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Titel
„Ein Versuch nur – immerhin ein Versuch“. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg unter der Leitung von Erwin Schüle und Adalbert Rückerl (1958–1984)


Autor(en)
Hofmann, Kerstin
Erschienen
Berlin 2018: Metropol Verlag
Anzahl Seiten
488 S.
Preis
€ 24,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Malte Beeker, Institut für Geschichtswissenschaften, Humboldt-Universität zu Berlin

Die zentralen Akteure der Strafverfolgung von NS-Verbrechen sind bis auf wenige Ausnahmen nach wie vor Desiderate der historischen Forschung, worauf Kerstin Hofmann zu Recht hinweist. Sie legt mit ihrer Dissertation eine Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg (ZSL) vor, die eine Darstellung ihrer Tätigkeit mit einer biographischen Schilderung des Wirkens ihrer zwei prominenten Leiter kombiniert. Im Mittelpunkt ihrer Analyse stehen daher die Fragen nach dem Agieren und den Handlungsspielräumen von Erwin Schüle und Adalbert Rückerl und der gegenseitigen Beeinflussung zwischen den beiden Juristen und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der NS-Strafverfolgung.

Hofmann gliedert ihre Studie in drei Teile. Im ersten inhaltlichen Kapitel schildert sie die aus der Entwicklung des Ulmer Einsatzgruppenprozesses erfolgte Gründung der ZSL. In den beiden folgenden Hauptkapiteln behandelt sie dann ausführlich die „Ära Schüle“ und die „Ära Rückerl“. Den Ulmer Einsatzgruppenprozess stellt Hofmann zunächst als einen „persönliche[n] Wendepunkt“ im Leben Schüles heraus (S. 67), wobei zu erkennen sei, „mit welcher Akribie und welch systematischem Vorgehen“ (S. 33) Schüle schon frühzeitig gearbeitet habe. Seine persönliche Betroffenheit habe sich nicht zuletzt auch im Plädoyer des Prozesses gezeigt, in dem er auch auf die Schicksale der Opfer verwiesen habe, deretwegen die Prozesse stattfinden müssten. Zudem verweist Hofmann im Anschluss an Annette Weinke auf Schüles durch seine Beschäftigung mit den NS-Verbrechen gewonnene Motivation seiner Arbeit, „dass die Rechtsstaatlichkeit unbedingt gewahrt werden müsse“ (S. 68), was er sowohl im Plädoyer als auch in Antwortbriefen auf Zuschriften aus der Bevölkerung vertreten habe. In der Analyse von Schüles Beweggründen hätten die zitierten Äußerungen und Briefe Schüles jedoch noch quellenkritischer hinterfragt werden können.

Nach dem Prozess gründeten dann die Landesjustizverwaltungen, vorangetrieben von „einigen wenigen Akteuren“ (S. 87), wie dem Stuttgarter Generalstaatsanwalt Nellmann, dem Baden-Württembergischen Justizminister Haußmann oder dem Journalisten Ernst Müller-Meiningen jr., die ZSL. Hofmann zeichnet hierbei aufschlussreich die Rolle der Presse nach, in der Nellmann seine Forderungen nach einer zentralen Ermittlungsstelle platzierte und dadurch Druck auf die politischen Entscheidungsträger aufgebaut habe.

Im folgenden Kapitel zur „Ära Schüle“ der ZSL geht Hofmann nun ausführlich auf den Aufbau und die Arbeit der Behörde unter der Leitung Schüles ein. Probleme in der Arbeit der ZSL hätten sich einerseits aus dem mangelnden Kooperationswillen der oftmals gegen die eigenen Kollegen ermittelnden Kriminalbeamten ergeben sowie andererseits aus der fachlichen Überforderung der Staatsanwaltschaften. Eindrucksvoll schildert Hofmann die gesellschaftliche Ablehnung der ZSL, die sogar dazu geführt habe, dass Schüle 1959 nach dem Erhalt von Drohbriefen eine Dienstpistole erhalten habe.

Im Anschluss beschreibt Hofmann die ersten Auslandskontakte der ZSL. Sie geht auch auf die Absendung des ZSL-Mitarbeiters Dietrich Zeug als Prozessbeobachter des Eichmann-Prozesses in Jerusalem ein. Diesbezüglich zeigt Hofmann, dass Zeug dem Prozessverlauf aufgrund der israelischen Intention, Eichmann als zentralen Verantwortlichen für die Vernichtung der Juden darzustellen, kritisch gegenübergestanden habe, und auch Wissenslücken auf Seiten der Ermittler und Staatsanwälte bemängelt habe. Auch daher stellt sie sich gegen einen lange Jahre verbreiteten „,Mythos‘“, nach dem „der Eichmann-Prozess […] in der Bundesrepublik zu einer Vielzahl an neuen Ermittlungen gegen NS-Verbrecher geführt“ (S. 174) habe.1

Ausführlich beschreibt Hofmann die Kontakte der ZSL zu Staaten des Ostblocks. Hier zeigt sie, wie nach ersten Verbindungen zur Polnischen Militärkommission das Bundesjustizministerium 1960 aus außenpolitischen Gründen eine Einsichtnahme in die in Polen lagernden Dokumente verhindert habe. Besonderes Gewicht hat die Darstellung von Schüles Reise nach Warschau im Februar 1965, wo er direkt nach seiner Ankunft am Flughafen von auf ihn einstürmenden Journalisten mit seiner Vergangenheit als SA- und NSDAP-Mitglied konfrontiert worden sei. Die misslungenen Ausweichversuche Schüles, den unglücklichen Umgang der Baden-Württembergischen Justizpolitiker mit der Problematik und die im Herbst 1965 folgenden und schließlich zum Ende der „Ära Schüle“ führenden Vorwürfe der Kriegsverbrechen schildert Hofmann detailliert. Sie argumentiert, im Einklang mit Annette Weinke und Marc von Miquel, dass diese Vorgänge ein von Ost-Berlin ausgehender Versuch gewesen seien, „den Ludwigsburger Behördenleiter und mit ihm die Bundesrepublik vergangenheitspolitisch zu diskreditieren“ (S. 296), und dass der Abbruch des Rechtshilfeverkehrs „von der SED-Führung von Anfang an angestrebt worden“ sei (S. 269).

Abschließend ordnet Hofmann Schüles Wirken als Leiter der ZSL differenzierend ein: Einerseits kritisiert sie nachvollziehbar, dass die „Schwachstellen im Lebenslauf Erwin Schüles […] seine unbestrittenen Verdienste […] bis heute in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung treten“ (S. 296) ließen. Andererseits betont sie auch Schüles fehlendes Problembewusstsein in Zeiten des Wandels des öffentlichen Umgangs mit dem Nationalsozialismus. Zwar ist Hofmanns kontextualisierende Perspektive auf Schüles Wirken und seine NS-Vergangenheit gewinnbringend, doch vermag auch sie die Widersprüche in seinem Handeln nicht zufriedenstellend zu erklären. Insbesondere Hofmanns Argument, Schüle habe sich dem Insistieren gegen eine Verlängerung der Verjährung 1964/65 im Sinne der „Rechtssicherheit […] als Jurist verpflichtet“ (S. 295) gefühlt, kann angesichts ihrer eigenen Fragestellung nach den Handlungsmöglichkeiten der Akteure und seinem von ihr zuvor aufgezeigten Engagement im Bewusstsein einer Verpflichtung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus nicht überzeugen. Dies erscheint daher auch nicht plausibler als Annette Weinkes Thesen, nach denen sich Schüle als Leiter der ZSL auch in dieser Angelegenheit „immer wieder zum Objekt politischer Vereinnahmungs- und Gängelungsversuche degradieren ließ“2.

Adalbert Rückerl trat nun Schüles Nachfolge am 1. September 1966 als Leiter der ZSL an. Im Zuge der Verlängerung der Verjährung wurde die ZSL dann Mitte der 1960er-Jahre umstrukturiert und personell aufgestockt. Immer wichtiger sei die koordinative Tätigkeit der ZSL geworden, die nun Ermittlungsvorgänge früher an die Staatsanwaltschaften abgegeben und etwa verstärkt Fachtagungen organisiert habe. In diesen Jahren habe sich angesichts der nach wie vor hohen psychischen Belastungen der Ermittler und der Anfeindungen aus der Gesellschaft eine „,verschworene Gemeinschaft‘“ (S. 338) der Mitarbeiter der ZSL ergeben. Rückerl wird in diesem Zusammenhang – auf der Basis von Zeitzeugenbefragungen – im Gegensatz zu seinem Vorgänger als ein kollegialer und nicht hierarchisierender Chef beschrieben.

