H. Liebrandt: Selbstmord nationalsozialistische Elite 1944/45

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Titel
„Das Recht mich zu richten, das spreche ich ihnen ab!“. Der Selbstmord der nationalsozialistischen Elite 1944/45


Autor(en)
Liebrandt, Hannes
Erschienen
Paderborn 2017: Ferdinand Schöningh
Anzahl Seiten
361 S.
Preis
€ 59,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Daniel Mühlenfeld, Institut für Geschichtswissenschaft, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Die vorliegende Studie beruht auf einer Dissertation an der Universität Bayreuth aus dem Jahr 2016, die „summa cum laude“ bewertet und mit dem Dissertationspreis der Stadt Bayreuth ausgezeichnet wurde. Die Arbeit betrachtet die Fälle vermehrter Selbstmorde am Ende des Zweiten Weltkrieges, die sich in der engeren Staats- und Parteiführung des „Dritten Reiches“ und Teilen der Funktionselite des NS-Staates ereigneten.

Selbstgesetztes Ziel der Arbeit ist es, „die Komplexität des nationalsozialistischen Elitengefüges zu skizzieren und insbesondere den Elitenselbstmord am Ende des Zweiten Weltkriegs nicht ausschließlich den führenden Repräsentanten des Staates um Hitler, Himmler, Goebbels und Göring, etc. zuzuschreiben“ (S. 18). Dabei geht es darum, die Motivlage der Suizidenten genauer zu ergründen, denn die pauschale Unterstellung im „öffentlichen und teilweise auch wissenschaftlichen Diskurs“, dass ein Selbstmord vor allem ein individuelles Eingeständnis einer wie auch immer gearteten Form von Schuld bedeute, habe „per se alle Selbstmörder unter Generalverdacht gestellt“ (S. 20). Es geht also darum, die Motivstrukturen der Selbstmörder zu ergründen und damit gleichsam einen Beitrag zum besseren Verständnis des Handelns der NS-Elite bei Kriegsende zu leisten. Dazu will der Verfasser einen kollektivbiographischen bzw. prosopographischen Ansatz verfolgen, und auch die gesellschaftlichen Diskurse über die Suizide sollen Berücksichtigung finden (S. 27f.).

Konkret betrachtet der Verfasser zunächst das Phänomen Selbstmord allgemein, macht Ausführungen zum nationalsozialistischen Totenkult und versucht dann eine kollektivbiographische Vermessung dessen, was ihm als NS-Elite vor Augen steht. Dazu zählt er die „Paladine“ Hitlers, die Reichsminister, Gauleiter, Reichstagsabgeordnete, ausgewählte Oberbürgermeister, Militärs aus Wehrmacht und Waffen-SS, Verantwortliche des NS-Mordprogramms und Juristen. Sein Elitenbegriff bleibt dabei vergleichsweise unklar, zumal er den Begriff mit unterschiedlichen Akzentsetzungen verwendet; etwa wenn er anmerkt, im Rahmen seiner Recherchen habe er „über 2000 Eliten ermittelt“ (S. 91): Ganz offenbar gilt ihm weitgehend jede Person bzw. Personengruppe, die innerhalb des Regimes exponierte Ämter und Funktionen bekleidete, als Elite. Eine solche Konzentration auf die zeitgenössischen Funktionseliten ist durchaus legitim, doch verwundert es, dass dann nicht auch die Ministerialbürokratie Berücksichtigung findet – zumal diese in den letzten Jahren vermehrt in den Blickpunkt des historiographischen Interesses gerückt ist.

Insgesamt betrachtet der Autor 159 verschiedene Lebensläufe, wobei die Auseinandersetzung mit den einzelnen Personen schon rein quantitativ sehr unterschiedlich ausgefallen ist: Während einige namhafte Protagonisten sich aufgrund ihrer diversen Ämter und Funktionen gleich mehrfach in Kapiteln über „Paladine“, Reichminister, Gauleiter oder Reichstagsabgeordneten sowie schließlich im Schlussteil wiederfinden, wo der Autor sich nochmals ausgewählten Einzelfällen zuwendet, tauchen andere nur mehr kursorisch und am Rande auf. Dies gilt insbesondere für den Teil II des Buches, wo der Verfasser alle eingangs definierten Teil-Eliten in summarischen Kapiteln und vornehmlich quantitativ abhandelt, ehe er sich im Abschnitt III exemplarischen, jedoch zumeist bereits eingehend bekannten Einzelfällen zuwendet.

