S. Tebruck: Reinhardsbrunner Geschichtsschreibung

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Titel
Die Reinhardsbrunner Geschichtsschreibung im Hochmittelalter. Klösterliche Traditionsbildung zwischen Fürstenhof, Kirche und Reich


Autor(en)
Stefan, Tebruck
Reihe
Jenaer Beiträge zur Geschichte 4
Erschienen
Frankfurt/M. u. a. 2001: Peter Lang/Frankfurt am Main
Anzahl Seiten
457 S.
Preis
€ 50,10
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Sven Kriese, Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt/Archivschule Marburg

„Es scheint erfolgversprechend zu sein, ausgehend von dem Reinhardsbrunner Beispiel, das doch bislang als nahezu idealtypisch für den Zusammenhang von adliger Stifterfamilie und hausklösterlicher Geschichtsschreibung galt, die erzählende Überlieferung anderer, vergleichbarer Institutionen erneut in den Blick zu nehmen und sich dabei von den allzu starren Begrifflichkeiten wie ‚Stifterchronik’, ‚Klosterchronik’ und ‚adlige Hausüberlieferung’ zu lösen.“

Mit diesem Diktum beschließt Stefan Tebruck die Druckfassung seiner 1997 bei Matthias Werner in Jena entstandenen Dissertation über die hochmittelalterliche Geschichtsschreibung im Hauskloster der thüringischen Landgrafen, der Ludowinger. Tebruck hat sich nicht nur einer diffizilen Überlieferung gewidmet, er möchte auch einen methodischen Beitrag zur mittelalterlichen Historiographie leisten (S. 11-15): im kritischen Umgang mit dem Konzept ‚Stifterchronik’, wie es Hans Patze zur Deutung von Geschlechterbewusstsein in hochmittelalterlichen Klosterchroniken entwickelt hat.1 Einbeziehen will Tebruck auch den Terminus ‚adlige Hausüberlieferung’. Als Alternative folgt er einem Ansatz Jörg Kastners.2 Demnach war die vornehmliche Entstehungsursache für klösterliche Gründungsberichte nicht Traditionspflege oder Memoria für die Stifterfamilie, sondern klösterliche Traditionsbildung, oft in Krisen angestoßen, in welchen sie Rechtserheblichkeit gewinnen konnte. Tebruck berührt damit eine Debatte, die Gerd Althoff 1986 forcierte, als er die Erkennbarkeit adligen Selbstverständnisses in besagten Quellen bestritt. Diese seien keine Selbstzeugnisse, wurden sie doch von Mönchen und oft zu konkreten ‚äußeren’ Anlässen verfasst. Otto Gerhard Oexle widersprach ihm unter Rückgriff auf die Theorie vom ‚ganzen Haus’ und deren Spiegelung in der welfischen Chronistik des 12. Jahrhunderts. Zudem habe Althoff kritisiert, was nicht behauptet worden ist: die Unwandelbarkeit von Geschlechterbewusstsein.3

Die Reinhardsbrunner Historiographie des Hochmittelalters ist durch ihre Verarbeitung in der ‚Cronica Reinhardsbrunnensis’ auf uns gekommen. Die ‚Cronica’, eine Kompilation aus der Mitte des 14. Jahrhunderts, die nicht als geschlossener Text überliefert ist, hat Oswald Holder-Egger aus zahlreichen Versatzstücken ediert. Seine Thesen bestimmten bisher die Quellenkritik, auch zu den darin überlieferten Werken 4: Die beiden wertvollsten der älteren Quellen schrieb er einem Reinhardsbrunner Autor zu. Zum einen sind dies die ‚Reinhardsbrunner Historien’, die zeitnah von den Taten Landgraf Hermanns I. erzählen und etwa die Berichte von 1187 bis 1215 (1217) umfassen, zum anderen die Inhalte zum Aufstieg der Ludowinger und zur Klosterstiftung, von Tebruck ‚Reinhardsbrunner Gründungsgeschichte’ genannt. Beide Quellen stehen in der ‚Cronica’ zerstückelt, denn der Kompilator ordnete sie seinem annalistischen Konzept unter und durchsetzte sie mit anderen Überlieferungen. Eine eindeutige Rekonstruktion ist daher unmöglich, was insbesondere für die ‚Gründungsgeschichte’ in Abgrenzung zu jüngeren Sagenstoffen gilt. Die Kritik zu diesem Opus erarbeitete Holder-Egger im Vergleich zu einer Quelle, die nur in Abschriften aus dem 18. Jahrhundert vorliegt: ‚De ortu principum Thuringie’, ein Derivat der ‚Gründungsgeschichte’, wobei letztere zwischen 1198 und 1212 entstanden war; ‚De ortu’ hingegen wurde zwischen 1234 und 1240 gekürzt und mit genealogischen Angaben fortgesetzt, vielleicht in Mainz oder Erfurt.5

