The Arts of Succession

The Arts of Succession

Organisatoren
Steffen Diefenbach / Ulrich Gotter, Konstanz
Ort
Konstanz
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.07.2013 - 27.07.2013
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Von
Wolfgang Havener, Universität Konstanz

Welche Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine Alleinherrschaft als „Monarchie“ bezeichnet werden kann? Betrachtet man die verschiedenen gegenwärtigen Ausprägungen der Monarchie in Europa und Asien, so drängt sich der Schluss auf, dass eine stabile und regelhafte Form der Nachfolge ein entscheidendes Merkmal ist. Die dynastische Erbfolge in den Herrscherhäusern Großbritanniens, Schwedens, Japans oder Saudi-Arabiens erlaubt in der Regel einen geordneten Übergang von einem Monarchen zum nächsten: Die hierarchisch klar abgestuften Listen der Thronfolger schaffen eine Erwartungssicherheit, die für den Fortbestand der Monarchie von zentraler Bedeutung ist. Das bedeutet natürlich keineswegs, dass es in Mittelalter und Früher Neuzeit keine Konflikte um bestimmte Nachfolgeregelungen gab. RONALD ASCH (Freiburg) hob in seinem Abendvortrag hervor, dass eine Dynastie in gewisser Weise immer auch ein Konstrukt sei, auf das die jeweiligen sozialen und politischen Rahmenbedingungen großen Einfluss ausübten. Asch zeichnete die spezifischen Entwicklungen im frühneuzeitlichen England und Frankreich nach, die für den Umgang mit der Frage herrscherlicher Nachfolge konstitutiv waren. Die Konflikte drehten sich in der Regel darum, welche Erbfolge galt oder welche Verwandtschaftsgrade noch die Zugehörigkeit zur Herrscherdynastie garantierten, ob eine bestimmte Konfession oder das Geschlecht ein Ausschlusskriterium für die Thronfolge sein konnte. Doch am Prinzip der dynastischen Erbfolge scheint trotz aller Konflikte in den Einzelfällen nie gerüttelt worden zu sein.

Für die antiken Alleinherrschaften lässt sich ein anderes Bild zeichnen: In der griechischen Tyrannis, im hellenistischen Königtum, im römischen Prinzipat und in den spätantiken regna verlief der Übergang von einem Herrscher zum anderen oftmals weit weniger reibungslos. Im Rahmen der Tagung wurden die Vorgänge rund um den Herrscherwechsel anhand von Fallbeispielen aus dem gesamten Zeitraum der griechisch-römischen Antike analysiert. Auf diese Weise sollte die Frage beantwortet werden, ob die Prozesse der Nachfolgeregelung Rückschlüsse auf die zugrundeliegenden Strukturen der jeweiligen Monarchien erlauben. Der Vergleich der Fallbeispiele sollte dazu dienen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen antiker Alleinherrschaft herauszuarbeiten.

Im Verlauf der Tagung kristallisierten sich einige zentrale Fragen und thematische Schwerpunkte heraus, die die Möglichkeiten und Grenzen der Analyse von Sukzessionsordnungen für die vergleichende Monarchieforschung aufzeigten. Die Vorträge sollen daher im Folgenden nicht dem chronologisch gegliederten Tagungsprogramm entsprechend wiedergegeben, sondern in den Zusammenhang dieser Fragestellungen eingeordnet werden.

