Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden

Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden

Institution
Das Bundesarchiv
Ort
Koblenz
Land
Deutschland
Bewerbungsschluss
28.02.2017
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Von
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der zentralen deutschen Behörden und dem Umgang dieser Behörden mit ihrer belasteten Geschichte und ihren personellen Kontinuitäten nach 1945 stellte lange Zeit ein Desiderat der Zeitgeschichte dar. Mit den 1990er Jahren trat dieses Defizit zunehmend in den Blick, so dass die Studie einer Historikerkommission zur NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amts im Jahr 2010 eine breite öffentliche Diskussion auslöste. Seither haben etwa zwanzig Bundesministerien und Bundesbehörden Historikerkommissionen zur Untersuchung der NS-Vergangenheit ihrer Vorläuferinstitutionen und/oder ihres Umgangs mit NS-Kontinuitäten und NS-Belastungen in der Nachkriegszeit eingesetzt und einschlägige Forschungsprojekte gefördert.

Die Bundesregierung strebt in Fortsetzung dieser Initiativen eine umfassende historische Aufarbeitung der NS-Belastung der Bundesministerien und zentraler Bundesbehörden sowie der zentralen Behörden und staatlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR an. Ziel des Forschungsprogramms ist eine Erweiterung der bislang vorwiegend auf Einzelinstitutionen gerichteten Forschung um übergreifende, querschnitthafte und vergleichende Fragestellungen.

Aufgrund seiner übergreifenden Bedeutung wird im Rahmen dieses Forschungsprogramms die Untersuchung des Bundeskanzleramts explizit ausgeschrieben.

Zum angestrebten Zweck der Aufarbeitung hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein Förderprogramm in Höhe von 4 Mio. € für den Zeitraum 2017 bis 2020 aufgelegt. Von dieser Summe sind 3 Mio. € für den Teil der über Einzelinstitutionen hinausgehenden übergreifenden, vergleichenden oder querschnitthaften Studien (Programmteil A) und 1 Mio. € für die Untersuchung des Bundeskanzleramts (Programmteil B) vorgesehen.

Anforderungen

Antragsberechtigt sind Forscher bzw. Forschergruppen an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einzelforscher, deren Vorhaben an solche Einrichtungen angebunden sind.

Das Programm soll dazu dienen, institutionelle Forschungslücken zu schließen und im freien wissenschaftlichen Wettbewerb unter politik-, sozial- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen Forschungsprojekte zur NS-Belastung und NS-Kontinuität von Bundesministerien und Bundesbehörden sowie Ministerien, Behörden und staatlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR bzw. der Geschichte ihrer Vorläuferinstitutionen in der NS-Zeit zu entwickeln.

Im Programmteil A sollen behördenübergreifende Vorhaben angeregt werden, die beispielsweise

- ressortübergreifende Querschnittstudien zu mehreren Behörden derselben Hierarchieebene oder vertikale Längsschnittstudien nachgeordneter Behörden desselben Geschäftsbereichs beantragen;
- nicht- oder halbstaatliche Akteure wie Interessenverbände einbeziehen;
- Untersuchungszeiträume wählen, die die klassischen Zäsuren wie diejenigen von 1933, 1945 oder 1949 überspannen;
- das Potential des historischen Vergleichs – vor allem des deutsch-deutschen Vergleichs unter Einbeziehung von DDR-Behörden bzw. Funktionsäquivalenten zu bundesdeutschen Stellen – nutzen.

Gefördert werden Anträge bis maximal 400.000 €.

Im Programmteil B sollen insbesondere Vorhaben angeregt werden, die beispielsweise

- die Frühgeschichte des Bundeskanzleramts (BKAmt) in seiner personellen Kontinuität und Diskontinuität zur Zeit vor 1945 und zu seinen Vorgängerinstitutionen seit 1918 erschließen;
- die Rekrutierung des Personals im Kanzleramt sowie die Interaktion und Netzwerkbildung zwischen dem BKAmt, den Bundesministerien und Landesbehörden thematisieren;
- Forschungsfragen der Mentalitäts- und politischen Kulturgeschichte berücksichtigen, um Kontinuität und Wandel in dem vom BKAmt geprägten Politikstil zu erschließen.

In diesem Programmteil ist auch ein Antrag vorstellbar, mit dem der komplette Förderansatz in Höhe von max. 1 Mio. € ausgeschöpft wird.

Anträge im Umfang von maximal 10 Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig) sowie ein detaillierter Kostenplan werden erbeten bis zum 28. Februar 2017. Die Anträge sind zu richten an den Präsidenten des Bundesarchivs, Herrn Dr. Michael Hollmann, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz.

Um eine wissenschaftlich fundierte Auswahl der Projekte sicherzustellen, wird die BKM eine unabhängige Fachjury berufen. Auf der Grundlage dieser Beratung trifft das Bundesarchiv die Förderentscheidung.

Redaktion
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Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
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