Tebrucks Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten resümiert er die Handschriftenlage und Forschungsgeschichte. Im zweiten Teil untersucht er die ‚Gründungsgeschichte’ sowie ‚De ortu principum Thuringie’, im dritten die ‚Reinhardsbrunner Historien’. Im Anhang findet sich schließlich eine reich kommentierte Neuedition von ‚De ortu’ (S. 393-408). Die beiden Hauptteile baut er nach dem selben Muster auf: Einer akribischen Quellenkritik, die allerdings nur selten über Holder-Eggers grundsätzliche Ergebnisse hinausgeht, folgt eine Inhaltsanalyse (im Abgleich mit anderen Überlieferungen). Sodann sucht er nach spezifischen Intentionen, Funktionen und Tendenzen, wobei ihn die Frage leitet, ob diese nicht „weit über eine auf die adlige Stifterfamilie bezogene Haus- und Hofgeschichtsschreibung hinausweisen.“ (S. 14)

Von den Einzelergebnissen der detailreichen Arbeit können hier nur wenige wiedergegeben werden. Zu ‚De ortu’ seien folgende erwähnt: Terminus ante quem könnte der 27.05.1235 sein (Elisabeths feierliche Kanonisation). Die Schrift wurde im Erfurter Dominikanerkloster aus der ‚Gründungsgeschichte’ exzerpiert und genealogisch ausgerichtet. Dass ihre Abfassung zur Vorbereitung des Kontaktes mit den Landgrafen erfolgte, weil sich die Dominikaner über Genealogie und Verwandtschaft informieren wollten, bleibt sehr hypothetisch. Zurecht lehnt Tebruck Jürgen Petersohns Datierung von ‚De ortu’ auf um 1180 ab. Petersohn musste dabei für zahlreiche Nachrichten eine spätere Einbindung annehmen, nicht nur für die im verlorenen Kodex von gleicher Hand (laut Abschriften) am Rand angefügten genealogischen Exkurse.6 Seine Benennung eines argumentativen Zielpunktes der Schrift, die (anachronistische) Erhebung des ersten ludowingischen Landgrafen (1130/31) in den Reichsfürstenstand als Äußerung eines reichsfürstlichen Selbstverständnisses der Ludowinger um 1180, ist somit unsicher.

‚De ortu’ als Kürzung der ‚Gründungsgeschichte’ zu begreifen bleibt die harmonischere These, wobei letztere ihren Mittelpunkt in der ‚Fundatio’ hat, so Tebruck. Sie sei in den 1190er Jahren entstanden, vielleicht schon vor 1198, und später (vor 1212) durch denselben Autor um vornehmlich genealogische Angaben ergänzt worden. Neben historiographischen und memorialen Quellen benutzte der Autor vor allem Urkunden, auch aus dem Bestand der Reinhardsbrunner Fälschungen. Diese entstanden 1165/68 - zu Zeiten Holder-Eggers datierte man noch auf um 1227.7 Tebruck kann deshalb zugespitzter folgern: Die Falsifikate zu 1039 (DKo II 293), 1044 (DH III 392) und 1086 (DH IV 393), die vom Landerwerb Ludwigs I. um Friedrichroda, dem Bau der Schauenburg sowie der Dotation der Stiftung aus diesen Gütern berichten, sollten den Reinhardsbrunner Kernbesitz legitimieren! Notwendig wurde dies wegen der 1141/43 gegründeten Zisterze von Georgenthal, lag Reinhardsbrunn doch mit seinen engsten Nachbarn von Beginn an im Zwist. Auch die Fälschungsanalytiker hatten diese Konkurrenz als Motiv erkannt und auf Güterstreite zu 1168 und 1227 verwiesen. Für die Abfassungszeit der ‚Gründungsgeschichte’ kann Tebruck allerdings keinen konkreten Konflikt benennen. Daher nimmt er dauerhafte Spannungen an, die in eine komplexe Krise mündeten, als der eigene Vogt zum Gegner wurde: Als Indizien wertet er die Gründung des Eisenacher Zisterzienserinnenklosters St. Katharinen um 1208 durch Hermann sowie einen nur urkundlich belegten Streit mit dem Landgrafen um einen Markt in Friedrichroda zu 1209. Tebruck hat diese bekannten Zerwürfnisse konsequent für seine Fragen zur Entstehung der ‚Gründungsgeschichte’ ausgewertet. Er hat ein Krisenszenario entworfen und mögliche Intentionen und Funktionen der Quelle postuliert: klösterliche Selbstbewusstwerdung, rechtliche Relevanz, moralische Ermahnung des Landgrafen (Rückbesinnung), topische Nachrichten über die frühen Ludowinger als Nachweis der höheren Dignität des Klosters gegenüber Georgenberg. Will man aber eine Krise als Auslöser für die Verschriftlichung annehmen, müsste sie dann nicht konkreter gefasst werden? Für die 1190er Jahre (ja seit 1168!) sind adäquate Konflikte nicht belegt.