Im Gegensatz zu den Monarchien des Mittelalters und der Neuzeit mit ihrer Denkfigur des Gottesgnadentums gilt für die antiken Alleinherrschaften die Prämisse, dass diese Herrschaftsform grundsätzlich als prekär anzusehen ist, da sie nicht den geltenden Normen und Werten entsprach. Jeder Monarch musste seine Herrschaft darum neu legitimieren. Folglich erwies sich der Moment des Herrscherwechsels für die monarchischen Ordnungen der Antike stets als kritischer Moment, da die Frage der Nachfolge dazu geeignet war, strukturelle Probleme der jeweiligen Monarchie offen zu legen. NINO LURAGHI (Princeton) demonstrierte am Beispiel der griechischen Tyrannis, dass der Übergang von einem Herrscher auf einen anderen keineswegs die einzig denkbare oder gar zwingende Option darstellte. Da die Alleinherrschaft der Tyrannen stets auf einen plebiszitären Entschluss zurückzuführen sei und ihre Hauptfunktion in der Wiederherstellung sozialer Gerechtigkeit bestehe, habe sich beim Tod des Tyrannen stets die Frage ergeben, ob die Alleinherrschaft als solche fortbestehen solle. Dies habe Luraghi zufolge für die Nachfolger ein Defizit an Legitimität nach sich gezogen: Das Ziel der Tyrannis sei nicht ihre Übertragung auf eine neue Generation, sondern ihre eigene Auflösung gewesen, was die Gründung von Dynastien entscheidend erschwert habe. Ähnliches lässt sich auch für das römische Kaisertum konstatieren, wie ULRICH GOTTER (Konstanz) für das Adoptivkaisertum des zweiten Jahrhunderts deutlich machen konnte. Der römischen Prinzipatsordnung sei stets ein meritokratischer Grundgedanke inhärent gewesen, der in der freien Adoption als „Auswahl des Besten“ eine einzigartige normative Überhöhung erfahren habe. Eine solche Praxis, die das Fehlen agnatischer Nachfolger zu einer konzeptionellen Stärke der Monarchie umgedeutet habe, habe jedoch gleichzeitig neue Probleme nach sich gezogen. Die Designation eines Nachfolgers sei zum einen für die senatorische Elite stets mit einem gewissen Risiko verbunden gewesen, da man sich zu diesem Nachfolger positionieren musste und dabei Chancen und Risiken abzuwägen hatte. Für die Adoptierenden selbst habe sich die Notwendigkeit ergeben, den potentiellen Nachfolger auch nach der Designation unter Kontrolle zu halten und die Frage, ob dieser „Beste“ nicht sofort die Herrschaft antreten sollte, gar nicht erst aufkommen zu lassen. HENNING BÖRM (Konstanz) stellte die These auf, dass unklare Sukzessionsordnungen ihrerseits destabilisierend auf die Struktur der monarchischen Ordnung wirken können. So habe die prinzipielle Bedeutung des dynastischen Gedankens im spätantiken Westen des römischen Reiches einerseits dazu geführt, dass auch minderjährige Kaisersöhne nicht einfach übergangen werden konnten. Zugleich habe die Existenz mehrerer männlicher Nachkommen und die Möglichkeit, durch Einheirat ins Kaiserhaus zur Herrschaft zu gelangen, dazu geführt, dass immer wieder Alternativszenarien denkbar waren, die zu Bürgerkriegen oder zur Intervention äußerer Mächte führen konnten.

Denkt man an Nachfolgeregelungen in monarchischen Ordnungen, so hat man zumeist die agnatische Abfolge von Herrschern derselben Dynastie vor Augen. In den Vorträgen wurde jedoch wiederholt deutlich, dass von einer solchen Eindeutigkeit in der Antike keine Rede sein kann. Weder die Primogenitur noch die Designation von Kronprinzen stellten ein allgemein verbreitetes Schema dar. Stattdessen lässt sich eine Vielzahl verschiedener Strategien zur Nachfolgesicherung beobachten. BORIS CHRUBASIK (Toronto) zeigte, dass im seleukidischen Reich prinzipiell der Vater festlegte, welcher Sohn ihm nachfolgen solle, ohne dass dabei eine Garantie bestand, dass diese Regelung zur Anwendung kam. Um Nachfolgestreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, hätten die seleukidischen Könige zur Figur der Mitregentschaft gegriffen. Diese Maßnahme wandten auch die Könige von Kappadokien an. Gleichzeitig, so legte MARGHERITA FACELLA (Pisa) dar, ließe sich dort auch das Phänomen beobachten, dass Herrscher einen Nachfolger aufbauten und abdankten, wenn dessen Position sich als ausreichend stabil erwiesen habe. In den fränkischen regna des spätantiken und frühmittelalterlichen Gallien kam demgegenüber den beim Herrschaftsantritt geleisteten Gefolgschaftseiden der Städte eine entscheidende Bedeutung zu, wie HELMUT REIMITZ (Princeton) erläuterte.

