An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Philosophische Fakultät I, Institut für Geschichte, sind ab dem 1.4.2016 zwei auf 3 Jahre befristete Stellen als Wissenschaftliche Mitarbeiterin/Mitarbeiter im DFG-Projekt „Index Librorum Civitatum. Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, ein Instrument der historischen Grundlagenforschung“ zu besetzen.
Teilzeitbeschäftigung: 65 %
Die Vergütung erfolgt je nach Aufgabenübertragung und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L.
Bewerbungsvoraussetzungen und Arbeitsaufgaben sind den ausführlichen Ausschreibungen zu entnehmen:
Stelle 1, Bearbeitungsgebiet Norddeutschland:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/dezern3/Ausschr/16_100.pdf
Stelle 2, Bearbeitungsgebiet Deutschland/Polen:
http://www.verwaltung.uni-halle.de/dezern3/Ausschr/16_101.pdf
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden nachdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Sekretariat von Frau Opel Tel.: +49 345 55-24281 oder E-Mail: stadtbuecher@geschichte.uni-halle.de.
„Erläuterung der allgemeinen Projektziele und Aufgaben“ finden Sie hier: http://www.geschichte.uni-halle.de/ILC/Stellen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der jeweiligen Reg.-Nr. und dem jeweiligen Stichwort bis zum 15.02.2016 an Prof. Dr. Andreas Ranft, Martin-Luther-Universität, Institut für Geschichte, Professur für Geschichte des Mittelalters, 06099 Halle.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt eventueller haushaltsrechtlicher Restriktionen.
Bewerbungskosten werden von der Martin-Luther-Universität nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.
Bewerbungen können ebenfalls per E-Mail an sylvia.opel@geschichte.uni-halle.de gerichtet werden. Dabei müssen alle Bewerbungsunterlagen inklusive Anschreiben in einem einzigen PDF-Dokument zusammengefasst sein, das die Größe von 10 MB nicht überschreiten darf.