M.F. Vordermayer: Justice for the Enemy?

Cover
Titel
Justice for the Enemy?. Die Verteidigung deutscher Kriegsverbrecher durch britische Offiziere in Militärgerichtsprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg (1945–1949)


Autor(en)
Vordermayer, Margaretha Franziska
Reihe
Historische Grundlagen der Moderne
Erschienen
Baden-Baden 2019: Nomos Verlag
Anzahl Seiten
338 S.
Preis
€ 74,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Kerstin Schulte, Bielefeld Graduate School in History and Sociology (BGHS), Universität Bielefeld

Die britischen Militärgerichtsprozesse in Deutschland sind heute weitgehend in Vergessenheit geraten. Aus juristischer wie geschichtswissenschaftlicher Sicht zu Unrecht, denn gerade die Rolle der britischen Offiziere verdient eine ausführliche Analyse: Sie fungierten als Verteidiger in den Prozessen und stellten ihre juristische Ausbildung sowie ihr demokratisches Rechtsverständnis offenbar über ihre Erfahrungen im Krieg; sie vertraten ihre ehemaligen Feinde trotz der oftmaligen Grausamkeit der ihnen zur Last gelegten Taten nach bestem Wissen und Gewissen. Margaretha Franziska Vordermayer untersucht dies in dem auf ihrer Münchner Dissertationsschrift von 2016 aufbauenden Buch „Justice for the Enemy?“.

Wie bereits der Untertitel „Die Verteidigung deutscher Kriegsverbrecher durch britische Offiziere in Militärgerichtsprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg (1945–1949)“ signalisiert, beschäftigt sich Vordermayer in ihrer Studie mit britischen Offizieren, die als Wahl-Pflicht-Verteidiger deutsche Angeklagte vor britischen Militärgerichten in Deutschland vertraten. Die Zuständigkeit dieser Gerichte wurde durch die Herkunft der Geschädigten beschränkt, da sie lediglich Fälle mit mutmaßlichen Verbrechen an britischen Staatsbürgern oder Staatsbürgern eines UN-Landes verhandelten. Vordermayer fragt, wie die abkommandierten Offiziere ihre Aufgabe interpretierten und welche Stellung sie innerhalb ihres militärischen Umfelds innehatten (S. 29). Allerdings lasse sich, so konstatiert die Autorin selbst, eine genuin akteurszentrierte Studie aufgrund des vorhandenen Quellenkorpus nicht schreiben (S. 20, S. 29). Dies ist auch nicht ihr primärer Anspruch; es geht ihr vielmehr um die juristische Aufarbeitung von Verbrechen, die im Rahmen und im Namen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates begangen wurden. Sie will klären, welche Bedeutung die britischen Militärgerichtsprozesse für die Etablierung einer demokratischen Ordnung in Deutschland hatten (S. 18).

Damit verspricht Vordermayers Perspektive einen originellen Zugang zum Thema der alliierten Nachkriegsprozesse. Sowohl in den „klassischen“ als auch in den neueren Studien der letzten Jahre werden in der Regel die Perspektiven der Angeklagten, der Anklagenden oder aber der Gesamtkomplex einzelner Tribunale betrachtet sowie juristische und prozessrechtliche Fragen erörtert.1 Zu den bekanntesten Beispielen dieser Kategorie gehören die Nürnberger Prozesse, die Konzentrationslager-Prozesse (Bergen-Belsen, Dachau, Ravensbrück), die Hamburger Curiohaus-Prozesse oder die späteren Auschwitz-Prozesse.2 Juristische Debatten um die Art der begangenen Verbrechen sowie die Frage, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorlag und wie diese gegebenenfalls zu bewerten sei, spielen wiederum auch in Vordermayers Studie eine zentrale Rolle.

Die Autorin hat insgesamt 34 Militärgerichtsprozesse untersucht, die zwischen Oktober 1945 und Dezember 1949 stattfanden und in denen britische Offiziere als Wahl-Pflicht-Verteidiger auftraten. Allerdings konzentrierte sich die Prozesstätigkeit der Briten im Wesentlichen auf das Jahr 1946, sodass auch der Analyseschwerpunkt auf diesem Jahr liegt (S. 75). Das ausgewertete Quellenkorpus ist breit: Neben Prozessakten der Verfahren, Nachlässen von Militärangehörigen, Presseberichten in Deutschland und Großbritannien, Dokumenten zur britischen Besatzungsverwaltung und deren interner Korrespondenz bedient sich Vordermayer auch der gedruckten Bände der United Nations War Crimes Commission (UNWCC) und des britischen Manual of Military Law (MML). Ihr Anspruch ist es, das „Potenzial der ‚cultural studies’ im Bereich zeithistorische Militär- und Rechtsgeschichtsforschung aus[zu]loten“ (S. 20) und damit einen Beitrag zur Erforschung von Transitional Justice zu leisten. Methodisch möchte sie dazu „(militär-)historische und rechtswissenschaftliche Ansätze“ (S. 20) miteinander verknüpfen.

