Jahrbuch / Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein 115 (2016)

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Jahrbuch / Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein 115 (2016)
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Erscheint 
Jährlich
ISBN
978-3-906393-82-7
Anzahl Seiten
207 S.
Preis
CHF 75,00
ISSN

 

Kontakt

Institution
Jahrbuch / Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein
Land
Deutschland
Von
Frommelt, Fabian

Das Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein erscheint seit 1901. Die Bände sind, mit Ausnahme der beiden jeweils jüngsten Ausgaben, auf der Open Access-Plattform http://www.eliechtensteinensia.li/ frei zugänglich.

Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS

Rupert Quaderer
"Jesus Maria – ich habe einen Schuss bekommen". Ein tragisches Wildererschicksal auf Bargälla-Kulm (1874).

Die Wilderei – der Wilddiebstahl – war ein in Liechtenstein bis weit in 20. Jahrhundert hinein verbreitetes Phänomen. 1874 wurde ein Wilderer aus Triesenberg von einem fürstlichen Forstadjunkten erschossen. Der Vorfall beschäftigte mehrere Gerichtsinstanzen. Rupert Quaderers Beitrag bietet sozialgeschichtliche Einblicke in das Wilderer-Milieu, befasst sich mit dem damaligen Justizsystem und setzt sich mit dem Verhältnis von schriftlicher und mündlicher Überlieferung auseinander.

Manuela Nipp
Die Entwicklung der Jugendfürsorge in Liechtenstein von 1930 bis 1970 mit besonderer Berücksichtigung der Sozialhilfe und der behördlichen Versorgung.

Der zunehmende Wohlstand und ein markanter Anstieg der Einnahmen von Staat und Gemeinden ermöglichten nach dem Zweiten Weltkrieg den Auf- und Ausbau sozialstaatlicher Einrichtungen (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Fürsorge). Der Beitrag von Manuela Nipp legt das Zustandekommen des Jugendwohlfahrtsgesetzes von 1958 und des Sozialhilfegesetzes von 1965 dar und beleuchtet deren Bedeutung für die Jugendfürsorge. Untersucht wird auch die zentrale Rolle der Frauen in der als «weibliche Profession» verstandenen Fürsorgetätigkeit und im Bereich der Freiwilligenarbeit. Eine tragende Funktion kam dabei gemeinnützigen Organisationen wie dem Liechtensteinischen Roten Kreuz zu.

Stefan Frey
Friedenssicherung und soziale Disziplinierung. Urfehdeurkunden aus dem Raum Liechtenstein (15. und 16. Jahrhundert).

Die (Haft-)Urfehde – der von einem Straftäter beschworene Verzicht auf Rache nach der Haftentlassung – spielte in der vormodernen Gesellschaft eine wichtige Rolle für die Friedenssicherung. Im Liechtensteinischen Landesarchiv liegen 34 Urfehdebriefe aus der Zeit von 1485 bis 1591. Sie bieten anschauliches Material sowohl für die Rechts- und Kriminalgeschichte wie auch für die Sozial- und Kulturgeschichte, zumal aus dieser Zeit in Liechtenstein keine Gerichtsprotokolle erhalten sind. Der Beitrag von Stefan Frey zeigt das Potential dieser Quellengattung anhand von Fallbeispielen auf.

Manfred Tschaikner
Die Entstehung der nördlichen Grenze des heutigen Fürstentums Liechtenstein.

Die heutige Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich wurde im Jahr 1485 vertraglich geregelt. Das Herrschaftsgebiet der Freiherren von Brandis und damit die Herrschaft Schellenberg hatten zuvor bis an das Flüsschen Ill herangereicht, also bis an die österreichische Stadt Feldkirch. Nach einer starken Ausdehnung der Feldkircher Besitzungen und Rechte im strategisch wichtigen Grenzraum setzte Erzherzog Sigmund 1485 eine deutlich südlicher verlaufende Grenzlinie durch, womit die Dörfer Bangs, Nofels, Tisis und Tosters österreichisch wurden.

Klaus Biedermann
„Man sei lange Zeit am Ende doch irgendwo gewesen“. Zu Polizeifotos und Schicksalen von Heimatlosen mit Bezug zu Liechtenstein.

Ausgehend von schweizerischen Polizeifotos aus den Jahren 1852 und 1853 skizziert Klaus Biedermann Schicksale und Lebenswege nicht-sesshafter, heimatloser Personen. Diese Menschen, die zumeist als Kleinhandwerker und Tagelöhner in prekären Verhältnissen lebten, waren mit ihren Familien nirgendwo willkommen. Der Heimatlosenstatus wurde in der Schweiz ab 1850 und in Liechtenstein ab 1864 aufgehoben, indem die betreffenden Personen einer Gemeinde zur Einbürgerung zugewiesen wurden – oft gegen den erbitterten Widerstand der Gemeinden.

Karl Heinz Heeb
Wie eine geborene von Siemens Liechtensteinerin wurde. Charlotte von Buxhoevedens Einbürgerung 1924.

Die Einbürgerung der Charlotte von Buxhoevedens gewährt Einblicke in die umstrittene Praxis der sogenannten Finanzeinbürgerung. Zwischen 1919 und 1955 vergaben das Land Liechtenstein und die liechtensteinischen Gemeinden ihr Bürgerrecht gegen hohe Einbürgerungstaxen an vermögende Einbürgerungswillige – eine besonders in der wirtschaftlichen Krisenzeit der 1920er bis 1940er Jahre wichtige Einnahmequelle. Die in St. Petersburg aufgewachsene und dort verheiratete Charlotte von Buxhoevedens, eine Tochter des Elektroindustrie-Pioniers Carl von Siemens, verliess Russland 1917 im Gefolge der Oktoberrevolution. Die nun staatenlose Charlotte erhielt durch den liechtensteinischen Pass nicht nur die Bewegungs- und Reisefreiheit, sondern auch die Möglichkeit, ihr beträchtliches Vermögen zu sichern.

REZENSIONEN

Peter Erhart und Luigi Collarile (Hrsg.): Itinera Italica I. Römische Tagebücher aus dem Kloster St. Gallen (Wieslaw Piechocki).

Christoph Maria Merki: Liechtensteins Verfassung 1992–2003. Ein Quellen- und Lesebuch (Patricia M. Schiess Rütimann).

NACHRUF

Otto P. Clavadetscher, 1919 bis 2015 (Stefan Sonderegger).

BERICHTE

Jahresbericht des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 2015.

Liechtensteinisches Landesmuseum, Jahresbericht 2015.

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