E. Kustatscher: „Berufsstand“ oder „Stand“?

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Titel
„Berufsstand“ oder „Stand“?. Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit


Autor(en)
Kustatscher, Erika
Reihe
Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 113
Erschienen
Anzahl Seiten
676 S.
Preis
€ 70,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Miloslav Szabó, Historisches Institut der Slowakischen Akademie der Wissenschaften, Bratislava

An der Beurteilung des Regimes, das in den Jahren 1933 und 1934 die parlamentarische Demokratie in Österreich unterdrückt und ersetzt hatte, um innerhalb von wenigen Jahren, im März 1938, durch Hitlers „Anschluss“ selbst überholt zu werden, schieden sich die Geister der Zweiten Republik. Während für die Linke der faschistische Charakter des nach seinen beiden prägenden Repräsentanten benannten Dollfuss-Schuschnigg-Regimes außer Frage stand, war die Rechte bestrebt, seine Gegnerschaft zum deutschen Nationalsozialismus hervorzuheben und es dadurch zu entlasten. Beide ideologischen Sichtweisen beeinflussten (und spalteten) die Historiographie, die den Charakter des Dollfuss-Schuschnigg-Regimes mit den Begriffen „Austrofaschismus“ beziehungsweise „(christlicher) Ständestaat“ codierte. Das Österreich der Jahre 1933 und 1938 mit seinem außenpolitischen Lavieren zwischen Mussolinis Italien und Hitlers Deutschland und seiner elitären, von Honoratioren geprägten politischen Kultur, die den gewaltbereiten und -tätigen faschistischen drive von unten vermissen lässt, wollte in die verschiedenen faschistischen Typologien nicht hineinpassen. Zugleich jedoch war es offenkundig, dass das Regime keineswegs die Versprechen einzuhalten vermochte, die in der Verfassung vom Mai 1934 Niederschlag gefunden hatten. Es gelang ihm nicht, die Gesellschaft in Berufsständen, die den sozialistischen Klassenkampf durch friedliche Zusammenkunft von Arbeitnehmern und -gebern im Geist der katholischen Soziallehre überwinden würden, zu integrieren.

Wie tief die ideologisch kontaminierten Begriffe die historische Reflexion weiterhin prägen, belegt der Titel eines neueren Beitrags von Gerhard Botz, der das terminologische Dilemma wie folgt zu lösen vorschlägt: „Der ‚christliche Ständestaat‘: Weder System noch Faschismus, sondern berufsständisch verbrämte ‚halbfaschistisch‘-autoritäre Diktatur im Wandel“.1 Jeder Versuch, dem Zwang ideologisch geprägter Terminologie zu entgehen, scheint daher willkommen zu sein. Als solcher präsentiert sich auch die umfangreiche begriffs- und ideengeschichtliche Untersuchung, die die Gymnasiallehrerin Erika Kustatscher vor kurzem als Habilitation vorlegte und die nun auch als Monographie vorliegt. Kustatscher beschloss, die vermeintliche „Meistererzählung“ in Frage zu stellen, die das Österreich zwischen 1933 und 1938 nach wie vor in die Nähe des Faschismus rücken möchte. Allein bewegt auch sie sich im oben skizzierten semantischen und begrifflichen Rahmen, der für die ideologische Polarisierung (nicht nur) der Zweiten Republik bezeichnend war. So schwebt Kustatscher nichts Geringeres vor, als den Beweis zu liefern, dass der „christliche Ständestaat“ kein „Ständestaat ohne Stände“ gewesen sei. Aus diesem Grund unterscheidet sie zwischen zwei Konzepten: dem „Berufsstand“ und dem vermeintlich viel geistigeren, ja metaphysischen „Stand“. Worum es sich handelt habe, soll die „Diskursanalyse“ des Schrifttums der sogenannten Mandatare, das heißt der noch nicht gewählten Repräsentanten der neuen gesetzgebenden Organe, zu Tage fördern. Darunter befanden sich bekannte und weniger bekannte, vorwiegend dem ehemaligen christlichsozialen „Lager“ nahe stehende Persönlichkeiten – fast ausschließlich Männer –, in der Regel Gegner des Nationalsozialismus. Neben den Mandataren kommen freilich noch „andere Gewährsleute“, etwa der Vordenker des Korporatismus Othmar Spann und sein „Kreis“ (der mit den Nationalsozialisten durchaus kokettierte, wenngleich er schließlich in deren Ungunst fiel2), der Kulturpessimist Oswald Spengler, aber auch der deutschkatholische Emigrant Dietrich von Hildebrandt ausgiebig zu Wort.

