Expansion gewesen sei. Insgesamt kam Wilson zu dem Ergebnis, dass das Reich keinesfalls in dem Sinne schwach gewesen sei, dass es mit modernen Staaten wie Somalia und dem Kongo verglichen werden könne. Das Reich habe einen überaus großen Teil Europas ausgemacht und sei als gemischte Monarchie zu kategorisieren. Es habe komplexe Mechanismen für äußere und innere Bedrohungen ausgebildet. Da es keine ständige Reichsarmee unterhielt, habe seine Sicherheit auf Verteidigung basiert. Es sei ihm gelungen, politische und konfessionelle Konflikte durch Verfassungsänderungen zu entschärfen (1555, 1648), und zur Konfliktbewältigung habe es nach Kompromissen gesucht. Ob die strukturellen Gegebenheiten Friede und Sicherheit gewährleisten konnten, sei aber von externen und internen Faktoren abhängig gewesen: Die Stärke der wichtigsten Reichsterritorien habe dabei ebenso eine Rolle gespielt wie die allgemeine Situation in Europa.

GABRIELE HAUG-MORITZ (Graz, Österreich) unternahm es, drei Friedensvertragswerke, die in der Völkerrechtsentwicklung als Wendepunkte gelten, beispielhaft daraufhin zu untersuchen, was in ihnen über Friede und Sicherheit gesagt ist. Sie analysierte die beiden Westfälischen Friedensverträge vom Oktober 1648, die Pariser und Wiener Verträge von 1814 und 1815 sowie die Verträge von 1918 und 1919 zur Beendigung des Ersten Weltkriegs. Die Westfälischen Verträge (zwischen Kaiser und Schweden sowie Kaiser und Frankreich) hätten noch als friedensstiftender Akt der Herstellung des Friedenszustands gegolten (das „pactum pacis“ begründet den „status pacis“). Friede sei also als rechtlicher Zustand begriffen worden. Die Friedensstiftung habe sich nur auf den vorangegangenen, durch die Verträge beendeten Krieg bezogen. Während „Friede“ gleich zu Beginn in der berühmten, vorbildlich werdenden „Friedensklausel“ genannt werde („pax sit christiana“), sei von „Sicherheit“ („securitas“) nur hinsichtlich des Handels die Rede; dies ziele demnach auf den inneren Frieden, die „pax civilis“. Die Friedensgarantie, ein komplexes Verfahren, sei gescheitert und habe im 18. Jahrhundert zu den umstrittensten Vertragsbestimmungen gezählt. Der moderne Sicherheitsbegriff sei zum ersten Mal im 2. Pariser Frieden (20. November 1815) angewendet worden. Die Ostgrenze Frankreichs sollte zur Sicherheit für die benachbarten Staaten vor möglichen neuen Aggressionen Frankreichs drei bis fünf Jahre hindurch besetzt bleiben. Neu sei auch, dass nicht nur der Krieg beendet, sondern durch die Heilige Allianz und den Vierbund vom 20. November 1815 Friedensbündnisse geschaffen worden seien, welche die allgemeine Ruhe in Europa sichern sollten. 1919 sei es dann der Völkerbund gewesen, der die internationale Sicherheit habe gewährleisten sollen. „Sicherheit“ sei zum ersten Mal 1919 in Versailles als Vertragsbegründung genannt und nun zum Schlagwort geworden, während der Begriff „Friede“ wieder, wie im Mittelalter, eine moralische Konnotation erhalten habe.