Diese Bandbreite möglicher Sukzessionsformen legt die Frage nahe, welche Kategorien für die Nachfolge von Belang sind. Die Auswirkungen dieser Frage auf die Herrschaft einzelner Monarchen demonstrierte LORAND DÉSZPA (Heidelberg) am Beispiel der Dynastie der Flavier. Da auch in Rom der Primogenitur keine Bedeutung im Sukzessionsprozess zugekommen sei, habe sich für die Brüder Titus und Domitian die Notwendigkeit ergeben, ihre Herrschaft in Abgrenzung zum eigenen Bruder zu legitimieren. Aus diesem Grund, so Dészpa, könne man für die flavische Zeit eine Häufung von „Ursprungsnarrativen“ beobachten, die nachweisen sollten, dass der jeweils amtierende princeps von Anfang an zur Herrschaft befähigt gewesen sei. Die Selbstdarstellung des Titus habe sich dadurch ausgezeichnet, dass er retrospektiv bereits zu einem Zeitpunkt zum Herrscher auserkoren worden sei, als sein Vater Vespasian die Herrschaft noch gar nicht angetreten habe. Im Fokus habe dabei die persönliche Leistung gestanden. Zugleich habe sich Titus nach dem Tod des Vaters Ressourcen angeeignet, auf die nur er Zugriff hatte: die Nähe zum vergöttlichen Vespasian sowie den Einbezug seiner Tochter Julia und ihrer potentiellen Kindern in die Herrschaftsrepräsentation. Domitian sei auf diese Weise marginalisiert worden. Nach dem Tod des Titus habe sich Domitian diese Ressourcen angeeignet und für sich selbst adaptiert, um auf diese Weise die Deutungshoheit über die Familiengeschichte zu erlangen. Erweist sich Blutsverwandtschaft im Falle der Flavier bereits als problematische Größe, so muss allgemein die Frage gestellt werden, ob Blutsverwandtschaft mit dem Vorgänger tatsächlich ein entscheidender Faktor war. STEFFEN DIEFENBACH (Konstanz) betonte in seinem Vortrag, dass dies im Falle Konstantins des Großen differenziert zu betrachten sei: Zwar habe Konstantin sich durchaus durch die Verbindung zu seinen Vorgängern legitimiert. Dabei habe er den Fokus aber nicht auf den Aspekt der Blutsverwandtschaft gelegt, sondern sich zunächst in die tetrarchische Nachfolgeordnung eingegliedert. Für das langobardische Königtum wiederum ergibt sich WALTER POHL (Wien) zufolge der Befund, dass die Blutsverwandtschaft eines Herrschers zu seinem Vorgänger nahezu keine konsensfähige Legitimationsgrundlage darstellte. Stattdessen habe den Akteuren im Kampf um die Nachfolge eines Herrschers eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden – sowohl „legitimer“ wie „illegitimer“ Art: Die korrekte Durchführung ritueller Akte des Herrschaftsübergangs habe ebenso zum Erfolg führen können wie bewaffneter Aufstand oder Königsmord. Eng mit diesen Überlegungen verbunden ist die Frage nach dem Rechtscharakter von Sukzession: Unterlag die Nachfolge rechtlichen Prinzipien? War beispielsweise die Einsetzung eines Sohnes oder Verwandten zum privatrechtlichen Erbe gleichbedeutend mit der Designation zum Nachfolger? MANUELA MARI (Cassino) hob hervor, dass im antiken Makedonien Ritual und Recht eine enge Verbindung eingingen: Am Beispiel der Herrscherbegräbnisse zeigte Mari, dass die korrekte Durchführung des Rituals als Legitimationsgrundlage für einen neuen Herrscher dienen konnte und auf diese Weise einen rechtlichen Wert entfalten konnte. In einem monarchischen System, das geprägt war durch Konflikte aufgrund der Existenz zahlreicher dynastischer Alternativen, sei damit einem spezifischen zeremoniellen Akt und dem Körper des toten Königs im Rahmen des Herrscherwechsels eine entscheidende Bedeutung zugekommen.

