C. Nubola u.a. (Hrsg.): Giustizia straordinaria

Cover
Titel
Giustizia straordinaria tra fascismo e democrazia. I processi presso le Corti d'assise e nei tribunali militari


Herausgeber
Nubola, Cecilia; Pezzino, Paolo; Rovatti, Toni
Reihe
Annali dell'Istituto storico itola-grmanico in Trento. Quaderni 103
Erschienen
Anzahl Seiten
421 S.
Preis
€ 34,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Pascal Oswald, Historisches Institut, Universität Stuttgart

„Man kehrte an die Stätten der Verbrechen zurück und ließ Gerechtigkeit walten“1, schreibt Elsa Morante in ihrem berühmten Roman „La Storia“ zum Jahr 1945. Die historische Forschung, zu der auch die deutsche Geschichtswissenschaft ihren Beitrag geleistet hat, zeichnet dagegen ein problematischeres Bild der italienischen Justiz des Übergangs: Dort gab es zwar keine großen Kriegsverbrecherprozesse wie in Nürnberg oder Tokio, aber vor allem im Zeitraum zwischen 1944 und dem Erlass der „Amnistia Togliatti“ 1946 kam es zu „wilden“ Säuberungen.

Der Erforschung der außerordentlichen Gerichtsbarkeit im Nachkriegsitalien zwischen Faschismus und Demokratie widmete sich im Dezember 2017 eine am Istituto Storico Italo-Germanico in Trient veranstaltete Tagung, deren Ergebnisse nun publiziert vorliegen. Den Anstoß zu dieser Untersuchung gab ein Projekt, welches das Mailänder Istituto Nazionale Ferruccio Parri (INFP), die Zentrale der Resistenza-Institute, gemeinsam mit der Associazione Nazionale dei partigiani d’Italia seit 2012 fördert: Beruhend auf den Ergebnissen der von 2008 bis 2012 arbeitenden deutsch-italienischen Historikerkommission stellt der „Atlas der nazifaschistischen Massaker“ Informationen zu den einzelnen Verbrechen bereit, die deutsche Soldaten oder Verbände der faschistischen Repubblica Sociale Italiana (RSI) an Partisanen und/oder Zivilisten im Zeitraum der deutschen Besatzung vom 8. September 1943 bis 2. Mai 1945 auf italienischem Boden verübten.2 Im Zuge der Recherchen gelangten die Mitarbeiter/innen des Projekts zu der Erkenntnis, dass die Akten der außerordentlichen Schwurgerichte, der Corti d’assise straordinarie (Cas), die zwischen Sommer 1945 und Beginn 1948 vor allem die Fälle von „collaborazionismo“ im Zusammenhang mit der RSI verhandelten, vielfach eine ertragreiche Quelle für die während des Bienniums verübten Gewaltdelikte darstellen.

Der dazu vorgelegte Tagungsband beginnt mit einer nützlichen Einleitung der Herausgeber/innen (S. 9–28), die nicht nur die zugrundeliegende Motivation und Konzeption erläutern und eine historiografische Einordnung vornehmen, sondern auch die einzelnen Beiträge zusammenfassen. Paolo Pezzino, Vorsitzender des INFP und ehemals Mitglied der Historikerkommission, präsentiert das Programm als Verbindung der beiden Themenbereiche „Gewalt“ und „transitional justice“. Der Band nimmt sowohl Schwurgerichte als auch Militärgerichte in den Blick. Der Teil der Beiträge, die sich den Schwurgerichten widmen, untersucht deren Arbeitsweise und damit auch die Frage nach der Bedeutung strafrechtlicher bzw. politischer Aspekte innerhalb der außerordentlichen Justiz, während der andere im Sinne einer Lokalgeschichtsschreibung die Urteile der Cas als Quelle zur Rekonstruktion des „collaborazionismo“ in unterschiedlichen Territorien analysiert. Dabei mag ein mit der Materie weniger vertrauter Leser in dem von Pezzino verfassten Abschnitt über die deutschen Kriegsverbrechen in Italien die sonst vorbildlich erbrachten Hinweise auf einschlägige Literatur zum Thema vermissen.3 Die Einführung über die Cas, die sich in dem recht allgemeinen Beitrag Paolo Carolis (S. 125–141) findet, hätte man weiter nach vorne stellen können. An dieser Stelle verwundert einen deutschen Historiker einmal mehr der in der italienischen Geschichtswissenschaft immer noch übliche, unkritische Gebrauch des Begriffs „nazifascismo“, hat doch etwa Jens Petersen bereits 1992 darauf hingewiesen, dass es sich hierbei ursprünglich um einen polemischen Kampfbegriff handelt, der ohne jegliche Problematisierung kaum als Arbeitsbegriff der Forschung taugt.4