JOHANNES BURKHARDT (Augsburg) beschloss die Reihe der Experten mit einem Impulsreferat über Konfession und Sicherheit in Europa. Die konfessionalisierte Religion habe ein besonderes Sicherheitsrisiko für den Frieden dargestellt, wie an den Religionskriegen (zum Beispiel dem Schmalkaldischen) abzulesen sei. Jede Konfession habe sich im alleinigen Besitz der christlichen Wahrheit gedünkt. Insofern habe jeder Konfession eine strukturelle Intoleranz innegewohnt, die sie zu einer aggressiven Potenz gemacht habe. Gleichzeitig wollte Burkhardt nicht ausschließen, dass Konfession auch einen Sicherheitsgewinn bedeuten konnte. Bei Bündnissen habe es für die Partner nützlich sein können, derselben Konfession anzugehören. Konfession habe also Solidaritäten ermöglicht. Insgesamt neigte Burkhardt aber zu der Ansicht, dass Konfession in der Frühen Neuzeit eher ein Sicherheitsrisiko denn einen Sicherheitsgewinn dargestellt habe. Zum friedlichen Zusammenleben hätten die Konfessionen jedenfalls nicht beigetragen. Die Obrigkeit habe durch Religionsgespräche versucht, dem Sicherheitsrisiko zu begegnen. Durch den Augsburger Religionsfrieden sei es dem Reich gelungen, das Sicherheitsrisiko „Konfession“, nämlich das Problem der „spaltigen Religion“, in den Griff zu bekommen. Das Jus reformandi sei eine politische Lösung für ein sonst unlösbares Problem gewesen. Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, der „bis zu einem gewissen Grad“ ein Religionskrieg gewesen sei, wäre durch die kursächsische Diplomatie eine politische Lösung denkbar gewesen. Für den 14. April 1619 war ein Interpositionstag geplant, doch habe der Tod des Kaisers am 20. März den Vermittlungsbemühungen ein Ende gesetzt. Burkhardt formulierte die provokative Frage, ob es den Dreißigjährigen Krieg gegeben hätte, wenn der Tod des Kaisers nicht in diesem entscheidenden Moment erfolgt wäre.

Die Anregung zur kontrafaktischen Geschichtsbetrachtung wurde in der abschließenden Diskussion, die CHRISTOPH KAMPMANN (Marburg) mit kritischen Fragen an die Referenten einleitete, jedoch nicht aufgegriffen. Neben weiteren Akzentsetzungen (zum Beispiel Argumenten für die – auch militärische – Stärke des Alten Reichs) erbrachte die Aussprache Hinweise auf vielfältige Forschungsdesiderate. So sind bislang noch keine Waffenstillstandsabkommen in die Untersuchung von Sicherheitsaspekten einbezogen worden. Kampmann gab die wichtige methodische Anregung, dass bei begriffsgeschichtlichen Analysen die Frage nach der Sache selbst neben den semantischen Befund treten müsse. Die Nachfrage aus dem Publikum, warum die Friedensforschung sich nicht auf aktuelle Probleme wie den Nahost-Konflikt konzentriere, beantwortete er dahingehend, dass erst der von tagespolitischen Fragen befreite Blick auf das Fremde die Mechanismen erkennen lasse, mit denen Friede und Sicherheit herbeigeführt werden. Damit schloss die gelungene Veranstaltung, die nicht nur die aktuellen Forschungsdiskussionen abbildete, sondern zugleich Impulse gab für das neue Bonner „Institut für Historische Friedensforschung“. Die Beiträge werden veröffentlicht in der Reihe: Symposien der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste (Verlag Schöningh, Paderborn).

Konferenzübersicht:

Begrüßung

Wolfgang Dieter Lebek (Köln; Vizepräsident der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste)

Maximilian Lanzinner (Bonn): Einführung

Herfried Münkler (Berlin): Das Ende des klassischen Krieges als sicherheitspolitische Herausforderung im beginnenden 21. Jahrhundert

Peter H. Wilson (Hull, Großbritannien): Das Heilige Römische Reich, die machtpolitisch schwache Mitte Europas – mehr Sicherheit oder eine Gefahr für den Frieden?

Gabriele Haug-Moritz (Graz, Österreich): Grundsätze zur Herstellung von Sicherheit in europäischen Friedensverträgen der Neuzeit

Johannes Burkhardt (Augsburg): Konfession und Sicherheit in Europa

Christoph Kampmann (Marburg): Moderation der Diskussionsrunde mit allen Vortragenden


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