Mari sprach damit einen weiteren zentralen Aspekt der monarchischen Sukzession an: den Umgang eines Nachfolgers mit seinem Vorgänger. MATTHIAS HAAKE (Münster) demonstrierte anhand dreier Beispiele aus dem „langen dritten Jahrhundert“, welches Potential die Anknüpfung an den jeweiligen Vorgänger für die Legitimierung einzelner Herrscher entfalten konnte: Septimius Severus sei demonstrativ als Rächer seines Vorgängers Pertinax aufgetreten und habe in seiner Titulatur explizit an Marc Aurel und Commodus angeknüpft. Nach dem Mord an Caracalla sei dessen Nachfolger Macrinus wiederum bemüht gewesen, sich in die severische Dynastie einzuschreiben. Gegenüber dieser retrospektiven Anbindung seien die Mechanismen der Tetrarchie darauf ausgerichtet gewesen, den „Nachfolger“ von vornherein mit einer stabilen Legitimation auszustatten, indem der jeweilige Augustus seinem Caesar die Herrschaftsinsignien verlieh. Solche Investiturrituale sind Margherita Facella zufolge auch in Kappadokien und dem Nachbarkönigreich Kommagene zu beobachten.

Im Rahmen der Selbstdarstellung regierender Herrscher kam im Fall der Tetrarchie folglich der Nachfolgeregelung ein hoher Stellenwert zu. Auch für die Herrschaft Herodes' des Großen in Judäa und für Konstantin den Großen ergibt sich ein solcher Befund, wobei sich jedoch die Art und Weise des Umgangs beider Herrscher mit der Sukzession deutlich voneinander unterscheidet. Herodes sah sich laut JULIA WILKER (University of Pennsylvania) mit dem Problem konfrontiert, selbst nicht über eine dynastische Legitimationsgrundlage zu verfügen. Zwar hatte er eine Angehörige der regierenden Hasmonäer-Dynastie geheiratet, seine Einsetzung verdankte er jedoch den Römern, die nach einem Bürgerkrieg die Ordnung in Judäa wieder herstellen wollten. Ziel des Herodes sei es daher gewesen den Eindruck zu vermeiden, lediglich als „Platzhalter“ für eine neue Generation der Hasmonäer angesehen zu werden. Zu diesem Zweck habe er durch seine Sukzessionsregelungen versucht, eine eigene, „herodianische“ Dynastie zu schaffen. Dabei lasse sich ein Grundschema erkennen, das die Nachfolgepolitik des Herodes kennzeichnete: Aufgrund der verschiedenen Ehen des Herodes seien stets mehrere potentielle Nachfolger vorhanden gewesen. Ein Mittel, den tatsächlichen Nachfolger zu designieren sei seine Verheiratung mit einer Angehörigen der hasmonäischen Dynastie gewesen. Auf diese Weise, so Wilker, habe Herodes zwei Ziele erreicht: Zum einen habe er nie die Kontrolle über seine Nachfolge aus der Hand gegeben und sich immer mehrere Optionen offen halten können. Zum anderen sei es ihm gelungen, die hasmonäische Dynastie zu vereinnahmen, da sie in seinen Nachfolgeregelungen stets nur den sekundären Part einnahm. Die Nachfolgeordnung Konstantins des Großen zeichnete sich Steffen Diefenbach zufolge dagegen dadurch aus, dass ihr Ziel in einer „Transpersonalisierung“ der Monarchie bestanden habe, das heißt, dass das monarchische Prinzip unabhängig vom jeweiligen Träger der Herrschaft existieren solle: Um dies zu gewährleisten habe Konstantin bei der Designation seiner drei Söhne und eines Neffen darauf verzichtet, eine Hierarchie zwischen diesen herzustellen. Auf diese Weise, so Diefenbach, habe er eine „familiäre Tetrarchie“ geschaffen. Für die vier Nachfolger selbst habe sich daraus jedoch ein zentrales Problem ergeben: Sobald einer von ihnen zur eigenen Legitimation an den Vater habe anknüpfen wollen, seien Konflikte unvermeidlich gewesen.