Dabei ist sowohl die Auswahl des betrachteten Personenkreises insgesamt wie auch die Auswahl der eingehender zu betrachteten Einzelfälle wohl nicht zuletzt nach arbeitsökonomischen Kriterien getroffen worden. Denn laut Verfasser gebe es zwar inzwischen zahlreiche biographische Studien zu den betreffenden Personen bzw. Personengruppen (S. 17). Diese werden jedoch kaum zu Rate gezogen. Vielmehr werden die Lebensläufe der Protagonisten in der Regel nur auf Basis der einschlägigen biographischen Handbuchliteratur paraphrasiert. Drei Beispiele: Die Vita des sudetendeutschen Politikers und nachmaligen Gauleiters „Sudetenland“, Konrad Henlein, wird völlig ohne Referenz geschildert (S. 122), wobei der Autor ihn auf einer Seite zunächst als Beleg dafür anführt, dass die Gruppe der Gauleiter sich „fast durchgehend aus der alten nationalsozialistischen Elite zusammensetzte“, nur um wenige Zeilen später Henleins politischen Werdegang als „äußerst merkwürdig“ zu bewerten, weil er der einzige Gauleiter gewesen sei, der bei seiner Ernennung nicht der NSDAP angehört habe. Womöglich wäre die Verwunderung darüber weniger groß ausgefallen, wenn die einschlägige Literatur rezipiert worden wäre.1 Ganz ähnlich verhält es sich etwa bei Josef Terboven, Gauleiter von Essen und Reichskommissar für Norwegen. Hier findet zwar die grundlegende Studie von Robert Bohn zum Reichskommissariat Norwegen zumindest im zweiten Anlauf (S. 127 kein Verweis; knappe Verweise auf den Seiten 261–266) Erwähnung; die biographischen Skizzen Klaus Wisotzkys – teilweise unmittelbar im Internet abrufbar – werden hingegen nicht zur Kenntnis genommen.2 Und bei Eduard Wagner, Wehrmachtsgeneral und Generalquartiermeister des Heeres, bleiben die einschlägigen Arbeiten Christian Gerlachs ebenfalls unerwähnt.3

Eine tiefergehende Durchdringung des Untersuchungsgegenstandes ist bei einer derart selektiven Verarbeitung der Literatur kaum möglich; neues Wissen insbesondere zur Frage der Motivstrukturen der handelnden Personen lässt sich so kaum erlangen. Tatsächlich muss der Verfasser im Laufe der Arbeit immer wieder feststellen, dass er kaum verbindliche Aussagen zur Motivstruktur geben kann (z.B. S. 179, 229, 233, 241, 259, 267). Die mangelnde Kontextualisierung führt dazu, dass die Mutmaßungen des Autors über das individuelle Maß an Schuld und Verantwortung der einzelnen Suizidenten nicht konkret aus deren Handeln hergeleitet werden, sondern die Schuldvermutung indirekt aus der jeweils formalen Funktion des einzelnen Suizidenten innerhalb des Herrschaftsapparates abgeleitet wird (z.B. S. 141). Damit bewegt sich die Untersuchung vielfach im Spekulativen. Überhaupt neigt der Autor zum Psychologisieren, ohne dass diese Überlegungen in irgendeiner Form fachlich abgesichert wären. So äußert er sich über jene „Gefühlszustände“, die Bereitschaft zum Suizid beförderten – und nennt „Melancholie, Depression, Resignation“ (S. 13). Diese Art hemdsärmeliger Argumentation ist symptomatisch, denn bei einer Depression handelt es sich nicht um einen simplen „Gefühlszustand“, sondern um einen pathologischen Befund, der retrospektiv zudem kaum zu diagnostizieren ist. Dass die „Gefühlzustände“ in der praktischen Beschreibung der Rahmenhandlung zu den Suiziden dann oftmals z.B. auf die Furcht „sowohl vor den Sowjets als auch vor dem eigenen Regime“ (S. 14) reduziert werden, zeigt exemplarisch die schiere Oberflächlichkeit im analytischen Herangehen.

