An der Professur für Neuere Geschichte (Schwerpunkt 19. Jahrhundert) am Historischen Seminar der Goethe Universität Frankfurt am Main ist zum 01.10.2019 die Stelle einer/eines
Wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters
(E13 TV-G-U)
zunächst für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen des für die Goethe-Universität geltenden Tarifvertrags (TV-G-U).
Aufgaben: Die Bearbeitung eines eigenständigen Forschungsprojekts mit dem Ziel der Habilitation, Lehre im Bereich der neueren Geschichte im Umfang von 4 LVS sowie die Beteiligung an den Verwaltungsaufgaben der Professur und Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung.
Einstellungsvoraussetzungen: Eine abgeschlossene, herausragende Promotion in Neuerer Geschichte; ein Forschungsprojekt im Bereich der Geschichte des 19. Jahrhunderts; Teamfähigkeit; Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben in der Selbstverwaltung. Internationale Studienerfahrungen, Publikationen, Lehr- oder Administrationserfahrung sind erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Skizze des Forschungsvorhabens auf maximal 5 Seiten) richten Sie bitte bis zum 15.6.2019 an Prof. Dr. Andreas Fahrmeir, Historisches Seminar der Goethe Universität, z. Hd. Frau Angela Vardopoulos, vardopoulos@em.uni-frankfurt.de.
Die Universität tritt für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und fordert deshalb nachdrücklich Frauen zur Bewerbung auf. Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Goethe-Universität wurde im Sommer 2005 das Grundzertifikat zum Audit Familiengerechte Hochschule verliehen. Auf die familienfreundliche Gestaltung universitärer Arbeitszusammenhänge wird Wert gelegt. Der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit wird gefördert. Stellen sind grundsätzlich teilbar sofern die Aufgaben dem nicht entgegenstehen.
Für die Befristung der Verträge von Wissenschaftlichen Mitarbeitern sind die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes i.V.m. dem Hessischen Hochschulgesetz maßgeblich.