Die Studie besteht aus fünf Hauptkapiteln. Nach einer Einleitung befassen sich die anschließenden vier Kapitel jeweils mit einem bestimmten Aspekt der Militärgerichtsprozesse: mit den alliierten „Pläne[n] zur Strafverfolgung deutscher Kriegsverbrechen 1939–1946“, der Durchführung der Prozesse mit britischen Verteidigern, deren „zeitgeschichtliche[r] Wahrnehmung und Beurteilung“ sowie ihrer bilanzierenden Einordnung „als Beitrag zur Transitional Justice“. Einen Schwerpunkt soll Vordermayer zufolge die Kooperation zwischen britischen und deutschen Verteidigern bilden (S. 19); sie wird im Laufe der Studie allerdings eher marginal behandelt. Die Autorin strukturiert ihre Analyse anhand der Art der verfolgten Kriegsverbrechen und ordnet diese drei Hauptkategorien zu: erstens die Verbrechen in Konzentrationslagern oder auf Todesmärschen, zweitens die Misshandlung oder Tötung alliierter Kriegsgefangener und drittens Kriegsverbrechen von Schiffs- oder U-Boot-Besatzungen (S. 73). Dabei stellt die zweite Gruppe die zahlenmäßig größte Kategorie der in der Monographie verhandelten Fälle dar; mit rund 100 Seiten bildet das diesbezügliche Teilkapitel (2.2.) einen klaren Schwerpunkt.

Einleitend arbeitet Vordermayer den „clash of legal cultures“ (S. 23) anhand der britischen Militärgerichtsprozesse bzw. der bisherigen Forschung überzeugend heraus. Sie stellt anschaulich dar, dass in den Prozessen miteinander konkurrierende Ordnungsvorstellungen und Rechtstraditionen aufeinandertrafen. Aufgrund dessen schreibt sie den Verfahren einen „experimentellen Charakter“ zu (S. 20), da traditionelle Militärgerichtsverfahren auf neuartige Verbrechenstatbestände trafen.

In den beiden darauffolgenden Kapiteln gelingt es Vordermayer, die Verteidigungsstrategien der britischen Offiziere offenzulegen sowie wiederkehrende Muster herauszuarbeiten. Sie zeigt, dass die besondere Situation der Militärgerichtsprozesse für angeklagte deutsche Soldaten in einigen Fällen von Vorteil sein konnte, vor allem dann, wenn sich die verteidigenden Offiziere im Verfahren auf transnational anerkannte Werte der soldatischen Ehre und Pflichten beriefen (S. 229, S. 254f., S. 267). In diesen Fällen waren alle Prozessbeteiligten (Ankläger, Richter, Beisitzer und letztlich auch die Anwälte) Angehörige des Militärs oder zumindest militärisch sozialisiert gewesen, sodass ein Verweis auf soldatische Werte und Normen potenziell auf Verständnis stoßen konnte. Explizit davon ausgenommen war allerdings die Entschuldungsstrategie des „Befehlsnotstandes“. Vielmehr sei eine „glaubwürdige Darstellung von soldatischem Verantwortungsbewusstsein gegen Kriegsgefangenen“ von „britischen Militärgerichten als zumindest strafmildernd“ gewertet worden (S. 267f.). Dagegen hätten die Gerichte „Verbrechen an alliierten Kriegsgefangenen, vor allem britischen Fliegern, aber auch Zwangsarbeitern“ mit großer Härte bestraft (S. 267). Todesurteile wurden ausschließlich in den „Flieger-Prozessen“ verhängt.

Die besondere „Vermittler-Rolle“ der britischen Wahl-Pflicht-Verteidiger zwischen den Angeklagten, dem Gericht und der Öffentlichkeit wird anhand der von Vordermayer ausgewählten Prozesse deutlich. Bei diesen Verteidigern handelte es sich in der Regel um britische Offiziere mit juristischer Ausbildung, die den deutschen Angeklagten in den Militärgerichtsprozessen zugeteilt wurden beziehungsweise die sie sich aus einem Pool an qualifizierten und verfügbaren Offizieren aussuchen konnten, wenn es die angespannte Personallage zuließ und sofern sie nicht auf eigene Kosten einen deutschen Zivilanwalt in Anspruch nehmen wollten (S. 65, S. 111). Auch eine doppelte Verteidigung durch einen britischen Offizier und einen deutschen Anwalt war möglich, ebenso die Kombination aus einem deutschen Verteidiger und einem sogenannten „Assisting Officer“, der den Angeklagten und ihren Anwälten beratend zur Seite gestellt werden konnte, da dieser mit dem britischen Rechtssystem besser vertraut war und entsprechende Empfehlungen aussprechen konnte (S. 65).