Das erste und zweite Kapitel sind dem Forschungsstand sowie dem Erkenntnissinteresse und der Methode gewidmet. Erika Kustatscher orientiert sich nicht an der Diskursanalyse im Sinne oder in der Nachfolge Michel Foucaults, vielmehr an der angelsächsischen intellectual history, die es ihr erlauben sollte, „politische[r] und moralische[r] Ordnungsentwürfe der Vergangenheit“, wie sie sich nicht zuletzt im Denken und Werk „großer Autoren“ niederschlügen, zu erkennen (S. 48). Ordnung, ordnen, ordo sind auch die eigentlichen Schlüsselbegriffe, denen die Verfasserin im Werk der Mandatare und anderer rechtskonservativer Autoren nachspüren will. Es soll dabei nicht bloß um sozialen Ausgleich wie beim „Berufsstand“, vielmehr um die Grundlagen der Vergesellschaftung überhaupt gehen, die auf „ewigen“ Ordnungsprinzipien und -regeln beruhten.

Im dritten und vierten Kapiteln beschreibt die Autorin zunächst anhand der Sekundärliteratur den historischen Kontext der Ersten Republik. Im nächsten Schritt nähert sie sich dem Weltbild in der Regel konservativer Publizisten der Zwischenkriegszeit, die im Erbe der Französischen Revolution das „Feindbild“ (S. 180) des Liberalismus des späten 19. Jahrhunderts begründen wollten, indem sie ihn als Einfallstor für moderne Ideologien bis zum Bolschewismus und Nationalsozialismus dämonisierten. Leider verweist Kustatscher überhaupt nicht auf Überschneidungen des Antiliberalismus faschistischer und konservativer Provenienz, die sich allem rhetorischen Distanzieren vom Nationalsozialismus zum Trotz oft bis in die Wortwahl ähnelten – verwiesen sei insbesondere auf den Gegensatz zwischen der „organischen“ Weltanschauung und der „mechanischen“ Vernunft, die sowohl dem Animalischen im Menschen als auch leerer Abstraktion einer falschen Rationalität, beides angeblich die Quintessenz „des Jüdischen“3, Tür und Tor öffne. Zum Antisemitismus äußert sich die Verfasserin kaum: Einmal stellt sie „antisemitische Ressentiments“ beim Publizisten Anton Orel fest und an einer anderen Stelle mutmaßt sie über die Gründe, warum Thomas Mann in Österreich nicht eingebürgert wurde – angeblich weil man in ihm „semitophilen Intellektuellen“ gesehen habe (S. 273). Den Antisemitismus so mancher Mandatare, etwa Leopold Kunschaks oder Friedrich Funders, erwähnt sie gar nicht.

Nach dem kurzen Umriss des Ausgrenzungsdiskurses setzt Kustatscher ihre Analyse der Weltanschauung der „Mandatare und anderer Gewährsleute“ (S. 303) mit der Hervorhebung von deren „Personalismus“ fort, der den Menschen als Ebenbild Gottes in den Mittelpunkt stellt (Kapitel 5). Der theologisch angeregte Personalismus soll erklären, warum die Mandatare jedem Totalitarismus und insbesondere dem deutschen Nationalsozialismus abhold gewesen seien. Schon hier deutet sich eine grundlegende Schwierigkeit von Kustatschers Methode an, die in der Analyse von Elitenwissen besteht und das Problem der Kontinuität des „Ständestaates“ im Nationalsozialismus programmatisch außer Acht lässt. Als Inspiration für die österreichische Geistesgeschichte könnte in diesem Zusammenhang eher die historische Hermeneutik im Sinne Per Leos gelten, der den Nationalsozialismus nur im Hinblick auf dessen Opfer als totalitär klassifiziert, denn in Bezug auf die NS-Gemeinschaft habe durchaus Raum für individuelle Schattierungen und Lebensentwürfe bestanden. Die Voraussetzung für eine solche Fragestellung ist, die Forschungsperspektive „von top-down auf bottom-up“ umzudrehen.4

Diese Forderung erscheint umso berechtigter, als die Autorin im Kapitel 6 („Standesbewusstsein“), nach dem Exkurs über die abstrakte Ständetheorie Othmar Spanns, feststellen muss, dass die Zeitgenossen ihren „semantisch unscharfen“ Vorstellungen des Bürger-, Bauern- oder Mittelstandes unterlegen seien. Die Gegenüberstellung von Nationalismus und Patriotismus muss dagegen umstritten bleiben. Dass ein Anhänger der österreichischen Reichsidee wie Hans Karl Zeßner-Spitzenberg bereits in den 1920er-Jahren eine deutsche Hegemonie in Mitteleuropa predigte, bleibt hinter Formulierungen wie „jedem Nationalismus auf das Tiefste abgeneigt“ (S. 387) oder „Ideal der Vielfalt des Völkerlebens und Gleichberechtigung“ (S. 388) verborgen.

Die für ihre Fragestellung zentralen Thesen von der Überlegenheit des „Standes“ dem „Berufsstand“ gegenüber beziehungsweise dem Vorrang der Gesellschaft vor dem Staat findet die Autorin weitgehend bestätigt (Kapitel 7 und 8). In ihrer Zusammenfassung betont sie zwar erneut, sie wolle nicht in erster Linie gegen den Begriff „Austrofaschismus“ polemisieren, um dann allerdings hinzuzufügen, sie habe gegen diesen dennoch „gute Argumente“ geliefert (S. 537). Allerdings fragt sich, ob und inwiefern eine auf Elitenwissen basierende Diskursgeschichte in dieser Hinsicht die Forschung weiter bringen kann.

Eine methodologische Schwierigkeit der rezensierten Monographie besteht schon darin, dass die Verfasserin ihren ursprünglich anvisierten Textkorpus ständig transzendiert und zum Teil durchaus dem Faschismus zugeneigte „große Autoren“ wie Othmar Spann in ihre Analyse mit einbezieht. Ein anderer Einwand ist konzeptioneller Art. Eine scharfe Trennungslinie zwischen „dem“ Faschismus und „dem“ Autoritarismus zu ziehen, erscheint angesichts der Erkenntnisse der neueren Faschismusforschung unangebracht. Der analytische Begriff „Faschisierung“ impliziert nicht nur eine Nachahmung der faschistischen Politik in Italien (S. 126). Vielmehr analysieren Forscher wie Aristotle Kallis mit seiner Hilfe den faschistischen Prozess, wie dieser sich insbesondere unter den keinesfalls idealtypischen Bedingungen autoritärer Herrschaft in Ostmittel- und Südeuropa entfaltete.5 Wie überall waren auch hier die faschistischen Tendenzen an einen exklusiven Nationsbegriff gekoppelt und strebten die nationale, wenn auch nicht unbedingt rassistisch definierte Homogenisierung mit Hilfe von Ausgrenzung „Anderer“ an. Julie Thorpe zufolge machte gerade eine solche Praxis und nicht die äußerliche Nachahmung italienischer und deutscher Vorbilder den zunehmend faschistischen Charakter des Dollfuss-Schuschnigg-Regimes aus.6 Eine interessante Anregung bietet in diesem Zusammenhang auch eine vergleichende Untersuchung österreichischer und litauischer Diktaturen, insbesondere von Wehrverbänden wie den „Ostmärkischen Sturmscharen“, einer „Keimzelle eines authentischen österreichischen Faschismus auf katholischer Grundlage“.7

Anmerkungen:
1 Gerhard Botz, Der „christliche Ständestaat“: Weder System noch Faschismus, sondern berufsständisch verbrämte „halbfaschistisch“-autoritäre Diktatur im Wandel, in: Lucile Dreidemy (Hrsg.), Bananen, Cola, Zeitgeschichte. Oliver Rathkolb und das lange 20. Jahrhundert, Bd. 1, Wien 2015, S. 202–217.
2 Siehe dazu zuletzt Janek Wasserman, Black Vienna. The Radical Right in the Red City, 1918 – 1938, Ithaca 2015, S. 98–105.
3 Johann Chapoutot, Das Gesetz des Blutes. Von der NS-Weltanschauung zum Vernichtungskrieg, Darmstadt 2016, S. 31.
4 Per Leo, Der Wille zum Wesen. Weltanschauungskultur, charakterologisches Denken und Judenfeindschaft in Deutschland 1890 – 1940, Berlin 2013, S. 573.
5 Vgl. zuletzt António Costa Pinto, Aristotle Kallis (Hrsg.), Rethinking Fascism and Dictatorship in Europe, Basingstoke 2014.
6 Julie Thorpe, Austrofascism: Revisiting the Authoritarian State 40 Years On, in: Journal of Contemporary History 45, 2 (2010), S. 315–343; dies., Pan-Germanism and the Austrofascist State, 1933 – 1938, Manchester 2011.
7 Johannes Thaler, Faschismus, katholische Kirche und kleinstaatliche Diktaturen. Ein Vergleich von Litauen und Österreich in der Zwischenkriegszeit, Dissertation, Wien 2016, S. 14.

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