R. S. Ascough: Associations in the Greco-Roman World

Cover
Titel
Associations in the Greco-Roman World. A Sourcebook


Autor(en)
Ascough, Richard S.; Harland, Philip A.; Kloppenborg, John S.
Erschienen
Berlin 2013: de Gruyter
Anzahl Seiten
XXVIII, 394 S.
Preis
€ 29,95
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Benedikt Eckhardt, Exzellenzcluster „Religion und Politik“, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Seit einiger Zeit gibt es wieder eine rege Forschung zum antiken Vereinswesen. Einen nicht geringen Anteil an diesem neuerlichen Interesse haben Theologen und Religionshistoriker, die sich von der Erforschung des Vereinswesens Einsichten in den Kontext frühchristlicher und -jüdischer Gemeindebildung versprechen. Auf diesem Gebiet haben die Autoren des hier zu besprechenden Buches wichtige Impulse gegeben. Eine umfangreiche, auf vier Bände angelegte Sammlung von Vereinsinschriften mit Originaltext, Übersetzung und Kommentierung erscheint unter dem Titel Greco-Roman Associations (GRA) im Verlag de Gruyter.1 Das nun vorgelegte, preiswerte Sourcebook präsentiert eine weitgehend unkommentierte Auswahl der für GRA angefertigten Übersetzungen. Es richtet sich an Studierende und Forscher, die einen ersten Zugang zum Thema suchen. Die Bezeichnung „sourcebook“ versteht sich dabei umfassend: Neben Übersetzungen von 337 Inschriften und Papyri werden 28 Kurzbeschreibungen von Vereinshäusern, Übersetzungen von 54 Passagen aus der antiken Literatur, 31 Fotos von Inschriften und Gebäuden sowie eine kommentierte, auch deutsch- und französischsprachige Titel enthaltende Bibliographie geboten.

Dass diese kompakte Materialsammlung ein äußerst verdienstvolles Unternehmen ist, bedarf kaum der Erörterung. Sie erfüllt die Bedürfnisse englischsprachiger Studenten, enthält aber auch für den Forscher viel Nützliches. Es gibt derzeit keine bessere Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Formen des Vereinswesens in den unterschiedlichen Gebieten der Mittelmeerwelt zu verschaffen. Kritik an einzelnen Entscheidungen der Autoren muss daher in Relation zum Nutzen des Gesamtprojekts gesehen werden. Die folgenden Anmerkungen zu Auswahl und Übersetzung der Texte beziehen sich auf den epigraphischen Hauptteil des Buches.

Die getroffene Auswahl ist insgesamt überzeugend; aus dem bis ca. 2006 bekannten Material haben die Herausgeber in der Regel das Wichtigste aufgenommen.2 Eine Reihe von Texten bezieht sich allerdings nicht in erkennbarer Form auf Vereine. So ist keineswegs jeder Hinweis auf einen Mysterienkult auch ein Hinweis auf einen Verein (sehr fraglich daher Nr. 93, 98, 127, 140, 148, 163, 327, 328). Auszuscheiden wären auch temporäre Versammlungen (etwa der Händler Asiens, Nr. 108); diskutieren ließe sich über quasi-offizielle Gruppen wie ethnische politeumata (Nr. 271, 273, 274) und die römischen pragmateuomenoi in kleinasiatischen Städten (Nr. 107, 114, 204). Die durch die religionsgeschichtliche Agenda geforderte Aufnahme jüdischer Gemeinden hingegen lässt sich in den meisten Fällen durchaus vertreten. Die verschiedenen Regionen werden meist angemessen repräsentiert. Der Westen mit Italien kommt allerdings mit 30 Inschriften etwas zu kurz; Makedonien hat mit 28 Inschriften gegenüber Attika (23) ein unverhältnismäßiges Übergewicht.

In vielen Texten ließen sich – nicht immer unwesentliche – Kleinigkeiten verbessern. Die Kritik von V. Gabrielsen3 an einigen Übersetzungen aus GRA hat noch keinen Niederschlag gefunden; Nr. 10 und 16 (= GRA Nr. 3 und 11) erscheinen hier unverändert. An dieser Stelle ist nur Raum für wenige Bemerkungen:

Nr. 79 (IGBulg 77): Bei den thyneitai aus Odessos handelt es sich kaum um „thuna fishermen“, sondern um eine abweichende Schreibweise für thoineitai, die in ganz parallelen Inschriften aus dem Schwarzmeergebiet erscheinen4 und in Nr. 75 (aus Kallatis) wohl korrekt als „banqueters“ (von thoina) übersetzt worden sind.

Nr. 117 (IvPergamon 374): In der Regelung zur Totenehrung Z. B 21–23 heißt „prochrēsei ho archōn den. 15 ha apolēpsetai para tou eis ton topon autou eisiontos“ wohl nicht: „the leader will furnish fifteen denarii […], which will be received near the entrance into the place“, sondern der Archon streckt das Geld für Weihrauch vor und erhält es dann von demjenigen zurück, „der an seiner [des Verstorbenen] Stelle [in die Gruppe] eintritt.“ In Z. C 17–18 steht wörtlich: „ho de patrōon diadexamenos hymnon“, „wer den väterlichen Hymnos erbt/übernimmt“, nicht „the one who succeeds his father“ (auch wenn das gemeint sein könnte).

Nr. 163 (IK Ephesos 213): Die königliche und kaiserliche Unterstützung wird „seit sehr vielen Jahren“ (apo pleistōn etōn, Z. 8) gewährt, nicht „in most years“; in diese Tradition soll sich der Prokonsul stellen, daher Z. 12 betont „kai epi sou“, „auch in deiner Amtszeit“, nicht einfach „during your time of office“.