Irritierend wirkt, dass Tebrucks Arbeit eine Miniatur aus dem Elisabethpsalter schmückt, die seiner These von der Entfremdung widerspricht, zumindest für die Jahre vor 1208 (Gründung von St. Katharinen): zu Füßen der Trinität knien der Landgraf und seine Gemahlin Sophia, ein Kirchenmodell darreichend - RENhERSBVRDIN. Vor kurzem konnte gezeigt werden, dass die Beschriftung original ist, somit Reinhardsbrunn dargestellt und der Psalter zwischen 1201 und 1208 zu datieren ist. Das Gebetbuch wurde im Auftrag des Landgrafenpaares wohl in Reinhardsbrunn hergestellt und von Sophia verwendet. Als Eröffnung der Allerheiligenlitanei verweist die Miniatur auf das Kloster als Ort der Bestattung, Memoria und Auferstehung.8 Tebruck kannte diese Ergebnisse offenbar noch nicht. Aber er übergeht auch die breite ältere Diskussion.

Selbstverständnis erblickt er nur dort, wo er direkte Nachrichten vom Hof vermutet oder sich Verbindungen zu adligen Selbstzeugnissen zeigen - wie in der Verwendung des princeps-Titels in Historiographie und Urkundenarengen 9: Ein fürstliches Herrschaftsverständnis der späteren Ludowinger zeige sich darin, das anachronistisch „ganz Thüringen für eine landgräfliche, herzogsgleiche Oberherrschaft in Anspruch nimmt.“ (S. 212)

Im dritten Teil widmet sich Tebruck den ‚Reinhardsbrunner Historien’, wobei er offenbar wegen der großen Nähe des Anonymus zum ludowingischen Haus wiederholt den persönlichen Standpunkt des Autors betont. Die ‚Historien’ können, hier mit Bezug auf den Thronstreit, nicht „als das Werk eines ludowingischen Propagandisten, eines Panegyrikus und Hofgeschichtsschreibers“ (S. 317) gelten. Warum Tebruck sich dabei vehement gegen Anwürfe der älteren Forschung wehrt, bleibt unverständlich oder erwächst vielleicht aus einem Verständnis von ‚adliger Hausüberlieferung’ als kritikloser ‚Hofgeschichtsschreibung’. Von solcher Charakterisierung spricht er die ‚Historien wiederholt frei. Leider ist auch die Beobachtung, dass der Autor in den Berichten zum Thronstreit einen „kirchlich-klösterlichen, im Konfliktfall einen an der päpstlichen Politik orientierten Standpunkt einnimmt“ (S. 344), heute weniger originell, als sie es 1997 gewesen sein mag: Schon 1998 kennzeichnete Peter Wiegand die Politik Hermanns I. als Kurialismus eines stauferzeitlichen Reichsfürsten.10