So habe Rückerl auch stets versucht, „die Zentrale Stelle und die dort tätigen Ermittler vor Angriffen von außen zu schützen“ (S. 346). Erstens beschreibt Hofmann in diesem Kontext, wie er sich im Zuge der Affäre „Warndienst West“ um eine veröffentlichte Liste von gesuchten NS-Verbrechern – durch die unter anderem Alois Brunner vor seiner Einreise nach Frankreich gewarnt worden sei – gegen die Zentrale Rechtschutzstelle im Auswärtigen Amt gewandt habe. Zweitens schildert Hofmann den Konflikt mit dem ehemaligen Generalbundesanwalt Max Güde um dessen Angriffe auf die ZSL im Zuge ihrer Kooperation mit der Sowjetunion. Rückerl wird in diesem Streit als ebenso sachlich und auf der inhaltlichen Ebene operierend dargestellt wie in der späteren Auseinandersetzung zwischen dem SPD-Bundestagsabgeordneten Karl-Heinz Hausen und dem Berlin Document Center. Ähnlich beruhigend habe Rückerl bei Vorwürfen des Leiters der Polnischen Hauptkommission, Pilichowski, gehandelt, der Rückerl öffentlich vorgehalten habe, vertrauliche Inhalte über eine etwaige Rehabilitierung des in der DDR 1960 in Abwesenheit verurteilten Theodor Oberländer veröffentlicht zu haben.

Im Zuge dieser Probleme habe Rückerl, der wie auch Schüle unter Anfeindungen und Drohungen gelitten habe, ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung der Information der Öffentlichkeit entwickelt, die nun zu einem wichtigen Bestandteil seines Amtsverständnisses geworden sei. Vor allem das „Selbstverständnis“ Rückerls als „Historiker“ (S. 440) und die von ihm beigemessene Bedeutung der Dokumentation von NS-Verbrechen hätten ihn dabei von seinem Vorgänger Schüle unterschieden.

Rückerls öffentliches Wirken bei Vorträgen und Veröffentlichungen wird somit abschließend dargestellt. Aus seinen zahlreichen Publikationen versucht Hofmann, zentrale Ankerpunkte seines Denkens und Handelns zu analysieren. So stellt sie fest, dass die NS-Opfer für ihn ein immer bedeutenderer Aspekt seiner Tätigkeit geworden seien und sieht im „hohe[n] Gut der Rechtsstaatlichkeit“ Rückerls „Antrieb, allen Widerständen zum Trotz für seine Überzeugung einzutreten“ (S. 409). Leider beruhen diese Schlüsse auf nur wenigen und noch dazu stärker einzuordnenden Passagen von Rückerls Publikationen, so wie auch die zuvor stellenweise auftauchenden Interpretationen von seinen Intentionen, etwa als „der Wahrheit verpflichtet“ (S. 377f.), nicht immer gänzlich nachvollziehbar sind.

Insgesamt stellt Kerstin Hofmanns Dissertation eine erste Monographie dar, die sich mit Erwin Schüle und Adalbert Rückerl im Zentrum der Arbeit der Zentralen Stelle Ludwigsburg nähert. Dies gelingt ihr, indem sie neben den einschlägigen Archivaktenbeständen eine breite Auswahl von Presseberichten und dokumentierte sowie selbst geführte Zeitzeugenbefragungen der Mitarbeiter der ZSL heranzieht. Insbesondere die Inneneinsichten in die Tätigkeit dieser Behörde, die Schilderung der ihr entgegentretenden Widerstände und schwierigen Umstände der Ermittlungen, die nicht zuletzt zu physischen und psychischen Erkrankungen der Akteure beitrugen, sind von großem Interesse. Aber auch die ausführliche und kontextualisierende Erörterung der Lebenswege und des Agierens der Juristen, Behördenleiter und Menschen Schüle und Rückerl sind als Verdienst dieser Studie zu betrachten, die nicht zuletzt dank ihres Detailreichtums aufschlussreich ist. Sind zwar Hofmanns Interpretationen von Schüles und Rückerls Agieren – insbesondere hinsichtlich ihrer Motivationen und Handlungsdevisen – nicht immer vollständig überzeugend (und können es aufgrund der hierfür schwierigen Quellenlage wohl auch kaum sein), stellt dieses Buch dennoch ohne Frage einen wichtigen Beitrag der noch sehr lückenhaften Erforschung der die NS-Strafverfolgung prägenden Akteure und ihrer Auseinandersetzungen mit der bundesrepublikanischen Gesellschaft dar.

Anmerkungen:
1 Vgl. ähnlich, aber stärker abwägend Michael Greve, Der justizielle und rechtspolitische Umgang mit den NS-Gewaltverbrechen in den sechziger Jahren, Frankfurt a. M. 2001, S. 60, 174.
2 Annette Weinke, Eine Gesellschaft ermittelt gegen sich selbst. Die Geschichte der Zentralen Stelle Ludwigsburg 1958-2008, Darmstadt 2008, S. 74; vgl. auch Annette Weinke, Die Verfolgung von NS-Tätern im geteilten Deutschland. Vergangenheitsbewältigung 1949-1969 oder: Eine deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte im Kalten Krieg, Paderborn 2002, S. 194–201.

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