Entsprechend der Grundkonzeption gliedert sich das insgesamt 15 Spezialstudien umfassende Buch in drei etwa gleich große Kapitel mit den Überschriften „Die außerordentliche Justiz zwischen Recht und Politik“, „Die vom ‚collaborazionismo‘ betroffenen Territorien im Urteil der außerordentlichen Schwurgerichte“ und „Militärtribunale“. Der Rezensent kann hier nur einige Schlaglichter auf ihm besonders interessant erscheinende Aspekte werfen: Unter Verwendung der Cas-Datenbank des „Atlante“ stellt Giovanni Focardi in seiner prosopographischen Studie fest, dass die zu Präsidenten ernannten regulären Richter (die im Allgemeinen gegenüber Richtern aus dem Volk in den Cas die Minderheit stellten) zu zwei Dritteln zwischen 55 und 62 Jahre alt waren und die Diktatur meist passiv miterlebt hatten. Der Beitrag Irene Bolzons über den „collaborazionismo“ in Venetien und Friaul-Julisch-Venetien zeigt unter anderem, dass nicht nur in Rom5, sondern auch andernorts ökonomische Motive bei der Entscheidung, etwa als Denunziant für die „Nazifaschisten“ zu arbeiten, eine Rolle spielten. Paolo Fonzi erläutert, dass im besetzten Griechenland die gesamte Rechtsprechung italienischen Militärgerichten zufiel, die letztlich als Mittel politischer Repression fungierten, und bestätigt damit das von der jüngeren Forschung gezeichnete Bild des italienischen Faschismus als brutaler Besatzungsmacht.

Auf besonderes Interesse bei deutschen Leser/innen dürften die letzten beiden Beiträge des Sammelbandes stoßen: Pezzino behandelt unter Einbeziehung der internationalen Situation konzise die italienische Militärrechtsprechung – dabei wiederholt er unter anderem die These Lutz Klinkhammers und Filippo Focardis vom „Bumerang-Effekt“, der zufolge die Furcht, eine Verurteilung deutscher Kriegsverbrecher könne die italienischer nach sich ziehen, für die geringe Zahl an Verfahren verantwortlich war6; durch Aufzeigen weiterer Ursachen zeichnet er jedoch ein wesentlich differenzierteres Bild. Maria di Massa legt schließlich eine erste inhaltliche Analyse der 362 Aktenbündel vor, die ein italienischer Staatsanwalt 1994 im sogenannten „Schrank der Schande“ entdeckte und die Anlass zu einer zweiten, späten Welle von Prozessen gegen deutsche Kriegsverbrecher gaben, deren prominentester der Fall Erich Priebke war.

Zum Schluss sei auf ein Diktum des umstrittenen Faschismusforschers Renzo De Felice verwiesen: Es sei wichtig, Lokalgeschichte zu betreiben, zugleich müsse man sich jedoch bewusst sein, dass man nicht alle Fragen mit solchen Untersuchungen beantworten könne; auf den vorliegenden Fall übertragen biete die Einzeluntersuchung von 30 lokalen Cas demzufolge „ein sich wiederholendes, ungenügendes Bild“.7 Inwiefern tatsächlich vielmehr regionale Unterschiede hinsichtlich „collaborazionismo“ und Rechtsprechung der Cas bestanden, hätte der Rezensent gerne in einer vergleichenden Schlussbetrachtung erfahren; ein umfassendes Bild der außerordentlichen „transitional justice“ in Italien zu zeichnen, scheint angesichts des Forschungsstandes aktuell jedoch schwer möglich. Insofern leistet der Band einen wichtigen Beitrag zur weiteren, in den 1990er-Jahren erstmals initiierten Erforschung dieses Phänomens8 und ist insgesamt ein gutes Beispiel dafür, dass es auch Lichtblicke innerhalb der italienischen Zeitgeschichtsforschung gibt, von der Christof Dipper jüngst ein so düsteres Bild gemalt hat.9

Anmerkungen:
1 Elsa Morante, La Storia, 5. Aufl., Zürich 1989 (1. Aufl. 1976; italienisches Original 1974), S. 357.
2 Vgl. Atlante delle Stragi Naziste e Fasciste in Italia, http://www.straginazifasciste.it/?lang=de (16.08.2019).
3 Vgl. etwa Carlo Gentile, Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg: Italien 1943–1945, Paderborn 2012. Siehe auch Vito Gironda, Rezension zu: C. Gentile, Wehrmacht und Waffen-SS, in: H-Soz-Kult, 07.10.2014, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-21873 (17.08.2019).
4 Vgl. neben dem Beitrag Andrea Martinis (S. 145–175) auch Amadeo Osti Guerrazzi, Kain in Rom. Judenverfolgung und Kollaboration unter deutscher Besatzung 1943/44, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 54 (2006), S. 231–268.
5 Vgl. in deutscher Sprache Lutz Klinkhammer, Die Ahndung von deutschen Kriegsverbrechen in Italien nach 1945, in: Hans Woller / Gian Enrico Rusconi (Hrsg.), Parallele Geschichte? Italien und Deutschland 1945–2000, Berlin 2006, S. 89–106; Filippo Foccardi, Das Kalkül des „Bumerangs“. Politik und Rechtsfragen im Umgang mit deutschen Kriegsverbrechen in Italien, in: Norbert Frei (Hrsg.), Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, Göttingen 2006, S. 536–566. Siehe auch Nina Burkhardt, Rezension zu: N. Frei, Transnationale Vergangenheitspolitik, in: H-Soz-Kult, 13.12.2006, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-7688 (17.08.2019).
6 Jens Petersen, Der Ort der Resistenza in Geschichte und Gegenwart Italiens, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 72 (1992), S. 550–571, hier S. 558.
7 Giovanni Murru (Hrsg.), Via Cesari n. 8. Storia, Storiografia, fascismo. Conversazione con Renzo De Felice, Cagliari 1999, S. 30.
8 Vgl. mit Literaturhinweisen Hans Woller, Die Abrechnung mit dem Faschismus in Italien 1943 bis 1948, München 1996, S. 296–308.
9 Vgl. Christof Dipper, Die italienische Zeitgeschichtsforschung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 63 (2015), S. 351–377.

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