Nr. 176 (Milet VI,2 733): Im Grabepigramm für Alkmeionis (das mit Vereinen allerdings nichts zu tun hat) ist „eipate“ in Z. 1 Imperativ; es muss also heißen „sagt Lebewohl, Bakchinnen“, nicht „Farewell … say the female bacchants“, zumal sonst das hymas in Z. 3 („you“) ohne Bezug ist.

Nr. 287 (I. Delta I 446): Die Wendung: „dikaion … memeristhai timēn“ (Z. 14–15, 30–31) bedeutet schwerlich: „for it is just … to charge an entrance fee“, was zumindest beim ersten Vorkommnis in keinerlei Bezug zum umgebenden Text zu bringen ist. Timē ist im üblichen Sinn als Ehre aufzufassen: Es ist richtig, dass der Verein seinen Wohltäter ehrt.

Nr. 322 (CIL VI 10234): In Z. 3 ist „pergola“ kaum ein „shop“; in Z. 9–10 heißt „sportulas dividerent in templo divorum“ wohl, dass die Sporteln am Tag des Kaisergeburtstags im Tempel der divi (und nicht wie sonst in der schola) verteilt werden sollen, nicht noch einmal „this was approved in the temple“; in Z. 11 ist pr. Non. Nov. der 4., nicht der 9. November5; in Z. 13 verstellt die Übersetzung: „our beloved agreement“ für: „kara [sic] cognatio“ den Blick auf den offiziellen Charakter des Festes.

Kleinere Druck- und Schreibfehler fallen kaum ins Gewicht (sinnentstellend aber Nr. 20, wo statt „thanks benefitting … benefactors“ sicher „thanks befitting …“ gemeint ist; bei Nr. 281 ist in der Datierungszeile CE in BCE zu ändern). Gelegentlich finden sich Fehler in den Quellenangaben.6 Innerhalb einer Region wird das Material ohne weitere Zwischenüberschriften nach Städten geordnet und jeweils chronologisch präsentiert, daher kommt es immer wieder zu erheblichen chronologischen Sprüngen. Auf unsichere Lesungen oder ergänzte Passagen wird nicht hingewiesen, was gewiss das Lesen vereinfacht, aber besonders bei stark ergänzten Inschriften zu falschen Vorstellungen führen kann. Hier mag es Verlagsvorgaben gegeben haben.

Der Gesamteindruck ist durchaus positiv. Wer sonst nicht mit Inschriften arbeitet, erhält durch diese Quellensammlung einen leichten und in den meisten Fällen fachlich soliden Zugriff auf die vielen Facetten des antiken Vereinswesens. Aber auch entsprechend spezialisierte Historiker können von der umfassenden Materialkenntnis der Autoren profitieren. Die Nutzbarkeit des Bandes wird überdies durch die vorbildliche Online-Unterstützung7 (mit Datenbank und Originaltexten) und das gute Register erheblich erweitert. Dass bei der großen Menge der Übersetzungen nicht in jedem Fall die bestmögliche Lösung gefunden wurde, ist demgegenüber zu verschmerzen.

Anmerkungen:
1 John S. Kloppenborg / Richard S. Ascough, Greco-Roman Associations. Texts, Translations, and Commentary. I. Attica, Central Greece, Macedonia, Thrace, Berlin 2011.
2 Lücken finden sich vor allem im Westen. So wäre für die Beurteilung der Vereinsgesetzgebung der Abschnitt in der lex Irnitana (AE 1986, 333 § 74) von Interesse gewesen. Das beste Beispiel für die kaiserliche Genehmigung eines collegium sind die römischen symphoniaci (CIL VI 2193). Auch die Inschrift des collegium centonariorum aus Solva (AE 1983, 731) wäre sicher wichtiger gewesen als manch anderer Text, da hier ein Kaiser in die Zusammensetzung der Mitgliedschaft einbezogen wird (immerhin wird der einschlägige Aufsatz von Géza Alföldy, Zur Inschrift des Collegium Centonariorum von Solva, Historia 15 [1966], S. 433–444 in der Bibliographie genannt).
3 Vincent Gabrielsen: Rezension von: John S. Kloppenborg / Richard S. Ascough: Greco-Roman Associations: Texts, Translations, and Commentary. I. Attica, Central Greece, Macedonia, Thrace, Berlin: de Gruyter 2011, in: sehepunkte 12 (2012), Nr. 9 [15.09.2012], URL: <http://www.sehepunkte.de/2012/09/20319.html> (02.05.2013).
4 Vgl. aus Odessos IGBulg 78. Inzwischen wird auch auf der Website (vgl. Anm. 7) auf die Deutung als thoineitai hingewiesen.
5 Bei der Umrechnung römischer Kalenderdaten finden sich auch sonst gelegentlich Fehler, gehäuft in Nr. 308 (CIL X 444): III idus Febr. ist der 11. Februar, nicht der 13.; IX kal. Novembr. ist der 24. Oktober, nicht der 23.; XII kal. Iulias ist der 20. Juni (nicht Juli).
6 So ist bei Nr. 69 nur eine von drei angegebenen Editionen (CIL) richtig, während sich die Angaben zu ILS und Liu auf eine andere Inschrift beziehen (nämlich auf Nr. 318 im selben Band, wo diese Angaben allerdings fehlen); bei den Nr. 275–278 ist die Jahresangabe der SEG-Bände um jeweils 10 Jahre nach oben zu korrigieren.
7 <http://philipharland.com/greco-roman-associations> (02.05.2013).

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension