Cover
Titel
Der Fall Mielke. Die Ermittlungen gegen den Minister für Staatssicherheit der DDR


Autor(en)
Bästlein, Klaus
Reihe
Schriftenreihe Recht und Justiz der DDR 3
Erschienen
Baden-Baden 2002: Nomos Verlag
Anzahl Seiten
300 S.
Preis
€ 25,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Helmut Müller-Enbergs

Unmittelbar nach, teils noch während der Herbstrevolution, sind Ermittlungen gegen den Minister für Staatssicherheit, Erich Mielke, eingeleitet worden. Am 7. Dezember 1989 erfolgte seine Verhaftung. Zunächst waren die Ermittlungen von Militärstaatsanwälten, nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit von der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität beim Kammergericht, sodann ab 1995 von der Staatsanwaltschaft II fortgesetzt worden. Die erste Anklage wurde im Juni 1991 erhoben. Über die Jahre hinweg sind es insgesamt rund 30 Verfahren geworden. Mit einer Ausnahme sind alle eingestellt worden, zumeist wegen Verhandlungsunfähigkeit Mielkes. Bei der Ausnahme handelt es sich um das Hauptverfahren wegen Mordes in der „Bülowplatz-Sache“ am 9. August 1931, an deren Ende eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren stand, welche – die Untersuchungshaft eingerechnet – Mielke abgesessen hat.

Zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten erhielt der Historiker Klaus Bästlein von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz Zugang. Welches Potenzial Akten dieser Art bieten, beweist sein in mehrjähriger Recherche entstandener Band „Der Fall Mielke“. Im ersten, 90-seitigen Teil beschreibt er den Lebensweg des Berufsrevolutionärs zum Geheimpolizeiminister. Der ohnehin beachtlichen Literatur zu Mielke – Monographien liegen von Jochen von Lang, Heribert Schwan und Wilfriede Otto vor – fügt er einzelne Erkenntnisse hinzu, die sich in dieser Präzision lediglich aus den Justizakten ergeben. So etwa, dass Mielke seinen in West-Berlin lebenden Bruder zur Spionage zu animieren versucht haben soll.

In acht Kapiteln systematisierte der Historiker die Beschreibung der einzelnen Ermittlungsverfahren, wobei die Namen der „Fälle“ überwiegend bekannt sind. Die stalinistischen Verfolgungen und die sadistische Vernehmungspraxis legt er in den bedrückenden Fällen der leitenden westdeutschen Kommunisten Kurt Müller, Willi Prinz, Alfred Drögemüller und Fritz Sperling, der SED- und DDR-Politiker Paul Merker, Kurt Hamann, Wolfgang Harich und Walter Janka sowie am Beispiel der LDPD-Funktionärin Annerose Matz-Donath dar. Sperling beispielsweise, 1951 verhaftet, erinnert seine ersten Verhöre durch Mielke so: „Ich hätte Wühlarbeit gegen die Partei und gegen führende Genossen der Partei begangen. Ich sollte das zugeben, denn ich käme nicht eher aus dem Gefängnis heraus, bis ich das zugegeben hätte. Ich erklärte, daß ich [...] solche Aussagen, wie er es wünschte, nicht machen könne. [...] Mielke erklärte mir hämisch, daß ich aus der Partei herausgeschmissen würde. Ich hätte aber eine Chance: ‚Die Partei erwartet, daß Du ihr hilfst. Mache darum diese Aussage.‘ Dieser Mensch appellierte also vom ersten Tage an raffiniert an meine Parteitreue, er legte mir gewissermaßen nahe: ‚Opfere Dich für die Partei‘.“ Nach Einzelhaft und schwer erkrankt, wurde er 1956 begnadigt. Das Verfahren gegen Mielke wurde 1996 eingestellt.

Nicht minder bedrückend sind Bästleins Rechercheergebnisse zu den Entführungen der DDR-Gegner Dr. Walter Linse und Dr. Erwin Neumann, des BND-Mitarbeiters Wilhelm von Ackern und des Journalisten Karl Wilhelm Fricke sowie über die Verfolgung der „Verräter“ Johannes Schmidt, Manfred Smolka oder Walter Thräne. Die Rolle der Justiz und ihrer Lenkung durch das MfS wird anschaulich bei den Verfahren gegen den Rechtsanwalt Herbert Schmidt, den Tankwart Gottfried Strympe, den Volkspolizisten Fritz Fehrmann und schließlich zur Wahlfälschung 1989 geschildert. Im Weiteren geht Bästlein auf die Korruption und die Sonderversorgung im MfS, die „Stasi-RAF-Connection“ sowie die Operativgruppe „Donner“ ein, die Entführungen durchgeführt hat.

Einfühlsam und mit Fingerspitzengefühl beschreibt Bästlein die Lebenswege der mit den einzelnen Fällen verbundenen Personen. Zugleich hat er en passant deutlich gemacht, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten eine erstrangige Quelle für die Zeitgeschichtsforschung darstellen. Mit ihrer Hilfe hat Bästlein Verbrechen der SED-Diktatur und der Geheimpolizei Mielkes hervorragend dokumentiert. Betrüblich ist, dass in einem Rechtsstaat – anders als in einer Diktatur – diese Untaten nicht gesühnt werden konnten: Mielke widerfuhr wegen Verhandlungsunfähigkeit rechtstaatliche Gerechtigkeit.

Redaktion
Veröffentlicht am
Redaktionell betreut durch
Klassifikation
Epoche(n)
Region(en)
Mehr zum Buch
Inhalte und Rezensionen
Verfügbarkeit
Weitere Informationen
Sprache der Publikation
Sprache der Rezension