Zu solchen Konflikten um die Nachfolge konnten jedoch nicht nur unklare Regelungen seitens der regierenden Herrscher beitragen. In verschiedenen Vorträgen wurde betont, dass ein Blick in die „zweite Reihe“ für das Verständnis von Sukzessionsprozessen unverzichtbar ist: ANN-CATHRIN HARDERS (Bielefeld) widmete sich der ambivalenten Position königlicher Frauen in hellenistischen Dynastien: Waren sie einerseits zwar von der tatsächlichen Nachfolge ausgeschlossen, bildeten sie zugleich einen elementaren Bestandteil von Sukzessionsprozessen. So spielten sie unter anderem eine Rolle bei der Designation von Nachfolgern zu Lebzeiten des Vorgängers, bei der Organisation des Herrscherwechsels oder im Rahmen der Legitimationsstrategien des neuen Herrschers. Ebenso waren insbesondere im Hellenismus die philoi des Königs von Bedeutung, wie Boris Chrubasik herausarbeiten konnte. Im Rahmen von Nachfolgesituationen ergab sich für die Angehörigen dieser herrschernahen Gruppe sowohl die Gelegenheit wie auch die Notwenigkeit, ihre Position am Hof zu sichern bzw. neu auszuhandeln. In den merowingischen regna wiederum waren Helmut Reimitz zufolge unter anderem die römische Provinzbevölkerung und die Kirche an der Kontinuität sozialer Strukturen interessiert und nahmen daher wiederholt Einfluss auf Nachfolgeprozesse. Angesichts dieses Befundes ergibt sich bei der Bewertung von Sukzessionsordnungen die zentrale Frage: Wer profitiert unter welchen Umständen von bestimmten Regelungen?

Daran anknüpfend ist, wie CLIFFORD ANDO (Chicago) und Ulrich Gotter betonten, die Terminologie in den Blick zu nehmen: Muss zwischen „Nachfolge“ und „Dynastie“ differenziert werden? Wie wird „Dynastie“ definiert? Wer gehört zu einer Dynastie und wer nicht? Und: Wer bestimmt über diese Zugehörigkeit? KAI TRAMPEDACH (Heidelberg) legte dar, dass im ersten Makkabäerbuch, das insbesondere der Herrschaftslegitimierung des Simon und seiner Nachkommen gedient habe, diejenigen Familienmitglieder, die nicht direkt von Simon abstammten, explizit marginalisiert worden seien. Das Beispiel der Makkabäer zeige somit, dass es sich bei einer Dynastie immer auch um ein Konstrukt handele. Die Wahrnehmung einer Dynastie gehe oftmals auch auf die Autoren der Quellen zurück, die Sukzessionsfragen spezifischen narrativen Interessen unterordneten.