Wieder beeindruckt die quellenkritische Akribie, wobei Tebruck die Ergebnisse Holder-Eggers in kleineren Datierungsfragen erweitert. Dies gilt auch für die Ausführungen zur Stilistik und zum Informationsgrad des gebildeten Autors. Offenbar besaß er Nachrichten direkt vom Hof, verließ kaum den „thüringisch-regionalen Blickwinkel“ (S. 242), rückte den Landgrafen in das Zentrum der Handlung und glorifizierte ihn „als pius princeps“ (S. 308). Ja es scheint, „als habe der Anonymus das Konzept eines panegyrischen Tatenberichts, Gesta Hermanni principis, verwirklichen wollen.“ (S. 270) Über den Thronstreit (lange war er einem welfischen Königtum geneigter) berichtet der Autor aus thüringisch-ludowingischer Sicht, wobei er Hermanns Parteiwechsel verteidigt. Zu beachten sind ferner Tebrucks Neubewertungen zweier für die Opposition zum Erbreichsplan zentraler Quellen, nämlich der Urkunde zum ‚Keuschberger Treffen’ sowie des Berichtes der ‚Historien’ zum ‚Erfurter Fürstentag’. Dieser widerspiegele eine Vorstellung vom Fürstentum, das von der Teilhabe an der Königswahl bei ungehindertem dynastischen Erbrecht ausgeht. Für weite Teile der ‚Historien’ arbeitet Tebruck eine antistaufische Tendenz heraus, als deren auslösendes Moment und zugleich Nukleus der ‚Historien’ er die Nachfolgekrise in der Landgrafschaft von 1190 erkennt: Als Ludwig III. verstarb, ohne einen Sohn zu hinterlassen, verweigerte Heinrich VI. dessen Bruder Hermann kurzzeitig die Belehnung. Der Autor deutet an, dass Hermann von der innerfamiliären Erblichkeit ausgegangen war. „Die von der Nachfolgekrise herrührende politische Verunsicherung prägte die Haltung des landgräflichen Hofes tiefgreifend.“ (S. 259) Während des Thronstreites geriet der Landgraf 1204 und 1211 zudem in Konflikte mit dem thüringischen Adel. Hier legt der Autor den „herrschaftsrechtlich-politischen Polyzentrismus in Thüringen zugunsten einer ludowingischen, herzogsgleichen Oberherrschaft“ aus. (S. 335) Die Stilisierung Hermanns zum Fürsten der Thüringer sei eine Reaktion des Autors auf diese Krisen gewesen, war doch „die Stellung der Ludowinger in Thüringen angefochtener und gefährdeter [...] als je zuvor.“ (S. 337)

Schließlich sucht Tebruck nach Kritik am ‚panegyrisch’ überhöhten Landgrafen. Abgesehen von der Kritik an Hermanns willkürlichem Jähzorn nach einer Fehde von 1214 bleibt nur jene Episode, die von der Entfremdung Hermanns vom Hauskloster zeugt: Der Reinhardsbrunner Abt wollte den Leichnam des Landgrafen in das Hauskloster überführen; Hermanns Witwe verhinderte dies und sorgte für die Bestattung im Katharinenkloster, das, so Sophia, ihr Gatte fundiert und als seinen Grabort bestimmt hatte. Der Bericht ist in Kommentare eingebettet, die Hermann preisen, aber auch Befremden über den Bestattungsort zeigen. Allerdings griffen auch spätere Bearbeiter, die sich offenbar ungern an Hermann erinnerten, in den Nachruf ein. Tebruck aber folgert: „Die Darstellung, in der sich deutliche Kritik des Reinhardsbrunner Konventes an der landgräflichen Familie widerspiegelt, läßt die Charakterisierung der ‚Historien’ als landgräfliche Hofberichterstattung als allzu einseitig erscheinen.“ (S. 347) Kritische Distanz erscheine stets dort, „wo die Wertvorstellungen des klösterlich-geistlichen Beobachters seine Berichterstattung und seine Bewertung der Ereignisse stärker prägen als die politische Anhänglichkeit an das landgräfliche Haus.“ (S. 343)

Abschließend untersucht er Berichte über ein Heilig Blut-Wunder und das Leben eines Eremiten, der wie ein Heiliger in der Nähe Reinhardsbrunns lebte. In beiden Berichten sucht Tebruck nach ‚didaktisch-theologischen’ Intentionen. So erzähle der Autor die Ereignisse um den Einsiedler, um den Mönchen ein Beispiel zu geben. Das Tugendlob beschließt er „mit der Aufforderung an seine Mitbrüder, der constantia des Eremiten nachzueifern.“ (S. 377) In dieser Anrede erkennt Tebruck den Adressatenkreis der ‚Historien’: den Reinhardsbrunner Konvent. Auch diese Quelle sei als klösterliche Traditionsbildung zu begreifen, die sich nicht „auf den Begriff einer landgräflichen Hofberichterstattung reduzieren läßt“ (S. 384).