Damit aber ist das zentrale Erkenntnisinteresse der Studie verfehlt (S. 18f.): Belastbare Aussagen zu den Motivstrukturen der Suizidenten sind nicht zu treffen und letztlich stehen entgegen der erklärten Absicht des Verfassers die sattsam bekannten Fälle der zentralen NS-Protagonisten Hitler, Goebbels, Göring am Ende doch wieder besonders im Fokus der Darstellung, die die Personenauswahl in Abschnitt III deutlich belegt. Daher bleibt der Leser nach der Lektüre des Buchs mindestens ratlos, wenn nicht frustriert zurück, weil die Arbeit neben dem Verfehlen des selbstgesteckten Erkenntnisinteresses zudem auch noch zahlreiche formale und inhaltliche Unkorrektheiten aufweist sowie auch sprachlich nicht zu überzeugen vermag. Unzählige sprachliche Stilblüten stellen den ohnehin schmalen Erkenntniswert der Arbeit immer wieder infrage: So wird letztlich aus den Memoiren unkritisch die Aussage übernommen, dass z.B. Karl Dönitz „tief beeindruckt“ von der Opferbereitschaft Robert Ritter von Greims gewesen sei (S. 173f.). Anstatt den nationalsozialistischen Diskurs über Todessehnsucht, Unter- und Opfergang zu dekonstruieren, bleibt der Verfasser in einer anekdotischen Wiedergabe stecken, die oft den NS-eigenen Heldenerzählungen folgt.

Des Weiteren durchzieht eine ganze Reihe problematischer Formulierungen die Arbeit. Im Kontext der NS-Vernichtungspolitik ist es beispielsweise völlig unangemessen, die Berliner Reichskanzlei zum „Massengrab“ der NS-Elite zu erklären (S. 274). Gleich an mehreren Stellen ist in der Arbeit von „Siegerjustiz“ die Rede, wenn von alliierter Strafverfolgung von Kriegsverbrechen bzw. Kriegsverbrechern gesprochen wird (S. 106, 216), und zwar durchweg ohne Anführungszeichen. Ähnlich verfährt der Autor bei anderen zeitgenössischen Wendungen, die es dringend geboten hätten, entsprechend eingehegt oder besser noch kritisch analysiert zu werden, wobei die „polnischen Rassenschänder“ (S. 101) und die „Zigeuner“ (S. 189) – wohlgemerkt: ohne An- oder Abführungszeichen! – den Gipfel mangelnder sprachlicher Sensibilität darstellen. Über den zwischenzeitlichen Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) Rußland-Mitte, Curt von Gottberg, heißt es, er sei „in Gebieten aktiv, in denen der Völkermord der Nationalsozialisten besonders stark ausuferte.“ (S. 189) Auch hier gilt es festzustellen: Der Massenmord war kein schicksalhaftes Naturereignis, das mal hier, mal dort „ausuferte“, sondern ein menschengemachtes Massenverbrechen. Und über Generalfeldmarschall Walter Model hält der Verfasser fest, es sei dessen Problem gewesen, dass er „es nicht schaffte, das wahre Wesen des Nationalsozialismus zu erkennen“ (S. 176).

Moralisch schwierig wird es auch da, wo Schuld in Form von reinen Zahlenangaben ermordeter Juden zu quantifizieren versucht wird. So gipfelt der „Leistungsvergleich“ der Vernichtungslager-Kommandanten Franz Stangl und Irmfried Eberl in dem Satz: „In einem einzigen Monat wurden unter der Rigide (sic!) Eberls 280.000 Menschen dem Tod zugeführt.“ (S. 206) Die Selbsttötung eines „Hauptbetriebsobmanns“ im „Reichsmarschall Hermann Göring“-Werk im thüringischen Kahla wird unangemessen empathisch geschildert: „Sein Freitod am 15. April 1945 zählt gewiss zu den erschütterndsten Fällen des Nationalsozialismus.“ (S. 146f.) Generell zeigt sich in solchen Äußerungen, die sich durchaus vermehren ließen, die übermäßige Fokussierung des Autors auf seinen spezifischen Untersuchungsgegenstand und mithin das Kernproblem einer Arbeit, der es immer wieder an hinreichender Kontextualisierung ihres Themas mangelt. Denn auch dort, wo die Arbeit sich den konkreten Tatabläufen der Selbsttötungen widmet, bleibt sie bei einer oberflächlichen Kolportage der Geschehnisse stehen und dringt kaum je analytisch in die Tiefe. Ein solches darstellerisches Vorgehen setzt sich gerade angesichts des verhandelten Themas zwangsläufig dem Vorwurf aus, effektheischend oder gar voyeuristisch zu sein; der Leser wird mit vermeintlich spannenden Geschichten unterhalten, ohne dass ihm tatsächlich substanzielle historische Erkenntnis vermittelt würden. Beispielsweise schildert der Autor, der doch vor allem die Suizide jenseits von Hitler, Goebbels & Co. untersuchen wollte, seitenlang die letzten Tage des „Führers“, ohne auch nur eine neue Facette des Themas aufzeigen zu können (S. 274ff.). Doch damit nicht genug: Was schon anhand der Art und Weise der Darstellung nicht überzeugt, strotzt dazu noch vor Unkorrektheiten. Manche sind eher flüchtiger, aber deshalb nicht minder ärgerlicher Natur, etwa wenn es heißt: „Gegen halb vier zogen sich Adolf Hitler und seine Ehefrau in Hitlers Dienstzimmer zurück und bereiteten den Selbstmord vor. Danach herrschte lange Zeit Stillschweigen (sic!).“ (S. 281) Solche völlig inhaltsleeren Sätze lassen die Frage aufkommen, warum dem Buch offenbar kein hinreichendes Lektorat zuteilwurde, denn neben diesen Stilblüten finden sich auch im Personenverzeichnis etliche Fehler; exemplarisch benannt sei nur die gleich mehrfach falsche Erwähnung des zeitweiligen Staatssekretärs im Reichsjustizministerium, Franz Schlegelberger, als „Schlegelbauer“ (S. 222, 239, 360).

So bleibt letztlich der Eindruck einer Arbeit, die nicht überzeugen kann, weil sie keine grundlegend neuen Erkenntnisse produziert, sondern Altbekanntes lediglich neu arrangiert, und die sprachlich angreifbar ist, weil sie oft unpräzise formuliert und damit Raum für Missverständnisse lässt. Diese resultieren vor allem daraus, dass die Darstellung durchweg keine kritische Distanz zur Sprache der Quellen wahrt. Angesichts der Millionen Opfer des Nationalsozialismus hätte es hier deutlich mehr sprachliche Sensibilität und Quellenkritik gebraucht. Dass diese Arbeit „summa cum laude“ bewertet und mit einem städtischen Dissertationspreis ausgezeichnet wurde, lässt sich wohl nur dadurch erklären, dass zumindest unter den Gutachtern und vermutlich auch im Preisgremium kein expliziter Kenner der Geschichtsschreibung zum Nationalsozialismus vertreten war. Auch dann noch hätte man heutzutage allerdings mehr Sensibilität bei einem solch unkritischen Umgang mit dem nationalsozialistischen Vokabular erwartet.

Anmerkungen:
1 Ralf Gebel, „Heim ins Reich!“ Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 83). 2. Auflage, München 2000.
2 Siehe: Klaus Wisotzky, Josef Terboven (1898–1945) Gauleiter der NSDAP, Oberpräsident der Rheinprovinz, Reichskommissar für Norwegen, in: Portal Rheinische Geschichte, 31.07.2017, http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/T/Seiten/JosefTerboven.aspx (02.04.2018)
3 Das ist insofern bedauerlich, als Christian Gerlach, Militärische „Versorgungszwänge“, Besatzungspolitik und Massenverbrechen. Die Rolle des Generalquartiermeisters des Heeres und seiner Dienststellen im Krieg gegen die Sowjetunion, in: Norbert Frei / Sybille Steinbacher / Bernd C. Wagner (Hrsg.), Ausbeutung, Vernichtung, Öffentlichkeit. Neue Studien zur nationalsozialistischen Lagerpolitik, München 2000, S. 175–208, hier: S. 207f., eine biographische Würdigung Wagners unter Berücksichtigung aller Facetten seines Handelns im NS-Staat unternimmt.

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