Die Vorträge und Diskussionen haben eine Vielzahl übergreifender Fragestellungen aufgezeigt und auf diese Weise dazu beigetragen, den Fokus für eine künftige Analyse von Sukzessionsordnungen zu schärfen. Dabei haben sich einige Themenfelder als besonders ergiebig erwiesen: die Rolle der Frauen und des höfischen Umfelds, die unterschiedlichen Strategien der Dynastiebildung, die Frage der Primogenitur oder die Designation eines Nachfolgers zu Lebzeiten des Vorgängers. Es überrascht grundsätzlich nicht, dass im Laufe der Antike viele verschiedene Strategien des Umgangs mit dem Problem der Sukzession entwickelt wurden. Die vom Einzelfall abstrahierenden Kriterien, die im Rahmen der Tagung erarbeitet werden konnten, tragen dazu bei, diesen disparaten Befund zu ordnen und ihn in vergleichender Weise zu analysieren. Von zentraler Bedeutung ist dabei, wie sich die verschiedenen Optionen der Nachfolgeregelung und die Differenzen erklären lassen. Einen möglichen Ansatz, der auch im
Rahmen der geplanten Publikation weiterzuverfolgen sein wird, sprach ALOYS WINTERLING (Berlin) in der Schlussdiskussion an: Bei der Untersuchung von Sukzessionsprozessen komme es immer auf die spezifischen politischen Rahmenbedingungen an. Die Verfasstheit der Gemeinschaft, die Existenz einer erblichen Aristokratie oder der Einfluss äußerer Mächte seien konstitutiv für die jeweiligen Nachfolgeordnungen, die sich zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Monarchien beobachten ließen.

Konferenzübersicht:

Ulrich Gotter (Konstanz): Einführung

Sektion 1 (Moderation: Andreas Bendlin, Toronto)

Nino Luraghi (Princeton): Regime change or routinization of charisma: succession and dynasty in Greek tyrannies

Manuela Mari (Cassino): Royal funerals and succession in ancient Macedonia

Sektion 2 (Moderation: Aloys Winterling, Berlin)

Ann-Cathrin Harders (Bielefeld): ‚Power is power‘ - Hellenistische Königinnen im Spiel um die Nachfolge

Boris Chrubasik (Toronto): Succession, Seleukid style

Margherita Facella (Pisa): Genealogies, investitures and dynastic struggles in the kingdoms of Cappadocia and Commagene

Abendvortrag Ronald Asch (Freiburg): Der Kampf um das dynastische Erbrecht: England und Frankreich im Vergleich von der Mitte des 16. bis zum frühen 18. Jahrhundert

Sektion 3 (Moderation: Clifford Ando, Chicago)

Kai Trampedach (Heidelberg): Das Problem der Sukzession bei den Hasmonäern

Julia Wilker (University of Pennsylvania): New out of old: Structures of succession in Herodian Judea

Lorand Dészpa (Heidelberg): Fluide Identitäten: Zur Dynamik dynastischer Rollen in der gens Flavia

Sektion 4 (Moderation: Stefan Hauser, Konstanz)

Ulrich Gotter (Konstanz): Blutige Geschichten und intentionale Verkrümmungen. Adoptionen und das „Adoptivkaisertum“ des 2. Jahrhunderts n. Chr.

Matthias Haake (Münster): '... weil mein Sohn (...) - mit gutem Glück! - zu den Hoffnungen auf die Herrschaft aufstieg und dem Vater beigeordnet wurde ...' Das Problem der kaiserlichen Nachfolge im 'langen' dritten Jahrhundert

Steffen Diefenbach (Konstanz): Sukzession und dynastische Herrschaft im 4. Jahrhundert n. Chr.

Henning Börm (Konstanz): Sukzessionskrisen im Westen des Römischen Reiches von Honorius bis Petronius Maximus

Sektion 5 (Moderation: Nino Luraghi, Princeton)

Helmut Reimitz (Princeton): Between Ireland and Rome: the art of succession in the Frankish kingdoms under the Merovingians (6th to 8th cent.)

Walter Pohl (Wien): ‚Morbus Gothicus‘. Nachfolgeprobleme bei Westgoten und Langobarden

Nino Luraghi (Princeton): Schlussbemerkungen und -diskussion


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