Tebrucks couragierte Arbeit wird die Forschung zur Reinhardsbrunner Historiographie und zu den Ludowingern für Jahre bereichern. Ob dem Werk größere Bedeutung in den allgemeinen Debatten zur mittelalterlichen Geschichtsschreibung zukommen wird, speziell zu den Komplexen ‚Stifterchronik’ und ‚adlige Hausüberlieferung’, bleibt abzuwarten. Selbst wenn Historiographie in kritischen Situationen entsteht (Tebruck kann Verbindungen zu konkreten Krisen allerdings nur schwer knüpfen), auch wenn Kritik und Distanz zum Hof erscheint (Tebruck hat solche nur wenig aufgezeigt), so verbleiben doch Inhalte zur Geschichtlichkeit von Adelsgeschlechtern. Dies bestreitet auch Tebruck nicht (Zitate S. 213), der „wenige Elemente ludowingischer Erinnerung an die Herkunft und die Anfänge der Dynastie in der ‚Gründungsgeschichte’“ vermutet, jedoch „vermittelt und verzerrt durch die Darstellung des Anonymus“. Daher sei die Quelle (wie auch ‚De ortu’) „nur noch mit größter Zurückhaltung“ für das Selbstverständnis in Anspruch zu nehmen. Welche Historiographie aber verzerrt denn nicht? Doch selbst solche aus krisengeschüttelten Konventen in Selbstverteidigungsstellung!

1 Patze, Hans: Adel und Stifterchronik, in: Blätter für dt. Landesgeschichte 100 (1964) S. 8-81 (Teil I); 101 (1965) S. 67-128 (Teil II). Zu Reihardsbrunn: Teil I, S. 35-40.
2 Kastner, Jörg: Historiae fundationum monasteriorum. Frühformen monastischer Institutionsgeschichtsschreibung im Mittelalter (Münchener Beiträge zur Mediävistik und Renaissance-Forschung, 18). München 1974.
3 Vgl. v.a. die Beiträge: Althoff, Gerd: Anlässe zur schriftlichen Fixierung adligen Selbstverständnisses, in: ZGO 134 (1986), S. 34-46. - Oexle, Otto Gerhard: Welfische Memoria. Zugleich ein Beitrag über adlige Hausüberlieferung und die Kriterien ihrer Erforschung, in: Die Welfen und ihr Braunschweiger Hof im hohen Mittelalter, hg. von Bernd Schneidmüller (Wolfenbütteler Mittelalter-Studien, 7). Wiesbaden 1995, S. 61-94.
4 Cronica Reinhardsbrunnensis, hg. von Oswald Holder-Egger, in: MGH SS 30, 1. Hannover 1896, S. 490-656. - Holder-Egger, Oswald: Studien zu thüringischen Geschichtsquellen, Teil II, in: NA 20 (1895), S. 569-637. Vgl. auch die Teile I (NA 20), III-V (NA 21) sowie VI (NA 25).
5 Ediert unter dem Titel: Historia brevis principum Thuringiae, hg. von Georg Waitz, in: MGH SS 24. Hannover 1879, S. 819-822.
6 Petersohn, Jürgen: „De ortu principum Thuringiae“. Eine Schrift über die Fürstenwürde der Landgrafen von Thüringen aus dem 12. Jahrhundert, in: DA 48 (1992), S. 585-608.
7 Heinemeyer, Walter: Die Reinhardsbrunner Fälschungen, in: AfD 13 (1967), S. 133-224.
8 Wolter von dem Knesebeck, Harald: Der Elisabethpsalter in Cividale del Friuli. Buchmalerei für den Thüringer Landgrafenhof zu Beginn des 13. Jahrhunderts, Berlin 2001, bes. S. 40-62, 283-285.
9 Ähnlich: Petersohn, Jürgen: Die Ludowinger. - Selbstverständnis und Memoria eines hochmittelalterlichen Reichsfürstengeschlechts, in: Blätter für dt. Landesgeschichte 129 (1993), S. 1-39, bes. S. 22.
10 Wiegand, Peter: Der milte lantgrâve als „Windfahne“? Zum politischen Standort Hermanns I. von Thüringen (1190-1217) zwischen Erbreichsplan und welfisch-staufischem Thronstreit, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 48 (1998), S. 1-53.

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