Cover
Titel
Stephen Langton. Erzbischof von Canterbury im England der Magna Carta (1207–1228)


Autor(en)
Baumann, Daniel
Reihe
Studies in Medieval and Reformation Traditions 144
Erschienen
Anzahl Seiten
X, 474 S.
Preis
€ 129,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Jens Röhrkasten, Department of Medieval and Modern History, University of Birmingham

Der Autor dieser flüssig geschriebenen und gut lesbaren Dissertation legt mit seiner Biografie einer der Schlüsselfiguren der Magna Carta von 1215 eine Arbeit vor, die sich an der Politikgeschichte alten Stils orientiert. Mit der Wahl des Arbeitsgebietes greift er ein zentrales, aber auch sehr anspruchsvolles Thema der englischen Geschichte des Mittelalters auf, dem bereits Generationen von Mediävisten ihre Aufmerksamkeit gewidmet haben, auch wenn die letzte Biografie des Erzbischofs bereits vor achtzig Jahren erschien.1

Beginnend mit einer kurzen Skizze über frühere Erzbischöfe von Canterbury bietet die Arbeit einen Überblick über Langtons Tätigkeit in Paris, seine Rolle als gewählter Erzbischof von Canterbury, seine Funktion im Umfeld der Magna Carta und in den unsicheren Jahren der Minorität Heinrichs III., wobei immer wieder auf Schnittstellen zu Entwicklungen besonders der Innenpolitik des Königreiches eingegangen wird. Baumann bietet dabei einige interessante Überlegungen und Beobachtungen, so etwa eine Neubewertung der Ablehnung der Magna Carta von 1215 durch Innozenz III., dessen Rolle als gering eingestuft wird, oder die Herstellung einer Beziehung zwischen Langtons Universitätskarriere mit seiner späteren politischen Tätigkeit. Die Konflikte zwischen König Johann und seinem Erzbischof von Canterbury um die Rückführung der Temporalien und um die Bischofswahlen werden klar herausgearbeitet. Auch die komplizierte Situation nach dem Ende des Bürgerkrieges in den Anfangsjahren Heinrichs III. wird gut zusammengefasst, wobei auch auf die Bedrohung der Minderjährigkeitsregierung durch königstreue Barone verwiesen wird, die sich weigerten, die ihnen anvertrauten Besitzungen aufzugeben. Auch die Rolle des Erzbischofs bei der Translation Beckets 1220 und seine sich wandelnde Rolle im englischen Episkopat wird gut dargestellt. Als die politisch aktivste Zeit Langtons am Hof werden die Monate zwischen Dezember 1223 und August 1224 identifiziert. Im Gegensatz zur bisherigen Forschung glaubt der Verfasser nicht, Langton sei 1227 an der Versöhnung des englischen Königs mit seinem Bruder beteiligt gewesen und argumentiert überzeugend, der Erzbischof habe an dem fraglichen Treffen gar nicht teilnehmen können (S. 387).

Leider stützt sich Baumann in seiner Augsburger Dissertation vor allem auf erzählende Quellen, auch wenn zum Teil sogar unveröffentlichtes Aktenmaterial in der Bibliografie aufgelistet wird. Irrtümlich wird behauptet, die Eyre Rolls seien bislang nicht ediert (richtig ist: sie sind nicht vollständig ediert), ohne dass die von Doris Stenton gerade für den hier untersuchten Zeitraum publizierten Rollen herangezogen werden.2 So kann die Bedeutung der Eyre Visitation von 1218–1221 für die Rekonstitution zentraler politischer Autorität nicht ausreichend betont werden (S. 226). Hier hätten auch Unsicherheiten bei technischen Aspekten, zum Beispiel bei der Definition der Writformel praecipe quod reddat (S. 99) oder bei der Behandlung der königlichen Gerichtsbarkeit des Eyre (S. 100), vermieden werden können. Auch bei der Auswertung der Pipe Rolls, deren Wert für die hier verfolgten Fragestellungen nicht weiter erörtert wird, fällt auf, dass statistische Werte aus der Sekundärliteratur stammen (zum Beispiel S. 431). Der vielversprechende Ansatz, den Ideenhorizont Langtons zu analysieren, wird nicht konsequent durchgeführt, da nur ein geringer Teil seiner Schriften publiziert sind. So bleibt er in Verweisen auf Sekundärliteratur stecken oder verlagert sich auf Texte des Petrus Cantor, wohl in der Annahme, beide hätten immer übereingestimmt (S. 48–53).

