Praktika am Deutschen Historischen Institut in Rom

Praktika am Deutschen Historischen Institut in Rom

Arbeitgeber
Deutsches Historisches Institut in Rom
Ort
Rom
Land
Italy
Vom - Bis
01.01.2018 - 31.07.2018
Bewerbungsschluss
15.10.2017
Von
Deutsches Historisches Institut in Rom

Das Deutsche Historische Institut in Rom vergibt jedes Jahr mehrere sechswöchige Praktika an Studierende der Geschichte oder der Musikgeschichte vorwiegend höherer Semester, deren Studien auf das Gebiet der deutsch-italienischen Beziehungen oder der italienischen Geschichte ausgerichtet sind sowie an Studierende im Bereich Bibliothekswesen mit Schwerpunkt Wissenschaftliche Bibliotheken.

Die nächste Bewerbungsfrist endet am
15. Oktober 2017 (für den Zeitraum von Januar bis Juli 2018)

Das Praktikantenprogramm wurde von 2003 bis 2007 von der Peters-Beer-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gefördert. Derzeit besteht die Möglichkeit, eine Unterstützung durch den DAAD zu erhalten. Nähere Informationen sowie Antragsformulare befinden sich auf der Homepage der Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland.

http://www.maxweberstiftung.de/foerderung/praktika.html

Bewerbungen an:
Prof. Dr. Martin Baumeister
Deutsches Historisches Institut in Rom
Via Aurelia Antica, 391
I - 00165 Roma

Praktikumsordnung

Das Deutsche Historische Institut in Rom vergibt eine begrenzte Anzahl von Praktika

im wissenschaftlichen Bereich

- Historische Abteilung
- Musikgeschichtliche Abteilung

- an Studierende vorwiegend höherer Semester, deren Studien auf das Gebiet der deutsch-italienischen Beziehungen oder der italienischen Geschichte/Musikgeschichte ausgerichtet sind,

in den Bibliotheken (Fachrichtung Geschichte, Musikgeschichte)

- an Studierende von Fachhochschulen und Absolventen vergleichbarer Ausbildungseinrichtungen im Bereich Bibliothekswesen mit Schwerpunkt Wissenschaftliche Bibliotheken.

Die Praktikumsdauer
für Praktikantinnen und Praktikanten im wissenschaftlichen Bereich beträgt in der Regel 6 Wochen und für Bibliothekspraktikantinnen und -praktikanten in der Regel 3 Monate. In der Zeit vom 15. Juli bis 31. August werden im wissenschaftlichen Bereich keine Praktika durchgeführt.

Kenntnis der italienischen Sprache und EDV-Praxis werden vorausgesetzt; bei Bibliothekspraktika sind RAK-WB und allegro- bzw. Pica-Kenntnisse Voraussetzung, Italienisch-Kenntnisse wünschenswert.
Die Praktikantinnen und Praktikanten müssen für die Zeit des Praktikums an ihrer Hochschule immatrikuliert sein. Eine ordnungsgemäße Krankenversicherung ist Voraussetzung.

Die tägliche Arbeitszeit
beträgt für Praktikantinnen und Praktikanten im wissenschaftlichen Bereich 4 Stunden (die verbleibende Zeit ist eigenen Forschungsaktivitäten zu widmen). Für Bibliothekspraktikantinnen und -praktikanten gilt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden im Institut fachlich dem wissenschaftlichen Bereich oder den Bibliotheken zugewiesen und vom Direktor, einem der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen oder dem für die Ausbildung zuständigen Bibliothekspersonal angeleitet.

Für die Personal- und Verwaltungsangelegenheiten, Dienstbefreiungen, Krankmeldungen usw. ist die Verwaltungsleitung zuständig.

Mit Annahme des Praktikums
verpflichten sich die Praktikantinnen und Praktikanten,

- ihren Aufenthalt am Institut für den vorgesehenen Zweck zu nutzen und sich voll darauf zu konzentrieren,
- der Institutsverwaltung alle Umstände mitzuteilen, die für die Durchführung des Praktikums von Bedeutung sein können,
- sich zu Beginn und am Ende des Praktikumszeitraums persönlich beim Direktor, den Leitern der Bibliotheken und der Verwaltungsleitung zu melden,
- die allgemeinen Institutsregeln anzuerkennen und zu befolgen,
- an den Versammlungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Instituts teilzunehmen (gilt nur für Praktikantinnen und Praktikanten des wissenschaftlichen Bereichs).

Ein Entgelt
Es ist eine Vergütung von 300,- Euro/Monat vorgesehen. Bei Bedarf stellt das DHI ein Gästezimmer zur Verfügung, das mit den geltenden Sachbezugswerten auf die Vergütung angerechnet wird.

Die Auswahl
der Praktikantinnen und Praktikanten obliegt der Institutsleitung in Absprache mit den Abteilungen. Ein Anspruch des Bewerbers/der Bewerberin auf Gewährung eines Praktikums besteht nicht. Die Praktikumsbewilligung kann jederzeit widerrufen werden, wenn triftige Gründe vorliegen.

Am Ende des Praktikums
wird eine Praktikumsbescheinigung ausgestellt. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet, einen knappen Abschlußbericht zu erstellen.

Anträge auf Bewilligung eines Praktikums müssen folgende Angaben enthalten:

- Studiengang und Studienzeit (Semester, Hochschule)
- Befürwortung eines Hochschullehrers
- Beabsichtigter Zweck des Praktikums

Beizufügen sind:
- Lebenslauf
- Einfache unbeglaubigte Zeugniskopien

Bei Praktikumsbeginn sind vorzulegen:
- Kopie der Immatrikulationsbescheinigung

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Arbeitssprache(n)
Deutsch
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