Die detaillierten Schilderungen der einzelnen Verfahren erscheinen auf den ersten Blick mitunter zu langatmig, allerdings lassen sich nur auf diese Weise die Verteidigungsstrategien der britischen Anwälte sowie die Prozessergebnisse in vollem Umfang nachvollziehen. Mit ihrem demonstrativ untadeligen Einsatz für deutsche Mandanten leisteten die Verteidiger, so schlussfolgert auch Vordermayer, einerseits einen wichtigen Beitrag zur angestrebten demokratischen Umerziehung in Deutschland, indem sie exemplarisch den Ablauf fairer und rechtsstaatlicher Verfahren demonstrierten. Andererseits schufen sie im Rahmen der Prozesse die Rechtsfigur der Kollektivstrafbarkeit bei Menschenrechtsverletzungen, die „zum Vorbild für ähnliche Prozesse in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts“ wurde (S. 313). Neuerdings fanden diese Straftatbestände etwa Anwendung im Rahmen der UN-Strafgerichtshöfe zum ehemaligen Jugoslawien (1993–2017) und zum Völkermord in Ruanda (1994–2015).3

Im vierten Kapitel gelingt es Vordermayer zu zeigen, dass die Prozesse in Deutschland positiv rezipiert wurden und damit dem klassischen Narrativ der ungerechten und ungerechtfertigten „Siegerjustiz“ entgegenstanden. Die überaus fairen, streng nach rechtsstaatlichen Prinzipien organisierten Verfahren trugen offenbar dazu bei, dass auch die deutsche Seite einen differenzierten Blick auf die Prozesse und die britische Justiz insgesamt bekam – was in der Öffentlichkeit allerdings nie eine entsprechende Breitenwirksamkeit erlangte. Dieser wichtige Aspekt bleibt in der Schlussbetrachtung der Arbeit jedoch eher blass. Ein Vergleich zur deutschen Strafjustiz, die sich später mit ähnlichen Fällen auseinandersetzte und die auch bereits in der historischen Forschung behandelt wurde, wäre zudem wünschenswert gewesen.4

Vordermayers Studie liefert dennoch einen guten Einstieg in die Thematik der britischen Militärgerichtsprozesse in Deutschland, da die einzelnen Verfahren und ihre Verläufe anschaulich geschildert werden. Die eigentliche Analyse der britischen Offiziere als Verteidiger in diesen Prozessen wirkt dagegen etwas unausgewogen und eher an den Rand gedrängt. Hier wäre, sofern verfügbar, eine intensivere Arbeit mit Ego-Dokumenten der britischen Verteidiger nützlich gewesen, um fundierte Aussagen über die Motivationen und Einstellungen der verteidigenden Offiziere gegenüber den Prozessen, ihren Mandaten und ihren Aufgaben insgesamt treffen zu können und damit letztlich auch der gewählten Leitfrage nach der Demokratisierung stärker gerecht zu werden. Trotz dieser Kritik hat Margaretha Franziska Vordermayer mit „Justice for the Enemy?“ aber eine fundierte Studie vorgelegt, die die Debatten um Transitional Justice bereichern kann, gerade auch vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über Fairness im internationalen Recht.5

Anmerkungen:
1 Eine Ausnahme bildet hier u.a. eine in derselben Reihe erschienene Studie zu den Verteidigern in den Nürnberger Prozessen: Hubert Seliger, Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse, Baden-Baden 2016; rezensiert von Kim Christian Priemel, in: H-Soz-Kult, 31.01.2017, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-23871 (15.12.2019).
2 Vgl. u.a. Kim Christian Priemel, The Betrayal. The Nuremberg Trials and German Divergence, Oxford 2016; Jörg Osterloh / Clemens Vollnhals (Hrsg.), NS-Prozesse und deutsche Öffentlichkeit. Besatzungszeit, frühe Bundesrepublik und DDR, Göttingen 2011; John Cramer, Belsen Trial 1945. Der Lüneburger Prozess gegen Wachpersonal der Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen, Göttingen 2011; Kurt Buck / KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg.), Die frühen Nachkriegsprozesse, Bremen 1997.
3 Vgl. u.a. Norbert Frei / Annette Weinke (Hrsg.), Toward a New Moral World Order? Menschenrechtspolitik und Völkerrecht seit 1945, Göttingen 2013; Stefan-Ludwig Hoffmann (Hrsg.), Moralpolitik. Geschichte der Menschenrechte im 20. Jahrhundert, Göttingen 2010; Daniel Plesch, America, Hitler and the UN. How the Allies Won World War II and Forged a Peace, London 2011.
4 Vgl. u.a. Raphael Gross / Werner Renz (Hrsg.), Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965). Kommentierte Quellenedition, 2 Bde., Frankfurt am Main 2013.
5 Vgl. u.a. Ulrike Müßig, Reason and Fairness. Constituting Justice in Europe, from Medieval Canon Law to ECHR, Leiden 2019; Annette Weinke, Gewalt, Geschichte, Gerechtigkeit. Transnationale Debatten über deutsche Staatsverbrechen im 20. Jahrhundert, Göttingen 2016.