Trotz einer umfangreichen Bibliografie wurden nicht alle relevanten Studien zum Thema berücksichtigt. R.C. Staceys Arbeit zu den Staatsfinanzen 3 wird zwar aufgeführt, jedoch nicht wirkungsvoll eingesetzt. Nicht beachtet wurden Studien zum englischen Episkopat, zum Beispiel von R. M. Haines und W. Pantin und der Klassiker von Fritz Kern.4 Das Resultat ist politische Ereignisgeschichte, die sich sehr stark an den zahlreichen Vorarbeiten orientiert. Eine klarere Schwerpunktbildung wäre wünschenswert gewesen. Der grundsätzliche Gegensatz zwischen Zentralgewalt und Adel hätte in der Arbeit eine zentrale Rolle einnehmen können, aus der sich weitere Fragestellungen, etwa zu Langtons Bedeutung in den Auseinandersetzungen zwischen König Johann und seinen Gegnern, ergeben hätten. Auch wird dem Problem der königlichen Forsten kaum mehr als eine Seite gewidmet (S. 224f.). Es ging jedoch nicht nur um Waldgebiete, wie die Terminologie „Waldcharter“ (S. 368f., 385) vermuten lässt, sondern um ganze Landstriche von nicht immer eindeutig definiertem Umfang, deren wirtschaftliche Nutzung durch einen willkürlich festgesetzten Rechtsstatus sehr eingeschränkt war. Dieses Gravamen war so schwerwiegend, dass die ursprünglich in der Magna Carta behandelte Thematik ausgegliedert wurde und man ihr eine eigene Urkunde widmete.

Neben der Vernachlässigung einer Schwerpunktbildung, die größeren Raum für eigenständige Forschung gelassen hätte, ist eine Reihe von Unklarheiten in der Argumentation ein weiterer Kritikpunkt. Es wäre hilfreich gewesen, die Funktionen Langtons in den Auseinandersetzungen zwischen König und Opposition vor dem Sommer 1215 deutlicher herauszuarbeiten, denn – und hierin liegt eine weitere wichtige Beobachtung Baumanns – die Rolle des Erzbischofs in dieser Zeit war nicht statisch. Es wird aber nicht deutlich, warum Langton das Gremium der 25 mit der Kontrolle der Einhaltung der Magna Carta von 1215 betrauten Barone abgelehnt haben soll (S. 183). Nicht eindeutig belegt ist auch die Feststellung, die Agrarwirtschaft des Landes sei durch den Bürgerkrieg ab dem Herbst 1215 erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden (S. 227). Auch die Vermutung, dass Langton bei seinem Besuch in Rom 1220–1223 die Probleme mit aufständischen Baronen in England verschwieg, wird nicht begründet. Zuweilen, so etwa im Abschnitt über die Temporalien der Kirche von Canterbury, werden relevante Quellengruppen kurz vorgestellt, dann aber nicht systematisch ausgewertet, so dass ein wichtiger Aspekt lediglich kurz angesprochen, nicht aber gründlich untersucht wird.

Bei dem Umfang der Arbeit verwundert es nicht, dass sich auch einige Fehler eingeschlichen haben. So entsprachen £ 550 nicht „etwa 1100 Mark“ (S. 102). Auch starb König Johann nicht in Croxton (S. 216), sondern in der Burg von Newark am Trent (der Abt von Croxton war zum Zeitpunkt seines Todes bei ihm, S. 216). Weiterhin spricht die Tatsache, dass der Abt von St. Augustine in Canterbury ein teures Pferd hergeben musste, um einen Prozess vor einem königlichen Gericht anzustrengen, nicht unbedingt für die Behauptung, er habe ein enges Verhältnis zum König gehabt (S. 209).

Daniel Baumann gelingt die Darstellung einer komplexen historischen Entwicklung, doch es stellt sich abschließend die Frage, ob sich nicht ein Teilaspekt dieses sehr weiten und schwierigen Themas besser für eine Dissertation geeignet hätte.

Anmerkungen:
1 Maurice Powicke, Stephen Langton, being the Ford Lectures delivered in the University of Oxford in Hilary term 1927, Oxford 1928.
2 Doris M. Stenton (Hrsg.), Rolls of the justices in Eyre, being the rolls of pleas and assizes for Gloucestershire, Warwickshire and Staffordshire, 1221, 1222, London 1940; dies. (Hrsg.), Rolls of the justices in Eyre, being the rolls of pleas and assizes for Lincolnshire 1218-9 and Worcestershire 1221, London 1934; dies. (Hrsg.), Rolls of the justices in Eyre, being the rolls of pleas and assizes for Yorkshire in 3 Henry III 1218-19, London 1937; dies. (Hrsg.), The earliest Northamptonshire assize rolls, A.D. 1202 and 1203, London 1930; dies. (Hrsg.), The earliest Lincolnshire assize rolls, A.D. 1202-1209, Lincoln 1926.
3 R.C. Stacey, Politics, policy, and finance under Henry III, 1216-1245, Oxford 1987.
4 Roy Martin Haines, Ecclesia anglicana. Studies in the English church of the later Middle Ages, Toronto 1989; William A. Pantin, The English Church in the Fourteenth Century, Cambridge 1955; Fritz Kern, Gottesgnadentum und Widerstandsrecht im früheren Mittelalter. Zur Entwicklungsgeschichte der Monarchie, Leipzig 1914.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension